Alt 19.04.2009, 16:49:25   #1 (permalink)
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Standard Gewerbeschein - Kleinunternehmer

Hallo,
ein Freund & ich wollen demnächst ein Nebengewerbe aufmachen (Tätigkeit erstmal außen vor gelassen).

Wenn wir als "Kleinunternehmer" arbeiten beträgt der "Firmenname" ja den Vor- & Nachnamen, soweit richtig?

Beispielsweise wir verkaufen nun z.B. Schuhe im Internet über www.schuheland.de (ausgedachter Name!), darf auf der Rechnung dann auch "Schuheland" draufstehen oder darf da nur mein Vor- und Nachname stehen?

verstehe das noch nicht so ganz, wenn wir uns ins Handelsregister eintragen können wir uns ja einen Phantasienamen als Firmennamen ausdenken, doch ist diese Eintragung auch mit Pflichten verbunden (Bilanzfürhung und keine EÜR mehr :/ )

Gruss Andre

PS: Ich habe bereits gegoogelt und wollte hier nochmal nachfragen, dennoch danke für das Reno Vollidiot

Geändert von cruZe (19.04.2009 um 19:12:55 Uhr)
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Alt 19.04.2009, 17:04:48   #2 (permalink)
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AFAIK kannst du ein sog. "Kleingewerbe" nicht im Handelsregister eintragen lassen.

Aber es sollte doch kein Problem sein den Namen auf die Rechnung zu schreiben, oder?

Gruß Aru
You're wondering now, what to do, now you know this is the end
You're wondering how, you will pay, for the way you misbehaved
Curtain has fallen, now you're on your own
I won't return, forever you will wait

miss you Amy†
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Alt 19.04.2009, 17:22:59   #3 (permalink)
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Du kannst auf Deine Rechnung Fantasienamen schreiben, wie Du lustig bist.
Am besten das ganze aber mit .de oder .com dahinter, dann kann Dir keiner
was, wenn Dir die URL gehört (und Du damit nicht gegen Markenrechte verstösst.)

Wichtig ist allerdings, dass Du als Einzelunternehmer KEINE FIRMA hast, wenn Du nicht im Handelsregister eingetragen bist. Du bist dann nur (Minder)kaufmann - in Eurem Fall sicherlich dann auch Kleinunternehmer gem. § 19 UStG, worauf in Rechnungen hinzuweisen ist, sofern ihr nicht zur freiwilligen Umsatzbesteuerung optiert. Ab 17.500 EUR Jahresumsatz seid ihr dazu verpflichtet.

Noch wichtig: Ihr müsst beide als Einzelunternehmer auftreten, oder aber ansonsten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR) gründen, wenn ihr gemeinsam auftreten wollt. Das birgt allerdings wiederum meist Haftungsrisiken.

Wenn ihr wirklich soweit seit, diesen Schritt zu machen: geht zur örtlichen IHK und zu einem Bankinstitut und fragt nach kostenlosen Schulungen nach! Dort lernt ihr am meisten dazu.
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Alt 19.04.2009, 19:25:35   #4 (permalink)
Altrocker
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Weil's aus den vorherigen Posts noch nicht so klar hervorging: Dein Vor- und Zuname MUSS Teil der Firmenbezeichnung sein, was da sonst noch dabeisteht, ist relativ frei. In der Regel sieht das dann so aus: Phantasiename Vor- Zuname, also in Deinem Beispiel Schuheland.de Andre cruZe
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Alt 20.04.2009, 08:58:24   #5 (permalink)
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noch ein kleiner tip von mir:

du hast, wenn du dein gewerbe anmeldest 2 punkte die du beachten solltest:

bei der bezeichnung was du gerne machen möchtest empfehle ich:

An- und Verkauf von Ge- und Verbrauchsgütern aller Art - damit darfst du dann sogar in der metro vergünstigt tabakwaren erstehen

und bei der frage der mwst - wenn es wirklich nur ein mini nebenhergewerbe ist empfehle ich das du ohne mwst arbeitest - sprich du erhebst keine, kriegst aber dafür auch keine vorsteuer zurück. ist gerde bei kleinen firmen ein riesen hickhack...

gruß

dinkelacker
Das Wort "Würde" kennen einige User nur noch als Konjunktiv II.
Und zwar in Sätzen wie "Für Lose würde ich alles machen!"
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Alt 21.04.2009, 18:44:03   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von dinkelacker Beitrag anzeigen
noch ein kleiner tip von mir:

du hast, wenn du dein gewerbe anmeldest 2 punkte die du beachten solltest:

bei der bezeichnung was du gerne machen möchtest empfehle ich:

An- und Verkauf von Ge- und Verbrauchsgütern aller Art - damit darfst du dann sogar in der metro vergünstigt tabakwaren erstehen
Danke, dadrüber haben wir uns ebenso schon Gedanken gemacht, haben deins als "Grundlage" gewählt mit paar Zusätzen

Zitat:
und bei der frage der mwst - wenn es wirklich nur ein mini nebenhergewerbe ist empfehle ich das du ohne mwst arbeitest - sprich du erhebst keine, kriegst aber dafür auch keine vorsteuer zurück. ist gerde bei kleinen firmen ein riesen hickhack...
Da wir aber einen Handel betreiben würde es sich für uns negativ auswirken wenn wir ohne Vorsteueranmeldung arbeiten würden

Immoment suchen wir noch eine geeignete Software...die sind leider ziemlich teuer :/

Gruss Andre
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Alt 22.04.2009, 09:22:38   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von cruZe Beitrag anzeigen
Da wir aber einen Handel betreiben würde es sich für uns negativ auswirken wenn wir ohne Vorsteueranmeldung arbeiten würden
Falsch, es wirkt sich fast außnahmslos positiv aus, von der Kleinunternehmerregelung Anspruch zu nehmen. Nur wenn ihr von mehr Verlust als Gewinn ausgeht, solltet ihr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Da aber ein Gewerbe auf Gewinnabsicht beruht...

Normal:
Einkauf: 100 € (Vorsteuer: 16 €)
Verkauf: 200 € (Umsatzsteuer: 38 €)

Du erhälst sogesehen 16 €, muss aber 38 € abführen. Du zahlst also 22 €. Du hast einen Gewinn in Höhe von 78 €.

Kleinunternehmerregelung:
Einkauf: 100 €
Verkauf: 200 €

Du hast einen Gewinn in Höhe von 100 €. Wo ist nun dein besagter Vorteil? Die Vorsteuer ist nur höher als die Umsatzsteuer, wenn du mehr Ausgaben als Einnahmen hast, also Verlust.

Es verbreiten auch Irrtümer, die Umsatzssteuer wirkt sich nicht auf den Gewinn aus. In der Theorie stimmt das, in der Praxis aber nicht, da sich der Endpreis für den Konsumenten auch das Absatzverhalten auswirkt.

Dann gibt es noch Leute, die meinen, wenn man mit Unternehmen arbeitet, dann wäre es für die ein Nachteil, weil die keine Vorsteuer geltend machen können. Das ist richtig, dass sie das nicht können. Ihr könnt aber beim Preis deutlich runtergehen, da ihr keine Umsatzssteuer abführt. So entsteht kein Nachteil für den Unternehmer.
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Geändert von Brownie (23.04.2009 um 10:00:03 Uhr)
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Alt 22.04.2009, 12:44:00   #8 (permalink)
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Hm.

Einkauf 100 Euro oder 84,03 + 15,97 Vorsteuer
Verkauf 200 Euro oder 168,06 + 31,94 Mehrwertsteuer)

Gewinn 100 Euro oder 84,03 Euro

So sieht man den Vorteil, wenn man die Steuern nicht ausweisen muss. Das klappt auch ganz gut, wenn der Kunde Privatkunde ist.

Ein Gewerbekunde möchte die Ware aber für 168,06 Euro, weil er die woanders dafür bekommt (er zahlt dort 200, kann aber 31,94 geltend machen als Steuer).

Dann reduziert sich der Gewinn des Kleinunternehmers direkt auf 68,06 Euro, also deutlich weniger als die 84,03 Euro.

Marty
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Alt 22.04.2009, 15:11:08   #9 (permalink)
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Klar ist es am Anfang sinnvoller mit der Kleinunternehmerregelung zu arbeiten, aber die andere Geschäftskunden wäre dies nicht lohnenswert

Ist ein "schneller" Umstieg von Kleinunternehmerregelung auf "normal" möglich?

Vielleicht wäre es am Anfang ja echt sinnvoller...ich muss mich da nochmal informieren...

gruss Andre
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Alt 22.04.2009, 18:05:56   #10 (permalink)
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(Edit: Hab brutto und netto falsch berechnet, Umsatzsteuer ist natürlich auch brutto - (brutto/1,19), wobei brutto/1,19 den Netto-Betrag darstellt)


Zitat:
Zitat von cruZe Beitrag anzeigen
Ist ein "schneller" Umstieg von Kleinunternehmerregelung auf "normal" möglich?
Generell nein. In der Regel ist eine Umstellung erst nach 5 Jahren möglich, aber von Kleinunternehmer zu Unternehmer geht es einfacher als andersrum. Allein, wenn ihr den Umsatzgrenzen seid, könnt ihr nicht mehr von der vereinfachten Regelung Gebrauch machen.

Vorab schon mal: Keine Buchung ohne Beleg! Hebt alle Belege auf!

Viel Glück!
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Geändert von Brownie (23.04.2009 um 09:58:10 Uhr)
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Alt 23.04.2009, 06:44:20   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Brownie Beitrag anzeigen
Erstmal normal mit Vorsteuer:
Du kaufst ein für 100 €, machst 15,97 € Vorsteuer geltend.
Richtig.

Zitat:
Du verkaufst für 200 €, musst 38 € Umsatzsteuer (200 x 1,19) abführen.
Bei Dir sind die 200 Euro der Nettobetrag? Weil sonst keine 38 Umsatzsteuer zustand kommen. Und der Kunde muss dann 238 Euro zahlen brutto.

Zitat:
Der Unternehmer kann also 32 € (200:1,19 = 168 €, 32 € Vorsteuer) geltend machen und zahlt lediglich sogesehen 168 €.
Falsch, er zahlt 238, kann 38 geltend machen, bleiben 200 Euro übrig.

Zitat:
Außerdem ist die einfache Buchhaltung viel angenehmer und für euch locker zu bewältigen. Bei der doppelten Buchhaltung gibt es schon mehr zu beachten.
Was hat die Ausweisung der Umsatzsteuer mit doppelter Buchführung zu tun? Doppelte Buchführung muss man bei Bilanzierung machen, Ausweisung der Umsatzsteuer geht auch bei EInnahme-Überschuss-Rechnung.

Zitat:
Der optimale Fall wäre also ein Dienstleistung, wo es keine Ausgaben gibt.

normal:
100 € Einnahmen, 19 € Umsatzssteuer = 81 € Gewinn
Schon wieder falsch gerechnet. Bei 100 Euro Brutto wären es 13,79 Euro Umsatzsteuer. Wenn es 100 Euro netto wären plus 19 Euro Ust, dann müsste der Unternehmer als Kunde auch brutto 119 Euro zahlen.
Zitat:
Der Unternehmer als Kunde macht 16 € Vorsteuer geltend und zahlt im Endeffekt 84 €.
Du musst Dir dringend die Brutto und Netto rechnung anschauen.

Entweder verkauft man seine Dienstleistung für 100 Euro als Kleinunternehmer, dann hat man 100 Euro Ertrag, oder man verkauft seine Leistung für 119 Euro Ust., dann hat man ebenfall 100 Euro Ertrag.

Ein Kunde, der selber Unternehmer ist, bezahlt in beiden Fällen 100 Euro. Die Umsatzsteuer ist dabei ein Nullsummenspiel.

Marty
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Alt 23.04.2009, 09:52:05   #12 (permalink)
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Ich hab mein Fehler gefunden, keine Ahnung, wo ich mit den Gedanken war... Ich editier den Post mal lieber, bevor noch jmd. meine falschen Gedankengänge aufnimmt.
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