Alt 02.02.2010, 20:41:16   #1 (permalink)
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koeln-tom kann auf vieles stolz seinkoeln-tom kann auf vieles stolz seinkoeln-tom kann auf vieles stolz seinkoeln-tom kann auf vieles stolz seinkoeln-tom kann auf vieles stolz seinkoeln-tom kann auf vieles stolz seinkoeln-tom kann auf vieles stolz seinkoeln-tom kann auf vieles stolz seinkoeln-tom kann auf vieles stolz sein
Standard keine Ware erhalten und jetzt?

Ich habe am 20. Dezember einen Mp3 Player gekauft und per Paypal bezahlt.
http://www.force44.de/
30€ ca.
der mp3 player ist nicht angekommen zur Zeit nicht lieferbar...
daraufhin wurde mir angeboten das ich mein Geld zurück haben will..
Ich habe per E-mail eingewilligt jetzt habe ich seit Wochen keine Nachricht bekommen.
Ich habe eine letzte Frist per e-mail gesetz bis 01.02 und mit Inkasso gedroht und Strafanzeige...
Was wäre eurer Meinung nach der richtige Weg?
Soll ich noch einen Brief schreiben oder direkt zur Polizei gehen??

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Alt 02.02.2010, 20:45:46   #2 (permalink)
MØþ€®@¶øℜ
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Totte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes Ansehen
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Paypal-Konfliktlösung...
Schon hast du dein Geld wieder
Zitat:
Welche Zeitfristen muss ich beachten?


Question : Answer :
Hier die Zeitfristen im Überblick, die im Zusammenhang mit einem Konflikt oder Antrag auf Käuferschutz beachtet werden müssen:
  • Ein Käufer hat bis 45 Tage nach der Zahlung Zeit, einen Konflikt zu melden.
  • Nachdem ein Konflikt gemeldet wurde, kann dieser innerhalb von 20 Tagen von Käufer oder Verkäufer in einen Antrag auf Käuferschutz umgewandelt werden.
  • Bei einem Käuferschutzantrag bezüglich nicht erhaltener Ware hat der Verkäufer nach Antragstellung 10 Tage lang Zeit, um auf den Antrag mit einem Versandnachweis oder einer Rückzahlung zu reagieren.
ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar
The only easy day was yesterday
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Alt 03.02.2010, 06:15:35   #3 (permalink)
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danke
ich habe gedacht ich kann das nur bei Ebay zurückbuchen lassen...

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Alt 03.02.2010, 06:18:05   #4 (permalink)
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die Zahlung erfüllt nicht die vorraussetzungen .....

Was jetzt??

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Alt 03.02.2010, 06:24:17   #5 (permalink)
...cakap melayu!
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Zitat:
Zitat von koeln-tom Beitrag anzeigen
die Zahlung erfüllt nicht die vorraussetzungen .....
Genau - der Kaeuferschutz greift nur, wenn Du was auf Ebay kaufst!

Hattest Du PP-Guthaben oder hast Du mit einer KK bezahlt?
Hari ini hujan anjing dan kucing.

Geändert von insiderm37 (03.02.2010 um 06:49:28 Uhr)
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Alt 03.02.2010, 09:03:30   #6 (permalink)
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Muebarekking sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreMuebarekking sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreMuebarekking sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
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noch mal firstsetzung per einschreiben. Danach Mahnbescheid.
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Alt 03.02.2010, 09:32:45   #7 (permalink)
...cakap melayu!
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Wenn Du die PP-Rechnung mit einer Kreditkarte bezahlt hast, kannst Du das Geld wieder durch Deine KK zurueckbuchen lassen...wenn Du allerdings PP-Guthaben zur Zahlung genommen hast, sieht es schlecht aus!
Hari ini hujan anjing dan kucing.
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Alt 03.02.2010, 17:17:23   #8 (permalink)
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ich habe das geld per Lastschrift abbuchen lassen...

Kann ich denen die Kosten für Einschreiben in Rechnung setzten??

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Alt 03.02.2010, 18:19:50   #9 (permalink)
Pastafari
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Zitat:
Zitat von koeln-tom Beitrag anzeigen
daraufhin wurde mir angeboten das ich mein Geld zurück haben will..
Ich habe per E-mail eingewilligt jetzt habe ich seit Wochen keine Nachricht bekommen.
Ma ne doofe Frage: Haste mal versucht da anzurufen und zu fragen was da schief läuft? Wenn die dir das von selbst schon anbieten, scheinen die ja nicht unbedingt böses im Schilde zu führen. Is sogar ne Festnetznummer. Nichtmal ne teure Servicenummer. Vielleicht ist deine e-mail ja einfach untergegangen.
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Alt 03.02.2010, 19:16:48   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von koeln-tom Beitrag anzeigen
ich habe das geld per Lastschrift abbuchen lassen...

Kann ich denen die Kosten für Einschreiben in Rechnung setzten??
dann kannst du es ja einfach zurückbuchen lassen von der bank und gut einfach ne mitteilung und fertig, kostet auch nichts.
Tschuuuut tschuuuut
Steak ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2010, 19:21:31   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Steak Beitrag anzeigen
dann kannst du es ja einfach zurückbuchen lassen von der bank und gut einfach ne mitteilung und fertig, kostet auch nichts.
dafür wird es sicher zu Spät sein. Im Regelfall max. 6 Wochen oder sogar nur 4 Wochen.
ewin12000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2010, 19:24:10   #12 (permalink)
VfB-Fan
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Zitat:
Zitat von ewin12000 Beitrag anzeigen
dafür wird es sicher zu Spät sein. Im Regelfall max. 6 Wochen oder sogar nur 4 Wochen.

ok stimmt, würd trotzdem mal nachfragen, ist manchmal je bank unterschiedlich etc... jedenfalls rät die verbraucherzentrale das ^^
Tschuuuut tschuuuut
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Alt 03.02.2010, 20:03:34   #13 (permalink)
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Lastschriften können jederzeit zurück gegeben werden, da gibt es keine Fristen. Banken sagen gerne, dass eine Frist von 6 Wochen einzuhalten ist. Das stimmt allerdings so nicht.

Das Problem ist nur, dass hier über PayPal gezahlt wurde. Eine Lastschrift von PayPal zurück zu geben endet i.d.R. in einem Gerichtsstreit. Erst kommen zahlreiche Schreiben von einem Inkassobüro, dann endlich kommt ein Mahnbescheid vom Amtsgericht.

Das Problem hier ist: PayPal ist nur Dienstleister. PayPal hat die Zahlung ausgeführt, ergo steht PayPal das Geld auch zu. Also ist hier die Rückgabe der Lastschrift der falsche Weg.

Der richtige Weg wäre, das Geld oder die Ware beim Verkäufer zu verlangen.

Es ist nun am Käufer, den Verkäufer direkt zu erreichen, um das zu klären.
HoloDoc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2010, 21:01:46   #14 (permalink)
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Zitat:
Zitat von HoloDoc Beitrag anzeigen
Lastschriften können jederzeit zurück gegeben werden, da gibt es keine Fristen. Banken sagen gerne, dass eine Frist von 6 Wochen einzuhalten ist. Das stimmt allerdings so nicht.

Naja wenn du meinst.

Zitat:
Zwischen den Banken ist im Lastschrift-Abkommen eine 6-Wochen-Frist ab Belastung genannt, während derer Lastschriften zurückgegeben werden können.
Natürlich ist das in den AGB jeder Bank verankert, es wird also schwer sein, das Geld zurück zubuchen. Oh sorry nein, es ist natürlich nicht schwer, sondern unmöglich.
ewin12000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.02.2010, 06:45:12   #15 (permalink)
PAUSIERT
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Zitat:
Zitat von Steak Beitrag anzeigen
dann kannst du es ja einfach zurückbuchen lassen von der bank und gut
Dann setzt Paypal das Konto ins Minus und wird schnell um Ausgleich bitten und zusätzlich die Mehrkosten für die Lastschriftrückgabe und die Mahnung einfordern, davon hat man gar nichts. Paypal hat, wie gewünscht, das Geld überwiesen.

Zitat:
Zitat von ewin12000 Beitrag anzeigen
Naja wenn du meinst.
Wie das steht: zwischen den Banken...

Zitat:
Natürlich ist das in den AGB jeder Bank verankert, es wird also schwer sein, das Geld zurück zubuchen. Oh sorry nein, es ist natürlich nicht schwer, sondern unmöglich.
In den AGB meiner Bank steht seit November 2009
Zitat:
Hat der Kunde einer Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die er dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht schon genehmigt, so hat er Einwendungen gegen diese im Saldo des nächsten Rechnungsabschlusses entahltene Belastungsbuchung spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zu erheben. Macht er seine Einwendung schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist
Rechnungsabschluss ist monatlich, ich könnte also eine Lastschrift nach max. 10 Wochen noch ablehnen.

Marty
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