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#1 (permalink) |
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Slotzone.de
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Da ich gesehen habe das sich hier einige mit Versicherungsrecht usw. auskennen wollte ich mal nachfragen ob eine beliehene Kapitallebensversicherung vor der Anrechnung bei aufstockenden Hartz IV/ALGII geschützt ist?
Hintergrund: Bis jetzt habe ich noch kein Arbeitsangebot erhalten von dem ich bzw. wir ohne Hartz IV leben können. Die meisten Angebote lagen sogar brutto unterhalb meines ALG I. Wer was gutes tun möchte kann nächste Woche Dienstag Daumen drücken da habe ich ein Vorstellungsgespräch bei einem Tochterunternehmen von Bayer.
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#3 (permalink) | |
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der echte Wolf
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Googelt ihr nicht einmal mehr bevor ihr Fragen stellt?
Einfach mal "Hartz 4 Lebensversicherung" eingeben und sich das durch lesen. Also ja und nein. Du hast Freibeträge nach Lebensalter gestaffelt,(Ältere ab 40 sogar höhere) auch muss die Lebensversicherung deutlich mehr als 10% erbringen bei ihrer Kündigung. Nachlesen bitte hier Also kann man nicht pauschal deine Frage beantworten ohne die näheren Umstände zu wissen, aber du kannst zum Beispiel auch mit der Versicherung reden das du über den Betrag erst ab dem 65 Lebensjahr (Dein Jahr wo du in Rente gehst) verfügen kannst Steht aber alles sehr genau auf dem Link. Zitat:
Kalorien sind kleine Lebewesen, die nachts die Kleidung enger nähen....
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#4 (permalink) |
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Slotzone.de
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@ Dragon-Fighter
Danke! @ Wolf Erstmal vielen Dank für die Informationen. Und zu deiner Frage ja ich habe mich vorher versucht im Internet schlau zumachen und habe auch viele guten Informationen bekommen. Desweiteren habe ich mir einige Bücher in der Stadtbücherei ausgeliehen aber da konnte ich auch nichts zu meinen speziellen Fall finden. Deshalb habe ich es hier versucht weil es hier einige HartzIV-empfänger und einige Versicherungsvertreter gib .
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#5 (permalink) |
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Mausi´s "Zicke"
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Ich verstehe dein Anliegen gerade nicht so ganz. Willst du allgemeine Infos zu einer Lebensversicherung bei ALG 2 (so wie von Wolf beschrieben) oder geht es dir speziell um eine beliehene Lebensversicherung im Zusammenhang mit ALG 2?
Janz wichtig - Fresse halten angesagt! Will der spielen? Nein, der beißt nur.
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#7 (permalink) |
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Mausi´s "Zicke"
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Hm, also gehe ich mal davon aus, dass du deine Lebensversicherung selber beliehen hast, ohne Aufforderung von Dritten (wie z.B. des Grundsicherungsamtes). Normalerweise ist es so, dass das Amt von dir verlangen kann, eine Versicherung zu kündigen, wenn es wirtschaftlich ist. Wenn es allerdings nicht wirtschaflich ist, dann können sie dich auffordern, diese zu beleihen. Wenn du deine nun aber schon selber beliehen hast, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, wie sich das verhält. Anbei mal 2 Links, wo speziell was dazu steht.
Link 1 Link 2 (mittlerer Abschnitt) Vielleicht hilft dir das ja ein wenig weiter. Janz wichtig - Fresse halten angesagt! Will der spielen? Nein, der beißt nur.
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#8 (permalink) | |
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Slotzone.de
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Zitat:
Danke für die Antwort.
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