Alt 28.07.2008, 13:19:43   #1 (permalink)
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Reg: 10.07.2008
Beiträge: 26
Nina_Live
Böse Handy per Post erhalten aber garnicht bestellt.

Hallo

ich habe am Smastag morgen ein Paket von Hermes Versand bekommen.
Ich habe das Paket sofort nach erhalt geöffnet. Im Paket war ein Nokia 6610i drin, obwohl ich das garnicht bestellt hatte, ich habe dann im Telefonbuch nach dem Absender gesucht und ihn sofort angerufen.

Er meinte es läge ein Fehler vor, er hat das Handy über das Auktionshaus Ebay verkauft und das Gerät sollte eigentlich an eine andere Adresse gehen.

Wir haben es dann so aus gemacht das ich ihm das Gerät zurück schicke.

Da ich am Wochenende grossen Besuch hatte habe ich das Handy einfach auf den Schrank gelegt. Und mein Sohn muss das Handy wohl vom Schrank genommen haben, denn abends fande ich das Handy im Pool wieder und nun ist es defekt.

Jetzt macht mich der Verkäufer voll fertig das ich ihm alles bezahlen muss.

Wie sieht es aus muss ich oder nicht????? Denn hätte er die richtige Adresse genommen wäre das Handy ja nie bei mir gelandet und auch nicht kaputt gegangen.

Weiss nun wirklich nicht mehr weiter.
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Alt 28.07.2008, 13:25:16   #2 (permalink)
Mod-Mami
Benutzerbild von Schnecke

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Lose-Remote
im Urlaub

Reg: 20.04.2006
Beiträge: 1.662
Schnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende Zukunft
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Deine Haftpflichtversicherung sollte den Schaden übernehmen.

Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie "Alt" + "Entf." gleichzeitig drücken...
Schnecke ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2008, 13:27:03   #3 (permalink)
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Reg: 10.07.2008
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Nina_Live
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Hallo

daran habe ich auch schon gedacht aber ob die den vollen Preis übernehmen?

Aber ob die so lange warten wird glaube ich nicht die hat ja heute sicher schon 5 mal bei mir angerufen.

Nina
Nina_Live ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2008, 13:29:44   #4 (permalink)
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Reg: 20.04.2006
Beiträge: 1.140
Zahlwerk ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard

also aus meiner sicht ein fall für die haftpflicht versicherung, wenn du einen guten willen hast.

ansonsten: wie es mit der rechtslage aussieht, kann ich dir so nicht sagen, falsch versendete pakete sind eigentlich schuld des verkäufers... der hat den fehler gemacht und hättest du es im müll geschmissen, wäre es deine sache. so würde ich es zumindest sehen... wenn es an dich adressiert war, geht es in deinem dauerhaften besitz über, wenn es nicht anders geregelt ist vorher (bsp, leih-dvd´s).

edit: guck mal hier: http://www.123recht.net/Ware-aus-Auk...-__f64101.html
Zahlwerk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2008, 13:31:44   #5 (permalink)
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Reg: 10.07.2008
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Nina_Live
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wer nicht auf fremde Sachen aufpasst, muss halt zahlen... und wer n pool hat, der sollte sich da auch ned so anstellen!

Nur weil man einen Pool hat muss es nicht heissen das man Geld ohne ende hat.
Nina_Live ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2008, 13:40:52   #6 (permalink)
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sollte das über mir ein erhaltenes Renommee sein, darf ich dich dezent auf den zugehörigen Heulthread Renommee :: Diskussionen und Smalltalk verweisen

Ansonsten würd ich mich einfach drum kümmern dass deine Haftpflicht den Schaden übernimmt, dem Verkäufer das auch genauso mitteilen und deinem Sohn mal ein paar ganz andere Takte erzählen Weil das haarsträubenste an der ganzen Sache find ich halt immer noch dass dein Sohn einfach so (hoffentlich?) verschlossene Pakete von Schränken runterholt, damit spielt und in den Pool schmeißt
Herm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2008, 13:49:52   #7 (permalink)
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Reg: 10.07.2008
Beiträge: 26
Nina_Live
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Hallo

das Paket war doch überhaupt nicht mehr zu, hättst du oben meinen Text gelesen hättest du es gewusst:-)

Das Paket war offen und das Handy lag daneben.
Nina_Live ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2008, 13:52:34   #8 (permalink)
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Ich habe durchaus alles gelesen, ich hatte nur gedacht dass du das Handy wenigstens schonmal wieder ins Paket gepackt hättest (weil du wolltest es ja wieder losschicken). Erklärt übrigens immer noch nicht warum dein Sohn mit Handys am Pool spielt.
Herm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2008, 13:56:28   #9 (permalink)
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Reg: 10.07.2008
Beiträge: 26
Nina_Live
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Hallo

mein Sohn ist gerade mal 7 Jahre alt er hat es gesehen und mit genommen.
Ich warte jetzt erstmal ab was der Verkäufer schreibt.

Habe nun mal die Auktionsunterlagen angefordert.
Nina_Live ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2008, 14:54:02   #10 (permalink)
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Soweit mir die Rechtslage bekannt ist (und ich bin kein Anwalt, das ist also keine Rechtsberatung, sondern nur mein Kenntnisstand ), bist du verpflichtet, falsch zugeschickte Post (also auch Pakete) mindestens 10 Jahre lang unversehrt zu archivieren.
Meldet sich der Absender nicht binnen dieser Zeit, geht der Inhalt in deinen Besitz über.

Insofern also tatsächlich ein Fall für die Haftpflicht. Zahlt die nicht, wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen.
<<Die Wahrheit wird gelebt, nicht doziert>>
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Alt 28.07.2008, 15:02:13   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von raven Beitrag anzeigen
Soweit mir die Rechtslage bekannt ist (und ich bin kein Anwalt, das ist also keine Rechtsberatung, sondern nur mein Kenntnisstand ), bist du verpflichtet, falsch zugeschickte Post (also auch Pakete) mindestens 10 Jahre lang unversehrt zu archivieren.
Meldet sich der Absender nicht binnen dieser Zeit, geht der Inhalt in deinen Besitz über.

Insofern also tatsächlich ein Fall für die Haftpflicht. Zahlt die nicht, wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen.
Ich kenne das auch so aber mit 2 nicht mit 10 Jahren man hätte ich doch im Fach "Recht" besser aufgepasst
panther1986 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2008, 15:04:28   #12 (permalink)
iчɔʇıq
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Soweit die Rechtslage mir bekannt ist, bist du bei kommerziellen Falschsendungen nicht zur Herausgabe verpflichtet, nach der letzten BGB-Novelle imho nichteinmal zur Aufbewahrung. Allerdings bin ich nicht sicher, wie es ausschaut, wenn definitiv klar ist, dass du nicht der Empfänger bist.
http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html
Tyrell ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2008, 16:16:39   #13 (permalink)
Ref-Gejagter

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Soller klagen Verliert er noch mehr Geld =)
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Alt 28.07.2008, 19:17:34   #14 (permalink)
Sinnmaximierung

ID: 96572
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einfach abwarten und in Ungewissheit warten ob er rechtliche Schritte einleitet mag vielleicht manchen Menschen Ok vorkommen, aber ich denke das ist das Dümmste was Du machen kannst- natürlich auch in moralischer Hinsicht

für sowas ist man haftpflichtversichert, melde denen das und sag dem Verkäufer das auch, damit er sich beruhigen kann
Loshai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2008, 19:25:29   #15 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Nina_Live Beitrag anzeigen
mein Sohn ist gerade mal 7 Jahre alt er hat es gesehen und mit genommen.
Mit sieben ist man schon in der zweiten Klasse - da sollte man schon aufgehört haben, das Zeug der Eltern rumzuschmeißen oder direkt zu zerstören.

Aber das is ja nur so altmodischer Erziehungskrams..
DelphiKing ist offline   Mit Zitat antworten
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