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Alt 19.03.2007, 14:34:53   #1 (permalink)
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Standard Klamm-Lose als Einkommen -> Abzug von HartzIV

Hallo,
soeben bin ich nach Hause gekommen und meine Mutter war ein wenig sauer.

Situation:
Mein Vater erhält HartzIV und muss daher die Kontoauszüge aller Familienmitglieder im Haushalt vorzeigen. Ich hatte vor kurzem einem Jackpot bei einer Loseseite gewonnen und ein Teil davon aus Refrallys oder Vergütungen von meinem Werbern. Klamm-Lose haben laut Klamm.de keinen Wert. Ich hab die Lose verkauft für insgesamt ca. 240 €. Der Rest der Lose ist noch bei mir.

Problem:
Der Mann vom Arbeitsmann meint, es wäre Einkommen und egal welches, wird angerechnet, außer es ist Arbeitseinkommen. Wenn ich für 100 € Prospekte verteile, wird nichts angerechnet, gehört zu meinem Freibetrag. Wenn ich ein Buch für 100 € verkaufe, muss ich dies jedoch angeben und es wird komplett von seinem HartzIV Geld abgezogen. Ich hätte es also genauso gut behalten können.

Der Mann am Telefon war unfreundlich und hat alles unter Lottogewinne abgestempelt und hat keine Einsicht gezeigt.

Ich sehe ein, dass etwas abgezogen wird, aber nun wird meinem Vater die 240 € abgezogen, die ich nun ausgegeben habe, da es sozusehen "meine Arbeit" ist bei Klamm aktiv sein und sowas machen. Nur meint der Herr, es wäre ja keine Arbeit, weil es ja nicht wirklich eine ist, aber ich gehe ja irgendwie eine Tätigkeit nach.

Er hat auch keine Zeit gehabt und nun Lottogewinne kann man das mit dem Werben, etc. nicht nennen. Achja, wenn ich Verluste habe ist das eh egal, nur bei Gewinnen wollen sie alles haben, meinte er.

Ich hab nochmal im Internet etwas geschaut, aber nichts passendes zu dem Fall gefunden "verdienen im Internet". Ist zwar schon Arbeit, aber irgendwie auch nicht. Ich wußte eben nicht, wie ich diese "Einkunft" nennen soll, weil sie irgendwie auch nicht regelmäßig ist, bis auf die Anleihen, die ich habe, aber diese sind auch vom Losekurs abhängig - das ist alles ein kompliziertes Thema und ich hab heute noch noch nichts gegessen bis auf ein Eis, komme gerade von der Schule und bin leicht schockiert.
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Alt 19.03.2007, 14:40:28   #2 (permalink)
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Ich kenn die Situation, die ist mir auch mal passiert.
Ich hab mich aber rausgerettet, weil ich gesagt habe, das es meine Ersparnisse sind. Die Frau am Telefon meinte das sei OK.
Ich versteh aber nicht warum das bei dir anders ist. Unter 400€ kannst du was Verdienen ohne Steuern zuzahlen, und ich glaube nicht das da Hartz IV was machen kann.
Ich finde das ist eine Frechheit die sich die da erlauben.
Prospekt verteilen dafst du also, aber im Internet Klicken nicht?
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Alt 19.03.2007, 14:42:00   #3 (permalink)
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Nein, mein Vater bezieht HartzIV, nicht ich.

Das Problem ist, er sagt, es ist keine Arbeit. Wäre es Arbeit, würden sie nichts abziehen bei einem Freibetrag unter 100 €. Da es jedoch keine Arbeit ist, wird er alles abziehen.

Es ist eigentlich irgendwie schon Arbeit, nur wie soll man das einem klarmachen? ... ist halt nicht einfach, der Kerl ist nicht einsichtig.

Jup, darf ich. Klicken darf ich auch, jedoch wird es abzogen, weil ich ja Geld damit verdiene und das wird abgezogen.

EDIT: Der Knaller war ja, dass ich auch mal in Höhe von 100 € Lose verliere und darauf er "Dann hören Sie doch mal auf zu spielen" und wenn ich es mal gewinne und 200 € Gewinn mache... was dann? Er darauf "Zieh ich alles ein". Daher ist egal, ob ich verliere oder gewinne, das ist alles Verlust für mich, nach seiner Meinung.

EDIT2: Ich hab mal rumgesucht. Eine Arbeit ist alles, was eine Beschäftigung zum Zweck des Gelderwerbs beinhaltet und das tut es ja. Ich werbe Leute gegen Lose und erhalte dafür Lose von Werbern oder Refrallys. Dann leg ich Lose bei Losebanken an und manchmal zock ich auch ne Runde und gewinn was. Jetzt soll ich das alles an das Arbeitsamt zahlen, weil das KEINE Arbeit sein soll? Es war eine Beschäftigung und auch zum Teil zeitraubend, besonders das Werben, aber ich muss es eben ja nicht immer machen. Bin ich Freiberufler?!
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Geändert von Brownie (19.03.2007 um 14:53:15 Uhr)
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Alt 19.03.2007, 14:49:09   #4 (permalink)
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OK.

Klicken ist arbeit (ich spreche aus eigener Erfahrung^^),
seit doch mal ein bisschen Frech und sagt, er soll sich mal vor den PC hocken und Paidmails,etc. Klicken.
Wetten das er dann seine Meinung sehr schnell ändern wird?
Man muss sich die Klammlose ja auch erarbeiten, die bekommt man nicht fürs nichtstun.
Probier halt noch einmal den Mann zuüberzeugen.
Unter 4-8 Augen ^^
Und ihr könnt ihm dann auch die Seite zeigen, damit er ein bisschen nachforschen kann, ob du doch nicht im Klammlotto gewonnen hast
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Alt 19.03.2007, 14:54:40   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von wwewrestling Beitrag anzeigen
OK.

Klicken ist arbeit (ich spreche aus eigener Erfahrung^^),
seit doch mal ein bisschen Frech und sagt, er soll sich mal vor den PC hocken und Paidmails,etc. Klicken.
Schau mal ins Edit... Wie soll ich diese Arbeit nennen?
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Alt 19.03.2007, 14:57:20   #6 (permalink)
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Farmer

Das ist eine Arbeit
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Alt 19.03.2007, 14:59:43   #7 (permalink)
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Also das mit dem Freibetrag ist fakt.
Sprich 100€ je Person Freibetrag darf man monatlich erwirtschaften ohne das es angerechnet wird.
Das wenn ich ein Buch verkaufe für 100€ dies mir abgezogen wird halte ich für Schmarn (wäre mir mehr als neu). Einkommen ist Einkommen und egal woher.

//EDIT: Hab grad erfahren das dem doch nicht so ist, somit fällt dies weg.
Mir wurde mal von einer Sachbearbeiterin gesagt man könne allerdings dem ganzen auch aus dem Weg gehen (inwieweit das stimmt ka, somit Angabe ohne Gewähr):
Mama, Papa und Du machen sich einen Klamm Acc.
Da Lose keinen Wert haben transferierst du x Mio Lose an Mama und x Mio an Papa.
Mama und Papa verkaufen jeweils selbst die Lose.
Sprich:
Papa verkauft für 100€
Mama verkauft für 100€
Du verkaufst für 40 €
Keiner von euch ist über 100€ Freibetrag somit und das ganze ist ein einmaliger Verkauf.

Des weiteren empfehle ich dir dringend ne Privatrechnung beim Loseverkauf auszustellen (Quittung). Vergiss aber nicht die Anschrift des Käufers. Noch besser wäre eine schriftliche unterschriebene Bestätigung des Käufers.
Somit ist das ganze eindeutig ein Verkauf und kein Lottogewinn?!

// -------



Wenn Ihr dem vom AA richtig eins auswischen wollt macht ihr ganz einfach folgendes: Kleingewerbe anmelden (Nebenjobbasis) und dann zu Eurem Bearbeiter hingehen und das ganze melden. Dieser wird verlangen das ihr monatlich eine Gewinn und Verlustrechnung vorlegt um euren neuen Satz zu berechnen. Verkauft Ihr keine Lose steht überall 0 habt ihr was gebts ihr an. Somit habt ihr auch garantiert eure 100€ Freibetrag und ihr könnt zb auch Telefon und Internetkosten absetzen bei dem ganzen (anteilsmäßig). Für den Sachbearbeiter ist das jede Menge Arbeit (selbst wenn ihr 0 umsetzt im Monat, da er immer neu berechnen darf) aber er hat seinen Willen, nämlich eine offizielle Einkommensquelle .
Das durch Inetkosten, Telefonkosten etc. kaum was zum einbehalten übrig bleibt merkt er dann meistens recht schnell.
Somit wäre das ganze völlig legal und er kann euch gar nichts.
Ein Teil wird er trotzdem einbehalten obs euch passt oder nicht.

Ich weiß das Hartz4ler nicht wirklich gut von Ihrem Geld leben können, allerdings solltest du dir überlegen ob du den Staat wirklich weiter voll belasten willst selbst wenn du Einnahmen erzeugt hast. Korrekt ist das nicht wirklich meiner Ansicht...

//EDIT: Angaben ohne Gewähr da ich kein Anwalt oder sonstiges bin.

Geändert von Suchtkind (19.03.2007 um 15:12:26 Uhr)
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Alt 19.03.2007, 15:07:43   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Suchtkind.de Beitrag anzeigen
Ich weiß das Hartz4ler nicht wirklich gut von Ihrem Geld leben können, allerdings solltest du dir überlegen ob du den Staat wirklich weiter voll belasten willst selbst wenn du Einnahmen erzeugt hast. Korrekt ist das nicht wirklich meiner Ansicht...

Er hat doch geschrieben das sein Vater Hartz4 bekommt und nicht er selber.

@Rahi
Zu deinem Problem an sich kann ich leider nichts sagen, kenn mich da garned aus. Finds aber schon krass das die das so abziehen
SchweineHuhn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2007, 15:11:33   #9 (permalink)
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Reg: 01.05.2006
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Zitat:
Zitat von SchweineHuhn Beitrag anzeigen
Er hat doch geschrieben das sein Vater Hartz4 bekommt und nicht er selber.
Es zählt das Gesamteinkommen der zusammenlebenden Familie somit auch das Geld was der Sohn erwirtschaftet. Ansonsten könnte ja Betrug Tür und Tor geöffnet werden. Beispiel: Mama+Papa arbeitslos, Sohnemann mehrfacher Multimillionär.

Leider betrifft das Gesetz halt meistens die falschen Leute, aber da kann man absolut 0 dran drehen.

//EDIT: Rein theoretisch könnte sogar das Taschengeld eines nicht zusammenlebenden Opas weggepfändet bzw mitberechnet werden...
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Alt 19.03.2007, 15:13:57   #10 (permalink)
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Poisenyvi ist einfach richtig nettPoisenyvi ist einfach richtig nettPoisenyvi ist einfach richtig nettPoisenyvi ist einfach richtig nett
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Ich selbst habe ein Gewerbe auf Nebenjobbasis angemeldet im Dezember weil ich erst mal sehen wollte wie das ganze abläuft und ob meine einnahmen gleichbleibend bleiben. Ich lege jeden Monat mein Eür vor beim Arbeitsamt und sie muss jeden Monat meinen Satz neu berechnen. Wenn ich jetzt einen monat habe der schlechter läuft bekomme ich den rest vom Amt obendrauf . Wenn das ganze aber dann mal stabil so läuft das ich wirklich davon leben kann und meine Familie davon ernähren kann über ein paar Monate kann ich mich getrost abmelden. Ich habe den Monatlichen Freibetrag von 100 Euro der mir nicht angerechnet wird zu meinem AlgII egal woher diese 100 Euro kommen.
Ich kann meine Telefonrechnung und Internetrechnung zu 20% abziehen und natürlich auch alles andre was ich für meine Firma benötige.


Meines Erachtens sollte jeder der Hartz empfängt und Geld machen möchte sich so ein Internetgewerbe anmelden das kostet je nach stadt zwischen 15 und 30 Euro (also nicht die Welt kann man von den ersten einnahmen bezahlen) So hat man zwar einmal im monat bisserl rennerei und die buchhaltung is ein witz für so ein gewerbe aber man hat seine ruhe vor dem Amt und bescheisst den Staat nicht. (auch wenn ers verdient hätte)

Edit:
Zitat:
Zitat von SchweineHuhn Beitrag anzeigen
Er hat doch geschrieben das sein Vater Hartz4 bekommt und nicht er selber.
Ich bin auch selbständig und meine Familie bekommt offizell Hartz. Jedes Familienmitglied das im Haushalt wohnt wird mit angerechnet dafür gibts ja auch die 1000000.... seiten anmeldeseiten bei Hartz.
Solang ein Familienmitglied nicht genug verdient um alle zu versorgen und das Familienoberhaupt (im normalfall immer der der Mann) bekommt Hartz voll oder dazu wird das andre einkommen angerechnet. Bis Auf diese 100 Euro Freibetrag die allerdings auch net für jeden gelten sondern auch für die gesamte familie.

Schau mal ob du hier noch was hilfreiches finden kannst zb widerspruchsschreiben gegen deren aktion. Erwerbslosenforum.de

Geändert von Poisenyvi (19.03.2007 um 15:22:16 Uhr)
Poisenyvi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2007, 15:17:03   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Suchtkind.de Beitrag anzeigen
Also das mit dem Freibetrag ist fakt.
Sprich 100€ je Person Freibetrag darf man monatlich erwirtschaften ohne das es angerechnet wird.
Ja, aber nur bei einem Arbeitseinkommen.

Zitat:
Zitat von Suchtkind.de Beitrag anzeigen
Das wenn ich ein Buch verkaufe für 100€ dies mir abgezogen wird halte ich für Schmarn (wäre mir mehr als neu). Einkommen ist Einkommen und egal woher.
Ne, ist kein Scherz. Das wurde mir so gesagt.
Quelle: Arbeitsagentur

Dann sollte ich mir den Paragraph 11 mal anschauen, das wäre:
http://www.rententips.de/gesetze/02/...orm_ID=0201100

Zitat:
Zitat von Suchtkind.de Beitrag anzeigen
Mir wurde mal von einer Sachbearbeiterin gesagt man könne allerdings dem ganzen auch aus dem Weg gehen (inwieweit das stimmt ka, somit Angabe ohne Gewähr):
Mama, Papa und Du machen sich einen Klamm Acc.
Da Lose keinen Wert haben transferierst du x Mio Lose an Mama und x Mio an Papa.
Mama und Papa verkaufen jeweils selbst die Lose.
Sprich:
Papa verkauft für 100€
Mama verkauft für 100€
Du verkaufst für 40 €

Keiner von euch ist über 100€ Freibetrag somit und das ganze ist ein einmaliger Verkauf.
Ne, mein Vater hat nur 60 €, wurd alles geändert und er MUSS zu einem Sprachkurs, obwohl er ein Aushilfsjobs zumindest hatte. Alles, was meine Mutter drüber hat, wird ebenfalls abgezogen. Nur bei meiner Schwester ist alles in Ordnung. Die verteilt Prospekte und verdient 50€/monat, da wird nichts abgezogen.

Zitat:
Zitat von Suchtkind.de Beitrag anzeigen
Des weiteren empfehle ich dir dringend ne Privatrechnung beim Loseverkauf auszustellen (Quittung). Vergiss aber nicht die Anschrift des Käufers. Noch besser wäre eine schriftliche unterschriebene Bestätigung des Käufers.
Somit ist das ganze eindeutig ein Verkauf und kein Lottogewinn?!
Das ist eine gute Idee, ABER ich hab ja zum Teil die Lose gewonnen, bei einem Jackpot. Der ist aber eher selten, dass sowas mal kommt und da verlier ich ja auch mal was... aber der größte Teil war hier nun durch das Werben & Anlegen (!).

Zitat:
Zitat von Suchtkind.de Beitrag anzeigen
Wenn Ihr dem vom AA richtig eins auswischen wollt macht ihr ganz einfach folgendes: Kleingewerbe anmelden (Nebenjobbasis) und dann zu Eurem Bearbeiter hingehen und das ganze melden. Dieser wird verlangen das ihr monatlich eine Gewinn und Verlustrechnung vorlegt um euren neuen Satz zu berechnen. Verkauft Ihr keine Lose steht überall 0 habt ihr was gebts ihr an. Somit habt ihr auch garantiert eure 100€ Freibetrag und ihr könnt zb auch Telefon und Internetkosten absetzen bei dem ganzen (anteilsmäßig). Für den Sachbearbeiter ist das jede Menge Arbeit (selbst wenn ihr 0 umsetzt im Monat, da er immer neu berechnen darf) aber er hat seinen Willen, nämlich eine offizielle Einkommensquelle .
Ja, ich hatte mir überlegt ein Kleingewerbe anzumelden, demnach wäre das mit Arbeit okay, aber ich würde kein Kindergeld mehr bekommen und ich verdien etwas weniger als dieses.

Zitat:
Zitat von Suchtkind.de Beitrag anzeigen
Das durch Inetkosten, Telefonkosten etc. kaum was zum einbehalten übrig bleibt merkt er dann meistens recht schnell.
Somit wäre das ganze völlig legal und er kann euch gar nichts.
Ein Teil wird er trotzdem einbehalten obs euch passt oder nicht.
Ja, legal, will ich es halt.

Zitat:
Zitat von Suchtkind.de Beitrag anzeigen
Ich weiß das Hartz4ler nicht wirklich gut von Ihrem Geld leben können, allerdings solltest du dir überlegen ob du den Staat wirklich weiter voll belasten willst selbst wenn du Einnahmen erzeugt hast. Korrekt ist das nicht wirklich meiner Ansicht...
Ich bin kein Hartz4ler (mein Vater) und ob du es glaubst oder nicht, meiner Mutter werden soviel abgezogen, wieviel mein Vater ungefähr bekommt. Mein Vater hat vor paar Monaten noch Aushilfe gearbeitet und meist 400 € verdient und durfte davon nur 360 € behalten oder weniger; sein Freibetrag war zwar nur sehr gering, aber er wollte einfach arbeiten und nicht zuhause rumsitzen. Von meiner Mutter wurde das Urlaubsgeld abgezogen und von mir nun das. Ein Verlustgeschäft für den Staat war es wohl nicht. Das Problem war, dass einige Monate keine Arbeit "verfügbar" war.

Zitat:
@Rahi
Zu deinem Problem an sich kann ich leider nichts sagen, kenn mich da garned aus. Finds aber schon krass das die das so abziehen
Er meinte, es wär sogar eine Frechheit, dass ich das überhaupt in Frage stelle und es doch versucht werden muss, dass viel Geld in den Staat kommt. Na gut, dann hätten die das mit dem Sprachkurs lassen sollen und meinen Vater weiter arbeiten lassen sollen.

Zitat:
//EDIT: Rein theoretisch könnte sogar das Taschengeld eines nicht zusammenlebenden Opas weggepfändet bzw mitberechnet werden...
Nicht nur theoretisch, es ist so. Das heißt, wenn ich jetzt mein PC und alles verkaufe, bekommt das Geld alles das Arbeitsamt. Also, kann ich es genauso gut behalten.

Zitat:
Es zählt das Gesamteinkommen der zusammenlebenden Familie somit auch das Geld was der Sohn erwirtschaftet. Ansonsten könnte ja Betrug Tür und Tor geöffnet werden. Beispiel: Mama+Papa arbeitslos, Sohnemann mehrfacher Multimillionär.
Klar, zählt das Gesamteinkommen, das ist auch okay so. Es geht mir darum, dass, was ich nun im Internat mache nicht als Arbeit angesehen wird und daher wird alles abgezogen. Wenn diese das als Arbeit angesehen würde, wie es ja theoretisch auch ist, würde alles ab 100 € erst angerechnet werden.
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Alt 19.03.2007, 15:25:33   #12 (permalink)
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Das mitm Kindergeld ist so ne Sache da du ja nicht von deinem Kleinstgewerbe leben kannst sondern offiziell zusätzlich Hartz4 dazuverdienst müsste das Kindergeld noch gezahlt werden (vermute ich jetzt mal, müsste man sich informieren).

@§11: Ich vermute er meint das hier:
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1. Einnahmen, soweit sie als
a) zweckbestimmte Einnahmen,
b) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege

Zweckbestimmte Einnahmen ist ein seeeeeehr dehnbarer Begriff

@Quittung: Ja, aber du verkaufst ja Lose egal woher diese stammen. Lose haben keinen Wert, sprich was du mit denen machst bzw woher du die hast ist irrelevant. Erst wenn es wert ist bzw. in dem Fall € sind isses wichtg. Von daher is doch shit egal ob du nen Jackpot gewonnen hast oder das ganze über Anleihen oder sonst was. Wäre was anderes wenn das Glücksspiel per € erfolgt wäre.

@Vater: Ja wie gesagt das Prob an der ganzen Geschichte ist halt das das gesamte Familieneinkommen (also die wo in einem Haushalt leben) zusammengerechnet wird.

Poisen is im übrigen meine Frau. Wir haben nen Gewerbe angemeldet als wir merkten das wir regelmäßige Einnahmen hatten und auch nicht dauernd Rechenschaft darüber ablegen wollten wieso wir uns es einfallen lassen was nebenher zu verdienen. Wir bringen jetzt monatlich die EÜR dorthin und gut ist. Wir bauen das ganze nun zurzeit so aus das wir demnächst sehr gut davon leben können (ohne AA) was auch recht gut klappt (Non-Lose Basis allerdings).
Suchtkind ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2007, 15:29:03   #13 (permalink)
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Ihr drei zusammen erhaltet ALG II (nicht Hartz IV), nicht nur dein Vater

Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft - da ich davon ausgehe dasss du noch Schüler bist (richtig?), bekommen deine Eltern auch Geld für dich (276 Euro Regelsatz - 154 Euro Kindergeld).

Ich denke mal ihr habt das so erklärt wie es tatsächlich ist...Demnach kann man deinen Losevrkauf auch als einmalige Einnahme anrechnen (ohne Freibeträge). Da dein Bedarf allerdings lediglich 122 Euro beträgt, bleibt es auch dabei (das Einkommen von dir wird nicht auf den Bedarf deiner Eltern angerechnet). Heißt, du hast in dem Monat wo die Einnahme war keinen Anspruch...

Solltest du öfters Lose verkaufen empfiehlt sich natürlich wie oben beschrieben ein Kleingewerbe (hier musst du nur regelmässig deine GuV Rechnung erstellen)..

Ein Verkauf aus Büchern, deinem PC oder ähnlichem wird nicht angerechnet.

Dies ist natürlich nur eine rein informative Aussage von mir, keine Rechtsberatung
Humba ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2007, 15:31:37   #14 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Humba Beitrag anzeigen
Ihr drei zusammen erhaltet ALG II (nicht Hartz IV), nicht nur dein Vater

Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft - da ich davon ausgehe dasss du noch Schüler bist (richtig?), bekommen deine Eltern auch Geld für dich (276 Euro Regelsatz - 154 Euro Kindergeld).

Ich denke mal ihr habt das so erklärt wie es tatsächlich ist...Demnach kann man deinen Losevrkauf auch als einmalige Einnahme anrechnen (ohne Freibeträge). Da dein Bedarf allerdings lediglich 122 Euro beträgt, bleibt es auch dabei (das Einkommen von dir wird nicht auf den Bedarf deiner Eltern angerechnet).

Solltest du öfters Lose verkaufen empfiehlt sich natürlich wie oben beschrieben ein Kleingewerbe (hier musst du nur regelmässig deine GuV Rechnung erstellen)..

Ein Verkauf aus Büchern, deinem PC oder ähnlichem wird nicht angerechnet.
bingo mein ich doch (also das mitm Kleinstgewerbe).
Das mit dem PC und den Büchern wäre mir echt mehr als neu, aber ich glaube da biegt jemand § dort, wobei das garantiert nicht standhält wenn man gegen den Bescheid Einspruch erhebt ^^.

So muss dich nun mal grün popeln

//EDIT: Stop eben was überlesen. Das Einkommen der Kinder wird sehr wohl angerechnet. Wir wurden gefragt was unsere Kleine (4 Jahre) an Taschengeld vom Opi bekommt so zur Info. Selbst die Sparbücher der Kids werden ab nem gewissen Betrag mit eingerechnet.


Das Prob ist jeder Sachbearbeiter ist anders. Mancher dreht sich echt die Regeln wie er will. Klar man kann gegen alles angehen nur die Zeit und das Geld dafür haben die wenigsten...

//NOCHMALEDIT: 500. Beitrag im neuen Forum ^^

Geändert von Suchtkind (19.03.2007 um 17:12:37 Uhr)
Suchtkind ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2007, 15:37:22   #15 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Suchtkind.de Beitrag anzeigen
Das mitm Kindergeld ist so ne Sache da du ja nicht von deinem Kleinstgewerbe leben kannst sondern offiziell zusätzlich Hartz4 dazuverdienst müsste das Kindergeld noch gezahlt werden (vermute ich jetzt mal, müsste man sich informieren).
Ich verdiene ja gar nichts. Ist immer noch mein Vater. Ja, von meinem Kleingewerbe kann ich nicht leben, sehr richtig, aber ich denke, wenn ich mir Mühe gebe, dann krieg ich 150 € zusammen, was dem Kindergeld entspricht, was ich dann nicht bekomme?!

Zitat:
Zitat von Suchtkind.de Beitrag anzeigen
@§11: Ich vermute er meint das hier:
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1. Einnahmen, soweit sie als
a) zweckbestimmte Einnahmen,
b) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege

Zweckbestimmte Einnahmen ist ein seeeeeehr dehnbarer Begriff
Inwiefern? Hab genau den Teil nicht verstanden.

Zitat:
Zitat von Suchtkind.de Beitrag anzeigen
@Quittung: Ja, aber du verkaufst ja Lose egal woher diese stammen. Lose haben keinen Wert, sprich was du mit denen machst bzw woher du die hast ist irrelevant. Erst wenn es wert ist bzw. in dem Fall € sind isses wichtg. Von daher is doch shit egal ob du nen Jackpot gewonnen hast oder das ganze über Anleihen oder sonst was. Wäre was anderes wenn das Glücksspiel per € erfolgt wäre.
Das heißt, es ist ein Verkauf statt gefunden bzw. ein Handel, was für das Arbeitsamt heißt, dass sie es pfänden. Also, verkauf ich die Lose am besten gar nicht, behalt sie für mich oder bezahl meine Sachen mit Losen, gibt ja genug Möglichkeiten und Shops.

Zitat:
Zitat von Suchtkind.de Beitrag anzeigen
@Vater: Ja wie gesagt das Prob an der ganzen Geschichte ist halt das das gesamte Familieneinkommen (also die wo in einem Haushalt leben) zusammengerechnet wird.
Genau... ich will halt meine Eltern nicht zusätzlich belasten, weil schon genug da ist und es so eigentlich zu wenig Geld ist.

Zitat:
Zitat von Suchtkind.de Beitrag anzeigen
Poisen is im übrigen meine Frau. Wir haben nen Gewerbe angemeldet als wir merkten das wir regelmäßige Einnahmen hatten und auch nicht dauernd Rechenschaft darüber ablegen wollten wieso wir uns es einfallen lassen was nebenher zu verdienen. Wir bringen jetzt monatlich die EÜR dorthin und gut ist. Wir bauen das ganze nun zurzeit so aus das wir demnächst sehr gut davon leben können (ohne AA) was auch recht gut klappt (Non-Lose Basis allerdings).
Ich will auf keinen Fall immer Rechenschaft ablegen für was ich gemacht habe. Also, wie sollt ich das mit dem Kleinstgewerbe machen? Oder gar einfach alles lassen und einfach als "Lehrgeld" ansehen, das Geld, dass abgezogen wurde? Ui, mein Vater gerade gekommen, das wird lustig. Meine Eltern meinten, sie würden es nun okay finden und ich soll einfach nur demnächst aufpassen und sie würden es bezahlen, aber trotzdem ärgert es mich einfach.

Wenn davon 20% abgezogen werden, etc.. okay, aber alles...

Da fällt mir noch ein "Sie müssen keiner Tätigkeit nachgehen, um selbst etwas zu haben. Sie haben nichts von, das ist richtig. Das Ziel ist für die Allgemeinheit. - das find ich wirklich dreist von Ihnen"

Seine Art hat mich schwer angekotzt. Ich dacht, gleich will der mir noch was von Karl Marx erzählen... aber selber macht er ja alles ohne Nutzen, diese Arbeit von ihm...

Zitat:
Ich denke mal ihr habt das so erklärt wie es tatsächlich ist...Demnach kann man deinen Losevrkauf auch als einmalige Einnahme anrechnen (ohne Freibeträge). Da dein Bedarf allerdings lediglich 122 Euro beträgt, bleibt es auch dabei (das Einkommen von dir wird nicht auf den Bedarf deiner Eltern angerechnet). Heißt, du hast in dem Monat wo die Einnahme war keinen Anspruch...
Ja, hab ich. Ich hab aber im November 2006 Lose verkauft und davor im Oktober und davor im Mai 2006, ich glaub, so war das. Davor war das nichts weiter.

Zitat:
Solltest du öfters Lose verkaufen empfiehlt sich natürlich wie oben beschrieben ein Kleingewerbe (hier musst du nur regelmässig deine GuV Rechnung erstellen)..
Naja, egal, Hauptsache kein Stress!

Zitat:
Ein Verkauf aus Büchern, deinem PC oder ähnlichem wird nicht angerechnet.
Doch, genau, das wollt er mir klarmachen, weil es als Einkommen bzw. Einkünfte gelten.

Genau, die Sachbearbeiterin davor war viel freundlicher, meinte meine Mutter eben auch noch.
... von nichts kommt nichts!
Arbeit wird verrichtet durch aufgewendete Energie. Wer diese nicht aufbringt, braucht sich nicht wundern, wenn er sein Ziel nicht erreicht!


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