Alt 08.11.2008, 05:42:01   #1 (permalink)
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Standard Handyvertrag außerordentlich gekündigt.. folgen ??

Hallo Leute,
habe gestern eine "außerordentliche Kündigung" von The Phonehouse erhalten. Das man die Leistungen des Vertrages noch nachbezahlen muss war mir klar, nicht jedoch das die Ihre gezahlte Prämie auch noch zurückfordern zu Vertragsbeginn..

Ich meine, ich muss den Vertrag ja so oder so abbezahlen, also werde ich wohl auch die Prämie behalten dürfen..oder? Ich finde es ja schlimm genug, das man aufgrund 2 nicht bezahlter Rechnungen gekündigt bekommt und dann den rest komplett bezahlen muss ohne irgendwelche leistungen dafür zu erhalten..

Also muss ich die Prämie zurücksenden? Der Vertrag ist jetzt etwa über ein Jahr alt.. Das Notebook das ich damals erhalten habe, habe ich nichtmal mehr

Lg, Marius
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Alt 08.11.2008, 07:53:48   #2 (permalink)
klamm-Lipper
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Zitat:
Zitat von marius001 Beitrag anzeigen
Ich finde es ja schlimm genug, das man aufgrund 2 nicht bezahlter Rechnungen gekündigt bekommt und dann den rest komplett bezahlen muss ohne irgendwelche leistungen dafür zu erhalten.
Tja, warum hast du denn nicht bezahlt?

Zitat:
Zitat von marius001 Beitrag anzeigen
Also muss ich die Prämie zurücksenden?
Nee, kann ich mir nicht vorstellen.
Solange die nichts davon schreiben sowieso nicht. Was sollten die auch wenn mit einem gebrauchten Laptop?
Mit freundlichem Gruß
Blomberger
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Alt 08.11.2008, 07:59:06   #3 (permalink)
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Hast du wenigstens den Vertrag noch? Schau mal rein, was drinsteht bei Zahlungsverzug und Kündigung.
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Alt 08.11.2008, 07:59:31   #4 (permalink)
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Wenn die doch kündigen, musst du doch nicht weiter bezahlen. Und wenn die vor der Vertragslaufzeit kündigen, kann es gut möglich sein, das die das mit dem Notebook verrrechnen.
Zahlst du aber weiter, können sie dir das Ding ja nicht auch nehmen.
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Alt 08.11.2008, 11:15:15   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von hfkb Beitrag anzeigen
Tja, warum hast du denn nicht bezahlt?

Nee, kann ich mir nicht vorstellen.
Solange die nichts davon schreiben sowieso nicht. Was sollten die auch wenn mit einem gebrauchten Laptop?
Weil ich kann Geld hatte?

Doch doch, die haben was davon geschrieben, haben mir sogar einen Retorenzettel geschickt. Was die damit dann wollen frag ich mich allerdings auch, glaub kaum das die den bei ebay versteigern würden ^^

Zitat:
Zitat von Totte Beitrag anzeigen
Hast du wenigstens den Vertrag noch? Schau mal rein, was drinsteht bei Zahlungsverzug und Kündigung.
Denk mal schon das die sich gegen alles abgesichert haben..

Zitat:
Zitat von Akania Beitrag anzeigen
Wenn die doch kündigen, musst du doch nicht weiter bezahlen. Und wenn die vor der Vertragslaufzeit kündigen, kann es gut möglich sein, das die das mit dem Notebook verrrechnen.
Zahlst du aber weiter, können sie dir das Ding ja nicht auch nehmen.
Doch, klar. Das ist bei solchen Verträgen so.. das du den Vertrag noch bis zur Mindestlaufzeit fertig bezahlen musst..
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Alt 08.11.2008, 11:32:28   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von marius001 Beitrag anzeigen
Denk mal schon das die sich gegen alles abgesichert haben..

denken ist nicht wissen. Such das Ding und lies nach!!!


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Alt 08.11.2008, 11:39:59   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von mighty-mohab Beitrag anzeigen
denken ist nicht wissen. Such das Ding und lies nach!!!
jeppa sehe ich auch so, denn eigentlich drohen die erstmal und machen Angst. Rechtlich sind solche Sachen meistens sehr Zweifelhaft.

@marius001
Ich glaube schon mal gar nicht, das ein Vertragspartner nur seinen Teil des Vertrages kündigen kann. Also du sollst bis zum Ende zahlen aber er will keine Leistung mehr erbringen und sogar teilweise erbrachte Leistung fordert er zurück? Sollte eigentlich vor keinem Gericht in Deutschland auch nur die geringste Aussicht auf Erfolg haben. Selbst wenn es im Vertrag steht, wäre es zumindest eine unangemessene Benachteiligung eines Vertragspartner und da du ein einfacher Verbraucher bist, wird dies sehr hoch bewertet und somit wäre eine solche Klausel sicher ungültig.
ewin12000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2008, 11:45:16   #8 (permalink)
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naja, aber die Frage ist doch, wie das mit der Mindestvertragslaufzeit läuft.
Die schließt man als Kunde ja meist 24-monatig ab.
Wahrscheinlich und in Erwartung der Erfüllung des Vertrags, bietet so ein Verein dir dann auch die Möglichkeit ne Prämie mitzunehmen.
Sollte der Vertrag nicht zu Ende geführt werden, warum auch immer, und man könnte das Gerät trotzdem behalten, würde das relativ schnell die Runde machen und ich würd mir auch nen Laptop holen, die ersten beiden Handyrechnungen nicht bezahlen und wär den Vertrag wieder los

wen interessiert die Schufa schon


mighty666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2008, 11:48:48   #9 (permalink)
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Akania ist einfach richtig nettAkania ist einfach richtig nettAkania ist einfach richtig nettAkania ist einfach richtig nett
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Zitat:
Zitat von mighty-mohab Beitrag anzeigen
wen interessiert die Schufa schon
sehr vielen. Da ich vor etwa 10 Jahren ein Eintrag hatte, habe ich eine Wohnung nicht erhalten und mein Job der mir sicher war auch nicht.
Das würde ich nicht so auf die leichte Schulter nehmen.
Akania ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2008, 14:55:22   #10 (permalink)
klamm-Lipper
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Zitat:
Zitat von marius001 Beitrag anzeigen
Doch doch, die haben was davon geschrieben, haben mir sogar einen Retorenzettel geschickt.
Wenn das so ist...

Lies halt alles noch mal genau im Vertrag nach. Wir können dir jetzt überhaupt nicht helfen, weil wir nicht wissen was im Vertrag steht.

Ein bisschen merkwürdig erscheint es mir allerdings auch. Wenn das Unternehmen den Vertrag jetzt kündigt, dann solltest du auch nicht mehr zahlen müssen. Für was denn? Ein Vertrag besteht dann ja nicht mehr.
Mit freundlichem Gruß
Blomberger
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Alt 08.11.2008, 14:59:05   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von mighty-mohab Beitrag anzeigen
Sollte der Vertrag nicht zu Ende geführt werden, warum auch immer, und man könnte das Gerät trotzdem behalten, würde das relativ schnell die Runde machen und ich würd mir auch nen Laptop holen, die ersten beiden Handyrechnungen nicht bezahlen und wär den Vertrag wieder los

wen interessiert die Schufa schon
Klar, das sehe ich auch so, aber da ich den Vertrag ja sogar OHNE leistungen noch fertig bezahlen muss, was habe ich da bitte für einen Vorteil? Also ich verstehe die Logik halt nicht das die den Lappi jetzt zurückfordern.

Das ist ungerecht.. und ich denke wenn das vor Gericht landet sind meine chancen garnicht mal die schlechtesten oder ?

Zitat:
Zitat von Akania Beitrag anzeigen
Wenn die doch kündigen, musst du doch nicht weiter bezahlen. Und wenn die vor der Vertragslaufzeit kündigen, kann es gut möglich sein, das die das mit dem Notebook verrrechnen.
Zahlst du aber weiter, können sie dir das Ding ja nicht auch nehmen.
Eben doch.. Anscheinend halt
marius001 ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2008, 19:22:33   #12 (permalink)
Benutzer

ID: 20764
Lose-Remote

Reg: 21.04.2006
Beiträge: 96
biker1099
Standard

Die Bedingungen vom Twischenprovider "phonehouse" kenne ich nicht, aber generell wird nach 1 Monat, wie hier auch nach 2 Monaten der Vertrag gesperrt und die Sperre wird berechtigt erst wieder nach der Zahlungen von allem ausstehenden wieder aufgehoben, evtl. kann sogar eine Vorabzahlung verlangt werden um weitere Kosten zu decken. Von daher sind die klar im Recht.

Wenn der Vertrag nun ausgeglichen ist, empfehle ich dass Du den kündigst, normalerweise innerhalb von 3 Monaten vor Verlängerung und Du telefonisch vereinbarst die Kosten bis Vertragsende zu tragen (Grundgebühr + Gesptäche, sms, etc.). Die Zugaben können die dann unmöglich zurückfordern, da Du den Vertrag erfüllst bis zum Ende.

Es gibt oft Differenzen, speziell bei Zwischenprovidern mit PS3 und Laptops, aber sofern Du mit Zahlungen nicht in Zahlungsverzug geraten bist, können die null fordern und zurück verlangen. Generell müssen die 24 Monate gelöhnt werden, danach heisst es vor Dich "Goodbye".

Den geposteteten Zahlungsverzug hast Du mittlerweile hoffentlich ausgeglichen, oder?
Klamm-ID: 20764


http://www.paid4.de.hm
biker1099 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2008, 19:31:38   #13 (permalink)
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daric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehendaric genießt hohes Ansehen
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Zitat:
Zitat von biker1099 Beitrag anzeigen
Den geposteteten Zahlungsverzug hast Du mittlerweile hoffentlich ausgeglichen, oder?
Das würde mich auch mal interessieren, besonders weil ich vom Threadersteller irgenwo was von ungerecht gelesen hatte

Eine weitere Frage die mich interessierte blieb auch leider offen, hast mal in den Vertrag geguckt was da nun genau steht bzgl. der Prämie?
gruß, daric
daric ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2008, 08:16:47   #14 (permalink)
klamm-Lipper
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Zitat:
Zitat von biker1099 Beitrag anzeigen
[...] generell wird nach 1 Monat, wie hier auch nach 2 Monaten der Vertrag gesperrt und die Sperre wird berechtigt erst wieder nach der Zahlungen von allem ausstehenden wieder aufgehoben, evtl. kann sogar eine Vorabzahlung verlangt werden um weitere Kosten zu decken. Von daher sind die klar im Recht.
Es ging eher darum, ob das Unternehmen weiterhin Kosten in Rechnung stellen darf, auch wenn sie den Vertrag jetzt fristlos kündigen.

Und das wäre meiner Ansicht nach etwas kontrovers.
Mit freundlichem Gruß
Blomberger
Blomberger ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2008, 08:32:38   #15 (permalink)
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Reg: 07.09.2008
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mb2606
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Phonehouse?
na dann viel spaß da kommt noch einiges von denen, lass dich mal überraschen.
Dat wird noch teuer sag ich dir.
mb2606 ist offline   Mit Zitat antworten
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