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#1 (permalink) |
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IT-Systemkauffrau
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Hi zusammen,
mein befristeter Arbeitsvertrag ist am 15.01.09 abgelaufen. Leider keine verlängerung möglich. Arbeitssuchend etc. ist alles rechtzeitig gemeldet worden. Nun habe ich für ALG alle Unterlagen zusammen, aber erst am 5.2. nen Termin zur Abgabe bekommen. Wie sieht es in der Zeit mit meiner Krankenversicherung aus? Bin ich noch versichert? Was ist wenn in der Zeit was ist? LG Minky |
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#4 (permalink) |
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MØþ€®@¶øℜ
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Man muss sich doch 3 Monate vor Ablauf des Vertrages arbeitslos melden
![]() Hast du das getan? Dauern bei euch die Termine so lange, fast 4 Monate? Bis zum Erhalt des Bewilligungsbescheides hängst du zwar etwas in der Luft, aber ich denke mal, die Krankenkasse wird da sowieso nachfragen, wenn keine Beiträge mehr kommen. Zur Not frag mal dort nach, wie es bei denen gehandhabt wird, speziell in deinem Fall ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar The only easy day was yesterday
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#5 (permalink) |
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IT-Systemkauffrau
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Ja das hab ich rechtzeitig gemacht. Ne es dauert nich 4 Monate. Die Abfrage ist im Antrag auf ALG drin, die darfst erst abgeben wenn vom alten Arbeitgeber die Bescheinigung hast. Die gabs erst nach Vertragsende.
Ja ich frag da morgen lieber mal nach. Ich dachte auch das geht schneller mit dem Antrag abgeben. |
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#6 (permalink) |
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monsterchen
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Als Arbeitssuchende(r) bezieht man doch keine Leistungen vom Arbeitsamt oder? Also ist man dann eigentlich auch nicht versichert.
Aber wenn das Arbeitsverhältnis endet ist man ein Monat danach noch versichert von der Krankenkasse aus. Wenn man Arbeitslosengeld oder andere Leistungen bezieht bzw Antrag dafür genehmigt wurde, erst dann bezahlen die ja die Beiträge für die Versicherung.
We are dying in moments when we're alive....
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#7 (permalink) |
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®~*@*~ ©
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So kenne ich es auch
Es schadet jedoch nicht mal eben bei der Krankenkasse vorbeizuschaun oder eben mal anzurufen Dann weisste ganz genau wie es bei deiner KK gehandhabt wird Wie gesagt, das Amt zahlt erst an die KK wenn dein Antrag auf ALG bewilligt wurde. mfg Tele |
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#8 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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als Arbeitssuchende(r) bist du nicht versichert, erst wenn du Leistungen beziehst. Wenn du aber Leistungen beantragst wartet die Krankenkasse bis das abgeschlossen ist, aber max etwa 3 Monate. Wenn du keine Leistungen bekommst must du evtl. nachzahlen oder du bist in einer Familenversicherung u.ä.
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#9 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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wenn du den antrag rechtzeitig gestellt hast dann sollte das keine probleme machen - dann bist du versichert. ansonsten ist das idr. auch kein beinbruch. ein anruf bei der krankenkasse und dann wird das mit dem amt geregelt.
gruß Das Wort "Würde" kennen einige User nur noch als Konjunktiv II.
Und zwar in Sätzen wie "Für Lose würde ich alles machen!" |
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