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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo Liebe User,
ich bin schon sehr lange am überlegen, ein kleinunternehmen zu Gründen, und frage mich nun was dort auf mich alles zukommen würde. es soll wirklich nur ein kleiner nebenverdienst sein, den ich da versteuern will.. Explizit interresiert mich, ob man sich da extra versichern muss (zurzeit bei der DAK, bei meiner Mutter mitversichert).. Was zählt eigentlich als "kleinunternehmen" und was für kosten kommen da auf einen zu ? Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet (= lg, Marius |
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#2 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Vielleicht bringt dich das ein wenig weiter:
http://www.gewerbeschein-kleinunternehmer.de/ Was möchtest du denn machen? Es ist nicht immer nötig gleich ein Kleinwewerbe anzumelden. Man kann unter bestimmten Voraussetzung auch als Freiberufler arbeiten: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler DadyCool |
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#3 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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jap, die Seite habe ich auch schon gefunden beim Googlen, trotzdem thx (=
Mhh aber die Fragen die ich habe wurden dort mehr oder weniger nicht beantwortet.. ist es überhaupt notwendig ein Kleingewerbe anzumelden, bei niedrigen Beträgen, wenn ja bis zu welchen ? |
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#4 (permalink) | |||
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Erfahrener Benutzer
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steht auch auf der Seite:
Zitat:
Zitat:
Hängt halt davon ab was du machen möchtest. Wenn du z.B. viel Ware einkaufst und weiterverkaufst würde ich dir nicht zu einem Kleinunternehmen raten, auch wenn du unter den 17.500 Umsatz bleibst. Machst du aber z.B. Webdesign würde ein Kleinunternehmen ausreichen. Hängt aber auch da bissel von ab was für Kunden man hat. Privat oder Geschäftskunden. Zumal als Webdesigner bestimmt auch als Freiberufler arbeiten kann. Bin mir da aber nicht 100% sicher. Am besten ist eh, wenn man bei seinen Steuerberater einfach mal nachfragt. DadyCool DadyCool Geändert von DadyCool (13.07.2008 um 16:32:34 Uhr) |
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#7 (permalink) | ||||||
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#8 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Gründe für das normale Gewerbe können hohe Anschaffungskosten sein. Die Meisten nennen auch als Grund gewerbliche Kunde, aber find ich nicht plausibel. Wenn ein gewerblicher Kunde Lose kauft, kann er, wenn du Mwst. ausweist, die Steuer zurückbekommen. Dafür wird dein Preis aber auch logischerweise höher liegen als, wenn er die Lose von einem Privatkäufer kauft. Du bist bis zu 350 EUR Einkommen/Monat familienversichert bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, z.B. DAK. Du darfst 2 Monate mehr als 350 EUR/Monat verdienen, musst aber im Durchschnitt unter 350 EUR/Monat liegen. An Kosten kommen 20 EUR für die Gewerbeanmeldung. Bisher ist bei mir nichts anderes an Kosten gewesen.
... von nichts kommt nichts!
Arbeit wird verrichtet durch aufgewendete Energie. Wer diese nicht aufbringt, braucht sich nicht wundern, wenn er sein Ziel nicht erreicht! http://lebensmitteleinzelhandel.com - schnellebig, stabil, spannend! |
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#9 (permalink) | |||
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Nur wenn der Preis eines gewerblichen Verkäufer mit ausgewiesener Umsatzsteuer um exakt den Betrag des Umsatzsteuersatzes höher ist, als der Preis eines Kleinunternehmers/Privatverkäufers ohne ausgewiesener Umsatzsteuer, dann ist es für den gewerblichen Käufer gewinneutral. Ansonsten wirkt sich jede Preisabweichung für den gewerblichen Käufer gewinnverändernd aus. |
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#10 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Auf den Rest äußer ich mich zu der Uhrzeit nicht aus, bin ich zu faul für.
... von nichts kommt nichts!
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#11 (permalink) |
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Wenn du den Preis der Ware erhöhst, dann erhöht sich natürlich auch der Gewinn. Du hast in deinem Beispiel sowohl den Einkaufspreis, als auch den Verkaufspreis der Ware um 7% erhöht, folglich hat sich auch dein Gewinn um 7% erhöht. (467,29 + 32,71 = 500,00)
Ein Beispiel ohne zusätzlich Preiserhöhung sieht so aus: Du kaufst Ware für 1.000 Euro ohne USt ein und verkaufst sie wieder für 1.500 Euro ohne USt. Dann hast du einen Gewinn von 500 Euro. Nun kaufst du die Ware für 1.070 Euro inkl. 7% USt ein und verkaufst sie wieder für 1.605 Euro inkl. 7% USt. Dann kannst du die gezahlte Umsatzsteuer in Höhe von 70 Euro als Vorsteuer auf die zu zahlende Umsatzsteuer von 105 Euro anrechnen und zahlst damit 35 Euro an das Finanzamt. Und in deiner Gewinnermittlung steht nun 1.500 Euro Betriebseinnahme abzüglich 1.000 Euro Betriebsausgabe und das macht einen Gewinn von 500 Euro. Es ist also tatsächlich so, dass die Umsatzsteuer sich nicht auf den Gewinn auswirkt. |
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#13 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
@Marty: In diesem Beispiel wären es 7%. Ja, das wären dann also die gewerblichen Kunden, bei den es kein Unterschied macht, aber wenn man Privatkäufer hat, ist es für die doch teurer, die bekommen die Vorsteuer nicht wieder und ich muss gleichzeitig den Preis anheben, damit ich den gleichen Gewinn hab.
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#14 (permalink) | |||
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#15 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Ich hab es auch schon vorher verstanden und ich änder nichts an meiner Meinung. Nö, wo ist es denn sinnvoll. Macht für ihn doch kein Unterschied.
Zitat:
Ich halts nochmal fest:
Wir werden uns im Kreis drehen, du bist von deiner Meinung entschlossen und ich von meiner.
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