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Alt 09.12.2008, 11:51:20   #1 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 335034
Lose-Remote
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Reg: 28.11.2008
Beiträge: 579
Profitklicks befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Habe eine Rechtsfrage bezüglich Kündigung.

Hallo...

Ich habe da so ein kleines Problem. Ich konnte Ende 2007 meine Rechnung für meinen Server für das kommende Jahr 2008 nicht zahlen. Fragt mich nicht, warum die von mir die Jahresabrechnung verlangten...
Naja, nach einiger Zeit kam dann ein Brief vom Inkassounternehmen und dann ein Mahnbescheid. Ich machte dann mit dem Rechtsanwalt aus, dass ich das Geld per Raten bezahlen werde.
Dies ist dann auch geschehen.
Kurze Zeit später bemerkte ich, dass mein kompletter Server Webspace und was alles dazu gehört gekündigt, also gelöscht wurde.
Nun ist meine Frage: Müss der Webspaceanbieter denn nicht die bezahlte Leistung auch anbieten? Nun habe ich 1 Jahr den Webspace nicht erhalten, trotzdem aber dafür das Geld + Mahngebühren bezahlt. ca. 290 Euro. Der Anbieter stellt sich ganz stur und verweigert alles.
Natürlich war es von mir damals nicht ok, nicht zu zahlen. Aber darf der Anbieter, wenn er mich gekündigt hat, den hohen Betrag trotzdem einfordern?

Würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könnt.
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Alt 09.12.2008, 13:05:59   #2 (permalink)
PAUSIERT
Benutzerbild von Marty

ID: 48115
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Reg: 28.04.2006
Beiträge: 10.798
Marty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes Ansehen
Standard

Du musst zahlen und er muss die Leistung erbringen. Zahlst Du nicht, kann er das Geld einklagen, leistet er nicht, kannst Du die Leistung einklagen. Wenn er Dir mit einem Inkassounternehmen gekommen ist, dann setz ihm doch ein Frist zur Leistungserbringung und verklage ihn, wenn nach Ablauf der Frist nichts passiert ist.

Dies gilt natürlich nur, wenn vertraglich nicht eine Abschaltung der Dienste bei Rückständen vereinbart wurde.

Marty
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Alt 09.12.2008, 15:24:54   #3 (permalink)
back to the roots
Benutzerbild von birnchen

ID: 134652
Lose-Remote

Reg: 21.04.2006
Beiträge: 11.298
birnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblick
Standard

Wieso fällt dir das denn erst nach einem Jahr auf?

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Alt 09.12.2008, 21:35:20   #4 (permalink)
metal-video.de
Benutzerbild von nephrotrans

ID: 23888
Lose-Remote

nephrotrans eine Nachricht über ICQ schicken nephrotrans eine Nachricht über MSN schicken
Reg: 19.05.2007
Beiträge: 234
nephrotrans ist ein Lichtblicknephrotrans ist ein Lichtblicknephrotrans ist ein Lichtblicknephrotrans ist ein Lichtblicknephrotrans ist ein Lichtblick
Standard

Hallo,

ich steige durch Dein Posting nicht ganz durch...

Zitat:
Zitat von Profitklicks Beitrag anzeigen
Hallo...

Ich habe da so ein kleines Problem. Ich konnte Ende 2007 meine Rechnung für meinen Server für das kommende Jahr 2008 nicht zahlen. Fragt mich nicht, warum die von mir die Jahresabrechnung verlangten...
Naja, nach einiger Zeit kam dann ein Brief vom Inkassounternehmen und dann ein Mahnbescheid. Ich machte dann mit dem Rechtsanwalt aus, dass ich das Geld per Raten bezahlen werde.
Dies ist dann auch geschehen.
Kurze Zeit später bemerkte ich, dass mein kompletter Server Webspace und was alles dazu gehört gekündigt, also gelöscht wurde.
- Wann warst Du denn mit dem Abzahlen fertig und wann wurde dein Webspace gelöscht ?

Zitat:
Nun ist meine Frage: Müss der Webspaceanbieter denn nicht die bezahlte Leistung auch anbieten? Nun habe ich 1 Jahr den Webspace nicht erhalten, trotzdem aber dafür das Geld + Mahngebühren bezahlt. ca. 290 Euro. Der Anbieter stellt sich ganz stur und verweigert alles.
Natürlich war es von mir damals nicht ok, nicht zu zahlen. Aber darf der Anbieter, wenn er mich gekündigt hat, den hohen Betrag trotzdem einfordern?

Würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könnt.
Wenn die Rechnung Ende 2007 kam, dauert es ja in der Regel auch einge Wochen, wenn nicht sogar Monate, bis es letztendlich zum Mahnbescheid kommt, das ganze kann also noch nicht soooo lange her sein - du schreibst aber Du hättest ein Jahr den Webspace nicht erhalten ?

Oder meinst Du, Du hast ihn kein volles Jahr erhalten ?

Hat der Provider den Vertrag vielleicht zwischenzeitlich von seiner Seite gekündigt (was ich für wahrscheinlich halte, wenn er einen Mahnbescheid erwirken musste) ?

Gilt/galt Dein Vertrag für ein Kalenderjahr oder vielleicht immer für ein Jahr vom Tag des Vertragsabschlusses an - wenn ja, war dieses Jahr vielleicht zwischendurch zu Ende ?

Grüsse
nephro
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