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Alt 13.11.2007, 13:17:03   #1 (permalink)
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Standard Hilfe vom Arbeitsamt bei berufsbedingtem Umzug

Hallo Ihr lieben..

Im Dezember (am 7-9.12) zieh ich nach München, da ich am 10.12. dort anfang zu arbeiten. Ich hab momentan nicht wirklich große Finanzielle Rücklagen. Das einzige was geklärt ist, ist der Umzug.

Das Problem ist folgendes: Ich habe nun eine Wohnung gefunden und war gezwungen, sofort zu unterschreiben, dass ich sie nehme (da ich schon merkte das es schwer wird, eine passende Preisgerechte Wohnung in München zu finden, hab ich also sofort zugeschlagen.)

Die Wohnung kostet mich 400 Euro warm (Putzfrau inkl.) und ist auch vorerst dementsprechend klein. Kaution sind 400 Euro und die Maklerprovision beträgt 800 euro + mwst.
Macht gesamt also 1752 Euro. Das Problem ist, dass ich diese vor Eintritt in die Wohnung zahlen muss. Dann muss ich allerdings auch noch nen Monat Lebensmittel Finanzieren und die Öffentlichen Verkehrsmittel bezahlen, bevor der erste Lohn kommt.

Ich verdiene 2000 euro (einstiegsgehalt) + bezahlte (und weit vorhandene) Überstunden + ~250-300 euro aus meinem Nebengewerbe. Momentan bekommt meine Mutter Hartz IV für mich, also wäre ein Umzug dahin zur Aufnahme der Arbeit ja absolut im Interesse des Amtes.

Gibt es da irgendwelche Hilfen vom Amt, wie zum Beispiel Vorschüsse, Übernahme der Kaution, der ersten Mieten oder der Maklerprovision.. irgendwas? Kennt sich da jemand aus?

Liebe Grüße,
Martin.
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Alt 13.11.2007, 13:25:01   #2 (permalink)
Bunny in Ausbildung
Benutzerbild von Sweet_Pepper

ID: 178779
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Reg: 20.04.2006
Beiträge: 14.482
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Standard

V.MOBI.14


Zitat:
V.MOBI.14
(1) Damit der Umzug möglichst wirtschaftlich durchgeführt wird,
sind vom Antragsteller von zwei voneinander unabhängigen
Transportunternehmen Kostenvoranschläge einzuholen.
(2) Mit dem Antragsteller soll vereinbart werden, dass die übernommenen
Transportkosten unmittelbar an das Transportunternehmen
überwiesen werden. Eine Rechtsbeziehung zwischen
der Agentur für Arbeit und dem Unternehmen ergibt sich daraus
jedoch nicht.
(3) Eine Bewilligung der Umzugskostenbeihilfe dem Grunde nach
vor dem Umzug ist nur unter der aufschiebenden Bedingung
möglich, dass die auswärtige Arbeitsaufnahme tatsächlich erfolgt
und der Umzug innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der
Beschäftigung durchgeführt wird (§ 32 Abs. 2 SGB X). Als leistungsbegründendes
Ereignis i. S. des § 324 Abs. 1 SGB III gilt
der Tag des Umzuges.

Ich hoffe das ist das richtige für Dich, ansonsten würde ich am besten bei dem Arbeitsamt welches für Dich zuständig ist anrufen und nachfragen



Pepper
"Ladies first" ist doch auch nur eine andere Formulierung für Tittenbonus!

Comment: Wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir was",
sondern bei "So isses!"
Sweet_Pepper ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2007, 13:41:05   #3 (permalink)
R1150 GS Fahrer
Benutzerbild von (Bier)Kelle

ID: 1297
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Reg: 28.04.2006
Beiträge: 5.132
(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen
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Jupp, Geld gibt es entweder für die Umzugskosten ODER für Ausgaben für Anfahrtswege in den ersten sechs Monaten.

Der Rest ist Dein Privatvergnügen.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
https://www.facebook.com/qundkaelbchen
(Bier)Kelle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2007, 13:42:58   #4 (permalink)
Krieg & Krawall
Benutzerbild von komerzhasi

ID: 23775
Lose-Remote

Reg: 24.04.2006
Beiträge: 3.370
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Soweit ich weiss kann Dir das Amt einen Lebensunterhaltsvorschuss gewähren.

In welcher Höhe und wie Du das zurückzahlen kannst bzw. musst, solltest Du bei Deinem Sachbearbeiter erfragen.
It was a dream big enough to fit the whole world.
It was a dream where everyone was equal under the eyes of God. Bono - 28.03.2005 San Diego
komerzhasi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2007, 22:12:30   #5 (permalink)
Lokführerin

britany eine Nachricht über ICQ schicken britany eine Nachricht über Yahoo! schicken britany eine Nachricht über Skype™ schicken
Reg: 29.07.2007
Beiträge: 55
britany wird schon bald berühmt werden
Standard

Fahrtkostenbeihilfe gibt es, glaub ich auch 6 Monate lang. Mein Freund war in einer ähnlichen Situation. Zuerst ist er gependelt, dann nach 2 Monaten umgezogen, hat dann 6 Monate das komplette Benzingeld erstattet bekommen. Ich denke, dass diese Unterstützung auch bei dir drin sein sollte. Du musst eben nur wieder den Kram beantragen, automatisch passiert nichts.
britany ist offline   Mit Zitat antworten
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