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Alt 22.11.2006, 10:24:08   #1 (permalink)
benutzt Fedora 7

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Reg: 28.04.2006
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Bundeshoernchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Haftpflichtversicherung für Schäden in einer Mietwohnung?

Hi,
wir wollen jetzt in zwei Wochen umziehen und eigentlich lief auch alles glatt, bis der Vermieter vor einer Woche die Wohnung angeschaut hat und der Meinung war, dass wir Türen und irrgendwelches anderes blabla beschädigt hätten.
Nun hat er gemeint, dass wir das über unsere Haftpflichtversicherung laufen lassen sollen, damit er an seine Kohle kommt.
So weit so gut, die Versicherungsfrau war vorhin da und meinte direkt, dass die Versicherung nur für Schäden haftet die ein Dritter durch uns hat und die Wohnung zum Zeitpunkt der Entstehung der Schäden praktisch uns gehörte (obwohl gemietet).
Nun frage ich mich ob das rechtens ist, oder die Versicherung sich einfach nur drückt.

Geändert von Bundeshoernchen (22.11.2006 um 10:36:44 Uhr)
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Alt 22.11.2006, 10:30:34   #2 (permalink)
Gefahrensucher
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ID: 65024
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Reg: 26.04.2006
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anfaenger kann auf vieles stolz seinanfaenger kann auf vieles stolz seinanfaenger kann auf vieles stolz seinanfaenger kann auf vieles stolz seinanfaenger kann auf vieles stolz seinanfaenger kann auf vieles stolz seinanfaenger kann auf vieles stolz seinanfaenger kann auf vieles stolz seinanfaenger kann auf vieles stolz sein
Standard

Meine Freundin hat vor anderthalb Jahren mal unser Klo geschrottet, das hat die Versicherung bezahlt. Allerdings hatten wir Haftpflicht und Hausrat beim selben Anbieter und ich weiß jetzt nicht, welche Versicherung zuständig war.

Achja, auch ne Mietwohnung.
Wenn ich morgens aufwache, wasch' ich mich mit allen Wassern.
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Alt 22.11.2006, 10:37:25   #3 (permalink)
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Reg: 28.04.2006
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tux83 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von Bundeshoernchen Beitrag anzeigen
...und die Wohnung zum Zeitpunkt der Entstehung der Schäden praktisch uns gehörte (obwohl gemietet).
Das ist schlicht und einfach falsch. Die Wohnung hat euch nicht gehört- der Eigentümer ist und bleibt der Vermieter- ich würde sagen, die drücken sich nur. Wozu soll man sonst eine Haftpflichtvers. abschließen, wenn sie da nicht greift- so ein quatsch.
Good News Are Bad News.


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Alt 22.11.2006, 10:40:35   #4 (permalink)
Der Schweizer
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Ehm ... für Mieterschäden kommt doch die Hausratsversicherung auf ... und nicht die Haftpflicht *am Kopf kratz*
Auf jedenfalls bei uns isses so...
The Truth is out There ... oder wars doch nur ich?

SumoSulsi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2006, 10:52:35   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von SumoSulsi Beitrag anzeigen
Ehm ... für Mieterschäden kommt doch die Hausratsversicherung auf ... und nicht die Haftpflicht *am Kopf kratz*
Auf jedenfalls bei uns isses so...
Naja- es kommt drauf an, wo der Schaden ist. Hausrat sind die beweglichen Sachen (alles was man aus der Wohnung tragen kann)- wie z.B. bei Diebstahlt. Haftpflicht denkt das Andere ab, wie z.B. Wasserschäden und so...
Aber so 100% ig kenn ich mich da auch net aus
Good News Are Bad News.


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Alt 22.11.2006, 10:54:36   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von SumoSulsi Beitrag anzeigen
Ehm ... für Mieterschäden kommt doch die Hausratsversicherung auf ... und nicht die Haftpflicht *am Kopf kratz*
Auf jedenfalls bei uns isses so...
soory, FALSCH ! Habe gerade mit meiner Mutter telefoniert ( die macht sowas Hauptberuflich )
Für schäden die durch den Mieter endstanden sind ist die Haftpflicht zuständig !

Die Hausrat ist NUR für Deinen eigenen Hausrat zuständig, zum Hausrat gehören GENERELL KEINE fest eingebauten sachen wie z.B. Türen, Toiletten, Duschen, Badewannen, auch FEST verlegter Teppich gehört nicht dazu !
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Alt 22.11.2006, 10:55:26   #7 (permalink)
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das die nicht zahlen, ist schon richtig

denn die beschädigungen an türen und co sind eine abnutzung an der mietsache, hier die wohnung
dafür hat der mieter gerade zu stehen
wäre mir auch neu, dass für abnutzung eine versicherung einspringt
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Alt 22.11.2006, 10:56:58   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von wittis-web.de Beitrag anzeigen
wäre mir auch neu, dass für abnutzung eine versicherung einspringt
für normale abnutzung brauchen die auch nicht zu zahlen, aber, eine Beschädigung ist keine normale abnutzung
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Alt 22.11.2006, 11:00:41   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von tux83 Beitrag anzeigen
Das ist schlicht und einfach falsch. Die Wohnung hat euch nicht gehört- der Eigentümer ist und bleibt der Vermieter- ich würde sagen, die drücken sich nur. Wozu soll man sonst eine Haftpflichtvers. abschließen, wenn sie da nicht greift- so ein quatsch.
Wenn es tatsächlich so ist, was können wir tun damit die zahlen?
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Alt 22.11.2006, 11:02:30   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Schloesser33 Beitrag anzeigen
für normale abnutzung brauchen die auch nicht zu zahlen, aber, eine Beschädigung ist keine normale abnutzung

ja, aber leichte beschädifgungen der türe durch anecken und co sind abnutzung, das ist kein haftpflichtschaden

beispiel:
die fällt eine vase im flur auf die fliesen - haftpflichschaden
die fliesen ind er küche sind abgerieben durch den täglichen gebrauch mit stühlen - kein haftpflichschaden

die glastür wird beim umzug durch unachtsamkeit zerlegt - haftpflicht
die holztür weist kratzer und macken durch anecken auf - kein haftpflichtschaden

es ist also immer ein großer unterschied im hergang der beschädigung
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Alt 22.11.2006, 11:04:02   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von wittis-web.de Beitrag anzeigen
ja, aber leichte beschädifgungen der türe durch anecken und co sind abnutzung, das ist kein haftpflichtschaden

beispiel:
die fällt eine vase im flur auf die fliesen - haftpflichschaden
die fliesen ind er küche sind abgerieben durch den täglichen gebrauch mit stühlen - kein haftpflichschaden

die glastür wird beim umzug durch unachtsamkeit zerlegt - haftpflicht
die holztür weist kratzer und macken durch anecken auf - kein haftpflichtschaden

es ist also immer ein großer unterschied im hergang der beschädigung
Es sind keine Abnutzungsschäden, die zahlen nur nicht weil die Wohnung angeblich uns gehört. basta.
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Alt 22.11.2006, 11:07:36   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Bundeshoernchen Beitrag anzeigen
Wenn es tatsächlich so ist, was können wir tun damit die zahlen?
Das ist ganz sicher so. Ich würde mich auf den Mietvertrag berufen, da steht normalerweise drin, dass über die Dauer der Vermietung der Vermieter der Eigentümer der Wohnung und evtl. Einbaumöbel und so bleibt.
Wenn es denn ein Haftpflichtschaden ist, dann müssen die zahlen.
Good News Are Bad News.


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Alt 22.11.2006, 11:07:51   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Bundeshoernchen Beitrag anzeigen
Es sind keine Abnutzungsschäden, die zahlen nur nicht weil die Wohnung angeblich uns gehört. basta.

dann haben die falsch begründet

denn meine hausrat inkl galsbruch zahlt zb, wenn durch sturm ein fenster, was angelehnt war, aufgeschlagen wird und dabei zu bruch geht
und mein haus ist mein eigentum!

es ist nur auschlaggebend, wie die entsprechende beschädigung in die sache gekommen ist ..
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Alt 22.11.2006, 11:08:57   #14 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Bundeshoernchen Beitrag anzeigen
Wenn es tatsächlich so ist, was können wir tun damit die zahlen?
hast Du evtl. Bilder von den sachen die bemängelt wurden ?
Hast Du ne Rechtschutz ?
Bist Du in einem Mieterverein ?
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Alt 22.11.2006, 11:11:23   #15 (permalink)
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Zitat:
Zitat von wittis-web.de Beitrag anzeigen
die holztür weist kratzer und macken durch anecken auf - kein haftpflichtschaden

es ist also immer ein großer unterschied im hergang der beschädigung
aber sicher ist das ein haftplichtschaden !
Kratzer und Macken gehören nicht zur normalen Abnutzung.

Ich gebe Dir gerne per PN von meiner mutter, die kennt sich da bestens aus.
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