Alt 02.06.2009, 01:05:00   #1 (permalink)
Neuer Benutzer

Reg: 02.06.2009
Beiträge: 1
derdo83 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kontoeröffnung

Hallo Forum!

Wenn man bei einer Kontoeröffnung (Giro) gefragt wird: "Angestellt seit", muss ich meine Ausbildungszeit mit einrechnen?
Ich habe bei meinem Arbeitgeber damals die Ausbildung angefangen und arbeite seit ich diese bestanden habe auch weiterhin dort.
Frage mich nun ob ich xx.2004 oder xx.2001 angeben soll/muss.
Möchte keine Falschangebe mache.

Danke, euer Do.
derdo83 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 02.06.2009, 01:49:53   #2 (permalink)
Benutzer

ID: 339386
Lose-Remote

Reg: 21.01.2009
Beiträge: 97
Alex315 ist ein sehr geschätzter MenschAlex315 ist ein sehr geschätzter MenschAlex315 ist ein sehr geschätzter Mensch
Standard

Hallo

Also beim Konto ist es egal seit wann und ob überhaupt geht die auch eigentlich nichts.
Aber ich denke hier gibts gleich einen Dispo bei der Kontoeröffnung, gibts ja fast immer direkt wenn man mit Lohnabrechnungen hingeht und Schufa sauber ist.
Dann ist natürlich nen Kredit und denen ist wichtig: Unbefristet und länger als 6 Monate, wegen Probezeit. Das erfüllst du ja in jedem Fall. Also mach dir keine Gedanken.
Aber zurück zur Frage. Hat man in der Lehre eigentlich nen Arbeitsvertrag oder nur nen Lehrvertrag? Ist man als Lehrling nicht auch irgentwie Angestellter oder nur Lehrling?
Zuerst dachte ich ganz klar, seit 2001 im Betrieb also auch seit 2001 Angestell. Aber vielleicht ist der Status Lehrling doch komplett anders, gibt ja besonderen Kündigungsschutz etc.
Aber wenn du gefragt wirst kannst du ja einfach die Situation erklären, so ungewöhnlich ist die ja auch nicht. Füllst du allerdings nen Formular bei einer Online-Bank aus, dann geh doch auf Nummer sich und schreib 2004. 5 Jahre bei einer Firma sind lange genug um dich mit Kreditangeboten zu überschütten .

Gruß und Gute Nacht
Alex315 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2009, 19:14:18   #3 (permalink)
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ID: 191286
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SimonR eine Nachricht über ICQ schicken
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SimonR hat eine strahlende ZukunftSimonR hat eine strahlende ZukunftSimonR hat eine strahlende ZukunftSimonR hat eine strahlende ZukunftSimonR hat eine strahlende ZukunftSimonR hat eine strahlende ZukunftSimonR hat eine strahlende ZukunftSimonR hat eine strahlende ZukunftSimonR hat eine strahlende ZukunftSimonR hat eine strahlende ZukunftSimonR hat eine strahlende Zukunft
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Also bei uns bei der Sparkasse wird bei der Kontoeröffnung gar nicht danach gefragt wie lange, sondern nur ob man sich in einem Arbeitsverhältnis befindet.

Auszubildende gelten meines Wissens nach nicht als Angestellte, man bekommt wärend der Ausbildung ja auch kein Gehalt sondern eine Ausbildungsvergütung. Angesteller ist man glaube ich sobald man einen Arbeitsvertrag hat, den du ja nach der Ausbildung bekommen hast (2004).

Ich würde wie mein Vorredner schon geschrieben hat, einfach sagen das du 2004 die Ausbildung beendet hast und dich seit dem in einem Angestelltenverhältnis befindest.
SimonR ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2009, 19:30:41   #4 (permalink)
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Angestellt bist Du seit Beginn der Lehre. Notfalls schaust Du auf Deinen Lohnschein und schaue unter Eintrittsdatum nach, im Regelfall sollte dort Dein Lehrbeginn stehen, wenn es die selbe Firma geblieben ist.

Gruß sparbuechse
sparbuechse ist offline   Mit Zitat antworten
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