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#1 (permalink) |
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Chiller
Reg: 21.04.2006
Beiträge: 61
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Moin,
also: ich mache derzeit eine Ausbildung. Bekanntlicher weise bekommt man in Deutschland eine Aufwandsentschädigung, im Volksmund auch Gehalt gennant. Nun bin ich mit meine jährlichen Einkommen noch unterm Kindergeldsatz, deshalb bekomme ich zusätzlich auch noch Kindergeld. Wie wäre es, wenn ich jetzt noch einen zusätzlichen kleine Nebenjob anfangen würde. Wird dieses Geld mit zum Kindergeldfreibetrag addiert? Hoffe jemand kann mir hier helfen ;-) |
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#3 (permalink) |
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Kindergeldfreibetrag? Hab ich was verpasst? ^^
Ich fang am 1. Juni auch meine Ausbildung an und bekomm mein Kindergeld weiterhin plus Ausbildungsvergütung und BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) (bei BAB weiß ich noch nicht wie viel das ist, wird sich dann auch aus ner kleinen Zusammenrechnung aller Einkommen errechnen) Worauf ich also auch hinaus will: Wieso beantragst du kein BAB? This is Schäuble. Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat. Demokratie mitgestalten: Petitionen im Deutschen Bundestag Klartext zur Diktatur des Finanzmarktes http://www.youtube.com/watch?v=sRJ_6...ature=youtu.be |
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#4 (permalink) |
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Board-Diver
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Weil er mit seiner Ausbildung und Nebenjob wahrscheinlich auch schon zuviel verdient. BaB steht auch nur bis zu einem gewissen Einkommen und unter besonderen Bedingungen zur Verfügung.
Beim Kindergeld gibts auch einen Freibetrag. Wie hoch dieser jetzt war, habe ich nicht mehr im Kopf. Aber wenn du auch nur einen cent zuviel verdienst, gibt es nichts mehr. |
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#5 (permalink) |
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Chiller
Reg: 21.04.2006
Beiträge: 61
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nene, noch hab ich keine nebenjob, wollte mich erstmal informieren, nich das es sich später nicht lohnt, weil kindergeld gestrichen wird.
BaB bekomm ich mit sicheriheit nicht, ich habs zwar nie versucht, aber die ham Bafög bei meiner schwester auch schon gestrichen... |
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#7 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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1. In der Ausbildung musste dir nen Nebenjob genehmigen lassen. Und die Ausbildungsbetriebe verweigern das eh meistens, weil dann deine Leistung in der Ausbildung darunter leiden könnte.
2. Kindergeld kriegen üblicherweise die Eltern. 3. Für fundierte Antworten gibt es die entsprechende Kindergeldstelle (meist beim Arbeitsamt irgendwo angesiedelt). anddie Wäre hier eine Signatur könntest du diese nun lesen und dir die Zeit vertreiben |
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