Alt 13.07.2008, 16:05:56   #1 (permalink)
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Standard Kleingewerbe anmelden, und dann ?

Hallo Liebe User,

ich bin schon sehr lange am überlegen, ein kleinunternehmen zu Gründen, und frage mich nun was dort auf mich alles zukommen würde.

es soll wirklich nur ein kleiner nebenverdienst sein, den ich da versteuern will..

Explizit interresiert mich, ob man sich da extra versichern muss (zurzeit bei der DAK, bei meiner Mutter mitversichert)..

Was zählt eigentlich als "kleinunternehmen" und was für kosten kommen da auf einen zu ?

Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet (=

lg, Marius
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Alt 13.07.2008, 16:18:42   #2 (permalink)
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Vielleicht bringt dich das ein wenig weiter:
http://www.gewerbeschein-kleinunternehmer.de/

Was möchtest du denn machen? Es ist nicht immer nötig gleich ein Kleinwewerbe anzumelden. Man kann unter bestimmten Voraussetzung auch als Freiberufler arbeiten: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler

DadyCool
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Alt 13.07.2008, 16:22:14   #3 (permalink)
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jap, die Seite habe ich auch schon gefunden beim Googlen, trotzdem thx (=

Mhh aber die Fragen die ich habe wurden dort mehr oder weniger nicht beantwortet.. ist es überhaupt notwendig ein Kleingewerbe anzumelden, bei niedrigen Beträgen, wenn ja bis zu welchen ?
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Alt 13.07.2008, 16:24:51   #4 (permalink)
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steht auch auf der Seite:

Zitat:
Zitat:
Wann brauche ich einen Gewerbeschein?
Ohne Gewerbeschein darf in Deutschland niemand ein Geschäft (Gewerbe) betreiben. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um ein haupt- oder nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit handelt. Gem. § 14 GewO muss jede gewerbliche Tätigkeit die auf eigene Verantwortung und mit der Absicht zur regelmäßigen Gewinnerzielung betrieben wird angemeldet werden. Je nach Zuständigkeit ist dafür das Gewerbeamt oder die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamts verantwortlich.
Zitat:
Kleinunternehmer sind alle Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Gründungsjahr, bzw. im vorangegangenen Jahr die Umsatzgrenze von 17.500 € nicht übersteigen...
Also wenn du nicht mehr als 17.500 € Umsatz machst kannst du dich nach der Kleinunternehmerregelung ein Gewerbe anmelden. Kannst aber auch ganz normal eine Gewerbe anmelden.

Hängt halt davon ab was du machen möchtest.
Wenn du z.B. viel Ware einkaufst und weiterverkaufst würde ich dir nicht zu einem Kleinunternehmen raten, auch wenn du unter den 17.500 Umsatz bleibst.

Machst du aber z.B. Webdesign würde ein Kleinunternehmen ausreichen. Hängt aber auch da bissel von ab was für Kunden man hat. Privat oder Geschäftskunden. Zumal als Webdesigner bestimmt auch als Freiberufler arbeiten kann. Bin mir da aber nicht 100% sicher.

Am besten ist eh, wenn man bei seinen Steuerberater einfach mal nachfragt.

DadyCool




DadyCool

Geändert von DadyCool (13.07.2008 um 16:32:34 Uhr)
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Alt 13.07.2008, 16:27:59   #5 (permalink)
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Okay, aber dann weiß ich halt immer noch nicht was genau da auf mich zu kommt, wegen Krankenversicherung und so weiter..
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Alt 13.07.2008, 17:01:05   #6 (permalink)
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Bis zu einer Summe von 350 Euro monatlich an Verdienst durch dein Gewerbe bist du noch weiterhin familienversichert.
Viele Grüße
Tobias (besttobi)
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Alt 13.07.2008, 17:29:53   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von marius001 Beitrag anzeigen
[...] ich bin schon sehr lange am überlegen, ein kleinunternehmen zu Gründen, und frage mich nun was dort auf mich alles zukommen würde. [...]
Erstmal solltest du klären, ob deine selbständige Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist. Bei der Einordnung könnte dir vielleicht diese Seite helfen.

Zitat:
Zitat von marius001 Beitrag anzeigen
[...] es soll wirklich nur ein kleiner nebenverdienst sein, den ich da versteuern will.. [...]
Dazu kann ich dir die Seite vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zum Thema "Existenzgründung" empfehlen.

Zitat:
Zitat von marius001 Beitrag anzeigen
[...] Explizit interresiert mich, ob man sich da extra versichern muss (zurzeit bei der DAK, bei meiner Mutter mitversichert) [...]
Die DAK sagt zum Thema Familienversicherung folgendes:
Zitat:
Die Familienversicherung ist nicht möglich,
wenn der Angehörige Gesamteinkommen hat, das die maßgebende monatliche Einkommensgrenze (1/7 der monatlichen Bezugsgröße; 2008= 355,00 EUR) übersteigt. Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, beträgt die Einkommensgrenze 400,00 EUR monatlich.
Zitat:
Zitat von marius001 Beitrag anzeigen
[...] Was zählt eigentlich als "kleinunternehmen" und was für kosten kommen da auf einen zu ? [...]
Wer zu den Kleinunternehmern zählt regelt der § 19 Umsatzsteuergesetz
Zitat:
Besteuerung der Kleinunternehmer
(1) 1Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. [...]
Bei den Kosten kommt es darauf an, was du für eine Tätigkeit machen willst. Das Unternehmen an sich kostet nichts, jedoch könnte es erforderlich sein einer Innung oder Kammer beizutreten, und dann wären dafür Beiträge zu entrichten.
Gruß, Jacky
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Alt 14.07.2008, 00:21:47   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von DadyCool Beitrag anzeigen
Also wenn du nicht mehr als 17.500 € Umsatz machst kannst du dich nach der Kleinunternehmerregelung ein Gewerbe anmelden. Kannst aber auch ganz normal eine Gewerbe anmelden.

Hängt halt davon ab was du machen möchtest.
Wenn du z.B. viel Ware einkaufst und weiterverkaufst würde ich dir nicht zu einem Kleinunternehmen raten, auch wenn du unter den 17.500 Umsatz bleibst.
Ich würde dir zu zu einem Kleinunternehmen raten. Was für ein Schwachsinn? Das stimmt nur, wenn du absichtlich Verlust machen möchtest. Wenn du viel Ware einkaufst, bekommst du die Vorsteuer zurück, musst aber Umsatzsteuer ausweisen und an den Staat weiterleiten. Da du aber die Ware logischerweise teurer verkaufst, um Gewinn zu machen, ist die Umsatzsteuer im Regelfall höher als die Vorsteuer und du zahlst drauf. Als Kleinunternehmer brauchst du nur eine einfache Buchhaltung (und keine doppelte wie beim normalen Gewerbe) und eine Einkommensüberschussrechnung am Ende des Jahres.

Gründe für das normale Gewerbe können hohe Anschaffungskosten sein. Die Meisten nennen auch als Grund gewerbliche Kunde, aber find ich nicht plausibel. Wenn ein gewerblicher Kunde Lose kauft, kann er, wenn du Mwst. ausweist, die Steuer zurückbekommen. Dafür wird dein Preis aber auch logischerweise höher liegen als, wenn er die Lose von einem Privatkäufer kauft.

Du bist bis zu 350 EUR Einkommen/Monat familienversichert bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, z.B. DAK. Du darfst 2 Monate mehr als 350 EUR/Monat verdienen, musst aber im Durchschnitt unter 350 EUR/Monat liegen.

An Kosten kommen 20 EUR für die Gewerbeanmeldung. Bisher ist bei mir nichts anderes an Kosten gewesen.
... von nichts kommt nichts!
Arbeit wird verrichtet durch aufgewendete Energie. Wer diese nicht aufbringt, braucht sich nicht wundern, wenn er sein Ziel nicht erreicht!


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Alt 14.07.2008, 02:58:26   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Rahi Beitrag anzeigen
[...] Da du aber die Ware logischerweise teurer verkaufst, um Gewinn zu machen, ist die Umsatzsteuer im Regelfall höher als die Vorsteuer und du zahlst drauf. [...]
Man zahlt nicht drauf! Die Kleinunternehmerregelung soll lediglich eine Erleichterung für Unternehmer mit geringen Umsätzen sein. Aber die Umsatzsteuer wirkt sich nicht auf seinen Gewinn aus.

Zitat:
Zitat von Rahi Beitrag anzeigen
[...] Als Kleinunternehmer brauchst du nur eine einfache Buchhaltung (und keine doppelte wie beim normalen Gewerbe) und eine Einkommensüberschussrechnung am Ende des Jahres. [...]
Was ist denn ein normales Gewerbe, bzw. was wäre denn ein unnormales Gewerbe? Als Kleinunternehmer unterliegt man grundsätzlich keiner Buchführungspflicht, weder einer einfachen noch einer doppelten. Und wenn man erstmal die im § 141 (1) Nr. 1 und Nr. 4 Abgabenordnung genannten Grenzwerte zur Buchführungspflicht übersteigt, dann überschreitet man bei weitem die Umsatzgrenzen des § 19 Umsatzsteuergesetz und kann damit die Vereinfachung für Kleinunternehmer nicht mehr in Anspruch nehmen.

Zitat:
Zitat von Rahi Beitrag anzeigen
[...] Die Meisten nennen auch als Grund gewerbliche Kunde, aber find ich nicht plausibel. [...]
Wenn man überwiegend gewerbliche Kunden hat, kann die Option zur Umsatzsteuer schon sinnvoll sein. Da die Kunden dann selbst umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigen, können sie die beim Erwerb der Ware gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abrechnen.

Zitat:
Zitat von Rahi Beitrag anzeigen
[...] Wenn ein gewerblicher Kunde Lose kauft, kann er, wenn du Mwst. ausweist, die Steuer zurückbekommen. Dafür wird dein Preis aber auch logischerweise höher liegen als, wenn er die Lose von einem Privatkäufer kauft. [...]
Nur wenn der Preis eines gewerblichen Verkäufer mit ausgewiesener Umsatzsteuer um exakt den Betrag des Umsatzsteuersatzes höher ist, als der Preis eines Kleinunternehmers/Privatverkäufers ohne ausgewiesener Umsatzsteuer, dann ist es für den gewerblichen Käufer gewinneutral. Ansonsten wirkt sich jede Preisabweichung für den gewerblichen Käufer gewinnverändernd aus.
Gruß, Jacky
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Alt 14.07.2008, 03:45:39   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Jacky Beitrag anzeigen
Man zahlt nicht drauf! Die Kleinunternehmerregelung soll lediglich eine Erleichterung für Unternehmer mit geringen Umsätzen sein. Aber die Umsatzsteuer wirkt sich nicht auf seinen Gewinn aus.
Natürlich wirkt sich das aus. Kann auch sein, dass wir beide daran vorbeireden. Ich gehe vom Fall aus, wenn er die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt, hat er sehr warscheinlich Nachteile. Wenn du die Möglichhast, nutzt sie. Beispiel: 1000 EUR inkl. 7% Mwst. Ausgaben Ware, du bekommst 65,42 EUR Vorsteuer zurück. Du verkaufst die Ware für 1500 EUR inkl. 7% Mwst. Das heißt, du zahlst 98,13 EUR an den Staat. Der Gewinn beträgt: 467,29 EUR. Nimmst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, kaufst du für 1000 EUR ein und verkaufst für 1500 EUR und hast einen Gewinn von 500 EUR.

Auf den Rest äußer ich mich zu der Uhrzeit nicht aus, bin ich zu faul für.
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Alt 14.07.2008, 04:34:56   #11 (permalink)
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Wenn du den Preis der Ware erhöhst, dann erhöht sich natürlich auch der Gewinn. Du hast in deinem Beispiel sowohl den Einkaufspreis, als auch den Verkaufspreis der Ware um 7% erhöht, folglich hat sich auch dein Gewinn um 7% erhöht. (467,29 + 32,71 = 500,00)

Ein Beispiel ohne zusätzlich Preiserhöhung sieht so aus:
Du kaufst Ware für 1.000 Euro ohne USt ein und verkaufst sie wieder für 1.500 Euro ohne USt. Dann hast du einen Gewinn von 500 Euro.
Nun kaufst du die Ware für 1.070 Euro inkl. 7% USt ein und verkaufst sie wieder für 1.605 Euro inkl. 7% USt. Dann kannst du die gezahlte Umsatzsteuer in Höhe von 70 Euro als Vorsteuer auf die zu zahlende Umsatzsteuer von 105 Euro anrechnen und zahlst damit 35 Euro an das Finanzamt. Und in deiner Gewinnermittlung steht nun 1.500 Euro Betriebseinnahme abzüglich 1.000 Euro Betriebsausgabe und das macht einen Gewinn von 500 Euro.

Es ist also tatsächlich so, dass die Umsatzsteuer sich nicht auf den Gewinn auswirkt.
Gruß, Jacky
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Alt 14.07.2008, 13:20:41   #12 (permalink)
PAUSIERT
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Und wenn Du Kunden hast, die mit Umsatzsteuer rechnen, dann kaufen die deutlich lieber bei jemanden, der 1.600 Euro mit ausgewiesenen 19% verlangt als bei jemanden, der 1.500 Euro mit Kleinunternehmerregelung verlangt.

Marty
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Alt 14.07.2008, 13:27:05   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Jacky Beitrag anzeigen
Nun kaufst du die Ware für 1.070 Euro inkl. 7% USt ein und verkaufst sie wieder für 1.605 Euro inkl. 7% USt. Dann kannst du die gezahlte Umsatzsteuer in Höhe von 70 Euro als Vorsteuer auf die zu zahlende Umsatzsteuer von 105 Euro anrechnen und zahlst damit 35 Euro an das Finanzamt. Und in deiner Gewinnermittlung steht nun 1.500 Euro Betriebseinnahme abzüglich 1.000 Euro Betriebsausgabe und das macht einen Gewinn von 500 Euro.
Das heißt aber gleichzeitig, dass die Ware für den Kunden teurer wird, damit mein Gewinn gleich bleibt oder findest du 1605 oder 1500 EUR besser als Käufer?

@Marty: In diesem Beispiel wären es 7%. Ja, das wären dann also die gewerblichen Kunden, bei den es kein Unterschied macht, aber wenn man Privatkäufer hat, ist es für die doch teurer, die bekommen die Vorsteuer nicht wieder und ich muss gleichzeitig den Preis anheben, damit ich den gleichen Gewinn hab.
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Alt 14.07.2008, 15:55:19   #14 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Rahi Beitrag anzeigen
Das heißt aber gleichzeitig, dass die Ware für den Kunden teurer wird, damit mein Gewinn gleich bleibt oder findest du 1605 oder 1500 EUR besser als Käufer? [...]
Es kommt auf den Kunden an! Eine Privatperson wird natürlich auf den Preis schauen und die Umsatzsteuer interessiert diese nicht die Bohne. Aber ein Unternehmer interessiert die Umsatzsteuer sehr wohl und da wäre es ihm bei egal, ob er 1.500 € ohne USt oder 1.605 € inkl. 7% USt für die Ware bezahlt. Da die Umsatzsteuer für ihn als Unternehmer nur ein durchlaufender Posten ist und sich eben nicht auf seinen Gewinn auswirkt.

Zitat:
Zitat von Rahi Beitrag anzeigen
[...] Die Meisten nennen auch als Grund gewerbliche Kunde, aber find ich nicht plausibel. [...]
Zitat:
Zitat von Rahi Beitrag anzeigen
[...] Ja, das wären dann also die gewerblichen Kunden, bei den es kein Unterschied macht [...]
Schön das du nun verstanden hast, warum es für einen Kleinunternehmer, der überwiegend gewerbliche Kunden hat, sinnvoll sein kann zur Umsatzsteuer zu optieren.
Gruß, Jacky
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Alt 15.07.2008, 00:06:07   #15 (permalink)
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Ich hab es auch schon vorher verstanden und ich änder nichts an meiner Meinung. Nö, wo ist es denn sinnvoll. Macht für ihn doch kein Unterschied.

Zitat:
Es kommt auf den Kunden an!
Das hab ich doch schon geschrieben, wenn du den Beitrag nochmal liest ab "@Marty".

Ich halts nochmal fest:
  • Privatperson: Wie wir sehen, damit unser Gewinn bleibt, ists für die Privatperson teurer
  • gewerblicher Kunde: spielt keine Rolle für den gewerblichen Kunden, weil er seine Steuer wiederbekommt
Lass dich nicht verwirren und mach es dir nicht schwer, nehm die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und gut ist. Abgesehen davon, geh ich mal davon aus, dass du eh keine gewerbliche Kunden hast und selbst wenn, spielts für die keine Rolle, zahlen selben Preis. Nur die Privatkäufer müssen draufzahlen, damit du denselben Gewinn hast und damit hat es, egal, was nun Jacky wieder schreibt, die Umsatzsteuer indirekt Einfluss auf deinen Gewinn. Das haben wir doch am Beispiel super gesehen, der Preis war nämlich auf einmal höher für den Privatkäufer (dass es beim gewerblichen Kunden egal, ist mir auch klar). Wenn wir nämlich nun den Preis lassen wollen, um konkurrenzfähig bleiben zu wollen, sinkt der Gewinn.

Wir werden uns im Kreis drehen, du bist von deiner Meinung entschlossen und ich von meiner.
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