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#1 (permalink) |
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Ich bin Chucky
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Hey Leute
hab hier mal ein anliegen und zwar sitzt nen kumpel bei mir der zu hause ausziehen muss.. seine mutter hat kein platz für ihn da dort die 2 schwestern mitwohnen und der vatter zieht aus kosten gründen in eine kleinere wohnung.. Er ist 20 jahre alt.. hat keine lehre gemacht.. hat ein 400 euro job.. was kann er an unterstützung noch bekommen ? hartz 4 ? oder kindergeld ? weiss ja jemand was ihm zusteht ?? bitte um eure hilfe. mfg der Zwerg cmdr hat den Thread aufgeräumt. Hier geht es NUR um Gesetzesfragen. Und wer Gesetzesmöglichkeiten nutzt, KANN nicht unmoralisch handeln. |
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#3 (permalink) | |
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rebellierend
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Zitat:
Darüber solltest du mal scharf nachdenken... @topic: Arbeitsagentur wird definitiv die richtige Adresse sein für ihn. Die können ihm dann evtl auch helfen ne vernünftige Arbeit zu finden, oder sogar ne Ausbildung. ![]() |
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#4 (permalink) |
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Klammdrachen
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Selbst mit 20 kann man sich noch beim Jugendamt Hilfe holen, und somit eine gute Beratung.
Die wissen ganz genau was ihm zusteht und was er alles bewegen kann. Seine Eltern sind ja noch unterhaltspflichtig und so weiter. Übrigens gib ihm mal den Tipp das man auf den Seiten "Meine Stadt", Newsletter für Lehrstellen anklicken kann. Speziell auf zukünftige Berufswünsche. Vielleicht wäre das mal ein Start. Und im Grunde die beste Basis für die Zukunft. Eine Ausblidung ist megawichtig. @iNeXtreMo Du hast eine Ausblidung, gehst der auch nach, hast aber hier im Forum ganz glaubhaft vermittelt das Du danach nix machen willst. Das ist schon ein Unterschied *find* |
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#5 (permalink) | |
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symbolträchtig
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Zitat:
seit sommer gibts ne u25 regelung bei hartz iv. ein auszug aus der elternlichen wohnung muss sozusagen genehmigt werden, zb wegen ausbildung in einer anderen stadt oder misshandlung oder sowas. die arge kann da weiterhelfen. oder du googelst mal und findest dann seiten wie www.tacheles-sozialhilfe.de oder so...
mein eigenes ebook: emotionica http://www.tredition.de:80/books/ID726
Als der Himmel einstürzte, begrub er das Lachen unter sich. |
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#6 (permalink) |
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Mod-Mami
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Also ich denke mal, da wird er gar nichts bekommen.
Wenn er von den 400 € + Kindergeld nicht leben kann, dann muss er wohl daheim wohnen bleiben. Selbst wenn die Mutter ihn rauswirft, dann muss sie ihn wieder aufnehmen. Dazu ist sie lt. den im Post über mir angesprochenen neuen Regelungen verpflichtet - und zwar so lange, bis er 25 ist. Ich finde es übrigens sehr bedenklich, wenn jemand mit 20 noch keine Ausbildung hat und sich mit Jobberei über Wasser hält. Und nun braucht mir blos keiner zu kommen, dass es keine Lehrstellen gibt - das stimmt nämlich nicht! Es gibt mehr als genug Lehrstellen - da muss man seinen Hintern eben mal bewegen! Ich bin auch mit 16 ausgezogen, damit ich meine Lehre machen kann - 750 km von zu Hause weg - was Besseres hätt ich gar nicht machen können! |
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#7 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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@Schnecke: Danke! Genauso ist es auch!
BTTopic: Mir fehlt hier auch eine Info warum der Bekannte keine Lehrstelle hat/hatte und/oder eine Berufsausbildung. Das er jobbt finde ich zwar gut, aber damit kann man nicht lange durchhalten (schon gar nicht auf dem Niveau). Von dieser Info hängt nämlich auch ab was man raten soll. Es gibt einige Möglichkeiten um eine Lehrstelle zu finden oder wenigstens Weiterbildungen die einem dabei helfen können zu erlangen. Mit der Wohnung sehe ich das wie rehhaile - das wird wohl nüx.
Wir sind zu feige unser Leben selbst zu lenken
Wir laufen lieber irgendeinem Trottel nach Hölle ist kein Ort - Hölle ist ein Zustand ! Ich versuche zu überleben Loseshredderstatus |
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#9 (permalink) | |
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abgemeldet
Reg: 29.08.2006
Beiträge: 2.242
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Zitat:
Bist du des Lesens mächtig?! Da steht doch dass er arbeitet, er aber zu wenig verdient um sich eine eigene Wohnung und den Rest, den man so zum Leben, brauch, komplett allein zu finanzieren! Meiner Meinung nach steht ihm da auf jeden Fall Unterstützung vom Staat zu. |
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#10 (permalink) | |
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Mod-Mami
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Zitat:
Viele Jugendliche haben Hartz4 genutzt, um mal eben auf Staatskosten von daheim auszuziehen und sich eine Wohnungseinrichtung zu finanzieren. Und da hatte man auch mit einem 400 € Job Anspruch drauf - aus dem von Dir genannten Grund - man kann sich ja damit gar keinen Lebensunterhalt leisten. Aber da dem Staat das zuviel wurde, hat er diese Möglichkeit gekappt. Wer unter 25 ist und nicht aus eigenen finanziellen Mitteln von daheim ausziehen kann, muss daheim wohnen bleiben. Dafür bekommen die Eltern dann auf Antrag ne Beihilfe, aber wie gesagt - unter 25 Jahren ausziehen auf Hartz4 ist nicht mehr. |
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#11 (permalink) |
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Gesperrt
Reg: 04.11.2006
Beiträge: 607
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ich sach dir gleich.er wird nicht ausziehen dürften.solange er harz4 kriegt is sense mit ausziehen.er darf nichma rausgeschmissen werden weil sonst sein vormund die neue wohnung auch bezahlen muss.
bin in ner ähnlichen situation. wenn dann muss er zum jugendamt und dort ein paar sehr gute gründe vorlegen denn die machen das dann mit der miete.das jobcenter macht das nichtmehr. die hatte das nichma interessiert als ich gesagt hab das ich am 15.11 raus sein muss^^ |
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#12 (permalink) |
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Sinnmaximierung
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er braucht kein Hartz 4 zum ausziehen , er hat hat Anspruch auf Kindergeld und Wohngeld damit kann er sich eigentlich schon ne Wohnung leisten oder zumindest in ne Wg ziehen
wobei er natürlich in der Wg möglicherweise kein Anspruch auf Wohngeld mehr hat edit: Natürlich haben den Anspruch auf das Kindergeld ursprünglich seine Eltern, aber es sollte wohl machbar sein ihn das das zukommen zu lassen, wenn er nun alle seine Kosten selbst trägt Geändert von Loshai (09.11.2006 um 10:13:48 Uhr) |
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