Alt 07.11.2011, 17:13:48   #1 (permalink)
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doenerkebab doenerkebab
Standard Hilfe [ anhörungsbogen ]

anhörungsbogen




folgende ordnungswidrigkeit begangen zu haben

sie haben am 16.5.2011 als kelner der V.G. gastate (name von shishabar) an der minderjarigen alex (xx.xx.1995) und seine minderjarigen frenude eine gebraucht fertige shisha verkauft.
Im gastaten durfen tabakwaren weder an kinder und jungendliche abgegeben noch darf ihnen das rauchen gestanten werden.
Bei dem in der shsiha einhaltenen tabak handelt es sich um tabakware.
Alex war zum zeitpunkt des kaufes 14 jahre alt. er gehort somit zum dem personkreis an der tabakware nicht abgegeben werden durfen und dem das rauchen nciht zugestaten ist.
Sie hatte bei aufnahme der bestellung durch eine ausweiß kontrolle das alter des jungedliche kontoliren mussen.
Eine bloße abfrage des alters bei dem jugendlichen ist nicht ausreichend.
weiterhin hatten sie ihm die shisha nicht servieren durfen.

zur aufklarung des angebenen verstoßes bitte ich sie auf dem beiligenden antowrtebogen aufgefuhrten fragen zur person
genau auszuruhlen, sich zum sachverhalt zu außern udn den bogen inerhalb von 14 tagen zuruck zu senden

sollten sie sich nicht außern wird nicht angenohmen,das sie auf ihn anhorungsrecht verzichten. in diesem fall wird
eine entscheidung nach lage der akten getroffen.

____________________________________________________________
Ich bin ein Schüler 18 jahre und der Freund von Alex. Im brief steht das ich als kelner arbeite aber in wirklichkeit arbeite ich nicht als kelner. Alex eltern haben aber gegen diese Shishabar anzeige gemacht weil wir rein durften ohne ausweiskontrolle und ich sollte als zeuge ausagen. Nun habe ich ein brief bekommen vom Ordnungsamt darin steht das ich kelner bin wir ihr schon gelesen habt. Nun Frage mich wieso werde ich beschuldigt ? könnte es sein das ein Fehler hinterlaufen ist ? und was heißt es für mich wird es für mich konsequenzen haben, auch wen ich nichts damit zu tuen habe ?

Wenn weitere fragen aufkommen werd ich sie nochma korigieren
doenerkebab ist offline  
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Alt 07.11.2011, 17:24:53   #2 (permalink)
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ufo ist ein wunderbarer Anblickufo ist ein wunderbarer Anblickufo ist ein wunderbarer Anblickufo ist ein wunderbarer Anblickufo ist ein wunderbarer Anblickufo ist ein wunderbarer Anblickufo ist ein wunderbarer Anblick
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tja...wozu es die Gesetze wohl gibt!?

ganz klar dein fehler...

was dich erwarten kann: Geldstrafe, verlust des arbeitsplatzes,



ich finde allerdings die strafen zu milde
R.I.P. KNUT


ufo ist offline  
Alt 07.11.2011, 17:36:47   #3 (permalink)
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Von wem kam denn das Schreiben? Das Ordnungsamt hat doch niemals so ein miserables Textstück aufgesetzt
Sicher, dass das nicht eher ein aufgebrachtes Elternteil war, was dir jetzt da Angst einjagen möchte?

Solltest du das irgendwie selbst so abgetippt haben (wtf?), dann ist deine berufliche Stellung in dem Laden das geringste Problem. Es ist egal in welcher Funktion du in dem Laden bist, solange du den Kids das Zeug vermittelt hast. Wenn du im echten Leben Dachdecker bist aber in der Aldi-Filiale um die Ecke Alkohol für Minderjährige organisierst, ist es auch egal als was du sonst angestellt bist. Es geht nur um die Tat ansich.

Solltest du dem Jungen das also irgendwie bereitgestellt haben, solltest du entweder auch dazu stehen und deine Strafe kassieren die du in dem Fall verdient hast - oder alternativ von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen wenn du dich selbst belasten würdest.
Was davon reif und unerwachsen ist, muss jeder für sich entscheiden.
13. Mai - wähl Die PARTEI!
kath ist offline  
Alt 07.11.2011, 18:16:33   #4 (permalink)
MØþ€®@¶øℜ
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