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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo allerseits,
jetzt habe ich auch mal eine juristische Frage: Ich habe im Dezember 2005 ein Haus gekauft. Heute habe ich nun einen Brief vom damaligen Verkäufer im Briefkasten, der Geld für den Wartungsvertrag für die Heizung zurückhaben möchte. Im Kaufvertrag für das Haus steht aber nichts davon, dass ich damit einen Wartungsvertrag für die Heizung übernehmen würde. Bei der Feuerversicherung ist das klar gesetzlich geregelt, der Käufer übernimmt zunächst den bestehenden Vertrag, hat aber dann ein Sonderkündigungsrecht. Den Wartungsvertrag für die Heizung übernehme ich meines Erachtens aber nur dann, wenn das ausdrücklich vereinbart wird. Wenn das nicht der Fall ist, und der Vorbesitzer den Vertrag mit der Sanitär-Firma nicht kündigt, ist das sein Problem und nicht meins, oder? |
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#3 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Naja, fleißig gegoogelt hab ich ja schon, kam nur nicht sonderlich viel bei raus, und man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben, dass unter den sechseinhalbtausend aktiven Usern dieses Forums der ein oder andere dabei ist, der hier Ahnung davon hat...
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#4 (permalink) | |
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Moderator
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Zitat:
Grade wenn du sowas in einem so grossen, fachlich nicht spezialisierten Forum fragst hast du schnell zwei Antworten mit 3 Meinungen... Und darauf würde ich keinen Rechtstreit aufbauen. Am besten wird sein, du fragst einen RA der sich mit sowas auskennt. Gruß Aru You're wondering now, what to do, now you know this is the end
You're wondering how, you will pay, for the way you misbehaved Curtain has fallen, now you're on your own I won't return, forever you will wait miss you Amy† |
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#5 (permalink) |
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PAUSIERT
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Meine Meinung ist, dass solch ein Wartungsvertrag nicht automatisch mit übergeht. Ich habe bei beiden von mir gekauften Immobilien neue Verträge abgeschlossen, ohne zu wissen, was der Verkäufer gemacht.
Da diese Wartung ja auch keine gesetzliche Vorgabe ist, müsstest Du auch keine abschliessen. Marty |
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#6 (permalink) |
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Neuer Benutzer
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Wenn im Hauskaufvertrag nichts von der Ubernahme oder dem Ubergang des Schuldverhaltnisses mit diesem Heizungsbetrieb steht, ist es auch nicht dein Vertrag. Ich wurde Wartungsvertrage auch nicht als essentielle Bestandteile eines Hauses bezeichnen, den Du "mitgekauft" hast. Der olle Vertrag ist Sache des Verkaufers, und wenn der schlaft und ihn nicht kundigt hat er Pech. Oder willste sein Zeitungsabo auch bezahlen? Am Ende des Tages ist jeder Vertrag ein zweisseitiges Rechtsgeschaft und wenn du Dich mit deiner Unterschrift nicht personlich zu einer dieser zwei Vertragsparteien im Wartungsvertrag selbst gemacht hast, ist es auch nicht dein Vertrag, und nicht deine Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
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#7 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Wie wärs wenn Du den Notar von damals fragt ?
Den ohne einen wirds nicht gegangen sein, das Imob. immer Notariel beglaubigt sein müssen, und meines erachtens sind diese zugleich auch RA ?! Meine pers. meinung zu dem Wartungsvertrag: Du muss den nicht bezahlen. Aber ich kenn mich da nicht aus. @MartyMcFly: Doch die Heizungswartung bzw. Kontrolle ist Gesetzlich vorgeschrieben und wird im Regelfall vom zuständigen Schornsteinfeger-Bezirk ausgeführt. |
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#8 (permalink) | ||
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Sinnmaximierung
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Zitat:
Zitat:
wenn es tatsächlich um den Schornsteinfeger geht, dann müßte man ja nun auch wirklich nicht um das Geld streiten sondern sollte es einfach zahlen, weil hätte man ja normal selbst bezahlen müssen |
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#10 (permalink) | |
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PAUSIERT
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Zitat:
Marty |
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