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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo Leute,
habe gestern eine "außerordentliche Kündigung" von The Phonehouse erhalten. Das man die Leistungen des Vertrages noch nachbezahlen muss war mir klar, nicht jedoch das die Ihre gezahlte Prämie auch noch zurückfordern zu Vertragsbeginn.. Ich meine, ich muss den Vertrag ja so oder so abbezahlen, also werde ich wohl auch die Prämie behalten dürfen..oder? Ich finde es ja schlimm genug, das man aufgrund 2 nicht bezahlter Rechnungen gekündigt bekommt und dann den rest komplett bezahlen muss ohne irgendwelche leistungen dafür zu erhalten.. Also muss ich die Prämie zurücksenden? Der Vertrag ist jetzt etwa über ein Jahr alt.. Das Notebook das ich damals erhalten habe, habe ich nichtmal mehr Lg, Marius |
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#2 (permalink) | |
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klamm-Lipper
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Zitat:
Nee, kann ich mir nicht vorstellen. Solange die nichts davon schreiben sowieso nicht. Was sollten die auch wenn mit einem gebrauchten Laptop? Mit freundlichem Gruß
Blomberger |
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#3 (permalink) |
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MØþ€®@¶øℜ
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Hast du wenigstens den Vertrag noch? Schau mal rein, was drinsteht bei Zahlungsverzug und Kündigung.
ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar The only easy day was yesterday
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#4 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Wenn die doch kündigen, musst du doch nicht weiter bezahlen. Und wenn die vor der Vertragslaufzeit kündigen, kann es gut möglich sein, das die das mit dem Notebook verrrechnen.
Zahlst du aber weiter, können sie dir das Ding ja nicht auch nehmen. |
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#5 (permalink) | ||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Doch doch, die haben was davon geschrieben, haben mir sogar einen Retorenzettel geschickt. Was die damit dann wollen frag ich mich allerdings auch, glaub kaum das die den bei ebay versteigern würden ^^ Zitat:
Doch, klar. Das ist bei solchen Verträgen so.. das du den Vertrag noch bis zur Mindestlaufzeit fertig bezahlen musst.. |
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#7 (permalink) |
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TopPromoter
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jeppa sehe ich auch so, denn eigentlich drohen die erstmal und machen Angst. Rechtlich sind solche Sachen meistens sehr Zweifelhaft.
@marius001 Ich glaube schon mal gar nicht, das ein Vertragspartner nur seinen Teil des Vertrages kündigen kann. Also du sollst bis zum Ende zahlen aber er will keine Leistung mehr erbringen und sogar teilweise erbrachte Leistung fordert er zurück? Sollte eigentlich vor keinem Gericht in Deutschland auch nur die geringste Aussicht auf Erfolg haben. Selbst wenn es im Vertrag steht, wäre es zumindest eine unangemessene Benachteiligung eines Vertragspartner und da du ein einfacher Verbraucher bist, wird dies sehr hoch bewertet und somit wäre eine solche Klausel sicher ungültig. |
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#8 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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naja, aber die Frage ist doch, wie das mit der Mindestvertragslaufzeit läuft.
Die schließt man als Kunde ja meist 24-monatig ab. Wahrscheinlich und in Erwartung der Erfüllung des Vertrags, bietet so ein Verein dir dann auch die Möglichkeit ne Prämie mitzunehmen. Sollte der Vertrag nicht zu Ende geführt werden, warum auch immer, und man könnte das Gerät trotzdem behalten, würde das relativ schnell die Runde machen und ich würd mir auch nen Laptop holen, die ersten beiden Handyrechnungen nicht bezahlen und wär den Vertrag wieder los wen interessiert die Schufa schon |
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#10 (permalink) | |
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klamm-Lipper
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Zitat:
Lies halt alles noch mal genau im Vertrag nach. Wir können dir jetzt überhaupt nicht helfen, weil wir nicht wissen was im Vertrag steht. Ein bisschen merkwürdig erscheint es mir allerdings auch. Wenn das Unternehmen den Vertrag jetzt kündigt, dann solltest du auch nicht mehr zahlen müssen. Für was denn? Ein Vertrag besteht dann ja nicht mehr. Mit freundlichem Gruß
Blomberger |
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#11 (permalink) | ||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Das ist ungerecht.. und ich denke wenn das vor Gericht landet sind meine chancen garnicht mal die schlechtesten oder ? Zitat:
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#12 (permalink) |
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Benutzer
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Die Bedingungen vom Twischenprovider "phonehouse" kenne ich nicht, aber generell wird nach 1 Monat, wie hier auch nach 2 Monaten der Vertrag gesperrt und die Sperre wird berechtigt erst wieder nach der Zahlungen von allem ausstehenden wieder aufgehoben, evtl. kann sogar eine Vorabzahlung verlangt werden um weitere Kosten zu decken. Von daher sind die klar im Recht.
Wenn der Vertrag nun ausgeglichen ist, empfehle ich dass Du den kündigst, normalerweise innerhalb von 3 Monaten vor Verlängerung und Du telefonisch vereinbarst die Kosten bis Vertragsende zu tragen (Grundgebühr + Gesptäche, sms, etc.). Die Zugaben können die dann unmöglich zurückfordern, da Du den Vertrag erfüllst bis zum Ende. Es gibt oft Differenzen, speziell bei Zwischenprovidern mit PS3 und Laptops, aber sofern Du mit Zahlungen nicht in Zahlungsverzug geraten bist, können die null fordern und zurück verlangen. Generell müssen die 24 Monate gelöhnt werden, danach heisst es vor Dich "Goodbye". Den geposteteten Zahlungsverzug hast Du mittlerweile hoffentlich ausgeglichen, oder? |
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#13 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Reg: 20.04.2006
Beiträge: 2.856
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Zitat:
Eine weitere Frage die mich interessierte blieb auch leider offen, hast mal in den Vertrag geguckt was da nun genau steht bzgl. der Prämie? gruß, daric
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#14 (permalink) | |
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klamm-Lipper
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Zitat:
Und das wäre meiner Ansicht nach etwas kontrovers. Mit freundlichem Gruß
Blomberger |
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