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#1 (permalink) |
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ehem. assactions
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Hallo,
heute war ich bei der Stadt und wollte mir ein Gewerbe anmelden, als ich dann ins Büro rein kam merkte ich sofort das der "Beamte" nicht wirklich bock auf arbeit hatte. Nunja als ich sagte ich möchte ein Gewerbe anmelden, guckte er mich verdutzt an zögerte ein Moment und sagte das ich erst ein "Führungszeugnis" beantragen müsste. Laut meiner Schulkenntnisse gibt es so was wie Gewerbefreiheit und damit ist es jedem Bürger erlaubt ein Gewerbe zu eröffnen. Der "Beamte" meinte ich würde das Gewerbe nur anmelden können wenn nichts negative im Führungszeugnis stehen würde. Damit hab ich ja eigentlich kein Problem, was mich ärgert ist das das ganze nun 2 Wochen dauern kann und das ich 13 € zahlen musste. Wobei ich ganz genau weiß das ich vor 3 Jahren kein Führungszeugnis vorzeigen musste. Gibt es ein neues Gesetz was besagt das man seit neustem ein Führungszeugnis vorlegen muss um ein Gewerbe zu eröffnen, oder war der "Beamte" einfach nur schlecht drauf und wollte so einem jungen Spund das leben schwer machen? das weiß ich... -.- |
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#3 (permalink) |
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Mausi´s "Zicke"
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Also, habe gerade mal nen Bekannten gefragt, der auch eigenständiger Unternehmer ist und der meinte nur, dass das Schwachsinn sei. Man braucht in Deutschland für eine Gewerbeanmeldung kein Führungszeugnis. Wer weiß, was dem guten Beamten da über die Leber gelaufen ist.
Janz wichtig - Fresse halten angesagt! Will der spielen? Nein, der beißt nur.
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#5 (permalink) | ||
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abgemeldet
Reg: 25.06.2006
Beiträge: 2.181
![]() ![]() |
Falsch
Zitat:
Zitat:
Es kommt drauf an welche Gewerbe man anmeldet, z.b wollte nen Kollege nen Gewerbe für eine Pizzeria eröffnen und der hat Führungszeugniss, Gesundheitszeugniss und son mist gebraucht, aber als Händler müsste er es nicht nachweißen, deswegen stell sich die Frage welche Gewerbe assactions haben wollte... Und für manche Gewerbe muss man auch nen Meisterbrief vorlegen etc |
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#6 (permalink) |
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zu gutmütig
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Kann unserem PC-Doktor nur zustimmen
Für etliche Gewerbe benötigt man tatsächlich ein Führungszeugnis z.B. wenn du einen Schlüsseldienst eröffnen möchtest. Aber wenn in deinem Führungszeugnis " Bankräuber " drin steht, mußt du es halt "schwarz" betreiben
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#7 (permalink) |
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CB-Webhosting.de
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mh ok.
weiß nur aus eigener erfahrung, dass ich für den pc-laden und das webhosting usw nix weiter vorlegen musste! kann natürlich sein, dass es bei bestimmten sachen anders ist. mfg simon Geändert von thrown-out (17.10.2007 um 21:34:56 Uhr) Grund: Edith hat tippfehler entfernt |
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#8 (permalink) |
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LKW-Fahrer
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Also ich als PC-Handel und Internet-Dienstleister musste hier in Mönchengladbach eins beantragen.
Denen reicht hier die Quittung von der Stadtverwaltung um das Gewerbe anzumelden. Und wenn die dann das Führungszeugniss zugeschickt gekriegt haben und es sollte etwas drinstehen dann kriegst du einen Brief das dein Gewerbe mit sofortiger Wirkung erloschen ist. Sollte man keinen Brief kriegen kann man sein Gewerbe ganz normal weiter führen. Geändert von Dragon-Handy.de (17.10.2007 um 21:54:14 Uhr) |
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#9 (permalink) |
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Mausi´s "Zicke"
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Bin auch von der IT-Branche ausgegangen. Was die Sache mit z.B. einem Schlüsseldienst betrifft, ist das ja auch einigermaßen nachvollziehbar.
In Berlin benötigt man für ein IT-Gewerbe kein Führungszeugnis, jedenfalls in der Vergangenheit. Janz wichtig - Fresse halten angesagt! Will der spielen? Nein, der beißt nur.
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#11 (permalink) | |
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abgemeldet
Reg: 25.06.2006
Beiträge: 2.181
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Zitat:
Und das mit dem Schlüsseldienst ist auch nen Gutes beispiel.... aber scheiße is wenn leute xxx Anzeigen wegen Betrug haben und dann noch nen Gewerbe für Handel betreiben dürfen....dabei kommt nichts gutes heraus... |
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#12 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Die Abforderung des Führungszeugnisses für ein Gewerbe ist in Anbetracht der geltenden Gesetze absolut nachvollziehbar. Für gewisse Gewerbe, wie z.B. Bankgewerbe, Pfandgewerbe, Gückspiele, Versicherungen, Rechtsdienstleistungen und besonders Gastronomie ist es vorgeschrieben. Für alle anderen Gewerbe hat das zuständige Ordnungsamt die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen. Dieses ergibt sich aus § 35 der Gewerbeordnung. Diese ist hier zu finden: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...ewo/gesamt.pdf Ich verstehe deshalb dieses gesamte Aufgebahren gegen die Staatsgewalt nicht. Wer ein Gewerbe anmelden will, der sollte sich vorher informieren, welche Auflagen er dafür erfüllem muss! Nicht der "Beamter", der vermutlich keiner war, ist der schuldigige, sondern die Person, die ein Gewerbe ohne vorherige Information beantragen wollte. Vermutlich wird der Mitarbeiter des Ordnungsamtes sofort gemerkt haben, dass der Antragsteller sich keinerlei Gedanken darüber gemacht hat, ob er ein Gewerbe führen kann. Dementsprechend wird sein Gesichtsausdruck gewesen sein
Ich stehe diesem Forum nicht mehr zur Verfügung!
Ich werde keine PN mehr beantworten, noch werde ich Anrufe oder private Mails mehr beantworten. Ich bitte, dieses zu akzeptieren. |
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#13 (permalink) |
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ehem. assactions
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Um das große Geheimnis aufzulösen, ich wollte ein gewerde im Bereich Internetmarketing d.h. Websiten verkaufen etc...
@kopi-marl Der "Antragsteller" hat sich genug gedanken gemacht, und so neben bei hatte der "Antragsteller" schonmal ein Gewerbe in diesem gebiet, und damals war von Führungszeugnis keine rede. Er hat damals das Gewerbe gelöscht weil er eine Ausbildung angefangen hat und sich nicht sicher war ob der zusätzlich ein Gewerbe haben darf, da dies aber nun erlaubt wurde, wollte er das gleiche wieder anmelden, nur leider war diesmal ein anderer Angestellte im Dienst tätig das weiß ich... -.- |
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#14 (permalink) | |
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R.I.P. Tobi
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Zitat:
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#15 (permalink) |
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lov'in red popel
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Als wir die Baasch-Media GbR gegründet haben, mussten wir auch kein Führungszeugnis vorlegen.
Wir sind einfach in die Stadtverwaltung gegangen, haben uns für einen Namen entschieden, 40 € ( jeweils 20 € ) aufn Tisch geknallt und papiere mitbekommen. Kannst dem typen ja mal den Thread hier zeigen Gruß eric. Hoffentlich hilfts dir weiter. |
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