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Alt 08.01.2010, 13:45:35   #1 (permalink)
Benutzer

ID: 349151
Lose-Remote

Reg: 02.05.2009
Beiträge: 66
Niclas09 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Gründung einer Mini-GmbH?

Hallo Leute,
ich hätte da mal 2 Fragen und hoffe ihr könnt mir diese Beantworten:

Ist es auch möglich eine Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft, Haftungsbeschränkt) auch als einzelne Person zugründen, bzw macht das Sinn?

Nehmen wir an, ich würde dieses Jahr einen Umsatz von 100.000 durch ein geplantes Event machen, was hätte ich denn für Optionen?

Momentan habe ich nur ein Kleingewerbe, welches sich zudem noch auf ganz andere Sachen beschränkt und bei dem ja ein Maximalgewinn von 17.500 nicht überschritten werden darf.

Gruß
Niclas
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Alt 08.01.2010, 13:49:42   #2 (permalink)
SEO

ID: 165221
Lose-Remote
Abwesend

cruZe eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 20.04.2006
Beiträge: 4.238
cruZe ist einfach richtig nettcruZe ist einfach richtig nettcruZe ist einfach richtig nettcruZe ist einfach richtig nett
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Zitat:
Zitat von Niclas09 Beitrag anzeigen
Momentan habe ich nur ein Kleingewerbe, welches sich zudem noch auf ganz andere Sachen beschränkt und bei dem ja ein Maximalgewinn von 17.500 nicht überschritten werden darf.
Die Aussage ist vollkommend falsch, aber macht ja nix.

Würde Dir raten dich professionell bei einem Steuerberater beraten zu lassen.
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cruZe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2010, 13:50:03   #3 (permalink)
R1150 GS Fahrer
Benutzerbild von (Bier)Kelle

ID: 1297
Lose-Remote

(Bier)Kelle eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 28.04.2006
Beiträge: 5.132
(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen(Bier)Kelle genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von Niclas09 Beitrag anzeigen
Ist es auch möglich eine Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft, Haftungsbeschränkt) auch als einzelne Person zugründen, bzw macht das Sinn?
Klar geht das.

Und Sinn macht allein schon die Haftungsbeschränkung.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
https://www.facebook.com/qundkaelbchen
(Bier)Kelle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2010, 13:50:50   #4 (permalink)
Erfahrener Benutzer
Benutzerbild von ice_crusher

ID: 270009
Lose-Remote

Reg: 07.01.2007
Beiträge: 1.380
ice_crusher ist einfach richtig nettice_crusher ist einfach richtig nettice_crusher ist einfach richtig nettice_crusher ist einfach richtig nett
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Zitat:
Zitat von Niclas09 Beitrag anzeigen

Ist es auch möglich eine Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft, Haftungsbeschränkt) auch als einzelne Person zugründen, bzw macht das Sinn?
Ja es ist möglich! Und warum sollte es keinen Sinn machen?

Zitat:
Zitat von Niclas09 Beitrag anzeigen

Nehmen wir an, ich würde dieses Jahr einen Umsatz von 100.000 durch ein geplantes Event machen, was hätte ich denn für Optionen
Was meinst du damit genau?

Gruß ice_crusher
ice_crusher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2010, 14:11:54   #5 (permalink)
Prinzessin
Benutzerbild von mirabelle

ID: 208632
Lose-Remote

mirabelle eine Nachricht über ICQ schicken mirabelle eine Nachricht über AIM schicken
Reg: 20.04.2006
Beiträge: 6.287
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Wenn ich mich nicht täusche (ich müsste in meinen Unterlagen schaun) ist dein Umsatz für das Bestehen der "mini GmbH" uninteressant. Soweit ich mich erinner musst du aber nach und nach die Stammeinlagen einer "großen GmbH" anhäufen. Wenn du das dann hast kannst du wählen, ob du weiterhin eine "UG" bleiben möchtest oder dann aber eine vollwertige GmbH (dürfe sich eigentlich nur am Firmennamen etwas ändern und natürlich am Ruf )
mirabelle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2010, 14:21:07   #6 (permalink)
Friedensextremist
Benutzerbild von Hiltwin

ID: 345601
Lose-Remote

Reg: 19.03.2009
Beiträge: 2.215
Hiltwin genießt hohes AnsehenHiltwin genießt hohes AnsehenHiltwin genießt hohes AnsehenHiltwin genießt hohes AnsehenHiltwin genießt hohes AnsehenHiltwin genießt hohes AnsehenHiltwin genießt hohes AnsehenHiltwin genießt hohes AnsehenHiltwin genießt hohes AnsehenHiltwin genießt hohes AnsehenHiltwin genießt hohes Ansehen
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Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Klar geht das.

Und Sinn macht allein schon die Haftungsbeschränkung.

gruss kelle!
Und wofür?

Insbesondere, wenn er Events veranstaltet?

Ordentliche Veranstalter decken ein Risiko durch eine Veranstalter-Haftpflicht ab.

Es bleibt die Frage, ob man sich für eine Veranstaltung den mit einer GmbH anfallenden Verwaltungs- und Kostenaufwand antut. Denn egal ob "Mini" oder nicht, GmbH ist GmbH.

Und weil Cruze nur "falsch" schreibt:

17.500 EUR ist die Grenze, wo man auf Mwst-Veranlagung verzichten kann. Das ist allerdings eine Umsatz- und keine Gewinngrenze ....

Wenn Du Probleme hast, das zu unterscheiden, hol Dir auf jeden Fall jemanden Kompetentes ins Boot oder belege ein Existenzgründerseminar.
Schwerter zu Pflugscharen - Geschütze zu Windrädern

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LK
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Alt 08.01.2010, 15:14:07   #7 (permalink)
Board-Diver

ID: 16415
Lose-Remote

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Reg: 07.05.2006
Beiträge: 222
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Zitat:
Zitat von Hiltwin Beitrag anzeigen
Und wofür?

Insbesondere, wenn er Events veranstaltet?

Ordentliche Veranstalter decken ein Risiko durch eine Veranstalter-Haftpflicht ab.

Es bleibt die Frage, ob man sich für eine Veranstaltung den mit einer GmbH anfallenden Verwaltungs- und Kostenaufwand antut. Denn egal ob "Mini" oder nicht, GmbH ist GmbH.

Und weil Cruze nur "falsch" schreibt:

17.500 EUR ist die Grenze, wo man auf Mwst-Veranlagung verzichten kann. Das ist allerdings eine Umsatz- und keine Gewinngrenze ....

Wenn Du Probleme hast, das zu unterscheiden, hol Dir auf jeden Fall jemanden Kompetentes ins Boot oder belege ein Existenzgründerseminar.
Mit Haftungsbeschränkung ist hier die persönliche Haftung der Unternehmer gemeint. Bei einer GmbH haftet nur das Firmenvermöger, nicht jedoch die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.
Daher rührt auch der Name Kapitalgesellschaft.
Monsy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2010, 16:44:18   #8 (permalink)
Benutzer

ID: 349151
Lose-Remote

Reg: 02.05.2009
Beiträge: 66
Niclas09 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo, vielen Lieben Dank für eure vielen Antworten erst einmal !

Zitat:
Zitat von Hiltwin Beitrag anzeigen
Und wofür?

Insbesondere, wenn er Events veranstaltet?

Ordentliche Veranstalter decken ein Risiko durch eine Veranstalter-Haftpflicht ab.

Es bleibt die Frage, ob man sich für eine Veranstaltung den mit einer GmbH anfallenden Verwaltungs- und Kostenaufwand antut. Denn egal ob "Mini" oder nicht, GmbH ist GmbH.

Hey, Danke für die Antwort !
Du sagst, es wäre ehreblicher mehraufwand, der sich nicht lohnen würde/könnte, aber was wäre denn meine alternative?

Eine Haftpflicht ist auf jeden Fall mit eingeplant, alles andere wäre ja Fahrlässig..

Zitat:
Zitat von mirabelle Beitrag anzeigen
Wenn ich mich nicht täusche (ich müsste in meinen Unterlagen schaun) ist dein Umsatz für das Bestehen der "mini GmbH" uninteressant. Soweit ich mich erinner musst du aber nach und nach die Stammeinlagen einer "großen GmbH" anhäufen. Wenn du das dann hast kannst du wählen, ob du weiterhin eine "UG" bleiben möchtest oder dann aber eine vollwertige GmbH (dürfe sich eigentlich nur am Firmennamen etwas ändern und natürlich am Ruf )
Genau, das habe ich auch gelesen, das man 25% Des Jahresgewinnes als "Eigenkapitalbildende Rücklage" zurückhalten muss, bis 20 oder 25.000 Euro.. Da sind die meinungen im Netz auseinander gegangen.

Zitat:
Zitat von ice_crusher Beitrag anzeigen
Ja es ist möglich! Und warum sollte es keinen Sinn machen?

Was meinst du damit genau?

Gruß ice_crusher
Was davon meinst du denn jetzt genau? Der Gewinn oder meine Frage bezüglich möglicher Optionen? Na, ich meine, ob es bessere Varianten gibt, wie ich das ganze Regeln kann, villeicht sogar ohne extra etwas zu Gründen?


Ich werde selbstverständlich noch einen Steuerberater aufsuchen, nur möchte ich dort nicht ganz unvorbereitet auftauchen.

Liebe Grüße
Niclas
Niclas09 ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2010, 20:34:45   #9 (permalink)
Erfahrener Benutzer
Benutzerbild von Kesselchen

ID: 247174
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Reg: 02.07.2006
Beiträge: 6.512
Kesselchen genießt hohes AnsehenKesselchen genießt hohes AnsehenKesselchen genießt hohes AnsehenKesselchen genießt hohes AnsehenKesselchen genießt hohes AnsehenKesselchen genießt hohes AnsehenKesselchen genießt hohes AnsehenKesselchen genießt hohes AnsehenKesselchen genießt hohes AnsehenKesselchen genießt hohes AnsehenKesselchen genießt hohes Ansehen
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Zitat:
Zitat von Niclas09 Beitrag anzeigen
Genau, das habe ich auch gelesen, das man 25% Des Jahresgewinnes als "Eigenkapitalbildende Rücklage" zurückhalten muss, bis 20 oder 25.000 Euro.. Da sind die meinungen im Netz auseinander gegangen.
25.000 Euro sind es (die zur Gründung einer GmbH in Deutschland erforderlich sind). Somit sind es auch 25.000 Euro für die Umwandlung einer Mini-GmbH in eine "Echte"

LG
Kesselchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2010, 20:57:08   #10 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 48539
Lose-Remote

StefanZ eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 20.04.2006
Beiträge: 491
StefanZ sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreStefanZ sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreStefanZ sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
Standard

Hallo,

ich habe auch einige Zeit ein Kleingewerbe betrieben. Da sich der Umsatz jedoch inzwischen jenseits der, für ein Kleinunternehmen zulässigen, 17.500 €/Jahr bewegt, werde ich mein Unternehmen auch dieses Jahr in eine GmbH umwandeln müssen.

Ich habe schon einiges mit meiner Steuerberaterin besprochen, wenn also noch Fragen offen sind, schickt mir einfach eine PN.

Zitat:
Zitat von Kesselchen Beitrag anzeigen
25.000 Euro sind es (die zur Gründung einer GmbH in Deutschland erforderlich sind). Somit sind es auch 25.000 Euro für die Umwandlung einer Mini-GmbH in eine "Echte"
LG
Sobald die 17.500 € Umsatz / Jahr überschritten sind, sollten auch die 25.000 € Stammkapital kein großes Problem darstellen. Gerade weil dazu sämtliches im Unternehmen befindliches Kapital wie Dienstwagen etc. zählen.

Wenn du also noch nichtmal die 25.000 € aufbringen kannst, reicht ein Kleinunternehmen. Und erst sobald der Umsatz überschritten wird, wird dir das Finanzamt auf die Nerven gehen. ;-) (Für das folgende Geschäftsjahr)
StefanZ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2010, 13:49:42   #11 (permalink)
Mitelloser Nutzer

ID: 99260
Lose-Remote

Reg: 18.05.2006
Beiträge: 253
chris88 chris88
Standard

Hallo,

ich habe die vorherigen Antworten mal kurz überflogen. Meine Meinung:

Leider macht das als einzelne Person keinen Sinn. Denn 1. ist zwar die Gesellschaft persönlich haftend, jedoch haftet auch der Geschäftsführer dieser, was ja wohl du bist, wenn du alleine bist. 2. musst du jetzt nicht nur deine Einnahmen versteuern, sondern auch noch deinen Gewinn (bzw. dein Gehalt).

Das war eine kurze Zusammenfassung meinerseits.

Grüße
Diese Signatur könnt Ihr wieder mieten!
chris88 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2010, 06:57:00   #12 (permalink)
PAUSIERT
Benutzerbild von Marty

ID: 48115
Lose-Remote

Marty eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 28.04.2006
Beiträge: 10.798
Marty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes Ansehen
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Zitat:
Zitat von chris88 Beitrag anzeigen
Denn 1. ist zwar die Gesellschaft persönlich haftend, jedoch haftet auch der Geschäftsführer dieser, was ja wohl du bist, wenn du alleine bist.
Seit wann haftet bei einer GmbH der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen für normale Schulden des Unternehmens? Er haftet nur bei Pflichtverletzungen oder Straftaten.

Zitat:
2. musst du jetzt nicht nur deine Einnahmen versteuern, sondern auch noch deinen Gewinn (bzw. dein Gehalt).
Entweder wird der Gewinn versteuert oder das Gehalt. Wenn Gehalt gezahlt wird, ist der Gewinn entsprechend niedriger. Und das hat steuerlich sehr gute Gestaltungsmöglichkeiten.

Zitat:
Das war eine kurze Zusammenfassung meinerseits.
Die sachlich absolut falsch war.

Marty
Marty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2010, 18:29:24   #13 (permalink)
Mitelloser Nutzer

ID: 99260
Lose-Remote

Reg: 18.05.2006
Beiträge: 253
chris88 chris88
Standard

Schon immer haftet der Geschäftsführer. Erst muss die GmbH den Umsatz versteuern, dann du dein Gehalt.

Bitte genau informieren vor solch wichtigen Auskünften.

Danke.
Diese Signatur könnt Ihr wieder mieten!
chris88 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2010, 18:43:03   #14 (permalink)
...

Reg: 02.05.2006
Beiträge: 571
Samy kann auf vieles stolz seinSamy kann auf vieles stolz seinSamy kann auf vieles stolz seinSamy kann auf vieles stolz seinSamy kann auf vieles stolz seinSamy kann auf vieles stolz seinSamy kann auf vieles stolz seinSamy kann auf vieles stolz seinSamy kann auf vieles stolz sein
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Zitat:
Zitat von chris88 Beitrag anzeigen
Schon immer haftet der Geschäftsführer.
Bei welchen Dingen haftet er?

Zitat:
Zitat von chris88 Beitrag anzeigen
Bitte genau informieren vor solch wichtigen Auskünften.
Dafür sollte man nen Anwalt befragen, der haftet nämlich auch :P

GmbH haftet nur mit dem Vermögen der GmbH und nicht mit dem des Gesellschafters!
Ich verspreche nichts, aber das halt ich auch!!
Samy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2010, 18:50:44   #15 (permalink)
Neuer Benutzer
Benutzerbild von zordrag

ID: 340697
Lose-Remote

Reg: 17.02.2009
Beiträge: 22
zordrag wird schon bald berühmt werdenzordrag wird schon bald berühmt werden
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Zitat:
Zitat von chris88 Beitrag anzeigen
Schon immer haftet der Geschäftsführer. Erst muss die GmbH den Umsatz versteuern, dann du dein Gehalt.

Bitte genau informieren vor solch wichtigen Auskünften.

Danke.


Sorry, aber da muss ich mich jetzt auch mal dazwischen hängen. Der geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet wie Marty es schon geschrieben hat nur für grobe Fahrlässigkeit, oder aber auch für gesetzeswiedriges Verhalten (z.b. nicht abführen der Sozialabgaben). Ansonsten haftet die gesellschaft in Höhe ihrer Einlagen. Und das sind im falle einer Mini-GmbH eben nur 1,-€. Sonst würde die ganze rechtsform GmbH keinen Sinn machen.

und auch beim Thema Steuern muss ich Marty zustimmen. Das Gehalt des Geschäftsführers geht vom Umsatz der GmbH ab, bevor es versteuert wird, somit ist auf das gehalt nur die Lohnsteuer des GF fällig, und der steuerpflichtige Umsatz der Gesellschaft sinkt auch, was tatsächlich zu Steuerersparnissen führen kann. Auch hier würde alles andere wenig sinn machen und zu einer doppelten versteuerung führen, die meines wissens nach nicht zulässig ist (hier bin ich mir aber nich 100%ig sicher).
zordrag ist offline   Mit Zitat antworten
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