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#1 (permalink) |
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N-64
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Bräuchte da mal euren Rat bzw. Hilfe.
Ich bin gering-Verdienerin und beziehe mit meinen 3 Kids zusätzlich HartzIV. Nun ist es mitunter aber schon vorgekommen das ich durch Losegewinne die ich dann verkauft habe meine Haushaltskasse ein wenig aufbessern konnte. Nun steht ein neuer Folgeantrag ins Haus indem ich die Kontoauszüge der letzten 3 Monate beifügen muss und da stehen einige Loseverkäufe mit drauf. Zählen die nun als Einkommen oder als was? Ich mache das mit dem verkaufen ja nicht regelmässig weil ich nicht regelmässig gewinne. Und kaufe wieder dazu wenn ich zuwenig habe. Weiss da jemand Rat? |
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#3 (permalink) |
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N-64
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Ich hab jetzt alle meine Kontouszüge der letzten 3 Monate durchforstet und wenn ich alles zusammenrechne komme ich in den letzten 3 Monaten auf ca.600Euro.
Alle verkauft bei derselben Stelle. Natürlich hab ich in dem selben Zeitraum auch Lose von dieser Stelle gekauft weil ich ja nicht immer Glück hatte. Aber ich denke nur die + Einnahmen werden ihn interessieren und nicht die - oder? Ich bin grad ziemlich ratlos. |
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#4 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Ist genauso mit Wetten. Wettest du und gewinnst was, zahlst es aus, dann wirds dir angerechnet, nach dem Grundsatz den Staat möglichst zu entlasten. Unser Sachbearbeiter war damals sehr streng. Der Sachbearbeiter, den wir davor hatten, hat darüber weggesehen, über meine gelegentlichen Loseverkäufe oder Wettgewinne. Kommt also auf den Sachbearbeiter an und auch auf die Höhe des Betrags. Edit: Ich würds versuchen zu erklären, so dass es zumindest nur die Differenz im Notfall ist. Wie hoch ist denn der eigentliche Gewinn? Der Erlös beträgt 600 EUR und die Ausgaben?
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#5 (permalink) |
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N-64
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Danke Rahi.
Von den 600 hab ich vielleicht 200 in dem selben Zeitraum wieder ausgegeben. Nur schicke ich den Antrag und die Auszüge jetzt am WE erst weg und wollte dann da vielleicht noch ne Erklärung dazu schreiben. Oder soll ichs lassen und abwarten?ich hab jetzt schon ein mulmiges Gefühl. Auf einer anderen Seite im Internet wollt ich mir auch Rat einholen und die meinten dasselbe wie du nämlich das es als Einkommen gilt und ich es hätte von vornherein angeben müssen. Also jeden Gewinn bzw. jeden Verkauf daraus. Was mir noch droht wäre ein zusätzliches Bußgeld. |
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#6 (permalink) |
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Sinnmaximierung
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Es ist natürlich Einkommen und Du hättest es angeben müssen.
Es ist auch Quatsch als Hartz 4 Empfänger Lose zu verkaufen um sie dann später zurück zu kaufen. Das Verkaufen sieht das Amt logischerweise als Einkommen aber das Kaufen als Privatvergnügen Geändert von Loshai (14.11.2008 um 13:08:47 Uhr) |
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#7 (permalink) | |
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10 Jahre Klamm!
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Zitat:
Gruß, jiw |
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#8 (permalink) |
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PAUSIERT
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Das sehe ich genauso, die Summen werden komplett angerechnet. Allerdings wundere ich mich, dass es jemandem, der Hartz IV bezieht, möglich ist, Lose zu kaufen um bei Klamm damit zu spielen.
Andere Hartz IV-Empfänger hier im Forum berichten davon, dass sie nichtmal genug Geld für Lebensmittel haben. Marty |
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#9 (permalink) | |
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N-64
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Zitat:
Beim Finanzamt hätte ich auch jedesmal sagen müssen das ich Lose verkauft habe? Ne echt jetzt. Ich hab schon schwer dran zu knabbern das ich jetzt die Kontoauszüge vorzeigen muss. Ich konnt doch nicht ahnen das das Einnahmen im Sinne von HartzIV sind. Na danke mein WE ist sowas von daneben jetzt. Ihr könnt euch nicht vorstellen wie mies ich mich grade fühle. Und zu Marty:Als ich angefangen habe mit Klamm hatte ich noch kein HartzIV. Bin da durch Scheidung reingerutscht und wollte mein Hobby nicht aufgeben. Habe auch nie HartzIV Geld dafür ausgegeben sondern immer nur das Geld aus den Gewinnen. |
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#10 (permalink) | |
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Sinnmaximierung
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Zitat:
![]() dann sprich den Sachbearbeiter an bevor du irgendwas abgibst und erklär ihn das du es wirklich nicht wußtest aber alles wieder in Ordnung bringen willst Ich mein wenigstens das Bußgeld müsste sich doch vermeiden lassen |
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#11 (permalink) | |||
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PAUSIERT
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Da hätte die Arge dann aber noch mehr gegen. Das könnte man dann ja sogar gewerblich einstufen. Nee, Scherz beiseite. Ich vermute, die Einnahmen aus den Verkäufen werden angerechnet, die nächsten Zahlungen entsprechend gekürzt und dann ist das erledigt. Und da das Geld ja noch da ist, ist das ja auch kein Problem. Marty |
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#12 (permalink) | ||
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N-64
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Zitat:
Ich werde zu den entsprechenden Kontoauszügen eine Begründung abgeben wie du auch grad geschrieben hast. Ich hoffe dann das ich wenigstens um das Bussgeld herumkomme. Zurückzahlen werd ich das ganze dann wohl müssen so wie ich das bisher aus euren Posts vernommen habe. Aber ich hoffe nicht das ich alles auf einmal zurückzahlen muss so kurz vor Weihnachten. Werde meinen Sachbearbeiter um Ratenzahlung bitten. Zitat:
Geändert von Kolombokopf (14.11.2008 um 13:25:30 Uhr) |
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#13 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Wenn es nur ein folge Antrag ist, lass die Kontoauszüge doch erstmal weg.
Wir haben nie beim Folgeantrag Kontoauszüge zeigen müssen. Nur bei dem Erstantrag. Bei uns reichten die Verdienstbescheinigungen und Mietbescheinigung bzw. letzteres auch nur dann wenn eine neue Abrechnung da war, also zum Jahresanfang! EDIT: Wobei es als Einkommen zählt. Bei mir standen mal 10 Euro aus nem Mailer drauf, aber unser Bearbeiter schaute nur und meinte das ist ja eigendlich Einkommen, aber bei der kleinen Summe ist es egal, weil es ja auch nicht regelmäßig kommt. Aber wenn es mehr wäre, oder regelmäig muüßte ich es angeben. |
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#14 (permalink) |
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Gesperrt
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tja für sowas ist es praktisch n externes sparkonto zu haben denn das liebe jobcenter/arbeitsamt will ja nur die kontoauszüge von girokonten sehn
oder noch besser.alles in bar machen. ich hab das auch gehasst immer diese scheiss kontoauszüge hinzubringen.was machen die wenn ich kein konto habe? |
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#15 (permalink) | |
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N-64
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Zitat:
Er hat mir diesen Folgeantrag extra mit dem "Vermerk Kontoauszüge der letzten 3 Monate" zugeschickt. Ich werd nicht drumrumkommen . Und nen separates Konto hab ich auch nie gehabt. Wer kann denn auch ahnen das Klammlose verkaufen ein Einkommen ist. |
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