Alt 24.10.2007, 14:40:58   #1 (permalink)
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Frage Gütetermin vorm Arbeitsgericht.

Morgen habe ich einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht.

Hat von euch schonmal einen Gütetermin gehabt und kann mir einige Informationen geben worauf ich achten muß ( Kleidung, Auftreten usw. ).

Etwas Hintergrund: Nach fast 8 Jahren im Betrieb wurde mein befristetes Arbeitsverhältnis gekündigt. Gleichzeitig habe ich auch eine ordentliche Kündigung wegen Arbeitsmangel erhalten. Der Betriebsrat hat der Kündigung widersprochen.


Schonmal danke für eure Antworten!
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Alt 24.10.2007, 15:08:05   #2 (permalink)
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Bei einem Gütetermin passiert in der Praxis üblicherweise wenig bis gar nichts. Das Gericht versucht noch einmal darauf hinzuwirken, dass sich die Parteien gütlich einigen, also auf Vorschlag des Gerichts einen Vergleich schließen. Klappt das, wird dieser als Beschluss vormuliert und eine Frist gesetzt, bis wann widerrufen werden kann. Nach Ablauf der Frist, gilt dann das im Vergleich beschriebene und das Gericht freut sich, weil kein Urteil geschrieben werden muss.
Hat zumindest eine der Parteien kein Interesse an einem Vergleich, passiert auch nichts weiter. Es wird dann nur der Termin für die eigentliche Verhandlung festgelegt und das war es dann schon.

Zur Kleidungsfrage: theoretisch kannst du anziehen was du willst. Wichtig ist eigentlich nur, dass du dich darin wohl fühlst. Es bringt dir herzlich wenig wenn du im Dreiteiler erscheinst und jeder sieht, dass dir unbehaglich ist. Ich würde nur darauf achten, dass es sauber ist und einigermaßen ordentlich aussieht.

Auftreten: Wenn du von einem Anwalt vertreten wirst, besteht deine Aufgabe im großen und ganzen darin neben dem zu sitzen und auf eventuelle Fragen zu antworten.
Aber auch ohne Anwalt (eigentlich schlechter), brauchst du dir keine großen Sorgen drum machen. Das Gericht weiß, dass du Laie bist und sieht dir das eine oder andere nach, was einem Anwalt auf die Füße fallen würde.

Achja - beim Arbeitsgericht geht es meistens recht locker zu. Dennoch würde ich - zumindest um sicher zu gehen - aufstehen, wenn das Gericht den Saal betritt. Besser man ist der einzige der steht, als der einzige der sitzt.

Edit: je nach dem, wie gut/ engagiert dein Betriebsrat ist, wird der dir zur Seite stehen. Frag dort einfach noch kurz nach, ob dich nicht jemand begleitet. Immerhin haben sie ja der Kündigung widersprochen und könnten vielleicht auch noch etwas zur Sachen sagen.
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Alt 24.10.2007, 15:24:51   #3 (permalink)
el shabó
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Ich hätte mich trotzdem um einen Anwalt bemüht (wenn Du in der Gewerkschaft bist bekommst Du einen gestellt). Besser ist das

z.B. deswegen, nach so langer Zeit ist aber auch ne schöne Abfindung fällig Auch weil der Betriebsrat der Kündigung widersprochen hat !
michardt
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Alt 24.10.2007, 15:31:30   #4 (permalink)
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Danke!
Ich werde da morgen nicht alleine hingehen sondern mit einem Vertreter von der Gewerkschaft. Dann werde ich versuchen mich etwas zurück zuhalten.

Unseren BR hatte ich nicht gefragt. Ich denke mal der darf beim nächsten Termin erscheinen.

Weist du zufälliger weise ob der Vertreter der gegenseite mir/uns eine Kopie der Personalakte aushändigen muß damit wir uns besser auf die nächste Runde vorbereiten können?


Muß der Vertreter der Firma fragen von uns zur Personalakte beantworten?
( Was man alles vergisst seinen Gewerkschaftsmensch zufragen)
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Alt 24.10.2007, 15:37:52   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von superubbi Beitrag anzeigen
...

Weist du zufälliger weise ob der Vertreter der gegenseite mir/uns eine Kopie der Personalakte aushändigen muß damit wir uns besser auf die nächste Runde vorbereiten können?


Muß der Vertreter der Firma fragen von uns zur Personalakte beantworten?
( Was man alles vergisst seinen Gewerkschaftsmensch zufragen)
glaube nicht, bin mir da aber nicht sicher. (Wo bei sich mir die Frage stellt was das mit der Personalakte soll )

Vergiss nicht ein Arbeitszeugnis zu fordern.
michardt
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Alt 24.10.2007, 15:38:19   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von michardt Beitrag anzeigen
Ich hätte mich trotzdem um einen Anwalt bemüht (wenn Du in der Gewerkschaft bist bekommst Du einen gestellt). Besser ist das

z.B. deswegen, nach so langer Zeit ist aber auch ne schöne Abfindung fällig Auch weil der Betriebsrat der Kündigung widersprochen hat !
Ich möchte keine Abfindung sondern weiterbeschäftigt werden, da die Arbeit vernüftig bezahlt wird und mir die Arbeit Spaß macht.

Noch eine Frage: Wenn man ein sehr bescheidenes Arbeitszeugnis erhalten hat, hat man dann auch eine realistiche Chance ein Vernüftiges zuerhalten obwohl man einige negative Einträge in der Personalakte hat?
Von sich aus wollte die Firma das nicht ändern.
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Alt 24.10.2007, 15:42:35   #7 (permalink)
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Was die Akte und die Fragen angeht: ich würde sagen, ja, bin mir aber nicht 100% sicher und will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Das kannst du deinen Vertreter der Gewerkschaft aber auch morgen noch fragen - so du ihn denn vor der Verhandlung noch siehst. Ansonsten stell die Frage einfach vor Gericht, die werden dir dann schon dir richtige Antwort geben.

Was nun die Anwälte der Gewerkschaft angeht, da habe ich nur sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Sicher es ist im Zweifelsfall besser, wenn zumindest so einer dabei ist, aber einen "richtigen" Anwalt, der sich auch wirklich um die Belange des Mandanten kümmert ersetzen sie in der Regel nicht. (Schon oft habe ich erlebt, dass die gerade noch während des akademischen Viertels angekommen sind, sich umsahen und dann erstmal fragten: "und wer ist mein Mandant?"; das sagt eigentlich alles.)
Hast du eine Rechtschutzversicherung, such dir auf jeden Fall noch einen Anwalt - natürlich nicht zu morgen, aber zumindest für die wohl anstehende Hauotverhandlung! Hast du keine, solltest du abwägen, wie gut du dich von der Gewerkschaft vertreten fühlst - gegen die Kosten die ein eigener Anwalt verursacht.
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Alt 24.10.2007, 15:42:39   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von michardt Beitrag anzeigen
glaube nicht, bin mir da aber nicht sicher. (Wo bei sich mir die Frage stellt was das mit der Personalakte soll )

Vergiss nicht ein Arbeitszeugnis zu fordern.
Es hat damit zutun das ich dadurch der Firma nachweisen könnte das sie eine ihre Pflichten verletzt hat.
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Alt 24.10.2007, 15:43:43   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von superubbi Beitrag anzeigen
....
Noch eine Frage: Wenn man ein sehr bescheidenes Arbeitszeugnis erhalten hat, hat man dann auch eine realistiche Chance ein Vernüftiges zuerhalten obwohl man einige negative Einträge in der Personalakte hat?
Von sich aus wollte die Firma das nicht ändern.
Der Betrieb ist verpflichtet Dir ein "Wohlwollendes" Arbeitszeugnis auszustellen und wird falls er es für nötig hält (natürlich Verschlüsselt) darin die Verfehlungen erwähnen. (Soviel zum Wohlwollend )

Eine Weiterbeschäftigung wird warscheinlich abgelehnt werden, da Dir ja aus Arbeitsmangel gekündigt wurde :-(
michardt
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Alt 24.10.2007, 15:45:25   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von superubbi Beitrag anzeigen
Ich möchte keine Abfindung sondern weiterbeschäftigt werden, da die Arbeit vernüftig bezahlt wird und mir die Arbeit Spaß macht.
Um so wichtiger wäre ein Anwalt.

Zitat:
Zitat von superubbi Beitrag anzeigen
Noch eine Frage: Wenn man ein sehr bescheidenes Arbeitszeugnis erhalten hat, hat man dann auch eine realistiche Chance ein Vernüftiges zuerhalten obwohl man einige negative Einträge in der Personalakte hat?
Von sich aus wollte die Firma das nicht ändern.
Was im Arbeitszeugnis steht, kannst du schlecht beeinflussen - das entscheidet der Arbeitgeber. Ein "anständiges" Arbeutszeugnis könnte aber zum Beispiel Teil eines Vergleiches sein, damit du dann ggf. bessere Chancen auf eine neue Stelle hast.
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Alt 24.10.2007, 15:50:22   #11 (permalink)
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Zitat:
Was nun die Anwälte der Gewerkschaft angeht, da habe ich nur sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Sicher es ist im Zweifelsfall besser, wenn zumindest so einer dabei ist, aber einen "richtigen" Anwalt, der sich auch wirklich um die Belange des Mandanten kümmert ersetzen sie in der Regel nicht. (Schon oft habe ich erlebt, dass die gerade noch während des akademischen Viertels angekommen sind, sich umsahen und dann erstmal fragten: "und wer ist mein Mandant?"; das sagt eigentlich alles.)
Hast du eine Rechtschutzversicherung, such dir auf jeden Fall noch einen Anwalt - natürlich nicht zu morgen, aber zumindest für die wohl anstehende Hauotverhandlung! Hast du keine, solltest du abwägen, wie gut du dich von der Gewerkschaft vertreten fühlst - gegen die Kosten die ein eigener Anwalt verursacht.
Das ist unter anderem einer der Gründe weswegen ich mich hier erkundige.
Bis jetzt bin ich mit den Vertretern von der Gewerkschaft zufrieden.

Ich habe mir auch ein richtig gutes Buch( Abmahnung und Kündigung) zum Thema zugelegt aber da steht auch nicht alles drin.

Rechtschutzversicherung habe ich nicht. Ich hatte mich aber mal bei einem Anwalt erkundigt was der Spaß kostet .. da wirst du blass bei!

Ich bin schon richtig nervös wegen morgen ich hoffe das ich nacher schlafen kann damit ich da morgen nicht verpennt ankomme.
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Alt 24.10.2007, 15:50:31   #12 (permalink)
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Da ich gestern erst selber mein gerichts termin hatte kann ich dir ein paar kleine tipps geben

Kleidung was du immer an hast anziehen hatte bei mir ca 15 min gedauert mit anwahlt

Alles was du von arbeigeber bekommen hast solltest du genau gelesen haben nicht das du ein verzicht oder so unterschrieben hast

Anwahlt wäre wichig gewessen es gibt auch gerichtskosten bei hilfe die man beantragen konnte bei mir hat alles mein anwahlt gesprochen mußte dort nix sagen außer ob ich mit den urteil einferstanden bin und wahr noch ca 5 min mit meinen anwahlt vor der tür ob sich das lohnt weiter zu klagen lohnt
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Alt 24.10.2007, 15:59:28   #13 (permalink)
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Wie gesagt, es ist "nur" ein Gütetermin. Sei also nicht nervös, es passiert nichts, was nicht schlimmstenfalls wieder rückgängig gemacht werden kann (oben erwähnte Frist im Falle eines Vergleichs).
Sieh es besser als eine Art Einstimmung auf das, was dann noch kommen wird - du lernst schon mal alles kennen: Weg zum Gericht (klingt banal, ist aber auch wichtig), den Richter, was eigentlich passiert...

Anwälte kosten natürlich ziemlich viel, aber wenn einer von denen es dann schaffen sollte, dass du deinen Job behälst, war er es auch wert! Und je nach dem, wie deine Vermögenslage ist, kannst du auch PKH (Prozesskostenhilfe) beantragen - die hat aber ziemlich enge Grenzen.

Bleib ruhig!!!
Thum ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.10.2007, 16:02:49   #14 (permalink)
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Zitat:
Eine Weiterbeschäftigung wird warscheinlich abgelehnt werden, da Dir ja aus Arbeitsmangel gekündigt wurde :-(
Schreiben können die viel fakt ist das ich in meiner Abteilung die meisten Sozialpunkte habe(im Febuar kommen 3 weitere dazu) und im Betrieb sind noch Zeitarbeitnehmer beschäftigt sind.

Stimmt es eigentlich das der Arbeitgeber wenn man den Prozess gewinnt, den Lohn nachzahlen muß?
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Alt 24.10.2007, 16:18:05   #15 (permalink)
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Zitat:
Sieh es besser als eine Art Einstimmung auf das, was dann noch kommen wird - du lernst schon mal alles kennen: Weg zum Gericht (klingt banal, ist aber auch wichtig), den Richter, was eigentlich passiert...
Ich hatte mir das Gebäude schon angesehen am Anfang ist eine Sicherheitsschleuse wo du auf Metallgegestände untersucht wirst.

Mußte gucken wielange ich brauche bis ich da bin.Möchte auf jedenfall pünklich ankommen, morgen wird alles was eine Weckfunktion hat klingeln zusetzlich habe noch einige Weckanrufe organisirt.


Sind die Verhandlungen eigentlich öffentlich?
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