Alt 11.09.2007, 21:28:32   #1 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 11300
Lose-Remote

Reg: 25.04.2006
Beiträge: 1.914
kopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehen
Standard Kindesunterhalt/ Vaterschaftsfeststellungen/ Beurkundungen/ Vormundschaften

Hallo zusammen,

seit Jahren versuchen mich Chatpartner etc. aufgrund meiner beruflichen Erfahrung zu bedrängen, in diesem Forum Hilfe anzubieten. Ich habe es immer mit der Trennung zwischen Beruf und Freizeit abgewiegelt, zumal ja das Zivilrecht dem Rechtsberatungsgesetz unterliegt und ich keine verbindlichen Aussagen treffen kann. Nun hat mich aber ein Bekannter in die Ecke gedrängt, dass mein Job doch sowieso ohne Belastungen für die Betreffenden ist und jeder den Rat beim Jugendamt einholen kann. Hierrauf kann ich mich nicht mehr verwehren, da mir die Kamm-User doch irgendwie am Herz liegen.

Ich erkläre mich also bereit, im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes und der sowieso freien Auskünfte des Jugendamtes in diesem Thread Auskunft über Probleme in Sachen Kindesunterhalt/Sorgeerklärungen/Beurkundungen und Vormundschaften unverbindliche Aussagen zu treffen.

Wer also Fragen hat, darf posten!
Ich stehe diesem Forum nicht mehr zur Verfügung!
Ich werde keine PN mehr beantworten, noch werde ich Anrufe oder private Mails mehr beantworten. Ich bitte, dieses zu akzeptieren.
kopi-marl ist offline   Mit Zitat antworten
Gesponsorte Links
Alt 12.09.2007, 05:21:00   #2 (permalink)
abgemeldet

Reg: 20.04.2006
Beiträge: 9.425
yerusha genießt hohes Ansehenyerusha genießt hohes Ansehenyerusha genießt hohes Ansehenyerusha genießt hohes Ansehenyerusha genießt hohes Ansehenyerusha genießt hohes Ansehenyerusha genießt hohes Ansehenyerusha genießt hohes Ansehenyerusha genießt hohes Ansehenyerusha genießt hohes Ansehenyerusha genießt hohes Ansehen
Standard

Ich hab keine Frage, aber eine/n Anmerkung / Idee / Vorschlag.
In einem anderen Forum, in dem ich früher unterwegs war, haben sie es im Jura-Brett so gelöst, daß die Leute ihre Fragen nicht so stellen durften, daß es sie persönlich betrifft, sondern sachlich formulieren wie ein Fallbeispiel.

Also nicht in Ich-Form, sondern Schilderung des Falls wie ein Außenstehender. "Eine Frau, xx Jahre, lebt getrennt von ihrem Mann, er zahlt keinen Unterhalt..."
So in etwa.

Damit haben die sich abgesichert, daß es keine persönliche Rechtsberatung ist. Weiß nicht inwiefern das hier erforderlich oder hilfreich wäre, um irgendwelche Ansprüche etc. von vornherein auszuschließen
yerusha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2007, 19:54:53   #3 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 11300
Lose-Remote

Reg: 25.04.2006
Beiträge: 1.914
kopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehen
Standard

Hallo Yerusha,

danke für Deine Vorschläge. Ich möchte aber niemanden etwas aufbürden. Ich denke, wer Fragen hat, der soll sie stellen. Wenn mich etwas in eine Ecke drängt, die mich belasten würde, würde ich es ausfiltern und auf anderem Wege lösen, als hier über den Thread. Zumal meine Auskünfte ja eigentlich beim zuständigen Beistand im örtlichen Jugendamt auch zu holen sind. Also hören wir uns erstmal an, was an Fragen kommen und schauen einmal, wie man sie beantworten kann.
Ich stehe diesem Forum nicht mehr zur Verfügung!
Ich werde keine PN mehr beantworten, noch werde ich Anrufe oder private Mails mehr beantworten. Ich bitte, dieses zu akzeptieren.
kopi-marl ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2007, 13:26:40   #4 (permalink)
Schuck

ID: 230768
Lose-Remote

Reg: 10.07.2006
Beiträge: 22.472
Karlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes Ansehen
Standard

mal ne frage zum unterhalt wielange muss der vater/die mutter unterhalt zahlen? hab dazu nur verschiedene sachen gelesen, von wegen "solange bedürftig" o. "18. lebensjahr"
Karlsruhe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2007, 18:42:52   #5 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 11300
Lose-Remote

Reg: 25.04.2006
Beiträge: 1.914
kopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehen
Standard

Hallo Karlsruhe,

18.tes Lebensjahr ist völlig falsch. Genaugenommen sind Eltern und Kind/er sich ein lebenlang gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet. Das die Theorie, nun die Praxis:

Die Bedürftigkeit trifft es etwas besser. Der Gesetzgeber sagt im BGB, dass die Erstausbildung zu finanzieren ist. Die Rechtsprechung definiert es noch konkreter und sagt ziemlich einheitlich, dass die in gerader Linie aufsteigende Ausbildung zu finanzieren ist. Der Extremfall ist also Abitur und Studium bis zum gewünschten Abschluss incl. zugehörige Praktika, wie z.B. beim Facharzt.

Im Jahre 2006 hat ein 34jähriger seinen Vater erfolgreich auf Unterhalt verklagt, weil er seine aufsteigende Ausbildung bis zum Facharzt lückenlos über die lange Zeit begründen konnte. Dabei spielte aber auch eine Rolle, dass der Vater selbst gutverdienender Arzt ist und seinen Sohnemann in die Ausbildung gedrängt hat.

Andersherum gibt es auch schon Rechtsprechungen, die dem Studenten einen Nebenjob aufbürden, um einen Teil des Lebensunterhaltes selbst sicher zu stellen.

Du siehst also, dass man die Frage pauschal garnicht beantworten kann, wie es im Volksmund oft getan wird.

Fazit: 18. Geburtstag = falsch Bedürftigkeit nur richtig, wenn sich der Unterhaltsberechtigte auch um seine Zukunft bemüht. Bedürftig ist auch, wer faul zu Hause im Bett liegt. Der muss aber nicht durch Unterhalt finanziert werden
Ich stehe diesem Forum nicht mehr zur Verfügung!
Ich werde keine PN mehr beantworten, noch werde ich Anrufe oder private Mails mehr beantworten. Ich bitte, dieses zu akzeptieren.
kopi-marl ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2007, 18:49:49   #6 (permalink)
Schuck

ID: 230768
Lose-Remote

Reg: 10.07.2006
Beiträge: 22.472
Karlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes Ansehen
Standard

hm, okay - also ist es mehr oder weniger von fall zu fall anders, danke!

noch ne frage dazu, bzw. 2 (falls ok )

1. wie würde ich dazu kommen? über das jugendamt? (der soziale dienst meinte damals bei denen wäre man falsch)

2. wenn man ALG II bekommt, geht das arbeitsamt dann zu den eltern und fordert bei denen geld ein?
Karlsruhe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2007, 19:07:51   #7 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 11300
Lose-Remote

Reg: 25.04.2006
Beiträge: 1.914
kopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehen
Standard

@Karlsruhe:

Zu 1.): Als Volljähriger bist Du erstmal grundsätzlich selbst für die verantwortlich. Das Jugendamt kann Dir also die Arbeit nicht abnehmen. Die Besitandschaft kann Dich im Rahmen der Beratung und Unterstützung für junge Volljährige aber auf den richtigen Weg bringen, ohne dass Du gleich einen Anwalt brauchst. Den Umfang dieser gestzlich vorgeschrieben Beratung und Unterstützung ist aber nicht vorgegeben. Erwischt Du einen guten Beistand, dann setzt er sogar Schreiben mit Deinem Briefkopf für Dich auf (bei uns der Fall), es kann aber auch passieren, dass nur Deine Lage und Dein Unterhaltsanspruch geprüft wird und Dir dann empfohlen wird einen Anwalt zu konsultieren oder es gleich sein zu lassen.

Zu 2.): Bei ALG II geht grundsätzlich der Unterhaltsanspruch auf den Leistungsträger über. D.h., solltest Du unterhaltsberechtigt sein, hast Du eigentlich keinen Anspruch mehr darauf. Aber Du hast eine Mitwirkungspflicht. Diese wird oftmals so ausgelegt, dass Du Dich selbst um Deinen Unterhalt zu kümmern hast. Tut man es nicht, werden die Leistungen sanktioniert.

Mein Rat: Ab zum Beistand (nicht zum ASD, die haben nicht das Fachwissen) und Lage klären.
Ich stehe diesem Forum nicht mehr zur Verfügung!
Ich werde keine PN mehr beantworten, noch werde ich Anrufe oder private Mails mehr beantworten. Ich bitte, dieses zu akzeptieren.
kopi-marl ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2007, 19:21:09   #8 (permalink)
Schuck

ID: 230768
Lose-Remote

Reg: 10.07.2006
Beiträge: 22.472
Karlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes Ansehen
Standard

naja, nachdem der SD meinte sie können nichts für mich tun, bin ich zur ARGE (wurde vom Sozialen Dienst dort hingeschickt) und beziehe derzeit ALG II, aber unterhalt wäre halt besser - man muss ja nicht in so frühen jahren schon dem staat solange auf der tasche liegen.

auf jedenfall ein dickes danke
Karlsruhe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2007, 19:29:49   #9 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 11300
Lose-Remote

Reg: 25.04.2006
Beiträge: 1.914
kopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von Karlsruhe Beitrag anzeigen
auf jedenfall ein dickes danke
Dafür haben mich gewisse User gebeten, diesen Thread zu erstellen Also keine Ursache.

Ich hake aber mal noch kurz nach.

Die Kollegen vom SD, sowie viele andere Mitarbeiter bishin zu den ARGE´s wissen nicht, was ein Beistand ist. Er ist auch bei Dir im Jugendamt vorhanden. Frage mal nach.

Solltest Du Dich in meiner ersten Antwort als Unterhaltsberechtigter wiederfinden (ich will hier keine persönlichen Umstände abklopfen), dann gehe den Weg. Ich weise aber darauf hin, dass das SGB II in sofern geändert wurde, dass der junge Volljährige im Haushalt der Eltern zu wohnen hat, wenn seine Ausbildung es nicht rechtfertigt, dass er außerhalb wohnt. Das nur als Tipp hinterher, bevor man schlafende Hunde weckt
Ich stehe diesem Forum nicht mehr zur Verfügung!
Ich werde keine PN mehr beantworten, noch werde ich Anrufe oder private Mails mehr beantworten. Ich bitte, dieses zu akzeptieren.
kopi-marl ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2007, 19:42:28   #10 (permalink)
Pixelschieb-Azubi
Benutzerbild von Feyrah

ID: 228501
Lose-Remote

Feyrah eine Nachricht über Skype™ schicken
Reg: 28.04.2006
Beiträge: 911
Feyrah hat eine strahlende ZukunftFeyrah hat eine strahlende ZukunftFeyrah hat eine strahlende ZukunftFeyrah hat eine strahlende ZukunftFeyrah hat eine strahlende ZukunftFeyrah hat eine strahlende ZukunftFeyrah hat eine strahlende ZukunftFeyrah hat eine strahlende ZukunftFeyrah hat eine strahlende ZukunftFeyrah hat eine strahlende ZukunftFeyrah hat eine strahlende Zukunft
Standard

Mein Vater ist vor meiner Geburt abgehauen und schuldet uns nun schon um die 15.000€ Kindesunterhalt... meinem Halbbruder schon 21.000€

Und es wird einfach nichts unternommen. Ihm Fallen immer dumme Ausreden ein, mit denen er Terminen entwischen kann, oder er kommt einfach nicht.

Was kann ich als Kind tun?
Feyrah ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2007, 19:49:13   #11 (permalink)
Schuck

ID: 230768
Lose-Remote

Reg: 10.07.2006
Beiträge: 22.472
Karlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von kopi-marl Beitrag anzeigen
Ich weise aber darauf hin, dass das SGB II [...]
richtig, deswegen hats auch 2 monate gedauert bis ich es bekommen habe. es gibt noch einen "sonderfall§" (weiß jetzt nicht welcher das ist) der bei mir zugetroffen hat (seit geburt bei pflegeeltern)
Karlsruhe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2007, 19:56:06   #12 (permalink)
www.loselotto.at

ID: 216304
Lose-Remote

Reg: 03.09.2006
Beiträge: 48
die_tigga wird schon bald berühmt werden
Standard

hallo,

welch ein Glück das es diesen Thread gibt hab da ne frage die mir schon lange auf der seele brennt.

Der Erzeuger meiner knapp 6 Jährigen Tochter( sie wird im Oktober 6) zahlt keinen Unterhalt, ich hab einen titulierten Anspruch auf 171 € mon. ( die hat er noch nie gezahlt).
Er bezieht Hartz IV und ich habe da ich verheiratet bin keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom JA.

Hab ich überhaupt ne Chance an den Unterhalt zu kommen?


Lg

tigga
die_tigga ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2007, 20:05:25   #13 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 11300
Lose-Remote

Reg: 25.04.2006
Beiträge: 1.914
kopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von Feyrah Beitrag anzeigen
Ihm Fallen immer dumme Ausreden ein, mit denen er Terminen entwischen kann, oder er kommt einfach nicht.

Was kann ich als Kind tun?
Als Kind eigentlich wenig ( 14 Jahre stimmt im Profil ? ). Da muss Deine Mutter tätig werden. Über einen Anwalt oder den Beistand beim Jugendamt. Wichtig ist es, einen Unterhaltstitel zu schaffen. Da Du die Schulden schon aufadiert hast, gehe ich mal davon aus, dass es einen Titel gibt. Dieser ist vollstreckbar. Ich würde Deinen Vater ausfindig machen und versuchen, bei ihm zu vollstrecken. Vollstreckungen sind vielfältig, je nach den Informationen, die man hat. Hat man keine bis wenige, kann man Deinen Vater zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zwingen, sogar über einen Haftbefehl. Dann hat man die nötigen Informationen. Ein guter Anwalt oder Beistand geht bis an die äußerste Grenze. Wechselt er ständig seinen Wohnsitz ohne Abmeldung, gibt es sogar die Möglichkeit zur Ausschreibung im Bundeszentralregister. Hat er nachweislich ein Einkommen und kommt der Unterhaltspflicht nicht nach, dann ist eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung ( § 170 STGB ) angesagt.

@Karlsruhe: Den Sonderfall kenne ich. Deine Pflegeeltern haben Pflegegeld für Dich bezogen. Der Unterhaltsanspruch bis zur Volljährigkeit ist per Kostenbeitrag an die wirtschaftliche Jugendhilfe übergegangen. Nun bist Du volljährig und es können keine Eltern gezwungen werden, Dich im Haushalt aufzunehmen. Der § ist mir bekannt, aber ich müsste im SGB II nachlesen. Es ist also nicht der Standardfall. Aber umso interessanter, weil die Kostenbeitragspflicht Deines Vaters jetzt entfällt und der Unterhaltsanspruch wieder auflebt. Aber nicht nur gegenüber Deinem Vater, sondern auch gegenüber Deiner Mutter. Ab der Volljährigkeit sind beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet
Ich stehe diesem Forum nicht mehr zur Verfügung!
Ich werde keine PN mehr beantworten, noch werde ich Anrufe oder private Mails mehr beantworten. Ich bitte, dieses zu akzeptieren.

Geändert von kopi-marl (13.09.2007 um 20:18:16 Uhr) Grund: Tippfehler
kopi-marl ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2007, 20:15:56   #14 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 11300
Lose-Remote

Reg: 25.04.2006
Beiträge: 1.914
kopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehenkopi-marl genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von die_tigga Beitrag anzeigen
Hab ich überhaupt ne Chance an den Unterhalt zu kommen?
Sorry für den Doppelpost. Die Frage kam gleichzeitig zu meinem letzten Beitrag.

Ja, Du hast eine Chance, an Unterhalt zu kommen. Ich gebe auch gleich zu bedenken, dass der Titel viel zu gering ist.

Ein Hartz IV-Empfänger kann den Mindestunterhalt jederzeit ohne finanzielle Einbußen dazu verdienen. Er hat alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um für den Mindestunterhalt aufkommen zu können.

Allerdings kann man niemanden in einen Job prügeln. Der Gesetzgeber denkt gerade darüber nach, die Unterhaltspflichtverletzung ( § 170 StGB ) entsprechend abzuwandeln. Mir liegen aktuelle Urteile vor, in denen Hartz IV- Empfänger im vollen Umfang zum Unterhalt verpflichtet wurden. Die Leistungsunfähigkeit zählt nicht mehr. Und Pfändungen in Nebenverdienste habe ich voll durchbekommen, weil der Pfändungsfreibetrag auf Hartz IV - Niveau festgesetz wurde.

Aber von Hartz IV ist keine Unterhaltsleistung möglich. Deshalb weitere Schritte einleiten, die den Unterhaltspflichtigen in den Zwang bringen, den Unterhalt zu verdienen. Ist der Unterhaltspflichtige allerdings so abgestupft, dass er sich die EV auferlegen lässt und trotzdem nichts tut, dann ist rechtlich kaum noch etwas möglich.
Ich stehe diesem Forum nicht mehr zur Verfügung!
Ich werde keine PN mehr beantworten, noch werde ich Anrufe oder private Mails mehr beantworten. Ich bitte, dieses zu akzeptieren.
kopi-marl ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2007, 22:54:54   #15 (permalink)
Schuck

ID: 230768
Lose-Remote

Reg: 10.07.2006
Beiträge: 22.472
Karlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von kopi-marl Beitrag anzeigen
Es ist also nicht der Standardfall.
hab ich auch gemerkt, deswegen hats ja auch solange gedauert - erst nach widerspruch haben sie es mir gewilligt
Zitat:
Zitat von kopi-marl Beitrag anzeigen
Aber nicht nur gegenüber Deinem Vater, sondern auch gegenüber Deiner Mutter.
naja, meine mutter kenne ich und von daher weiß ich das sie nie nen richtigen job hat

nochma thx
Karlsruhe ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Gesponsorte Links

Anzeige


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks sind an
Pingbacks sind an
Refbacks sind an



Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:03:30 Uhr.