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Alt 17.01.2009, 20:47:15   #1 (permalink)
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Reg: 17.01.2009
Beiträge: 1
Manu1980 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Böse Hilfe! 4 Inkasso Briefe bekommen UGV Inkasso (Sparschwein Ag)

Hallo

ich habe heute 4 Schreiben von einem Inkasso Büro bekommen.

Die Fordern von mir

144,78
161,33
139,27
133,71

nur habe ich mich nie bei Sparschwein AG angemeldet was kann ich jetzt tun ich bin gerade voll aufregt denn ich kann das nicht bezahlen, und hab mich da auch nicht angemeldet. Wurde auch nie von einer Firma Sparschwein AG angemahnt.

Laut den Briefen sind die Abos oder was das auch immer sein marg im Jahr 2007/2008 angeschlossen worden.

Bitte helft mir
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Alt 17.01.2009, 21:00:25   #2 (permalink)
Tab
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Reg: 26.06.2007
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Tab ist ein sehr geschätzter MenschTab ist ein sehr geschätzter MenschTab ist ein sehr geschätzter MenschTab ist ein sehr geschätzter Mensch
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Wenn Du dir wirklich sicher bist, dass du dich nicht bei dieser AG angemeldet hast, dann rate ich Dir keine Rechnung zu bezahlen!

Ich habe auch im Moment eine Geschichte am Laufen, wo ich angeblich eine Anmeldung getätigt habe, was ich aber sicher nicht gemacht habe.

Auf jedenfall nicht unter Druck setzen lassen vor allem nicht, wenn diese Firma für solche Machenschaften bekannt ist.

http://board.gulli.com/thread/120738...kann-das-sein/
http://accept.blog.de/2008/07/12/dat...parsch-4437692
http://board.gulli.com/thread/897204...parschwein-ag/

Liebe Grüße

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Alt 18.01.2009, 05:53:39   #3 (permalink)
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Benutzerbild von Pamtano

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Einfach ignorieren, die drohen dann zwar etwa ein Jahr rum, aber passieren tut nix. Wenn dir langweilig ist, Briefe ungeöffnet zur Post bringen und zurückschicken lassen oder in nächsten Briefkasten "Annahme verweigert".
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Alt 22.01.2009, 14:41:45   #4 (permalink)
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Benutzerbild von dinkelacker

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Reg: 17.06.2007
Beiträge: 377
dinkelacker sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäredinkelacker sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
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nein, nicht ignorieren - auf gar keinen fall.

1.) du zahlst keinen cent
2.) du wiedersprichst schriftlich und ausdrücklich den forderungen
3.) du verlangst einen nachweis über die rechtmässigkeit der forderungen
4.) du drohst den vorgang deinem anwalt und dem verbraucherschutz zu übergeben sollte sich der fall nicht umgehend klären.

gruß
Das Wort "Würde" kennen einige User nur noch als Konjunktiv II.
Und zwar in Sätzen wie "Für Lose würde ich alles machen!"
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Alt 22.01.2009, 17:35:56   #5 (permalink)
Greyhat
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Nein dinkelacker, auf die Briefe sollte man genau nicht antworten!

Erst wenn etwas vom Gericht kommt (z.B. Mahnbescheid), sollte man aktiv werden und widersprechen.
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Alt 22.01.2009, 20:46:33   #6 (permalink)
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Benutzerbild von ts_hasan

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Beiträge: 2.946
ts_hasan ist ein sehr geschätzter Menschts_hasan ist ein sehr geschätzter Menschts_hasan ist ein sehr geschätzter Menschts_hasan ist ein sehr geschätzter Mensch
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Auf Briefe, die vom Inkasso kommen würde ich schon reagieren. Einfach kurz anrufen und die Belege anfordern
Die Normalität ist eine gepflasterte Strasse; man kann gut darauf gehen - doch es wachsen keine Blumen auf ihr - Vincent van Gogh
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Alt 22.01.2009, 20:58:21   #7 (permalink)
Das Berlin Projekt
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Reg: 30.05.2006
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Das problem hatte ich auch mal mit Usenext die meinten ich hätte da was mit denen (haben sich daten besorgt von Seiten die sie aufgekauft haben).
Habe jeden brief gleich in den Müll geworfen, ging auch ca. 1 jahr dann war ruhe
CPU: e8400@3600 MHz, ATI 5770 1GB, 2x 1TB SATA 2 + 2x 500GB SATA 2, 6GBx 800er Ram Geil Dual
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Alt 22.01.2009, 21:17:36   #8 (permalink)
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berechtigte forderungen vom inkasso sollte man natürlich beantworten. völlig aus der luft gegriffene muss man nicht als anlass zu viel aktion nehmen. wenn man bei der arbeit ein fax hat, schreibt man kurz drauf, dass man dem widerspricht und belege haben will. wenn nicht, macht man eben nichts...

anrufen ist sinnlos, alles was nicht schriftlich ist, taugt eh nichts.

man kann natürlich auch zu verbraucherzentrale gehen, aber die nehmen immer geld, wenn die für einen aktiv werden. und in diesem fall scheint es eine bekannte abzocke zu sein, die einen nicht beunruhigen muss.
Definition of Stress: The confusion created when one's mind overrides the body's desire to beat the living shit out of some assholewho desperately needs it.
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Alt 22.01.2009, 22:27:45   #9 (permalink)
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Benutzerbild von dinkelacker

ID: 333914
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Reg: 17.06.2007
Beiträge: 377
dinkelacker sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäredinkelacker sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
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oh doch - in jedem fall reagieren. untätigkeit kann im schlimmsten fall zu fatalen folgen führen. egal was passiert - reagieren und wiedersprechen. 1 mal reicht dann aber auch! glaub mir ich weis von was ich rede - meine frau ist rechtsanwaltsfachangestellte und ich beschäftlige mich schon sehr lange mit so themen wie abmahnungen und abzocken im internet...

vor allem ist wichtig das ihr der forderung wiedersprecht - bei forderungen aus dem ausland kann es sogar wichtig sein das ihr die formulierung "einrede" benutzt um nachher nicht dumm dazustehen.
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Alt 23.01.2009, 00:17:08   #10 (permalink)
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Reg: 07.07.2006
Beiträge: 747
losomat ist ein wunderbarer Anblicklosomat ist ein wunderbarer Anblicklosomat ist ein wunderbarer Anblicklosomat ist ein wunderbarer Anblicklosomat ist ein wunderbarer Anblicklosomat ist ein wunderbarer Anblicklosomat ist ein wunderbarer Anblick
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Hm... ich würd einmal widersprechen und wenn sie weiter nerven, anzeigen. Jo, und mir keinen Kopf drum machen. Wenn du nix bestellt hast, musst du am Ende so oder so nix an die bezahlen. Die wissen das dann auch und legen es nicht drauf an, dass vor Gericht ihre komischen Machenschaften offenbar werden.

Die leben davon, dass ab und zu ein Dummer bezahlt, nur um Ruhe zu haben oder aus Angst vor Konsequenzen, oder weil er glaubt, dass er da doch was gekauft hat. Im Grunde sollte man das schon anzeigen, damit die Chance besteht, dass den betrügern das Handwerk gelegt wird. Einem selbst bringt das nix, aber vielleicht potentiellen zukünftigen Opfern.
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Alt 23.01.2009, 02:02:31   #11 (permalink)
Greyhat
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Einige verstehe ich hier wirklich nicht (z.B. dinkelacker). Sogar ein Anwalt hat im Fernsehen geraten, erst auf gerichtliche Mahnbescheide hin aktiv zu werden (die vermutlich nur in den seltensten Fällen eintreffen werden). Vorher besteht dazu auch gar keine Notwendigkeit.
Kostet nur unnötig Zeit und Geld, darauf zu reagieren. Nebenbei wird man dann noch hartnäckiger genervt, weil die merken, da reagiert einer, vielleicht können wir doch noch was mit einem Vergleich holen etc.

Für alle, die das nicht glauben wollen:
http://www.youtube.com/watch?v=z09MZV-vY0U (Anwalt ab 6:45, vorher auch schon interessant)
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Alt 23.01.2009, 08:21:42   #12 (permalink)
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Hotwave hat völlig recht mit seiner Aussage. Forderungen von Inkassounternehmen muss man nicht beantworten. Man sollte es machen, wenn es um eine Forderung geht, die berechtigt ist und man das gütig klären möchte. Es soll ja auch Forderungen geben, die man z.b. vergessen hat zu bezahlen.

Die Forderungen, um die es hier geht, sind aber nach Aussage des Threaderstellers unberechtigt und nicht nachweisbar. Dann würde ich auch nicht reagieren. Das veranlasst das Inkassounternehmen nur, weitere Drohbriefe zu schreiben.

Reagieren MUSS man nur auf einen Mahnbescheid.

Marty
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Alt 23.01.2009, 10:41:15   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Marty Beitrag anzeigen
... Man sollte es machen, wenn es um eine Forderung geht, die berechtigt ist und man das gütig klären möchte. Es soll ja auch Forderungen geben, die man z.b. vergessen hat zu bezahlen.
Und man sollte wenn ein Brief eines Inkassounternehmes kommt, das eine Summe einfordert für einen Anbieter den man kennt und mit dem man mal zu tun hatte oder hat, mal beim Anbieter nachfragen.

Denn oft wissen die nichtmal wer da für sie erfundene Forderungen einfordert oder es gibt/gab zwischen Anbieter und Kunde einfach ein Kommunikationsproblem.
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Alt 23.01.2009, 10:49:31   #14 (permalink)
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Zitat:
Zitat von dinkelacker Beitrag anzeigen
oh doch - in jedem fall reagieren. untätigkeit kann im schlimmsten fall zu fatalen folgen führen. egal was passiert - reagieren und wiedersprechen. 1 mal reicht dann aber auch! glaub mir ich weis von was ich rede - meine frau ist rechtsanwaltsfachangestellte und ich beschäftlige mich schon sehr lange mit so themen wie abmahnungen und abzocken im internet...
wie hotwave schon sagte:

Zitat:
Zitat von Hotwave Beitrag anzeigen
Einige verstehe ich hier wirklich nicht (z.B. dinkelacker). Sogar ein Anwalt hat im Fernsehen geraten, erst auf gerichtliche Mahnbescheide hin aktiv zu werden (die vermutlich nur in den seltensten Fällen eintreffen werden). Vorher besteht dazu auch gar keine Notwendigkeit.

es wurde in so vielen Sendungen, zB SternTV, Akte, bizz .. mitgeteilt, dass man diese Forderungen ungesehen vernachlässigen kann, sofern wirklich unberechtigt

auch die Verbraucherzentralen raten genau zu dieser Aktion
denn rührt man sich einmal, hat man die erstmal eine ganze Weile am Arsch, weil die wissen, dass da nun wirklich jemand hinter ist, der sich vielleicht Gedanken darum macht, den man dann vielleicht mit einer Forderung mit Schadensersatzklage und Co weichkochen kann
und eben zu diesen Dingen, wie Schadensersatz, Einforderung per Pfändung und Co wird es nie kommen
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Alt 27.01.2009, 23:20:28   #15 (permalink)
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Reg: 27.01.2009
Beiträge: 1
Burschulz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ugv - inkasso

Der "UGF - INKASSO" sollte man das Handwerk legen.
Die bedrohen 13 Jährige Kinder mit Ihren Briefen als Betrüger und wollen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen. Ich werde jetzt erstmal eine Strafanzeige wegen „Nötigung einer Minderjährigen“ stellen.
Burschulz ist offline   Mit Zitat antworten
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