Alt 11.12.2008, 20:39:16   #1 (permalink)
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Evilman64 wird schon bald berühmt werdenEvilman64 wird schon bald berühmt werden
Standard Gültigkeit von Geschenkgutscheinen?

Hi,
ich habe eben beim Aufräumen einen 4 Jahre alten Einkaufsgutschein für einen Einzelhändler gefunden. Auf dem Gutschein steht aber nirgendwo wie lange dieser gültig ist, ist dieser dann unbegrenzt gültig oder gibt es da irgendwelche gesetzlichen Regelungen? Falls dies der Fall ist, dann bitte mit Quellenangabe.
Danke schonmal!

Mfg Evilman64
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Alt 11.12.2008, 20:42:30   #2 (permalink)
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Gerichtsurteile besagen, das eine zeitliche Befristung rechtswidrig sei (in der Regel)
Mindestens jedoch 3 Jahre
Quellenangaben folgen ...
Aber frag doch auch mal den Händler selbst

http://iq.lycos.de/qa/show/799996/Wi...-gueltig-sein/
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Alt 11.12.2008, 20:48:18   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Totte Beitrag anzeigen
Gerichtsurteile besagen, das eine zeitliche Befristung ohne Angabe rechtswidrig sei (in der Regel)
Mindestens jedoch 3 Jahre
Quellenangaben folgen ...
Aber frag doch auch mal den Händler selbst

http://iq.lycos.de/qa/show/799996/Wi...-gueltig-sein/
Das will ich ja morgen auch machen, nur falls es da Gesetze zu gibt und er sich weigert, würde ich ihm das auf den Tisch knallen.
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Alt 11.12.2008, 20:49:54   #4 (permalink)
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4Jahre
3 Jahre "Verjährungsfrist", ich glaub, freundlich sein bringt hier mehr als Gesetzblätter knallen
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Alt 11.12.2008, 21:17:27   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Totte Beitrag anzeigen
4Jahre
3 Jahre "Verjährungsfrist", ich glaub, freundlich sein bringt hier mehr als Gesetzblätter knallen
Dann werde ich es wohl mal lieber so probieren, vlt habe ich ja Glück...
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Alt 12.12.2008, 09:57:30   #6 (permalink)
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Gutscheine haben kein Verfallsdatum...

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
https://www.facebook.com/qundkaelbchen
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Alt 12.12.2008, 10:02:44   #7 (permalink)
Troddl
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Ansichtssache: http://www.123recht.net/forum_topic....56460&ccheck=1
immer mitten in der Stadt
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Alt 12.12.2008, 10:13:48   #8 (permalink)
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caprice ist ein sehr geschätzter Menschcaprice ist ein sehr geschätzter Menschcaprice ist ein sehr geschätzter Menschcaprice ist ein sehr geschätzter Mensch
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Ich hab auch einen Büchergutschein zu Hause liegen der schon 1 Jahr "verfallen" ist. Auf Nachfrage hieß es das ich den solange einlösen kann wie das Geschäft existiert. Solange der Kunde König sein soll fände ich es bescheiden wenn einmal bezahltes Geld nicht auch in Ware eingetauscht werden kann.
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Alt 12.12.2008, 10:16:16   #9 (permalink)
Scripteshop24.de
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lief die Tage erst im Fernseh

ein Gutschein mit Frist muss mindestens 1 Jahr Bestand haben
ohne Frist 3 Jahre ab Jahresende des Ausstellungsjahres (hier gehe ich mal von aus, dass das angelegt an die Verjährung ist)
wittis-web.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2008, 19:53:24   #10 (permalink)
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gameboy58 hat eine strahlende Zukunftgameboy58 hat eine strahlende Zukunftgameboy58 hat eine strahlende Zukunftgameboy58 hat eine strahlende Zukunftgameboy58 hat eine strahlende Zukunftgameboy58 hat eine strahlende Zukunftgameboy58 hat eine strahlende Zukunftgameboy58 hat eine strahlende Zukunftgameboy58 hat eine strahlende Zukunftgameboy58 hat eine strahlende Zukunftgameboy58 hat eine strahlende Zukunft
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Ganz einig scheinen die Gerichte sich da nicht zu sein. Die Tendenz geht dahin, das alles unter einem Jahr zu kurz ist - und dann die gesetzliche Verjährung gilt (3 volle Kalenderjahre nach Ausstellung).

Aber selbst danach ist der Gutschein nicht unbedingt wertlos. Ich kann den GS zwar nicht mehr 1:1 einlösen, der Händler muss ihn aber abzüglich eines entgangenen Gewinnes noch auszahlen/annehmen (gekaufte GS, nicht Aktions-GS).
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Alt 13.12.2008, 20:09:53   #11 (permalink)
Kowelenzer ASSI
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ID: 130076
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Dilemma ist ein wunderbarer AnblickDilemma ist ein wunderbarer AnblickDilemma ist ein wunderbarer AnblickDilemma ist ein wunderbarer AnblickDilemma ist ein wunderbarer AnblickDilemma ist ein wunderbarer AnblickDilemma ist ein wunderbarer AnblickDilemma ist ein wunderbarer Anblick
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Zitat:
Zitat von wittis-web.de Beitrag anzeigen
lief die Tage erst im Fernseh

ein Gutschein mit Frist muss mindestens 1 Jahr Bestand haben
ohne Frist 3 Jahre ab Jahresende des Ausstellungsjahres (hier gehe ich mal von aus, dass das angelegt an die Verjährung ist)
War das nicht bei Galileo? Hab da sowas in Erinnerung?!
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