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#1 (permalink) |
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Greyhat
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Ich möchte ein kleines Gewerbe betreiben, zunächst um dazuzulernen, auf Dauer aber natürlich mit Gewinnabsicht.
Der Tätigkeitsbereich soll die Erstellung, Gestaltung & Pflege von Webseiten sein, auf denen dann Werbung geschaltet wird (z. B. AdSense oder Affiliate-Marketing), ggf. auch Affiliate-Marketing im kleineren Rahmen. Was soll ich dann bei der Gewerbeanmeldung angeben? "Gestaltung v. Internet-Angeboten (Homepagedesign)"? Das klingt so nach Dienstleistung, aber ich mache das ja auf eigene Rechnung. Um Unkenrufen vorzubeugen: Ich weiß, dass das nicht neu ist. Ich habe aber bereits mit einem Blog, in dem ich nebenbei etwas gebloggt und ausprobiert habe, Erfahrungen gesammelt. Ich habe dadurch ein paar Euros verdient und es letztlich für einen guten Preis verkaufen können. Bis auf Webhosting werde ich wohl nicht so viele Ausgaben haben, weshalb sich der Mehraufwand mit monatlicher Umsatzvorsteueranmeldung etc. für ein reguläres Unternehmen nicht lohnen würde. Daher favorisiere ich ein Gewerbe als Kleinunternehmer. Die Buchführung wird dementsprechend auch nicht unmöglich sein für mich. Ich denke auch nicht, dass ich so schnell die Einkommensgrenze erreiche, ab der ich Steuern zahlen muss, da mein Ausbildungsgehalt nach Fahrtkosten / laufenden Kosten ziemlich gering ausfällt. Das heißt aber auch, dass ich steuerlich nichts absetzen kann, weil ich ja voraussichtlich keine Steuern zahlen werde. Dennoch werde ich natürlich Belege sammeln und gründlich Buch führen über die Finanzen, so gewöhne ich mich schon früh daran, falls ich später mehr verdienen sollte und behalte auf jeden Fall den Überblick. Was muss ich noch beachten? Tipps / Hinweise / Ratschläge sind ausdrücklich erwünscht, solange sie konstruktiv bleiben Ich bin weder zu faul zum Lesen von Informationen / Starterguides (denn das mache ich bereits) noch sonst irgendwie ungründlich. Ich möchte viel mehr Tipps / Hinweise zu Dingen, die ich evtl. übersehen haben könnte oder die wichtig sind sowie Antworten auf Fragen bekommen, wo ich nicht sofort eine Antwort finden konnte. CHERRY SMS - SMS ab 2,5 Cent!
http://callya-freikarte.de - Gratis Vodafone CallYa-Karte mit 1 Euro Startguthaben Geändert von Hotwave (20.08.2010 um 01:01:25 Uhr) |
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#2 (permalink) | |||||
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PAUSIERT
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Ansonsten wird da nicht viel nötig sein. Marty |
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#3 (permalink) | ||
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return void
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Die "Buchführung" eines Kleinunternehmers ist ein Witz, du musst nämlich keine richtige machen, du brauchst für die Steuererklärung nachher nur die Summe deiner Einnahmen und Ausgaben auflisten.
Und bei der Steuerklärung einfach beim FA anrufen und freundlich nachfragen, welche Anlagen du ausfüllen musst. ich kann mir das nicht merken und ruf die deswegen an (und damit ich ne definivite Aussage habe). Alle Bögen für Kleinunternehmer lassen sich dann auch direkt mit dem kostenlosen Elster-Tool ausfüllen und prüfen. Zitat:
Falls ja unbedingt überall nach den Grenzen fragen, jede Versicherung backt da ihr eigenes Süppchen, meine (unsere) nimmt die Grenze des Kindergeldes ich habe aber auch schon anderen gehört, die die Grenze bei einem 400€-Job ansetzen. Zitat:
Ansonsten ist es als Kleinunternehmer eigentlich sehr unkompliziert. |
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#4 (permalink) | |
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ò_Ó
Reg: 04.05.2006
Beiträge: 279
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Zitat:
Naja bei der Rechnung nur nicht vergessen den Hinweis auf das Kleinunternehmen reinzupacken. Steuernummer kann, muss man aber nicht haben. Sonnst muss als Kleinunternehmer noch dein vollständiger Name auf einer Rechnung auftauchen, nicht nur ein Firmenname. Wenn die letzte Lan Party Verboten, Der Letzte Pc abgeschaltet, Das letzte Spiel indiziert ist, werdet ihr verstehen das ihr uns doch Erziehen müsst!
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#5 (permalink) | ||
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PAUSIERT
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Zitat:
Es geht um die Steuernummer, nicht um die Umsatzsteueridentnummer. Marty |
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#6 (permalink) | |
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R.I.P. Tobi
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Zitat:
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#7 (permalink) |
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Greyhat
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Okay, vielen Dank
Das "neben der Ausbildung" hat sich übrigens erledigt, da ich gekündigt habe und studieren werde ^^ CHERRY SMS - SMS ab 2,5 Cent!
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#8 (permalink) |
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Carpe Diem!
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Wenn du neben dem Studium ein Gewerbe betreibst und noch familienversichert bist, solltest du unbedingt mit deiner Krankenversicherung sprechen! Da gibt es Einkommensgrenzen und bei einer studentischen Versicherung dann eine maximale Wochenarbeitszeit. So zumindest bei der AOK.
Hab das auch gerade hinter mir bzw. stecke mittendrin. |
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#9 (permalink) | |
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Neuer Benutzer
Reg: 20.08.2010
Beiträge: 4
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Zitat:
Hab mich schon ein bisschen umgeschaut und bin mir nicht sicher ob ich überhaupt wechseln soll. Ist aber auch Faulheit im Spiel. Geändert von Mone (21.10.2010 um 07:32:51 Uhr) Grund: Werbung entfernt |
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#10 (permalink) |
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Greyhat
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Kann ich die Kreditkarte von der Advanzia Bank (gebuhrenfrei.com) auch für ein Geschäftskonto nutzen?
Ich habe in den AGB keine Klausel gefunden, die das untersagt. Als Geschäftskonto wollte ich ein Girokonto bei der Skatbank eröffnen, da dort monatlich keine Gebühren anfallen und die erhobenen 10 Cent pro Transaktion im Vergleich fair sind. CHERRY SMS - SMS ab 2,5 Cent!
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#11 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 24.08.2010
Beiträge: 4
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"Internet Dienstleistungen und Marketing" würde ich bei der Anmeldung angeben. Kleinunternehmerregelung ist immer Ansichtssache - hat alles Vor- und Nachteile. Würde aber bei dir dazu tendieren, da du wohl wenig Ausgaben hast.
Grüße
Betreiber eine Homepage für Gastronomiebedarf
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#12 (permalink) |
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Greyhat
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Ich hab' jetzt einfach nur "Internetdienstleistungen" (Marketing im Internet fällt ja auch darunter) angegeben und die Kleinunternehmerregelung ist in meinem Fall die bessere Lösung, da ich ja nicht groß Waren ein- oder verkaufe.
CHERRY SMS - SMS ab 2,5 Cent!
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#13 (permalink) |
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*InKogniTo*
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ich hoffe es stört nicht, wenn ich gleich hier mit rein schreib?
follgendes: ich beabsichtige ebenfalls ein gewerbe zu eröffnen. was ich nicht ganz verstehe ist die buchhaltung. hier müssen alle ein und ausgaben aufgelistet werden, belege gesammelt sowie alles genaustens nachgewiesen werden. einnahmen kann ich nachweisen, soweit kein problem. nur bei den ausgaben seh ich nicht ganz durch. bsp. klammlose diese kann man auch per rechnung kaufen (soweit klar), muss man auch nachweisen was man dann mit den losen gemacht hat? vieleicht ein anderes beispiel werbenetzwerk - vergütung euro, klammlose, primera. euro einnahmen kommen aus ebay, zanox, usw. - primera o. klammlose (virtuelle) einnahmen kommen bsp. durch einzahlungen der user. jetzt zahl ich aber auch in euro, klammlose, oder primera aus. wie kann ich das am besten nachweisen? ich habe z.b. 1000 euro nachweislich einnahmen, und kaufe für 900 euro virtuelle währung. dafür hab ich dann auch die rechnungen. reicht das dem finanzamt dann? oder wie funktioniert das mit der virtuellen währung? .Aukweb. |
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#14 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 17.10.2010
Beiträge: 3
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Im Rahmen eines staatlich geförderten Gründercoachings kann man sich diese und andere Fragen für wenig Geld fachmännisch erläutern lassen, z.B. hier:
http://www.steuerberater-muenchen.co...istungsangebot |
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#15 (permalink) |
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*InKogniTo*
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sehr gut.
hilft mir aber auch nicht wirklich weiter ;-) exestensgründer seminar, coaching, alles schon mitgemacht. jedoch konnte mir bis jetzt noch keiner erklären wie man virtuelle währung absetzt / verbucht. wie man das nachweist. oder ob man nachweisen muss was man mit der viruellen währung gemacht. .Aukweb. |
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