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#1 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 10.07.2008
Beiträge: 26
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Hallo
ich habe am Smastag morgen ein Paket von Hermes Versand bekommen. Ich habe das Paket sofort nach erhalt geöffnet. Im Paket war ein Nokia 6610i drin, obwohl ich das garnicht bestellt hatte, ich habe dann im Telefonbuch nach dem Absender gesucht und ihn sofort angerufen. Er meinte es läge ein Fehler vor, er hat das Handy über das Auktionshaus Ebay verkauft und das Gerät sollte eigentlich an eine andere Adresse gehen. Wir haben es dann so aus gemacht das ich ihm das Gerät zurück schicke. Da ich am Wochenende grossen Besuch hatte habe ich das Handy einfach auf den Schrank gelegt. Und mein Sohn muss das Handy wohl vom Schrank genommen haben, denn abends fande ich das Handy im Pool wieder und nun ist es defekt. Jetzt macht mich der Verkäufer voll fertig das ich ihm alles bezahlen muss. Wie sieht es aus muss ich oder nicht????? Denn hätte er die richtige Adresse genommen wäre das Handy ja nie bei mir gelandet und auch nicht kaputt gegangen. Weiss nun wirklich nicht mehr weiter. |
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#4 (permalink) |
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Gesperrt
Reg: 20.04.2006
Beiträge: 1.140
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also aus meiner sicht ein fall für die haftpflicht versicherung, wenn du einen guten willen hast.
ansonsten: wie es mit der rechtslage aussieht, kann ich dir so nicht sagen, falsch versendete pakete sind eigentlich schuld des verkäufers... der hat den fehler gemacht und hättest du es im müll geschmissen, wäre es deine sache. so würde ich es zumindest sehen... wenn es an dich adressiert war, geht es in deinem dauerhaften besitz über, wenn es nicht anders geregelt ist vorher (bsp, leih-dvd´s). edit: guck mal hier: http://www.123recht.net/Ware-aus-Auk...-__f64101.html |
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#6 (permalink) |
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abgemeldet
Reg: 08.07.2006
Beiträge: 860
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sollte das über mir ein erhaltenes Renommee sein, darf ich dich dezent auf den zugehörigen Heulthread Renommee :: Diskussionen und Smalltalk verweisen
Ansonsten würd ich mich einfach drum kümmern dass deine Haftpflicht den Schaden übernimmt, dem Verkäufer das auch genauso mitteilen und deinem Sohn mal ein paar ganz andere Takte erzählen |
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#8 (permalink) |
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abgemeldet
Reg: 08.07.2006
Beiträge: 860
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Ich habe durchaus alles gelesen, ich hatte nur gedacht dass du das Handy wenigstens schonmal wieder ins Paket gepackt hättest (weil du wolltest es ja wieder losschicken). Erklärt übrigens immer noch nicht warum dein Sohn mit Handys am Pool spielt.
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#10 (permalink) |
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Vincent
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Soweit mir die Rechtslage bekannt ist (und ich bin kein Anwalt, das ist also keine Rechtsberatung, sondern nur mein Kenntnisstand
Meldet sich der Absender nicht binnen dieser Zeit, geht der Inhalt in deinen Besitz über. Insofern also tatsächlich ein Fall für die Haftpflicht. Zahlt die nicht, wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen.
<<Die Wahrheit wird gelebt, nicht doziert>>
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#11 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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#12 (permalink) |
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iчɔʇıq
Reg: 24.05.2006
Beiträge: 721
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Soweit die Rechtslage mir bekannt ist, bist du bei kommerziellen Falschsendungen nicht zur Herausgabe verpflichtet, nach der letzten BGB-Novelle imho nichteinmal zur Aufbewahrung. Allerdings bin ich nicht sicher, wie es ausschaut, wenn definitiv klar ist, dass du nicht der Empfänger bist.
http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html |
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#14 (permalink) |
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Sinnmaximierung
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einfach abwarten und in Ungewissheit warten ob er rechtliche Schritte einleitet mag vielleicht manchen Menschen Ok vorkommen, aber ich denke das ist das Dümmste was Du machen kannst- natürlich auch in moralischer Hinsicht
für sowas ist man haftpflichtversichert, melde denen das und sag dem Verkäufer das auch, damit er sich beruhigen kann |
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