Alt 07.10.2007, 13:21:45   #1 (permalink)
mammut

Reg: 25.05.2007
Beiträge: 799
gamemammut befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kein Arbeitszeugnis-Anwalt zum Arbeitgeber schicken?

Hallo,

mein Freund ist befristet bei einer großen Firma beschäftigt (bis 31.12.2007).Vor ca nem halbem Jahr hat er dort schonmal ein Arbeitszeugnis angefordert (er wusste damals nochnicht das er nochmal bis 31.12 verlängert wird,eigentlich wäre das Befristete Verhältnis schon am 30.6 ausgelaufen).Damals hiess es das ein Arbeitszeugnis erst nach beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird.Damals hatte mein Freund aber gesagt das er ein RECHT auf ein Arbeitszeugnis hat (den Paragraphen weiß ich jetzt nicht,vieleicht einer von euch?).Sie sagten dann es wird ausgestellt er solle sich melden falls nicht.
Dann war es so das mein Freund nochmal eine Verlängerung bis 31.12 bekommt.Er hat sich erstmal nicht mehr weiter um das Arbeitszeugniss gekümmert.
Vor 2-3 Wochen hatte er wieder beim Personalbüro angerufen und um ein Zegnis gebeten.Sie sagten wieder es gebe es eines im Januar,auch als er sagte er hat ein Recht drauf sgaten Sie nein.Dann ging er zum Betriebsrat,dieser schickte dem Personalbüro eine E-Mail (telefonierte auch) und machte druck.Auf einmal hiess es das in 2 Wochen eines kommen wird.
Ist es aber nicht.Da mein Freund ja in der Gewerkschaft ist und eine Anwalt bekommen würde frage ich euch soll er einen Rechtsanwalt auf das Personalbüro hetzen?

Nebenbei: Es gibt zZ anscheinend viel zu tun in deren Personalbüro.von ca 4000 Beschäftigten sind ca 600-800 Befristete Leute angestellt.Von vielen läuft das Vertragsverhältnis bald aus.

Leider wird mein Freund keine weitere verlängerung bekommen weil es Gesetzlich nicht mehr möglich ist (Fest übernommen wird wahrscheinlich keiner der befristeten).Er ist nun schon fast 1 1/2 Jahre dort,muss sich bewerben und hat kein aktuelles Zeugnis (das letzte ist schon 2-3 Jahre alt).
Sein Meister fühlt sich dafür nicht zuständig.

Was meint ihr?Was ist zu tun?
gamemammut ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 07.10.2007, 14:52:38   #2 (permalink)
Sinnmaximierung

ID: 96572
Lose-Remote

Reg: 21.04.2006
Beiträge: 6.801
Loshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes AnsehenLoshai genießt hohes Ansehen
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Ich glaub nicht das ihr nen Anwalt braucht, dass ihr nen Anspruch habt wissen die Leute vom Personalbüro auch selbst

Und das man den Leuten öfter auf die Füße treten muss bis man bekommt was man will kenne ich gar nicht mehr anders

Besser ist immer persönlich vorbei gehen und nicht telefonieren das erhöht die Chancen erheblich und immer gleich Fragen bis wann die Sache fertig ist, also nen Termin ausmachen (damit man meckern kann wenn der Termin nicht erfüllt wurde )...und wenn es dringend ist würde ich mich da auch nicht mit 2 Wochen abspeisen lassen, sondern nachhaken ob es nicht auch in einer geht

Wichtiger ist : macht euch kein Streß sondern dem Personalbüro ,
Loshai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2007, 15:47:53   #3 (permalink)
Techno Freak

ID: 35029
Lose-Remote

PeterLee eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 04.05.2006
Beiträge: 341
PeterLee sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphärePeterLee sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
Standard

Ist leider oft so, wegen jeder Kleinigkeit muss man ewig hinterhertelefonieren und hinterherrennen.

Das kostet Zeit und Nerven. Naja, ich bin meinem letzten Schulzeugnis auch geschlagene 4 Wochen hinterhergerannt. Jetzt hab ichs endlich.
PeterLee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2007, 15:49:40   #4 (permalink)
mammut

Reg: 25.05.2007
Beiträge: 799
gamemammut befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

na ja,dann nochmal hingehen (oder anrufen) und auf unsere Rechte (ihre Pflichten) aufmerksam machen.
gamemammut ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2007, 16:05:22   #5 (permalink)
Slotzone.de
Benutzerbild von superubbi

ID: 183713
Lose-Remote

Reg: 09.06.2007
Beiträge: 1.328
superubbi ist jedem bekanntsuperubbi ist jedem bekanntsuperubbi ist jedem bekanntsuperubbi ist jedem bekanntsuperubbi ist jedem bekanntsuperubbi ist jedem bekannt
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Fordert das Zwischenzeugnis möglichst schriftlich an damit nachher keiner sagen kann das er nichts gewusst hat.
Wenn ich mich nicht irre muß der Arbeitgeber innerhalb von 2 Wochen ein Zwischenzeugnis austellen.


Zitat:
12. Wann hat man Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer gemäß § 109 der Gewerbeordnung Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses. Vor dem Zeitpunkt der Beendigung steht dem Arbeitnehmer lediglich in Ausnahmefällen die Erstellung eines sogenannten Zwischenzeugnisses zu. Hier sind bezüglich der Form und des Inhalts dieselben Grundsätze wie für das Zeugnis zu beachten. Allerdings müssen die Formulierungen des Zwischenzeugnis nicht mit denen des Schlußzeugnisses übereinstimmen.
Ein Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnissses kann beispielsweise bestehen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer demnächst kündigen will oder auch der Arbeitnehmer selbst an einer Kündigung interessiert ist. In diesen Fällen soll das Zwischenzeugnis dem Arbeitnehmer die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz erleichtern. Weiterhin kann einem Zwischenzeugnis bei Versetzungen innerhalb eines Unternehmens, bei Wechsel des Vorgesetzten oder bei Änderung der Unternehmensstruktur Bedeutung zukommen. Quelle
Das Bundesarbeitsgericht urteilte: Bei der Auslegung des Begriffes "triftiger Grund" ist nicht kleinlich vorzugehen. Als triftige Gründe für den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis werden allgemein anerkannt: Bewerbung um eine neue Stelle, Vorlage bei Behörden und Gerichten, Stellung eines Kreditantrages, strukturelle Änderungen im Betriebsgefüge, z.B. Betriebsübernahme durch einen neuen Arbeitgeber oder Konkurs, sowie bevorstehende persönliche Veränderungen des Arbeitnehmers, z.B. Versetzung, Fort- und Weiterbildung, geplante längere Arbeitsunterbrechungen ab etwa einem Jahr oder auch Wehr- oder Zivildienst.- BAG 21.1.1993 - 6 AZR 171/92
Quelle: www.arbeitszeugnis.de

Da findet man viele gute Tips zum Thema.
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superubbi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2007, 10:01:37   #6 (permalink)
Lord Engel

ID: 95373
Lose-Remote

Seraphitas eine Nachricht über ICQ schicken Seraphitas eine Nachricht über MSN schicken Seraphitas eine Nachricht über Skype™ schicken
Reg: 16.04.2007
Beiträge: 14
Seraphitas ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
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Also das recht auf ein Arbeitszeugnis hat er auf jeden fall! ich denk auch nicht das ein anwalt nötig ist

ps

Mein dozent sagte mir grad er hat IMMER anspruch darauf also auch wenn er noch arbeitet bzw einen laufenden vertrag hat!
Seraphitas - The Lightning Sword
Seraphitas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2007, 11:38:25   #7 (permalink)
Slotzone.de
Benutzerbild von superubbi

ID: 183713
Lose-Remote

Reg: 09.06.2007
Beiträge: 1.328
superubbi ist jedem bekanntsuperubbi ist jedem bekanntsuperubbi ist jedem bekanntsuperubbi ist jedem bekanntsuperubbi ist jedem bekanntsuperubbi ist jedem bekannt
Standard

@ Seraphitas Recht haben und Recht kriegen sind leider 2 paar Schuh. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.
Ich hatte mein Zwischenzeugnis , das einem bei der Übergabe der Kündigung sofort zusteht, auch erst nach 2 x Auffordern( inklusive einsatz des BR)erhalten. Naja der Richter wird das wohl als pluspunkt auf meiner Seite sehen aber das ist eine andere Geschichte.
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