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#1 (permalink) |
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ist Papa
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Hallo ihr,
ich habe da mal ein paar Fragen bezüglich von Kfz-Versicherungen. Zur Vorgeschichte: Meine Mutter hatte im Mai einen Auffahrunfall. Letzte Woche bekam sie daraufhin das Kündigungsschreiben von der Versicherung und muss sich jetzt binnen 1 Monat eine neue Versicherung suchen. Ist das rechtens? Um in der Kasko nicht hochgestuft zu werden, hat sie den Schaden am eigenen Auto selber bezahlt. Kann sie den nun nach der Kündigung seitens der Versicherung immer noch einreichen? Vielen Dank für eure Antworten.
Bin zur Zeit nur sehr sporadisch online...
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#2 (permalink) |
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Friedensextremist
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Ja, das ist rechtens.
Da Deine Mutter mit dem selber zahlen ja eine Hochstufung vermeiden wollte, hat sie das sicherlich durchgerechnet! Da sie ihren Schadensfreiheitsrabatt ja zur neuen Versicherung mit nimmt, wirkt sich die nachträgliche Meldung beim bisherigen Versicherer dadurch aus, dass sie dann beim neuen nächstes Jahr ebenfalls schlechter eingestuft wird. Um was für ein Auto handelt es sich denn, bzw. wie alt? Meist ist VK eh ein teures Vergnügen .... Schwerter zu Pflugscharen - Geschütze zu Windrädern Scheint, als gäbe es Gutscheine ohne Ende LK Geändert von Hiltwin (14.07.2009 um 08:15:28 Uhr) Grund: textlich verbessert |
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#3 (permalink) |
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ist Papa
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Die Hochstufung ist nicht das Problem. Die neue Versicherung läuft dann über meinen Vater.
Wie alt das Auto ist, weiß ich nicht. Ich weiß aber, dass es sich auf jeden Fall lohnt, wenn die neue Versicherung wieder auf meinen Vater läuft. Da stellt sich mir jetzt doch die Frage warum darf die Versicherung so einfach kündigen nur weil man nen Unfall hatte. Sowas ist doch mies!
Bin zur Zeit nur sehr sporadisch online...
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#4 (permalink) | |
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Friedensextremist
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Wieso?
Du darfst doch auch kündigen, wenn ein Schaden vorliegt. Gleiches Recht für beide Vertragsparteien. Im KfZ-Versicherungsgewerbe herrscht ein knallharter Preiskampf, den einige Gesellschaften nur dadurch bestehen, dass sie in ihrer Kalkulation nur einen Schaden und nicht mehrere abdecken. Dementsprechend müssen potentielle Mehrfachschäden raus. Wer günstige Prämien will, muss die Nebenwirkungen eben mit einkalkulieren. Auf Deine konkrete Frage: Zitat:
Ich kann Dir aber nicht sagen, ob das noch allgemein verbindlich ist. Bin zu lange aus dem Job raus ^^ Schwerter zu Pflugscharen - Geschütze zu Windrädern Scheint, als gäbe es Gutscheine ohne Ende LK Geändert von Hiltwin (14.07.2009 um 08:44:48 Uhr) Grund: Quelle nachgeliefert |
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