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#1 (permalink) |
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mammut
Reg: 25.05.2007
Beiträge: 799
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Hallo,
mein Freund ist befristet bei einer großen Firma beschäftigt (bis 31.12.2007).Vor ca nem halbem Jahr hat er dort schonmal ein Arbeitszeugnis angefordert (er wusste damals nochnicht das er nochmal bis 31.12 verlängert wird,eigentlich wäre das Befristete Verhältnis schon am 30.6 ausgelaufen).Damals hiess es das ein Arbeitszeugnis erst nach beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird.Damals hatte mein Freund aber gesagt das er ein RECHT auf ein Arbeitszeugnis hat (den Paragraphen weiß ich jetzt nicht,vieleicht einer von euch?).Sie sagten dann es wird ausgestellt er solle sich melden falls nicht. Dann war es so das mein Freund nochmal eine Verlängerung bis 31.12 bekommt.Er hat sich erstmal nicht mehr weiter um das Arbeitszeugniss gekümmert. Vor 2-3 Wochen hatte er wieder beim Personalbüro angerufen und um ein Zegnis gebeten.Sie sagten wieder es gebe es eines im Januar,auch als er sagte er hat ein Recht drauf sgaten Sie nein.Dann ging er zum Betriebsrat,dieser schickte dem Personalbüro eine E-Mail (telefonierte auch) und machte druck.Auf einmal hiess es das in 2 Wochen eines kommen wird. Ist es aber nicht.Da mein Freund ja in der Gewerkschaft ist und eine Anwalt bekommen würde frage ich euch soll er einen Rechtsanwalt auf das Personalbüro hetzen? Nebenbei: Es gibt zZ anscheinend viel zu tun in deren Personalbüro.von ca 4000 Beschäftigten sind ca 600-800 Befristete Leute angestellt.Von vielen läuft das Vertragsverhältnis bald aus. Leider wird mein Freund keine weitere verlängerung bekommen weil es Gesetzlich nicht mehr möglich ist (Fest übernommen wird wahrscheinlich keiner der befristeten).Er ist nun schon fast 1 1/2 Jahre dort,muss sich bewerben und hat kein aktuelles Zeugnis (das letzte ist schon 2-3 Jahre alt). Sein Meister fühlt sich dafür nicht zuständig. Was meint ihr?Was ist zu tun? |
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#2 (permalink) |
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Sinnmaximierung
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Ich glaub nicht das ihr nen Anwalt braucht, dass ihr nen Anspruch habt wissen die Leute vom Personalbüro auch selbst
Und das man den Leuten öfter auf die Füße treten muss bis man bekommt was man will kenne ich gar nicht mehr anders Besser ist immer persönlich vorbei gehen und nicht telefonieren das erhöht die Chancen erheblich und immer gleich Fragen bis wann die Sache fertig ist, also nen Termin ausmachen (damit man meckern kann wenn der Termin nicht erfüllt wurde )...und wenn es dringend ist würde ich mich da auch nicht mit 2 Wochen abspeisen lassen, sondern nachhaken ob es nicht auch in einer gehtWichtiger ist : macht euch kein Streß sondern dem Personalbüro |
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#5 (permalink) | |
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Slotzone.de
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Fordert das Zwischenzeugnis möglichst schriftlich an damit nachher keiner sagen kann das er nichts gewusst hat.
Wenn ich mich nicht irre muß der Arbeitgeber innerhalb von 2 Wochen ein Zwischenzeugnis austellen. Zitat:
Da findet man viele gute Tips zum Thema.
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#6 (permalink) |
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Lord Engel
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Also das recht auf ein Arbeitszeugnis hat er auf jeden fall! ich denk auch nicht das ein anwalt nötig ist
ps Mein dozent sagte mir grad er hat IMMER anspruch darauf also auch wenn er noch arbeitet bzw einen laufenden vertrag hat!
Seraphitas - The Lightning Sword
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#7 (permalink) |
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Slotzone.de
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@ Seraphitas Recht haben und Recht kriegen sind leider 2 paar Schuh. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.
Ich hatte mein Zwischenzeugnis , das einem bei der Übergabe der Kündigung sofort zusteht, auch erst nach 2 x Auffordern( inklusive einsatz des BR)erhalten. Naja der Richter wird das wohl als pluspunkt auf meiner Seite sehen aber das ist eine andere Geschichte.
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