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#1 (permalink) |
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Benutzer
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Hallo Leute,
ich hätte da mal 2 Fragen und hoffe ihr könnt mir diese Beantworten: Ist es auch möglich eine Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft, Haftungsbeschränkt) auch als einzelne Person zugründen, bzw macht das Sinn? Nehmen wir an, ich würde dieses Jahr einen Umsatz von 100.000 durch ein geplantes Event machen, was hätte ich denn für Optionen? Momentan habe ich nur ein Kleingewerbe, welches sich zudem noch auf ganz andere Sachen beschränkt und bei dem ja ein Maximalgewinn von 17.500 nicht überschritten werden darf. Gruß Niclas |
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#2 (permalink) | |
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SEO
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Zitat:
Würde Dir raten dich professionell bei einem Steuerberater beraten zu lassen. |
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#3 (permalink) | ||
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R1150 GS Fahrer
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Zitat:
Und Sinn macht allein schon die Haftungsbeschränkung. gruss kelle! Zitat:
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#4 (permalink) | ||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Zitat:
Gruß ice_crusher |
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#5 (permalink) |
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Prinzessin
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Wenn ich mich nicht täusche (ich müsste in meinen Unterlagen schaun) ist dein Umsatz für das Bestehen der "mini GmbH" uninteressant.
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#6 (permalink) | |
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Friedensextremist
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Zitat:
Insbesondere, wenn er Events veranstaltet? Ordentliche Veranstalter decken ein Risiko durch eine Veranstalter-Haftpflicht ab. Es bleibt die Frage, ob man sich für eine Veranstaltung den mit einer GmbH anfallenden Verwaltungs- und Kostenaufwand antut. Denn egal ob "Mini" oder nicht, GmbH ist GmbH. Und weil Cruze nur "falsch" schreibt: 17.500 EUR ist die Grenze, wo man auf Mwst-Veranlagung verzichten kann. Das ist allerdings eine Umsatz- und keine Gewinngrenze .... Wenn Du Probleme hast, das zu unterscheiden, hol Dir auf jeden Fall jemanden Kompetentes ins Boot oder belege ein Existenzgründerseminar. Schwerter zu Pflugscharen - Geschütze zu Windrädern Scheint, als gäbe es Gutscheine ohne Ende LK |
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#7 (permalink) | |
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Board-Diver
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Zitat:
Daher rührt auch der Name Kapitalgesellschaft. |
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#8 (permalink) | |||
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Benutzer
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Hallo, vielen Lieben Dank für eure vielen Antworten erst einmal !
Zitat:
Du sagst, es wäre ehreblicher mehraufwand, der sich nicht lohnen würde/könnte, aber was wäre denn meine alternative? Eine Haftpflicht ist auf jeden Fall mit eingeplant, alles andere wäre ja Fahrlässig.. Zitat:
Zitat:
Ich werde selbstverständlich noch einen Steuerberater aufsuchen, nur möchte ich dort nicht ganz unvorbereitet auftauchen. Liebe Grüße Niclas |
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#9 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
LG |
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#10 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo,
ich habe auch einige Zeit ein Kleingewerbe betrieben. Da sich der Umsatz jedoch inzwischen jenseits der, für ein Kleinunternehmen zulässigen, 17.500 €/Jahr bewegt, werde ich mein Unternehmen auch dieses Jahr in eine GmbH umwandeln müssen. Ich habe schon einiges mit meiner Steuerberaterin besprochen, wenn also noch Fragen offen sind, schickt mir einfach eine PN. Zitat:
Wenn du also noch nichtmal die 25.000 € aufbringen kannst, reicht ein Kleinunternehmen. Und erst sobald der Umsatz überschritten wird, wird dir das Finanzamt auf die Nerven gehen. ;-) (Für das folgende Geschäftsjahr) |
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#11 (permalink) |
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Mitelloser Nutzer
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Hallo,
ich habe die vorherigen Antworten mal kurz überflogen. Meine Meinung: Leider macht das als einzelne Person keinen Sinn. Denn 1. ist zwar die Gesellschaft persönlich haftend, jedoch haftet auch der Geschäftsführer dieser, was ja wohl du bist, wenn du alleine bist. 2. musst du jetzt nicht nur deine Einnahmen versteuern, sondern auch noch deinen Gewinn (bzw. dein Gehalt). Das war eine kurze Zusammenfassung meinerseits. Grüße Diese Signatur könnt Ihr wieder mieten!
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#12 (permalink) | |||
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PAUSIERT
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Marty |
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#15 (permalink) | |
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Neuer Benutzer
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Zitat:
Sorry, aber da muss ich mich jetzt auch mal dazwischen hängen. Der geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet wie Marty es schon geschrieben hat nur für grobe Fahrlässigkeit, oder aber auch für gesetzeswiedriges Verhalten (z.b. nicht abführen der Sozialabgaben). Ansonsten haftet die gesellschaft in Höhe ihrer Einlagen. Und das sind im falle einer Mini-GmbH eben nur 1,-€. Sonst würde die ganze rechtsform GmbH keinen Sinn machen. und auch beim Thema Steuern muss ich Marty zustimmen. Das Gehalt des Geschäftsführers geht vom Umsatz der GmbH ab, bevor es versteuert wird, somit ist auf das gehalt nur die Lohnsteuer des GF fällig, und der steuerpflichtige Umsatz der Gesellschaft sinkt auch, was tatsächlich zu Steuerersparnissen führen kann. Auch hier würde alles andere wenig sinn machen und zu einer doppelten versteuerung führen, die meines wissens nach nicht zulässig ist (hier bin ich mir aber nich 100%ig sicher). |
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