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#1 (permalink) |
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ehem. thefuture2
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hi,
leider bin ich da totaler leie und bin jetzt gezwungen eine sogenannte Klageschrift für das Arbeitsgericht gegen meinen Arbeitgeber zu stellen. Habe mir auch die Infos auf der Seite des Gerichts durchgelesen aber verstehe nur Bahnhof. Daher meine Frage ob jemand eine Seite kennt oder sogar eib Musterbeispiel für so eine Klageschrift hat und mir zukommen lassen könnte? Es geht um folgenden Sachverhalt: Der Arbeitgeber hat den Lohn nicht gezahlt und aus MItarbeiterkreisen weiß ich, dass die Zahlung 99% nicht erfolgen wird. Die letzte Zahlung ist bereits überfällig. (ich bin zum glückj bereits in einer anderen Firma und bekomme aber noch 5 Wochen geld von der alten) Bin für jede Hilfe dankbar. Vielen dank. |
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#2 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Sag Deinem alten Arbeitgeber erstmal, dass Du liebend gerne einen Insolvenzantrag einreichen würdest.
Da brauchst Du nicht klagen und gar nichts, der zahlt freiwillig. gruss kelle! Zitat:
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#3 (permalink) |
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ehem. thefuture2
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Man wird immer damit vertröstet: Das Geld kommt........
Und jetzt ist es so: Geschäftsführer ist nicht erreichbar. Auch unter der Privatnr. ist er nicht erreichbar. Aber das klingt dennoch interessant, ich dachte die Firma muss Insolvenzantrag stellen und nicht die Arbeitnehmer????? |
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#4 (permalink) | ||
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R1150 GS Fahrer
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Zitat:
gruss kelle! Zitat:
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#6 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Vor allem zählen bei ner Insolvenz die Arbeitnehmer automatisch als Gläubiger und brauchen sich damit quasi um nix zu kümmern.
Ob genug Geld da ist, um die ausstehenden Löhne zu begelichen ist zwar ne andere Frage. Aber so ist es der geringste Aufwand für die Angestellten. gruss kelle! Zitat:
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#8 (permalink) |
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Gesperrt
Reg: 30.04.2006
Beiträge: 116
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Hast du Gekündigt, weil kein Geld Gezahlt wurde ?
Und deswegen den Arbeitgeber gewechselt ? Ein Bekannter, Arbeitet in einem großen Betrieb, da ist es schon 2 x vorgekommen, das über 3 Monate keine Gehälter gezahlt wurden. Das ist kein Kündigungsgrund, kannst du beim Arbeitsamt erfragen. Nun sprecht Ihr die Insolvens an, da werden aber in erster Linie Gläubiger ausgezahlt, die noch dem Betrieb angehören. Du kannst also Pesch haben und leer ausgehen. |
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#9 (permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Also da wir das ja nun selber gerade gemacht hatten ist das mit der Klageschrift sehr einfach.
( so war es bei uns für 2 Wochen ) - Zum Arbeitsgericht fahren - Dort ins Büro ( sage ich jetz mal ) gehen - Die nehmen die Klage auf und schreiben auch die Klageschrift - Du bekommst dann gleich eine Ausführung mit nach Hause Wie gesagt wir mussten denen nur erzählen und aufgesetzt habe die. MFG Herby |
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#10 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
MfG Lynx72
Cheater: "Lynx renommiert unanonym"pl
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#11 (permalink) |
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ehem. thefuture2
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also ich habe gekündigt weil kein geld gekommen ist und es mir zu unsicher war. vor allem aber weil ich sofort einen anderen job hatte. (sonst hätte ich wegen Arbeitsamt ja nicht kündigne können)
EDIT: Hinzu kommt das seid kurzer Zeit auch illegale Sachen gemacht werden. (z.b. Telefonieren aus dem Telefonbuch). Kann ich aber nicht beweisen. |
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#12 (permalink) | |
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Klammdrachen
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Zitat:
Bedingung ist dass du mindestens 3 Monate kein Geld bekommen hast. Solltest Du vorher gekündigt haben, ist es schwer Insolvenz anzumelden und um eine Sperre vom AA vorbei zu kommen. Wenn du Pech hast legen sie es Dir als Arbeitsverweigerung aus. Kein Scherz. Aber da Du ja einen anderen Job hast, erledigt sich das ja. Aber die Insolvenz können die trotzdem machen. |
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#13 (permalink) |
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ehem. thefuture2
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nein 3 monate sind nicht rum, aber da ich ja wie du selbst auch sagst sofort ne neue arbeit hab, gibt es da keine probleme.
mir gehts nur darum jetzt das geld zu bekommen, was mir noch zusteht. zuständig ist zur zeit für mich das jobcenter und die interessiert das herzlich wenig zur zeit. (hab keine ansprüche beim Arbeitsamt) |
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#14 (permalink) |
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Krieg & Krawall
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Falsch ... Du kannst schon nach 4 Wochen Deine Arbeitskraft "vorenthalten" wenn Du vorher die ausstehende Summe angemahnt hast.
Weiterhin musst Du sogar nach 3 Monaten ohne Lohn kündigen um den vollen Anspruch auf das Insolvenzgeld zu bekommen. Jeder Tag mehr als 3 Monate sind verschenkt, da Insolvenzgeld nur für 3 Monate gezahlt wird. Kann er nicht, da die Arbeitsagentur den Mitarbeitern Insolvenzgeld (nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens) oder einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld zahlt. Ich habe 2001 ähnliches durchgemacht und nach 2 1/2 Monaten mit 12 anderen Mitarbeitern das Insolvenzverfahren beim Amtsgericht beantragt Damals war es allerdings so, dass das Gebühren gekostet hat die wir vorstrecken mussten.
It was a dream big enough to fit the whole world.
It was a dream where everyone was equal under the eyes of God. Bono - 28.03.2005 San Diego |
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