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#1 (permalink) |
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SEO
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Hallo,
ein Freund & ich wollen demnächst ein Nebengewerbe aufmachen (Tätigkeit erstmal außen vor gelassen). Wenn wir als "Kleinunternehmer" arbeiten beträgt der "Firmenname" ja den Vor- & Nachnamen, soweit richtig? Beispielsweise wir verkaufen nun z.B. Schuhe im Internet über www.schuheland.de (ausgedachter Name!), darf auf der Rechnung dann auch "Schuheland" draufstehen oder darf da nur mein Vor- und Nachname stehen? verstehe das noch nicht so ganz, wenn wir uns ins Handelsregister eintragen können wir uns ja einen Phantasienamen als Firmennamen ausdenken, doch ist diese Eintragung auch mit Pflichten verbunden (Bilanzfürhung und keine EÜR mehr :/ ) Gruss Andre PS: Ich habe bereits gegoogelt und wollte hier nochmal nachfragen, dennoch danke für das Reno Geändert von cruZe (19.04.2009 um 19:12:55 Uhr) |
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#2 (permalink) |
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Moderator
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AFAIK kannst du ein sog. "Kleingewerbe" nicht im Handelsregister eintragen lassen.
Aber es sollte doch kein Problem sein den Namen auf die Rechnung zu schreiben, oder? Gruß Aru You're wondering now, what to do, now you know this is the end
You're wondering how, you will pay, for the way you misbehaved Curtain has fallen, now you're on your own I won't return, forever you will wait miss you Amy† |
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#3 (permalink) |
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Friedensextremist
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Du kannst auf Deine Rechnung Fantasienamen schreiben, wie Du lustig bist.
Am besten das ganze aber mit .de oder .com dahinter, dann kann Dir keiner was, wenn Dir die URL gehört (und Du damit nicht gegen Markenrechte verstösst.) Wichtig ist allerdings, dass Du als Einzelunternehmer KEINE FIRMA hast, wenn Du nicht im Handelsregister eingetragen bist. Du bist dann nur (Minder)kaufmann - in Eurem Fall sicherlich dann auch Kleinunternehmer gem. § 19 UStG, worauf in Rechnungen hinzuweisen ist, sofern ihr nicht zur freiwilligen Umsatzbesteuerung optiert. Ab 17.500 EUR Jahresumsatz seid ihr dazu verpflichtet. Noch wichtig: Ihr müsst beide als Einzelunternehmer auftreten, oder aber ansonsten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR) gründen, wenn ihr gemeinsam auftreten wollt. Das birgt allerdings wiederum meist Haftungsrisiken. Wenn ihr wirklich soweit seit, diesen Schritt zu machen: geht zur örtlichen IHK und zu einem Bankinstitut und fragt nach kostenlosen Schulungen nach! Dort lernt ihr am meisten dazu. |
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#4 (permalink) |
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Altrocker
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Weil's aus den vorherigen Posts noch nicht so klar hervorging: Dein Vor- und Zuname MUSS Teil der Firmenbezeichnung sein, was da sonst noch dabeisteht, ist relativ frei. In der Regel sieht das dann so aus: Phantasiename Vor- Zuname, also in Deinem Beispiel Schuheland.de Andre cruZe
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#5 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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noch ein kleiner tip von mir:
du hast, wenn du dein gewerbe anmeldest 2 punkte die du beachten solltest: bei der bezeichnung was du gerne machen möchtest empfehle ich: An- und Verkauf von Ge- und Verbrauchsgütern aller Art - damit darfst du dann sogar in der metro vergünstigt tabakwaren erstehen und bei der frage der mwst - wenn es wirklich nur ein mini nebenhergewerbe ist empfehle ich das du ohne mwst arbeitest - sprich du erhebst keine, kriegst aber dafür auch keine vorsteuer zurück. ist gerde bei kleinen firmen ein riesen hickhack... gruß dinkelacker Das Wort "Würde" kennen einige User nur noch als Konjunktiv II.
Und zwar in Sätzen wie "Für Lose würde ich alles machen!" |
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#6 (permalink) | ||
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SEO
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Zitat:
Zitat:
Immoment suchen wir noch eine geeignete Software...die sind leider ziemlich teuer :/ Gruss Andre |
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#7 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
![]() Normal: Einkauf: 100 € (Vorsteuer: 16 €) Verkauf: 200 € (Umsatzsteuer: 38 €) Du erhälst sogesehen 16 €, muss aber 38 € abführen. Du zahlst also 22 €. Du hast einen Gewinn in Höhe von 78 €. Kleinunternehmerregelung: Einkauf: 100 € Verkauf: 200 € Du hast einen Gewinn in Höhe von 100 €. Wo ist nun dein besagter Vorteil? Die Vorsteuer ist nur höher als die Umsatzsteuer, wenn du mehr Ausgaben als Einnahmen hast, also Verlust. Es verbreiten auch Irrtümer, die Umsatzssteuer wirkt sich nicht auf den Gewinn aus. In der Theorie stimmt das, in der Praxis aber nicht, da sich der Endpreis für den Konsumenten auch das Absatzverhalten auswirkt. Dann gibt es noch Leute, die meinen, wenn man mit Unternehmen arbeitet, dann wäre es für die ein Nachteil, weil die keine Vorsteuer geltend machen können. Das ist richtig, dass sie das nicht können. Ihr könnt aber beim Preis deutlich runtergehen, da ihr keine Umsatzssteuer abführt. So entsteht kein Nachteil für den Unternehmer.
... von nichts kommt nichts!
Arbeit wird verrichtet durch aufgewendete Energie. Wer diese nicht aufbringt, braucht sich nicht wundern, wenn er sein Ziel nicht erreicht! http://lebensmitteleinzelhandel.com - schnellebig, stabil, spannend! Geändert von Brownie (23.04.2009 um 10:00:03 Uhr) |
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#8 (permalink) |
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PAUSIERT
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Hm.
Einkauf 100 Euro oder 84,03 + 15,97 Vorsteuer Verkauf 200 Euro oder 168,06 + 31,94 Mehrwertsteuer) Gewinn 100 Euro oder 84,03 Euro So sieht man den Vorteil, wenn man die Steuern nicht ausweisen muss. Das klappt auch ganz gut, wenn der Kunde Privatkunde ist. Ein Gewerbekunde möchte die Ware aber für 168,06 Euro, weil er die woanders dafür bekommt (er zahlt dort 200, kann aber 31,94 geltend machen als Steuer). Dann reduziert sich der Gewinn des Kleinunternehmers direkt auf 68,06 Euro, also deutlich weniger als die 84,03 Euro. Marty |
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#9 (permalink) |
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SEO
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Klar ist es am Anfang sinnvoller mit der Kleinunternehmerregelung zu arbeiten, aber die andere Geschäftskunden wäre dies nicht lohnenswert
Ist ein "schneller" Umstieg von Kleinunternehmerregelung auf "normal" möglich? Vielleicht wäre es am Anfang ja echt sinnvoller...ich muss mich da nochmal informieren... gruss Andre |
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#10 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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(Edit: Hab brutto und netto falsch berechnet, Umsatzsteuer ist natürlich auch brutto - (brutto/1,19), wobei brutto/1,19 den Netto-Betrag darstellt)
Zitat:
Vorab schon mal: Keine Buchung ohne Beleg! Hebt alle Belege auf! Viel Glück!
... von nichts kommt nichts!
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#11 (permalink) | ||||||
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PAUSIERT
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Zitat:
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Zitat:
Entweder verkauft man seine Dienstleistung für 100 Euro als Kleinunternehmer, dann hat man 100 Euro Ertrag, oder man verkauft seine Leistung für 119 Euro Ust., dann hat man ebenfall 100 Euro Ertrag. Ein Kunde, der selber Unternehmer ist, bezahlt in beiden Fällen 100 Euro. Die Umsatzsteuer ist dabei ein Nullsummenspiel. Marty |
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#12 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Ich hab mein Fehler gefunden, keine Ahnung, wo ich mit den Gedanken war... Ich editier den Post mal lieber, bevor noch jmd. meine falschen Gedankengänge aufnimmt.
... von nichts kommt nichts!
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