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Alt 30.05.2008, 09:49:39   #1 (permalink)
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birnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblick
Standard Hartz IV und Taschengeld

Moin,

wie sieht das aus, wenn jemand Hartz IV bekommt und zusätzlich Taschengeld? Wir da irgendwas verrechnet? Oder gibt es eine Höchstgrenze, bis zu der das tolleriert wird? Wie ist das gleiche bei Rente? Kann da gekürzt werden?

Mit Taschengeld meine ich jetzt, daß ein berufstätiges Kind einem Elternteil monatlich ein bischen Geld zukommen läßt.

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Alt 30.05.2008, 10:11:38   #2 (permalink)
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Da das Einkommen des Kindes eh angerechnet wird, sofern du noch zu Hause wohnst, gibt es da kein Problem.

Solltest du jedoch einen eigenen Haushalt führen, so kann ich nur empfehlen, das Taschengeldeugs niemanden zu erzählen
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Alt 30.05.2008, 10:25:41   #3 (permalink)
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Ich wohne nicht mehr zu Hause.

Inwieweit wird das angerechnet?

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Alt 30.05.2008, 10:50:12   #4 (permalink)
jiw
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Zitat:
Zitat von birnchen Beitrag anzeigen
Ich wohne nicht mehr zu Hause.

Inwieweit wird das angerechnet?
Zu 100%, da es als Einkommen Deiner Mutter bzw. deines Vaters gezählt wird.
Weiterhin kann es sein, daß das Amt bei Dir intensiver nachfragt, da Du ja verpflichtet bist deine Mutter zu unterstützen, (bzw. das Amt zu entlasten).
sofern Du genügend verdienst.

Also um die Pferde nicht scheu zu machen und deiner Mutter / Vater die paar Euro mehr zu gönnen... sagt nichts.. und lasst es nicht über das Konto laufen..

Gruß,

jiw
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Alt 30.05.2008, 11:00:27   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von birnchen Beitrag anzeigen
Mit Taschengeld meine ich jetzt, daß ein berufstätiges Kind einem Elternteil monatlich ein bischen Geld zukommen läßt.
Ist doch immer die Frage des "Wie?".

Schickst Du monatlich nen Fuffi, kriegt das keiner mit und gut ist. ;-)
Überweist Du nen Fuffi, kann es jemand mitbekommen.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
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Alt 30.05.2008, 11:26:30   #6 (permalink)
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frasu
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also normaler weise ist das so, dass du bis 160 € ohne abzüge "dazuverdienen" kannst. egal ob geldgeschenke, taschengeld, verkäufe über ebay, minijobs etc....

gruss
frasu
Wenn ich die See seh, brauch ich kein Meer mehr !
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Alt 30.05.2008, 11:42:14   #7 (permalink)
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Und wie sieht es dann bei der Rente aus? Dürfen die da auch kürzen? Ich meine, Rente ist doch letzenendes nichts anderes als erworbener Lebensunterhalt.

birnchen ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2008, 11:52:09   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von birnchen Beitrag anzeigen
Und wie sieht es dann bei der Rente aus? Dürfen die da auch kürzen? Ich meine, Rente ist doch letzenendes nichts anderes als erworbener Lebensunterhalt.
Eine Rente darf deshalb nicht gekürzt werden. Hartz IV evtl. schon.

Marty
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Alt 30.05.2008, 11:52:37   #9 (permalink)
jiw
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Zitat:
Zitat von frasu Beitrag anzeigen
also normaler weise ist das so, dass du bis 160 € ohne abzüge "dazuverdienen" kannst. egal ob geldgeschenke, taschengeld, verkäufe über ebay, minijobs etc....

gruss
frasu
Blödsinn, es gibt keinen Freibetrag bei HartzIV. Verdienste werden immer angerechnet. Dein "Freibetrag" von 160 € entspricht in etwa der Summe, die bei einem Minijob(400€) nicht angerechnet bzw. nicht von der HartzIV-Unterstützung abgezogen werden.

Das heisst nicht, das Einkünfte unter 160€ nicht angerechnet werden.

Gruß,

jiw
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Alt 30.05.2008, 12:22:51   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von jiw Beitrag anzeigen
Das heisst nicht, das Einkünfte unter 160€ nicht angerechnet werden.
Das ist so nicht richtig. Meine Ma hat so einen Minijob, wo sie sich 100€ dazuverdienen darf, ohne Abzüge.

@Marty: Ich werde, wenn es soweit ist, vielleicht einfach mal anonym bei der Rentenkasse (oder wer auch immer das Geld verteilt) nachfragen. Denn immer Geld per Post schicken ist auch doof.

birnchen ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2008, 19:44:50   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von birnchen Beitrag anzeigen
Ich wohne nicht mehr zu Hause.

Inwieweit wird das angerechnet?
Die 50 EUR werden angerechnet als Einnahme und nicht vom "Freibetrag". Ein konkretes Beispiel: Ich lasse mir 200 EUR bei PP auszahlen, das wird dann sofort angerechnet und 200 EUR müssen zurückgezahlt werden, war bei uns damals so. Ist egal, woher das Geld kommt. Nur wenn das Geld innerhalb der Bedarfsgemeinschaft transferiert wird, gibts keine Probleme. Noch ein Beispiel: Du zahlst 10 EUR bei einer Wettbörse ein, bekommst 200 EUR raus, zahlst aus. 200 EUR werden sofort angerechnet. Die 10 EUR, die du verloren hast, interessieren nicht. Ist genauso mit dem Lotto. Jemand, der Hartz-IV bezieht, spielt nicht Lotto für sich, sondern für den Staat. Gewinnst du was, bekommst es der Staat. Verlierst du, ist dein Geld normal weg. Gewinnerquote entspricht also 0%.

Einige werden nun sagen "Ist doch fair, wenn man vom Staat das Geld bekommt", aber nicht jeder bezieht den vollen Betrag, sondern nur 50 oder 100 EUR, wenn man zwar arbeitet, aber unter den Grundbetrag gelangt und das Geld nicht ausreicht. Das Risiko nehmen wir seit kurzer Zeit lieber in Kauf, ist wesentlich unkomplizierter und dann passiert das, wie es oben beschrieben wird, nicht und man darf auch seine Beträge behalten.

Dann hab ich nochmal nachgeforscht und das finde ich jetzt leider nicht mehr. Alles, was du von wem geschickt bekommst, wird angerechnet. Wenn du deinen Eltern z.B. 3000 EUR überweisen würdest, wär es einfach weg. Die sind da ziemlich streng. Ziemlich ist ein zu harmloses Wort dafür.

Bar oder Deutsche Post wären eine Alternative.
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Alt 30.05.2008, 19:52:26   #12 (permalink)
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edit: nochmal drüber nachgedacht

Geändert von Loshai (30.05.2008 um 20:07:29 Uhr)
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Alt 30.05.2008, 21:21:28   #13 (permalink)
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Abwesend

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halk
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@Rahi da muss ich dir recht geben, das einzige was nicht angerechnet wirt sind die Ein Euro Shops ,dies 150-160 euro kann man zusätzlich verdienen als hartz4´E. und die restlichen einnahmen werden verrechnet

Mfg halk
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Alt 31.05.2008, 01:16:31   #14 (permalink)
♥♥♥♥♥♥
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Zitat:
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Und wie sieht es dann bei der Rente aus? Dürfen die da auch kürzen? Ich meine, Rente ist doch letzenendes nichts anderes als erworbener Lebensunterhalt.
Es kommt darauf an, was für eine Rente bezogen wird. Bei vorzeitiger Altersrente und Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es gem. § 34 (3) SGB VI Hinzuverdienstgrenzen.
Information
Seit ein paar Jahren ist für die Rente einheitlich die "Deutsche Rentenversicherung" zuständig. Es gibt aber auch in den meisten Rathäusern sogenannte Versicherungsälteste, welche sehr gute Rentenberatung machen.
Gruß, Jacky
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Alt 31.05.2008, 09:59:18   #15 (permalink)
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Zitat:
Zitat von birnchen Beitrag anzeigen
Das ist so nicht richtig. Meine Ma hat so einen Minijob, wo sie sich 100€ dazuverdienen darf, ohne Abzüge.
Hab mal das wichtige markiert, deine Mutter hat diesen Minijob.
Was Du ihr schickst/gibst/überweist ist rechtlich gesehen ein Einkommen (auch wenn es von der Familie kommt) und wird deshalb voll angerechnet.

Dadurch das Du nicht mehr Zuhause wohnst, bist Du ja nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft, wo Du mit zum Haushalt beiträgst.
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Geändert von jiw (03.06.2008 um 12:28:21 Uhr)
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