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#1 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 07.05.2008
Beiträge: 4
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Also ich habe auch ein kleines Problemchen und ich hoffe, dass mir hier einer helfen kann..
Vor ca. 2 Monaten war ich mit anderen Freunden auf einer Party.. war dort auch ziemlich betrunken Angezeigt habe ich den Typen damals nicht, warum weiß ich auch nicht mehr. Die Arztrechnung habe ich ihm gegeben mit der Bitte diese zu begleichen. Daraufhin meinte er, dass er sich einen Anwalt holen will. Meine Frage ist nun, was ihm das bringt, was er sich davon erhofft und wie das ganze ausgehen kann.. Hab ich vielleicht Recht auf Schmerzensgeld? Danke für die Antworten |
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#3 (permalink) |
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Greyhat
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Ich denke für eine Anzeige ist es aber nicht zu spät, ist erst 2 Monate her. Wenn du die Möglichkeit hast, eine Anzeige zu erstatten, dann tu' es! So lernt er doch nicht wirklich daraus...und ja, Anspruch auf Schmerzensgeld hast du. Kontaktier' am besten einen Anwalt.
@DragonLilly es steht ihm aber zu & das hat imho wenig mit "abräumen" zu tun. CHERRY SMS - SMS ab 2,5 Cent!
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#4 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 07.05.2008
Beiträge: 4
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Also um's abräumen geht's mir hier eigentlich garnicht... Ich will einfach nur nicht die Bahandlungskosten bezahlen müssen..
Und da der Typ bei mir aus der Stufe ist, habe ich von einer Anzeige abgesehen, weil ich denke, dass man das eigentlich ohne lösen kann.. Allerdings scheint der das nicht verstanden zu haben... Weiß jemand, was er mit seinem Anwalt bezwecken will? Bezahlen muss er doch so oder so?! |
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#5 (permalink) | |
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klamm-Lipper
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Zitat:
Nur weil er aus deiner Stufe ist, heißt das ja nicht, dass du ihn nicht anzeigen kannst oder solltest. Wenn es sich so zugetragen hat wie du es geschildert hast, dann wird es keine andere Möglichkeit geben. Mit freundlichem Gruß
Blomberger |
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#6 (permalink) | |
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Klammdrachen
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Zitat:
@deft_ig Warum hast du ihn nicht damals angezeigt? Klar ist er aus deiner Stufe, und sicher ist das blöd, aber es macht keinen Unterscheid ob damals oder heute. Ohne Anzeige gibt es keine Erstattung deiner Kosten. Bist du wirklich davon ausgegangen das er einfach so die Rechnung zahlt und gut? |
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#7 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 07.05.2008
Beiträge: 4
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Ehrlich gesagt schon, weil ich nicht so doof wäre und das Risiko eingehen würde eine Vorstrafe zu bekommen / bzw die kompletten Verhandlungs- Anwaltkosten zu bezahlen... Aber die Person X scheint dies nicht ganz verstanden zu haben.
Mir geht es auch weniger um das Schmerzensgeld sondern nur um die Behandlungskosten.. Nur nochmal zurück zu meiner Frage...: Wenn das ganze dann tatsächlich vor einen Anwalt geht, wie wird der reagieren? Ich bin ja das Opfer und er der Täter oder nicht? Meiner Meinung nach ist ein Mittelfinger kein Grund so auszurasten... LG |
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#8 (permalink) |
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nicht mehr nett
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andere provozieren und sich dann wundern. Der Mittelfinger war nicht ok und vielleicht solltet ihr in diesem Alter mal lernen, dass euch die Hormone durchbrennen
Ich unterstütze weder das eine noch das andere. ![]() In Gedenken an Maja und Jack. Wir werden euch nie vergessen. |
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#9 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Behandlungskosten? Bist du Privat versichert mit eigenbeteiligung? Ansonsten werde zumindest ich in Deutschland noch gratis behandelt (mal abgesehen von den 10 Euro Praxisgebühren). Also wenn du wirklich kosten gehabt haben solltest (wobei ich mich da wirklich frage welche) dann würde ich eine Anzeige verstehen weil es hier um Geld geht. Und das verstehen sicherlich auch Mitschüler. Aber nur wegen einer Rauferei eine Anzeige zu machen kommt glaub ich bei Jugendlichen garnicht an und sofern du noch ein wenig länger zur Schule gehst würd ich mir das echt überlegen.
http://www.klamm.de/?weblog=129824
Als ich ein Kind war schrieb ich oft das Wort "nackt" hundertemale auf ein Stück Papier und rieb dann mein Gesicht darin http://www.krisis.org/diverse_manifest-gegen-die-arbeit_1999.html |
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#10 (permalink) | |
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User o/t Day/Night
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Zitat:
@Wannabe: Strohhalme kosten auch Geld!
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#12 (permalink) |
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Sinnmaximierung
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Du hättest normalerweise Anspruch auf Behandlungskosten + Schmerzensgeld auch wenn es leicht dämlich war das Ganze zu provozieren
Das hat auch nix mit Abstauben oder Abräumen zu tun sondern ist als normale Schadenswiedergutmachung & Sühne zu sehen. Wahrscheinlich wird das zwar von Vielen als unehrenhaft empfunden, aber naja verschiedene Menschen haben halt verschiedene Moralvorstellungen Du bist natürlich reichlich spät dran, denn eigentlich geht man möglichst zeitnah zum Arzt und zur Polizei um Schäden, Aussagen und Beweise zu sichern. Durch die vergangende Zeit wird das natürlich nun alles viel schwieriger und da das Schmerzensgeld auch eine Erziehungsfunktion haben soll ist auch diese nach 2 Monaten viel geringer, das könnte imho auch dazu führen das es geringer ausfällt. Naja aber ich denke es ist eigentlich keine schlechte Gelegenheit um mal nen Anwalt zu konsultieren und ein wenig den Umgang mit Recht und Gesetz zu üben |
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#14 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Ich empfinde eher, dass er ihn provoziert hat. Das mit dem Mittelfinger war nicht in Ordnung, obwohl es "nur" nonverbal war. Dass der daraufhin nicht ruhig bleibt, weil er schon vorher gedroht hat, war klar, aber dass du nach so einer Drohung das mit dem Mittelfinger machst, find ich dumm. Das mit den 2 Monaten wird nichts ausmachen. Deine Situation kann ich nachvollziehen. Eine Anzeige, vor allem gegen einen Mitschüler in der Stufe, möchte man lieber vermeiden, um mögliche Konsequenzen in Bezug auf Stufengesellschaft zu entgehen. Sicherlich wird die Frage auftreten, wieso erst jetzt, aber diese Frage lässt sich für dich relativ einfach beantworten.
Die Schilderung der Auswirkungen des Schlages kommen zur Drohung nochmal hinzu, wobei das Ganze von deiner Provokation zu relativieren ist. Alles in allem, überwiegts noch stark für dich. Der wird mit keinem Anwalt reden. Du machst das schon.
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