Alt 18.07.2007, 09:55:03   #1 (permalink)
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Standard Heizungs-Wartungsvertrag bei Hauskauf

Hallo allerseits,

jetzt habe ich auch mal eine juristische Frage: Ich habe im Dezember 2005 ein Haus gekauft. Heute habe ich nun einen Brief vom damaligen Verkäufer im Briefkasten, der Geld für den Wartungsvertrag für die Heizung zurückhaben möchte. Im Kaufvertrag für das Haus steht aber nichts davon, dass ich damit einen Wartungsvertrag für die Heizung übernehmen würde. Bei der Feuerversicherung ist das klar gesetzlich geregelt, der Käufer übernimmt zunächst den bestehenden Vertrag, hat aber dann ein Sonderkündigungsrecht. Den Wartungsvertrag für die Heizung übernehme ich meines Erachtens aber nur dann, wenn das ausdrücklich vereinbart wird. Wenn das nicht der Fall ist, und der Vorbesitzer den Vertrag mit der Sanitär-Firma nicht kündigt, ist das sein Problem und nicht meins, oder?
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Alt 18.07.2007, 10:00:38   #2 (permalink)
Der Schweizer
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Wieso fragst du nicht einfach den Hauseigentümer Verband oder eine Stelle welche in Germany dafür zuständig ist ... anstatt in einem Forum wo des Durchschittsalter wohl bei 17 is o_O
The Truth is out There ... oder wars doch nur ich?

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Alt 18.07.2007, 10:11:49   #3 (permalink)
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Naja, fleißig gegoogelt hab ich ja schon, kam nur nicht sonderlich viel bei raus, und man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben, dass unter den sechseinhalbtausend aktiven Usern dieses Forums der ein oder andere dabei ist, der hier Ahnung davon hat...
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Alt 18.07.2007, 10:34:48   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von marac Beitrag anzeigen
Naja, fleißig gegoogelt hab ich ja schon, kam nur nicht sonderlich viel bei raus, und man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben, dass unter den sechseinhalbtausend aktiven Usern dieses Forums der ein oder andere dabei ist, der hier Ahnung davon hat...
Das Problem wird nur sein, daß unter den "sechseinhalbtausend aktiven Usern dieses Forums" U.u. auch mehrere, z.T. recht gegenläufige Meinungen vertreten sein könnten

Grade wenn du sowas in einem so grossen, fachlich nicht spezialisierten Forum fragst hast du schnell zwei Antworten mit 3 Meinungen... Und darauf würde ich keinen Rechtstreit aufbauen.

Am besten wird sein, du fragst einen RA der sich mit sowas auskennt.

Gruß Aru
You're wondering now, what to do, now you know this is the end
You're wondering how, you will pay, for the way you misbehaved
Curtain has fallen, now you're on your own
I won't return, forever you will wait

miss you Amy†
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Alt 19.07.2007, 07:21:55   #5 (permalink)
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Meine Meinung ist, dass solch ein Wartungsvertrag nicht automatisch mit übergeht. Ich habe bei beiden von mir gekauften Immobilien neue Verträge abgeschlossen, ohne zu wissen, was der Verkäufer gemacht.

Da diese Wartung ja auch keine gesetzliche Vorgabe ist, müsstest Du auch keine abschliessen.

Marty
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Alt 29.07.2007, 01:32:46   #6 (permalink)
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Reg: 28.07.2007
Beiträge: 5
freidenker ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard vertrag

Wenn im Hauskaufvertrag nichts von der Ubernahme oder dem Ubergang des Schuldverhaltnisses mit diesem Heizungsbetrieb steht, ist es auch nicht dein Vertrag. Ich wurde Wartungsvertrage auch nicht als essentielle Bestandteile eines Hauses bezeichnen, den Du "mitgekauft" hast. Der olle Vertrag ist Sache des Verkaufers, und wenn der schlaft und ihn nicht kundigt hat er Pech. Oder willste sein Zeitungsabo auch bezahlen? Am Ende des Tages ist jeder Vertrag ein zweisseitiges Rechtsgeschaft und wenn du Dich mit deiner Unterschrift nicht personlich zu einer dieser zwei Vertragsparteien im Wartungsvertrag selbst gemacht hast, ist es auch nicht dein Vertrag, und nicht deine Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
freidenker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2007, 15:26:57   #7 (permalink)
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The-Phantom ist ein sehr geschätzter MenschThe-Phantom ist ein sehr geschätzter MenschThe-Phantom ist ein sehr geschätzter MenschThe-Phantom ist ein sehr geschätzter Mensch
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Wie wärs wenn Du den Notar von damals fragt ?
Den ohne einen wirds nicht gegangen sein, das Imob. immer Notariel beglaubigt sein müssen, und meines erachtens sind diese zugleich auch RA ?!

Meine pers. meinung zu dem Wartungsvertrag: Du muss den nicht bezahlen. Aber ich kenn mich da nicht aus.

@MartyMcFly: Doch die Heizungswartung bzw. Kontrolle ist Gesetzlich vorgeschrieben und wird im Regelfall vom zuständigen Schornsteinfeger-Bezirk ausgeführt.
The-Phantom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2007, 15:59:27   #8 (permalink)
Sinnmaximierung

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Zitat:
Zitat von The-Phantom Beitrag anzeigen
Wie wärs wenn Du den Notar von damals fragt ?
Den ohne einen wirds nicht gegangen sein, das Imob. immer Notariel beglaubigt sein müssen, und meines erachtens sind diese zugleich auch RA ?!
nur in manchen Bundesländern gibts Anwaltsnotare die also nebenberuflich Notare und hauptberuflich Anwälte sind...aber da jeder Notar auch Jurist ist, sollte der das beantworten können




Zitat:
Zitat von The-Phantom Beitrag anzeigen
@MartyMcFly: Doch die Heizungswartung bzw. Kontrolle ist Gesetzlich vorgeschrieben und wird im Regelfall vom zuständigen Schornsteinfeger-Bezirk ausgeführt.
unter dem "Heizungswartungsvertrag" verstehe ich aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle der Feuerungsanlagen durch den Schonsteinfeger

wenn es tatsächlich um den Schornsteinfeger geht, dann müßte man ja nun auch wirklich nicht um das Geld streiten sondern sollte es einfach zahlen, weil hätte man ja normal selbst bezahlen müssen
Loshai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2007, 19:43:24   #9 (permalink)
FC Bayern München

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Beiträge: 802
sash ist einfach richtig nettsash ist einfach richtig nettsash ist einfach richtig nettsash ist einfach richtig nettsash ist einfach richtig nett
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Hat die firma mit der der wartungsvertrag abgeschlossen wurde auch die wartung gemacht??
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sash ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2007, 20:03:42   #10 (permalink)
PAUSIERT
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Zitat:
Zitat von The-Phantom Beitrag anzeigen
@MartyMcFly: Doch die Heizungswartung bzw. Kontrolle ist Gesetzlich vorgeschrieben und wird im Regelfall vom zuständigen Schornsteinfeger-Bezirk ausgeführt.
Missverständnis: Die Kontrolle der Grenzwerte bei den Emissionen ist vorgeschrieben. Solange Du die einhälst, ist das völlig egal. Kein Gesetz schreibt eine regelmässige Wartung vor.

Marty
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