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#1 (permalink) |
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LoseTrader.de
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Hallo zusammen,
ich habe vor einer Woche ein gebrauchtes iPhone 3gs gekauft. Am Samstag kam das Handy an, und gleich nach dem auspacken der erste Schock: - Ladekabel an beiden Enden gerissen, noch funktionsfähig - Kratzer auf dem Display sowie auf dem Gehäuse - Gehäuse hat leichte Risse, muss wohl runtergefallen sein Wäre alles nicht so schlimm, aber das scheiß Ding geht nicht an: Nach dem starten kommt nur das Apple-Logo. Itunes erkennt es auch nicht. Also ab in den Wartungsmodus und wiederherstellen -> Funktioniert auch nicht, nach einer Zeit wird abgebrochen. Habe der Verkäuferin geschrieben, dass ich mein Geld zurück will, denn bei 300€ hört der Spaß auf. Sie hat dann geantwortet, dass ich in den Appstore soll. Das Handy startet wegen dem Simlock nicht, und sie habe es im Appstore auf den Werkszustand zurücksetzen lassen. Ich habe dann gleich noch mal geschrieben, dass ich zivilrechtlich und notfalls strafrechtlich gegen Sie vorgehen werde, seitdem gibt es da keine Antwort. Wie gehe ich da jetzt am besten vor? Das Handy wurde immerhin nicht als defekt verkauft. Und mit dem Simlock hat das auch herzlich wenig zu tun. Zu den Cops gehen und Anzeige wegen Betrug stellen? Oder iPhone versichert zurückschicken und nach einer Woche Mahnantrag gegen die gute Frau stellen? Ich mein, ich kann Nachts auch nach Frankfurt fahren, die Adresse habe ich ja. Edit: Zu der Idee, ich fahre einfach nach Frankfurt: Das Problem ist, dass ich das iPhone als Navi benutzen wollte. Und nach Frankfurt ohne Navi wird schwer. |
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#4 (permalink) | |
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Losefetisch
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Zitat:
Wenn sie nichtmehr antwortet, fahr da vorbei. Geht auch ohne Navi oder haste keinen guten alten Stadtplan mehr? Notfalls halt einen Bekannten Fragen. Geändert von Skittl (28.02.2011 um 22:16:30 Uhr) |
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#5 (permalink) |
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Board-Diver
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Hallo!
Also hinfahren halte ich für wenig sinnvoll. Würde wahrscheinlich nur die Gemüter noch weiter erhitzen. Ich würde sie schriftlich nochmal auffordern, den Kaufpreis zurückzuzahlen. Auf einen Gewährleistungsausschluss kann sie sich nicht berufen. Auch wenn sie Privatperson ist, so hat sie die Mängel verschwiegen. Notfalls mit zivilrechtlicher Klage drohen (Strafrechtliche Schritte kannst du eh nicht einleiten. Das ist Sache der Staatsanwaltschaft). Sollte sie sich dennoch nicht daruf einlassen, das Gerät zurück zu nehmen, bleibt dir nur der Weg zum Anwalt... |
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#6 (permalink) | ||
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LoseTrader.de
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Zitat:
Zitat:
Zu der schriftlichen Aufforderung, was schreibe ich da am besten? Den ganzen Sachverhalt erklären, etc.? |
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#7 (permalink) | |
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Board-Diver
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Zitat:
Von daher hast du erstmal keine Fristen in dem Sinne einzuhalten. Du solltest der Verkäuferin aber eine angemessene Frist einräumen, das Geld zurückzuzahlen (zB. 14 Tage). Sollte sie bis dahin nicht bezahlt haben, gehst du zum Anwalt. Am besten so auch schreiben: "Aus den genannten Gründen bitte ich Sie, mir den Kaufpreis bis zum xx.xx.2011 zurück zu erstatten. Sollte bis dahin keine Reaktion ihrerseits erfolgt sein, sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten." Das ganze ist ja in dem Sinne noch eine rein private Angelegenhet zwischen Dir und der Verkäuferin. Also musst du dir da keine Sorgen um irgendwelche Fristen machen. Danach kümmert sich ein Anwalt drum. Das Gesetz gibt dir eine 2 jährige Gewährleistung. Erst nach den zwei Jahren, könnte sie behaupten, dass das ja verjährt sei. Privatpersonen können zwar die Gewährleistungszeit kürzen oder ganz ausschliessen, jedoch gilt dies nicht, wenn Mängel vorher verschwiegen worden sind. Zumal machen viele gerade bei eBay den Fehler, dass sie "keine Garantie" geben. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung und hat nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun. Also wenn jemand "keine Garantie" gibt, muss er trotzdem für Sachmangel haften Nachbessern oder ein anderes Handy liefern kann die Verkäuferin hier nicht, da du ein bestimmtes Handy gekauft hast (Stückschuld). Somit brauchst du auch keine Frist zur Nacherfüllung setzen und kannst sofort vom Vertrag zurück treten. |
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#8 (permalink) |
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back to the roots
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Als erstes mal Screenshot von der Auktion machen, dann Fotos der Schäden. Schriftlich als Einschreiben das Geld anmahnen und gleichzeitig ebay informieren. Hast du per paypal bezahlt? Dann die auch einschalten. Wie das natürlich mit der Rücksendung aussieht weiß ich nicht, weil wenn du es jetzt zurückschickst, dann kann sie es ja verschwinden lassen und nur anhand der Fotos kann man das schlecht beweisen, die könnten ja von jedem kaputten Telefon sein. Also am Besten auch noch ein paar Zeugen dazuholen und die evtl. in der Mahnung an die gute Frau gleich mit benennen. Wenn sie nach 2 Wochen das Geld nicht überweist, gehst du zur Polizei und erstattest Anzeige wegen Betrug. Schreib das auch direkt in den Brief mit rein. Lege auch Ausdrucke der Fotos in die Mahnung mit rein.
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#10 (permalink) |
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...cakap melayu!
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Sieht so aus, als ob die Verkaeuferin nur Ueberweisung aktzeptiert!
Ich bin dazu uebergegangen, alles was ich auf ebay kaufe, nur mit Paypal zu bezahlen. Ich hatte 2 x bei meinen Einkaeufen auf ebay ein Problem, aber dank Paypal habe ich mein Geld wieder bekommen! |
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#12 (permalink) | ||
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vlt. top?!
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Zitat:
Zitat:
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#13 (permalink) | |
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...cakap melayu!
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Wenn wir gerade von Handys von ebay reden, ich habe vor 2 Wochen oder so, ein Handy auf ebay gekauft.
Zitat:
[Definition von NEU laut ebay: Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen.] Bei so einer Geschichte mache ich nicht lange herum, da schalte ich sofort Paypal ein, da so etwas in meinen Augen Betrug ist. Ich habe jetzt mal ueber Paypal nach einer Minderung des Kaufpreises angefragt, schauen wir mal, was passiert! Geändert von insiderm37 (06.03.2011 um 23:05:33 Uhr) |
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#14 (permalink) |
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vorher LadyJohanna
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Das ist doch ein Händler, wo Du das Gerät gekauft hast? Wieso nimmst Du nicht erstmal mit diesem Kontakt auf, bevor Du bei PayPal einen Fall eröffnest?
Man muss doch nicht immer gleich auf Konfrontation gehen, viele Sachen lassen sich auch in einem normalen Dialog aus der Welt schaffen. Wenn es da dann zu keiner Einigung kommt, kann man das dann doch immer noch machen. »Verändere Dich nie um Anderen zu gefallen,wenn Dich einer nicht mag so wie Du bist,hat er Dich auch nicht anders verdient«
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#15 (permalink) |
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...cakap melayu!
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Ich hatte ihn vorher extra nochmals angeschrieben und er hat mir ein Bild von der Schachtel geschickt und nochmals bestaetigt, dass das Handy NEU ist!
Wenn ich so verarscht werde, da werden dann nicht mehr lange emails hin- und hergeschickt! Sorry, aber ich finde das ist Betrug wenn ein gebrauchter Artikel als neu angeboten wird. Geändert von insiderm37 (03.03.2011 um 09:34:35 Uhr) |
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