Alt 17.05.2008, 07:06:45   #1 (permalink)
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Frage Ist eine beliehene Lebensversicherung sicher vor Hartz IV?

Da ich gesehen habe das sich hier einige mit Versicherungsrecht usw. auskennen wollte ich mal nachfragen ob eine beliehene Kapitallebensversicherung vor der Anrechnung bei aufstockenden Hartz IV/ALGII geschützt ist?

Hintergrund:
Bis jetzt habe ich noch kein Arbeitsangebot erhalten von dem ich bzw. wir ohne Hartz IV leben können.
Die meisten Angebote lagen sogar brutto unterhalb meines ALG I.

Wer was gutes tun möchte kann nächste Woche Dienstag Daumen drücken da habe ich ein Vorstellungsgespräch bei einem Tochterunternehmen von Bayer.
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Alt 17.05.2008, 13:51:09   #2 (permalink)
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Ich habe zwar keine Ahnung von Vertragsrecht aber ich wünsche dir alles gute für dein Vorstellungsgespräch ^^

Geändert von Dragon-Fighter (17.05.2008 um 14:29:33 Uhr)
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Alt 18.05.2008, 09:12:27   #3 (permalink)
der echte Wolf

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Googelt ihr nicht einmal mehr bevor ihr Fragen stellt?

Einfach mal "Hartz 4 Lebensversicherung" eingeben und sich das durch lesen.

Also ja und nein. Du hast Freibeträge nach Lebensalter gestaffelt,(Ältere ab 40 sogar höhere) auch muss die Lebensversicherung deutlich mehr als 10% erbringen bei ihrer Kündigung.

Nachlesen bitte hier

Also kann man nicht pauschal deine Frage beantworten ohne die näheren Umstände zu wissen, aber du kannst zum Beispiel auch mit der Versicherung reden das du über den Betrag erst ab dem 65 Lebensjahr (Dein Jahr wo du in Rente gehst) verfügen kannst

Steht aber alles sehr genau auf dem Link.
Zitat:
TIPP: Diese Klausel sollte in jeder Police einer Lebensversicherung stehen

Wer noch mehr Geld aus der Lebensversicherung vor dem Zugriff des Staates schützen will, sollte außerdem die so genannte “Hartz IV – Klausel” in den Vertrag aufnehmen lassen. Mit dieser Regelung wird nachträglich bestimmt, dass bis zur Höhe eines zusätzlichen Vorsorge-Freibetrages vor dem Ruhestand kein Geld an den Versicherten ausgezahlt wird. Steht diese Klausel in der Police der Lebensversicherung, bleiben weitere 200 € als Altersvorsorge aus der Versicherung unangetastet. Zu dem ohnehin bestehenden Freibetrag von 200 € addiert sich also noch ein weiterer Freibetrag von 200 €.
Hoffe es hilft dir weiter
Kalorien sind kleine Lebewesen, die nachts die Kleidung enger nähen....
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Alt 18.05.2008, 20:00:26   #4 (permalink)
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@ Dragon-Fighter
Danke!

@ Wolf
Erstmal vielen Dank für die Informationen.

Und zu deiner Frage ja ich habe mich vorher versucht im Internet schlau zumachen und habe auch viele guten Informationen bekommen.

Desweiteren habe ich mir einige Bücher in der Stadtbücherei ausgeliehen aber da konnte ich auch nichts zu meinen speziellen Fall finden.

Deshalb habe ich es hier versucht weil es hier einige HartzIV-empfänger und einige Versicherungsvertreter gib .
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Alt 21.05.2008, 21:39:29   #5 (permalink)
Mausi´s "Zicke"
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Ich verstehe dein Anliegen gerade nicht so ganz. Willst du allgemeine Infos zu einer Lebensversicherung bei ALG 2 (so wie von Wolf beschrieben) oder geht es dir speziell um eine beliehene Lebensversicherung im Zusammenhang mit ALG 2?
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Alt 22.05.2008, 10:57:54   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von prachtie Beitrag anzeigen
oder geht es dir speziell um eine beliehene Lebensversicherung im Zusammenhang mit ALG 2?
<--- Genau um das geht es.
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Alt 22.05.2008, 11:08:27   #7 (permalink)
Mausi´s "Zicke"
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Hm, also gehe ich mal davon aus, dass du deine Lebensversicherung selber beliehen hast, ohne Aufforderung von Dritten (wie z.B. des Grundsicherungsamtes). Normalerweise ist es so, dass das Amt von dir verlangen kann, eine Versicherung zu kündigen, wenn es wirtschaftlich ist. Wenn es allerdings nicht wirtschaflich ist, dann können sie dich auffordern, diese zu beleihen. Wenn du deine nun aber schon selber beliehen hast, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, wie sich das verhält. Anbei mal 2 Links, wo speziell was dazu steht.

Link 1

Link 2 (mittlerer Abschnitt)

Vielleicht hilft dir das ja ein wenig weiter.
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Alt 24.05.2008, 20:52:17   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von prachtie Beitrag anzeigen
Hm, also gehe ich mal davon aus, dass du deine Lebensversicherung selber beliehen hast, ohne Aufforderung von Dritten (wie z.B. des Grundsicherungsamtes). Normalerweise ist es so, dass das Amt von dir verlangen kann, eine Versicherung zu kündigen, wenn es wirtschaftlich ist. Wenn es allerdings nicht wirtschaflich ist, dann können sie dich auffordern, diese zu beleihen. Wenn du deine nun aber schon selber beliehen hast, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, wie sich das verhält. Anbei mal 2 Links, wo speziell was dazu steht.

Link 1

Link 2 (mittlerer Abschnitt)

Vielleicht hilft dir das ja ein wenig weiter.

Danke für die Antwort.
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