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#1 (permalink) |
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Loseverleiher
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Hallo,
ich möchte gerne in nächster Zeit mit Immbolien handeln und daher stellt sich mir die Frage,was für eine Steuer auf mich zu kommt,beim Verkauf eines Objektes,muss man da auch Mehrwertsteuer zahlen oder nur die Umschreibungsgebühr... Ich glaube die Umschreibungsgebühr beträgt 5%,bin mir aber nicht sicher und was für Kosten kommen noch auf mich zu,möchte also privat mit Villen handeln und möchte die dann auch wieder gewinnbringend verkaufen. Ich besitze eine größere Firma und wir sind weltweit vertreten und kann es dadurch Schwierigkeiten geben wegen Privatkonten und Geschäftskonten und muss ich die Häuser dann als Zweitsitz angeben? Ich hoffe mir kann jemand helfen Mit freundlichen Grüßen,Hans19! |
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#4 (permalink) |
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Sinnmaximierung
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Und hat Dir einer der Finanzexperten gesagt das Du, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie, weniger als 10 jahre liegen, Du den Gewinn versteuern mußt ?
http://www.juraforum.de/gesetze/EStG...ch%E4fte_.html |
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#5 (permalink) | |
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Loseverleiher
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Zitat:
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#6 (permalink) | |
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Sinnmaximierung
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Zitat:
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#7 (permalink) | |
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Loseverleiher
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Zitat:
Denke nicht,dass die Verkaufsgebühr Abhängig vom Einkommen ist,sonst müssten ja einige 50% zahlen,dass kann ich mir nicht vorstellen,dass habe ich bisher zum ersten Mal gehört. |
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#8 (permalink) | |
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Sinnmaximierung
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Zitat:
Verkaufsgebühr ? das ist keine Verkaufsgebühr sondern eine Steuer auf "private Veräußerungsgeschäfte" die meisten Immobilienmaker werden ihre Immobilien auch kaum privat veräußern sondern werden dafür tatsächlich ein Gewerbe angemeldet haben und der Spitzensteuersatz beträgt nur 42 % |
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#9 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Bei einem Immobilienkauf werden immer mehrere Gebühren fällig. Sowohl die Grunderwerbssteuer, als auch die Notargebühren, als auch die Gebühren für die Grundbucheintragungen. Von wegen Zweitwohnsitz, etc. solltest Du einen ausgewiesenen Rechtsexperten aufsuchen und es Dir schriftlich geben lassen. Kostet natürlich, aber für rechtliche Sicherheit zu zahlen ist ja wohl sinnvoll. Im Prinzip gilt aber, dass der Besitz eines 2. Hauses nicht zur Veränderung der Besteuerungsgrundlagen führt. Nur die Verlegung des Hauptwohnsitzes bringt es dann mit sich, dass ein anderes Finanzamt zuständig ist. Generell sollte das aber alles ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht und ein Steuerexperte am besten wissen. Also losgehen, ein paar Euro investieren und es genau wissen. Immer besser als im I-net zu fragen/zu suchen!
Definition of Stress: The confusion created when one's mind overrides the body's desire to beat the living shit out of some assholewho desperately needs it.
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#10 (permalink) | |
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Loseverleiher
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Zitat:
Hab mehrere Anwälte,der eine ist momentan im Urlaub und der andere krank und den einen erreiche ich nicht,ist nicht ganz so einfach mit denen Notargebühr beträgt soweit ich informiert bin 5% des Kaufobjektes und 5% muss der Verkäufer zahlen,Grundsteuer ist klar,jedoch möchte ich halt die Gesamtprozentzahl wissen,wieviel bei einem Objekt anfallen,ob es sich lohnen würde. |
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#11 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Ja, Anwälte sind ein spezielles Völkchen. Ich habe da auch so meine Erfahrungen.
Kosten beim Hauskauf Beim Kauf eines Grundstückes fallen für den Käufer folgende Kostenpositionen an. * Kaufpreis der Immobilie * Grunderwerbsteuer 3,5% des Kaufpreises * Notarkosten ca. 1-2 % des Kaufpreises * Grundbuchamt ca. 0,5% des Kaufpreises (meist in den Notarkosten enthalten) * Kosten für die Finanzierung (etwa 1-2% in Höhe der Darlehenssumme) * evtl. Maklergebühren von 3 - 6% zzgl. MwSt. auf den Kaufpreis (je nach Region unterschiedlich) * evtl. Zustimmung des Verwalters (ca. 200 €) * evtl. Erschließungsgebühren Vielleicht hilft das noch
Definition of Stress: The confusion created when one's mind overrides the body's desire to beat the living shit out of some assholewho desperately needs it.
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#12 (permalink) | |
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Loseverleiher
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Zitat:
*Grundwerbsteuer waren doch immer 3% oder irre ich mich? *Notarkosten waren doch auch 3% ? *Grundbuchamt ist meist enhalten *Kosten für Finanzierung ist irrelevant,da Finanzierungsgeld vorhanden * Maklergebühren fallen weg,da ich selbst verkaufen möchte Fazit: Also muss man etwa mit 5-8 Prozent Gebühren rechnen bei einem Verkauf und waren die Angaben nur für Grundstücke oder auch für Häuser//Villen Werde mich aufjedenfall ncohmal richtig informieren |
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