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Alt 27.09.2008, 19:01:15   #1 (permalink)
Fleischersatz

ID: 87633
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Standard ICE Kaputt, halbe Nacht unterwegs... "Schadensersatz"?

Tag,
ich komme aus Essen und studiere und wohne seit kurzem in Nijmegen (Holland). An sich gibts ne ganz anständige Zugverbindung, wenn ich mal am Wochenende nach Essen möchte. Jetzt gabs auf der Rückfahrt folgendes Problem:

Mein ICE fährt Sonntags planmäßig um 21:35 in Oberhausen ab, ist um 22:44 in Arnhem, wo ich dann in einen IC umsteige und um 23:05 in Nijmegen ankomme. Da kann man sich ja echt nicht beklagen.

Letzten Sonntag geschah aber folgendes: Der ICE kommt schon 35 - 40 Minuten zu spät in Oberhausen an.
In Emmerich wird ein zwischenstopp gemacht, das Licht geht aus, es wird durchgesagt, dass kurz ein Batteriereset durchgeführt werden muss. Nach kurzer Zeit geht das Licht im Innenraum wieder an, der Zug fährt aber nicht weiter... etwa 30 bis 45 Minuten lang werden wir (die Fahrgäste) jetzt damit getröstet, dass der ICE nicht zur Weiterfahrt bereit ist, der Zugführer aber nach dem Rechten schaut und sich darum bemüht, den Zug wieder ans Laufen (bzw. Fahren) zu kriegen. nach den 45 Minuten erfahren wir, dass der ICE für den Abend endgültig kaputt ist, Busse gerufen werden, die uns nach Arnhem bringen und wir von dort aus an unsere Zielbestimmung bringen. Lt. Durchsage würden die Busse in 30 bis 45 Minuten da sein.
Den Fahrgästen wird eine bestimmte Anzahl Betten in einem Hotel in Emmerich angeboten, um am Folgetag die Reise fortzusetzen. Kommt für mich natürlich nicht in Frage, weil ich nicht mehr sooo weit muss (der ICE wäre bis Amsterdam durchgefahren, das wäre ja noch ein gutes Stück Strecke gewesen) und die Busse bald kommen würden.
Nach 30 bis 45 Minuten wieder eine Durchsage: vor 1 bis 2 Stunden werden die Busse nicht in Emmerich ankommen. Wir können aber noch im ICE warten, weils draussen schon recht kalt ist und zumindest ich echt nicht auf so n langen draussen-Aufenthalt eingestellt war.
Nach ca. einer Stunde sind scheinbar 10 Großraumtaxen da, die uns nach Arnhem bringen, von wo aus wir mit Taxen an unsere Zielbestimmung gebracht werden.
Alle Fahrgäste pilgern durch den Bahnhof zum Bahnhofsvorplatz, wo 2 (!) Großraumtaxen stehen.... die ersten Fahrgäste steigen ein, fahren nach Arnhem.... keine weiteren taxen in sicht. Wie sich nachher herausstellte, gab es tatsächlich nur diese 2 Großraumtaxen (für je 8 Fahrgäste), die zwischen Emmerich und Arnhem pendelten, was jeweils so 40 Minuten dauerte.
Die Folge davon war, dass alle Reisenden nachts auf dem Vorplatz des Bahnhofs Emmerich standen und auf das Wiederkommen der Taxen warteten. Beim dritten oder vierten Durchlauf war ich endlich auch dabei.

Als wir in Arnhem ankamen, stand dort wieder eine Traube Menschen - nämlich die, die in den ersten Taxen waren. Ausserdem waren noch 3 Angestellte der Niederländischen Bahngesellschaft anwesend, die irgendwas koordinierten. Da Nijmegen nur 20 km von Arnhem entfernt ist, hatte ich das Glück mit 2 anderen Reisenden, deren Endbestimmung Nijmegen war, von einem Angestellten der Niederländischen Bahngesellschaft per PKW kurzerhand nach Nijmegen gefahren zu werden, sodass ich um halb vier da am Bahnhof stand und nach Hause gehen konnte.

ich will garnicht wissen, wie es den anderen Reisenden ging, die noch nach Amsterdam oder Den Haag mussten... ob sie jemals angekommen sind...?

Naja, ich hab euch die Geschichte nicht umsonst erzählt, ich würd gern wissen, ob jemand von euch schonmal Erfahrung mit sowas gemacht hat, oder mir auch so sagen kann, was ich jetz für Ersatzansprüche an die DB stellen kann. Also bei einer Verspätung ab einer Stunde im Fernverkehr, krieg ich ein paar Prozente des Fahrpreises wieder, aber bei dem eben beschriebenen Desaster mit erheblicher Einschränkung in meine Lebensqualität (auch noch am folgenden Tag, sowie der Erkältung in der folgenden Woche), müsste doch eigentlich der Ersatz des gesamten Fahrpreises drin sein. Oder irre ich mich da und die Bahn ist juristisch locker abgesichert und nicht ansatzweise kulant...?

Ich hoffe, irgendwer kann mir da einigermaßen zuverlässige Informationen geben ;-)

Liebe Grüße und noch einen schönen Samstagabend
Marius
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Geändert von Kampfwurst (28.09.2008 um 13:20:32 Uhr)
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Alt 27.09.2008, 19:10:23   #2 (permalink)
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Ist nicht.

Sie haben Taxen bezahlt, Euch nen Hotel angeboten, alles was Ihre Pflicht war.

Mehr geht nicht.

Wen würdest Du eigentlich auf Schadensersatz verklagen, wenn Dein Privat PKW nachts wegen Motorschaden nicht weiterkommt?

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
https://www.facebook.com/qundkaelbchen
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Alt 27.09.2008, 19:15:32   #3 (permalink)
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Auszug aus den AGB`S meines Arbeitgebers :-)

Zitat:
http://www.bahn.de/nachtzugreise/vie...assagierrechte

Passagierrechte
Hier finden Sie die Informationen zu den Passagierrechten aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Seit dem 1. Oktober 2004 setzt die Deutsche Bahn AG und deren Tochterunternehmen die Passagierrechte um. Durch diese möchten wir das Vertrauen unserer Kunden in unsere Dienstleistung verbessern.

In Zusammenarbeit mit den Bundesministerien für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft haben wir die Kundencharta erarbeitet. Diese gesamteuropäische Regelung stärkt die Rechtsposition der Passagiere. Im Nachtreiseverkehr haben unsere Kunden bei einem durch die Deutsche Bahn AG verschuldeten Verspätungsfall von mehr als 120 Minuten Rechtsanspruch auf eine Teilerstattung des Fahrpreises.

Die Entschädigung gilt ausschließlich bei Leistungsstörungen, die von der Bahn zu verantworten sind. Für Verspätungen, die wir nicht selbst verschuldet oder auf die wir keinen Einfluss haben, können wir keine finanzielle Verantwortung übernehmen. Dazu gehören Unwetter oder der Eingriff Dritter in den Bahnbetrieb.

Unsere Kunden erhalten - bei einer Verspätung von mehr als 120 Minuten - im Zug oder innerhalb der zwei Folgetage am Service-Point und im DB Reisezentrum eine Gutscheinkarte, auf der die Verspätung dokumentiert wird. Diese Gutscheinkarte müssen Sie mit Ihren Angaben ergänzen und zusammen mit dem Original Ihrer Fahrkarte innerhalb eines Monats bei der Deutschen Bahn AG (DB Reisezentrum, DB Agentur) einreichen. Berechnungsgrundlage für die Entschädigung ist der Fahrpreis der betroffenen Fahrt. Unsere Kunden erhalten 20 Prozent des Fahrscheinwertes inklusive des Aufpreises. Kunden mit Zeitkarten und BahnCard werden pauschale Beträge erstattet, die sich an dem durchschnittlichen Preis der Fahrt orientieren. Mit den anderen europäischen Eisenbahnen hat die Bahn vereinbart, dass Passangebote (wie InterRail, EuroDomino, etc.) von der Entschädigungszahlung ausgeschlossen sind, da die abgefahrene Strecke bei Pässen nicht dokumentiert ist. Somit kann kein Preis als Basis für eine prozentuale Entschädigung ermittelt werden.

Der errechnete Betrag wird beim neuerlichen Fahrkartenkauf verrechnet. Wird der Betrag nicht sofort verrechnet, erhalten Sie einen Gutschein mit der Gültigkeit eines Jahres. Bitte beachten Sie, dass der Gutschein nicht im Zug, am Ticketautomat, im Internet, am Service-Point oder durch das Call Center eingelöst werden kann. Der Betrag kann nicht gegen Bargeld ausgezahlt werden.

Falls Sie keine Gutscheinkarte im Zug, am Service-Point oder im DB Reisezentrum erhalten haben sollten, wenden Sie sich bitte schriftlich mit Ihrem Fahrschein an:
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Alt 27.09.2008, 19:18:30   #4 (permalink)
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Zitat:
Bei erheblichen Zugverspätungen im Fernverkehr haben Reisende einen Anspruch auf eine Teilerstattung der Fahrtkosten. "Wenn der Zug mehr als eine Stunde zu spät ist, erstatten wir 20 Prozent des Fahrpreises in Form eines Gutscheins“, sagt Achim Stauß von der Deutschen Bahn in Berlin.

Die Regelung gelte jedoch nur auf ICE-, IC- und EC-Verbindungen. Im Regionalverkehr gibt es für Bahnreisende außer in zwei Pilotbezirken bislang kein Geld bei Verspätungen.
Aber im Grunde klingt dein Text eher nach Geldgeilheit, was man drüber hinaus rausschlagen kann zur eigenen Bereicherung (Betonung sollte auf Bereicherung liegen, denn ich denke nicht, dass es dir da um deinen Schaden geht).

Wie Kelle schon sagt, bei Stau,Motorschaden, etc verklagst du ja auch nicht die anderen Verkehrsteilnehmer. Weil du armer Kerl ja nicht rechtzeit ankommst. Die Bahn hat versucht zu helfen, es gibt dazu halt die oben benannte Kulanzregelung, ich hoffe das du dich damit zufriedenstellst und nicht weiterhin weitere Entschädigungen aus Gier erwartest.
http://www.klamm.de/?weblog=129824

Als ich ein Kind war schrieb ich oft das Wort "nackt" hundertemale auf ein Stück Papier und rieb dann mein Gesicht darin
http://www.krisis.org/diverse_manifest-gegen-die-arbeit_1999.html
Wannabe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2008, 19:25:28   #5 (permalink)
Fleischersatz

ID: 87633
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Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Ist nicht.

Sie haben Taxen bezahlt, Euch nen Hotel angeboten, alles was Ihre Pflicht war.

Mehr geht nicht.

Wen würdest Du eigentlich auf Schadensersatz verklagen, wenn Dein Privat PKW nachts wegen Motorschaden nicht weiterkommt?

gruss kelle!
Dass sie Leistungen erbracht haben und Angebote Unterbreitet haben steht ausser Frage. Jedoch die Qualität der Leistungen und das Hotelangebot im Verhältnis zur Informationslage geben mir da noch Grund zum Zweifeln.

Es wurde ein Taxi bezahlt, auf das ich 2 Stunden im Kalten gewartet hat. Dieses taxi hat mich nicht zu meiner Endbestimmung gebracht, und das darauffolgende Taxi ebensowenig. Vom Nijmegen Hauptbahnhof aus konnte ich um halb vier auch keinen Bus nehmen, weil - oh Wunder - um diese Zeit keiner mehr fuhr.

Auch das Hotel-Angebot war auf n Betten limitiert und wurde unterbreitet, als ich die Informationen hatte, die mich darauf schließen ließen dass ich um spätestens 1:00 zu Hause bin.

Es wurde nicht gesagt, dass die Alternative zum Hotel ein zweistündiges Warten auf ein taxi im Kalten ist, das mich nicht zu meiner Endbestimmung bringen wird.

Einzeln betrachtet sind die Informationen in meinen Augen wertlos. Und ich denke auch, dass das von Seiten der Bahn differenzierter betrachtet werden könnte. Oder bin ich da auf dem Holzweg?
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Alt 27.09.2008, 19:29:33   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Wannabe Beitrag anzeigen
Aber im Grunde klingt dein Text eher nach Geldgeilheit, was man drüber hinaus rausschlagen kann zur eigenen Bereicherung (Betonung sollte auf Bereicherung liegen, denn ich denke nicht, dass es dir da um deinen Schaden geht).

Wie Kelle schon sagt, bei Stau,Motorschaden, etc verklagst du ja auch nicht die anderen Verkehrsteilnehmer. Weil du armer Kerl ja nicht rechtzeit ankommst. Die Bahn hat versucht zu helfen, es gibt dazu halt die oben benannte Kulanzregelung, ich hoffe das du dich damit zufriedenstellst und nicht weiterhin weitere Entschädigungen aus Gier erwartest.
Es geht nicht allein um Gier (wobei die in jedem Menschen verankert ist... davon kann sich niemand, also auch nicht ich, freisprechen). Es geht darum, dass ich ein Ticket gelöst habe und damit einen Vertrag mit der Bahn abgeschlossen habe, den ich mit anderen Verkehrsteilnehmern im Stau nicht habe.
Für die Leistung, die ich im Endeffekt erhalten habe (kann man dem text oen entnehmen), wäre ich natürlich niemals bereit gewesen auszugeben, was ich für das Ticket bezahlt habe.
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Geändert von Kampfwurst (27.09.2008 um 19:30:00 Uhr) Grund: quote-fehler
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Alt 27.09.2008, 19:32:13   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Kampfwurst Beitrag anzeigen
wäre ich natürlich niemals bereit gewesen auszugeben, was ich für das Ticket bezahlt habe.
Dafür bekommst du ja dann auch 20% zurück Ich find nur die Formulierung schlimm, dass man mehr als den Fahrpreis haben möchte. Dass die Leistung nicht angemessen war und man sich eine Preisminderung erwartet ist ja auch durchaus O.k. und speziell als Student zu verstehen, wo das Geld nicht so locker sitzt.
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Als ich ein Kind war schrieb ich oft das Wort "nackt" hundertemale auf ein Stück Papier und rieb dann mein Gesicht darin
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Alt 27.09.2008, 19:33:10   #8 (permalink)
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01805 194195 (Kundendialog der Bahn)
Ich sage mal aus meinen Erfahrungen das wird ein Standardentschuldigungsbrief kommen und mehr wirst du nicht bekommen ausser dem Verspätungsgutschein.

Es ist für dich aufgrund der schlechten Info´s der Bahn an die Kunden unglücklich gelaufen aber du wirst daraus kein Kapital schlagen können.
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Alt 27.09.2008, 19:36:53   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Wannabe Beitrag anzeigen
Dafür bekommst du ja dann auch 20% zurück Ich find nur die Formulierung schlimm, dass man mehr als den Fahrpreis haben möchte. Dass die Leistung nicht angemessen war und man sich eine Preisminderung erwartet ist ja auch durchaus O.k. und speziell als Student zu verstehen, wo das Geld nicht so locker sitzt.
Okay, dann weiß ich jetzt wenigstens, dass ich nichts machen kann... aussergerichtlich. Und einen guten Anwalt hab ich nicht xD
Nach Mietrecht würd ich aber erheblich besser wegkommen und wenigstens meinen vollen Fahrpreis erstattet kriegen... ärgerlich.

Zitat:
Zitat von bannerboy Beitrag anzeigen
01805 194195 (Kundendialog der Bahn)
Ich sage mal aus meinen Erfahrungen das wird ein Standardentschuldigungsbrief kommen und mehr wirst du nicht bekommen ausser dem Verspätungsgutschein.
Gut ^^ Dann hätte ich damit ja wieder die Telefonkosten rausgeholt.
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Alt 28.09.2008, 07:39:55   #10 (permalink)
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Kampfwurst, mach es wie ein guter Bekannter. Schreib einen Beschwerdebrief an die Bahn und bitte um eine angemessene Preisminderung für die Fahrkarte. Schilder alles so wie du es hier getan hast und ich denke, da sollten dann mehr als 20% drin sein. Aber immer freundlich bleiben.

birnchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2008, 09:41:31   #11 (permalink)
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mighty666 eine Nachricht über ICQ schicken
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Zitat:
Zitat von bannerboy Beitrag anzeigen
Auszug aus den AGB`S meines Arbeitgebers :-)
Zitat:
Bitte beachten Sie, dass der Gutschein nicht im Zug, am Ticketautomat, im Internet, am Service-Point oder durch das Call Center eingelöst werden kann. Der Betrag kann nicht gegen Bargeld ausgezahlt werden.

hä? wo kann man den denn dann einlösen?


mighty666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2008, 10:07:04   #12 (permalink)
abgemeldet

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andre ist ein Lichtblickandre ist ein Lichtblickandre ist ein Lichtblickandre ist ein Lichtblickandre ist ein Lichtblickandre ist ein Lichtblick
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Kann es sein, das in Emmerich normalerweise Systemwechsel ist DB~NS?Da der ICE höchstwahrscheinlich ein mehrsystem-ICE war (BR406?) kann es sein, das etwas mit der Ausrüstung für die NS nicht in Ordnung war, also nicht wirklich Schuld der DB!

Emmerich DB/NS Amsterdam - Köln 15 kV / 1,5 kV A 18.05.1966

A - Bahnhof mit ein oder mehrere umschaltbare Gleisen.
andre ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2008, 10:10:04   #13 (permalink)
Sinnmaximierung

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Zitat:
Zitat von mighty-mohab Beitrag anzeigen
hä? wo kann man den denn dann einlösen?
am Schalter, ausser wenn sie die Schalter jetzt auch zu Service Point umgenannt haben
Loshai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2008, 10:32:13   #14 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 28078
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wassn dann der Service Point?


mighty666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2008, 10:34:33   #15 (permalink)
Sinnmaximierung

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Zitat:
Zitat von mighty-mohab Beitrag anzeigen
wassn dann der Service Point?
http://www.db.de/site/bahn/de/reisen...ce__point.html
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