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Neuer Benutzer
Reg: 12.08.2009
Beiträge: 2
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Hallo,
ich will mir demnächst zwecks Studium mein erstes eigenes Auto kaufen und beschäftige mich grad ein bisschen mit dem ganzen Versicherungs-Kram. Dabei bin ich auf folgende Definition gestoßen: "Eine Kfz-Haftpflichtversicherung sichert Versicherungsnehmer, Halter, Eigentümer und Fahrer gegen berechtigte Haftpflichtansprüche Dritter ab" ( Quelle: http://www.kfz-versicherung-schnellc...&id=4&Itemid=5 ) Dass der Fahrer nicht unbedingt der Halter sein muss ist mir klar, aber weiß jemand wo genau der Unterschied zwischen Halter und Eigentümer ist? Und muss der Eigentümer nicht zwangsläufig auch der Versicherungsnehmer sein?? |
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#2 (permalink) | |
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PAUSIERT
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Zitat:
Deine Eltern kaufen ein Auto, sie sind Eigentümer. Du lässt es auf Deinen Namen zu, Du bist Halter. Du lässt Deine Freundin fahren, sie ist Fahrzeugführerin. Und Dein Opa versichert das Auto, weil er so günstige Prozente hat. Marty |
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#3 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Das kann jemand anders sein. Einige (oder alle?) Versicherungen nehmen dafür allerdings etwas mehr Geld http://www.wikipedia.de/ , http://www.google.de/, http://www.stupidedia.org und diese Seite beantworten euch 99,9999999% aller eurer Fragen! Ist es eigentlich ein Zeichen von Intelligenz, Fragen in einem anonymen Renommee zu stellen?? --> Zu meinem Avatar: Natürlich im Dualsystem! <-- Übrings: Ich bewerte NICHT anonym! NIEMALS! |
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#4 (permalink) |
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Friedensextremist
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Prinzipiell ist es bei den Versicherern gewünscht, dass der Halter Versicherungsnehmer ist.
Damit aber genau solche Fälle wie bei Dir von den Gesellschaften "eingefangen" werden, hat man die "Zweitwagenregelung" eingeführt, wo eben jemand mit seinem zweiten PKW mit einem günstigeren Rabatt (meist SF 1/2) anmeldet, den dann aber jemand anderes fährt. Wenn dann der Fahrer eine gewisse Anzahl an Jahren fehlerfrei gefahren ist und der Rabatt in einer günstigen SF-Klasse angekommen ist, kann man diesen sich übertragen lassen! Achtung - das geht aber nur einmal! Denn man bestätigt, dass man bei der Übertragung des erfahrenen Schadensfreiheitsrabatts die überwiegende Zeit das Auto gefahren ist. Das kann aber nur eine Person gemacht haben. Die nächste SFR ist dann nur noch ab der letzten Übertragung möglich. Früher, als die SFR unter den Versicherern noch per Papierformular bestätigt wurde, konnte man da etwas tricksen, wenn man 2 x den Versicherer gewechselt hat. Mit der EDV heutzutage dürfte das vermutlich aber nicht mehr gehen. So jedenfalls mein Kenntnisstand aus dem letzten Jahrtausend :-) Schwerter zu Pflugscharen - Geschütze zu Windrädern Scheint, als gäbe es Gutscheine ohne Ende LK |
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