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Alt 10.01.2007, 19:08:27   #1 (permalink)
ugly angel

ID: 306519
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Nervnorbert eine Nachricht über AIM schicken
Reg: 03.10.2006
Beiträge: 439
Nervnorbert wird schon bald berühmt werdenNervnorbert wird schon bald berühmt werden
Standard Gewerbe trotz Ausbildung + Nebenjob?

Hallöchen Ihrs,

Also ich habe die Suche gequält, aber leider keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Ich wollte mich erstmal im Internet erkundigen bevor ich Behördengänge mache.

Also folgendes, ich bin Azubi im 3.Lehrjahr und habe noch einen Nebenjob auf 400€ Basis.

Nun möchte ich ein Internet-Auktionshaus eröffnen.

Und für so ein Projekt brauche ich nunmal einen Gewerbeschein.

Ist es für mich so einfach möglich, neben Zwei Jobs noch ein Gewerbe anzumelden? Also so ein Kleinstgewerbe nach §19 etc pp.

Was muss ich da Steuerlich-technisch beachten? und Steuererklärung etc.

Also nicht das am Jahresende aufgrund der sozusagen 3 Jobs Vattern Staat noch dicke Kohle von mir haben will.

Kennt sich jemand mit diesem Thema aus?

Wäre da über Infos wirklich sehr dankbar.
... kann Spuren von Nüssen enthalten
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Alt 10.01.2007, 19:13:04   #2 (permalink)
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Benutzerbild von ewin12000

ID: 48612
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Reg: 21.04.2006
Beiträge: 1.880
ewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunft
Standard

die "dicke Kohle" macht er auch so mit dir

Du kannst 10 Nebenjobs haben und Gewerbe, wenn du willst und die Zeit dafür aufbringen kannst. Von staatlicher Seite ist das kein Problem, anders ist es aber mit deinem Ausbildungsvertrag, denn die meisten Ausbildungverträge schliesen Nebentätigkeiten.
ewin12000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2007, 19:14:07   #3 (permalink)
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ID: 138432
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Du_nervst eine Nachricht über Yahoo! schicken
Reg: 09.01.2007
Beiträge: 10
Du_nervst ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard

Zitat:
Zitat von Nervnorbert Beitrag anzeigen
Hallöchen Ihrs,

Also ich habe die Suche gequält, aber leider keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Ich wollte mich erstmal im Internet erkundigen bevor ich Behördengänge mache.

Also folgendes, ich bin Azubi im 3.Lehrjahr und habe noch einen Nebenjob auf 400€ Basis.

Nun möchte ich ein Internet-Auktionshaus eröffnen.

Und für so ein Projekt brauche ich nunmal einen Gewerbeschein.

Ist es für mich so einfach möglich, neben Zwei Jobs noch ein Gewerbe anzumelden? Also so ein Kleinstgewerbe nach §19 etc pp.

Was muss ich da Steuerlich-technisch beachten? und Steuererklärung etc.

Also nicht das am Jahresende aufgrund der sozusagen 3 Jobs Vattern Staat noch dicke Kohle von mir haben will.

Kennt sich jemand mit diesem Thema aus?

Wäre da über Infos wirklich sehr dankbar.

Soweit ich weiss, kannst du ein Nebengewerbe anmelden und musst dann Dein Nebenjob als Einkommen angeben. Am sichersten ist beim Finanzamt oder Steuerberater nachfragen ( ist meist kostenlos).

Vorsicht, dieses Posting könnte Spuren von Ironie, Zynismus oder Sarkasmus enthalten. Wenn Sie eine Humorallergie haben, ist dieses Posting eventuell schädlich für Ihre geistige Gesundheit. Zu weiteren Fragen bezüglich Humorallergie konsultieren Sie Ihren Suizidbeauftragten.


Du_nervst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2007, 19:18:19   #4 (permalink)
ugly angel

ID: 306519
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Nervnorbert eine Nachricht über AIM schicken
Reg: 03.10.2006
Beiträge: 439
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Also mein Arbeitgeber hat nichts dagegen, da ist kein Problem.

Nagut dann muss ich mir wohl mal ein Beratungsgespräch organisieren.

Bin natürlich weiterhin für Infos dankbar
... kann Spuren von Nüssen enthalten
Nervnorbert ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2007, 20:05:28   #5 (permalink)
abgemeldet

Reg: 20.04.2006
Beiträge: 8.485
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Man kann kein "Nebengewerbe" anmelden, sowas gibt es nicht.

Wenn dein Arbeitgeber nichts dagegen hat, ist schon mal eine Hürde genommen.

Mein Rat: Bei den IHKs gibt es Existensgründerseminare, kosten auch nicht die Welt. Die Leuts von den Finanzämtern sind auch viel freundlicher als man annimmt.
Bad_Boy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2007, 20:35:40   #6 (permalink)
ugly angel

ID: 306519
Lose-Remote

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Reg: 03.10.2006
Beiträge: 439
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Zitat:
Zitat von Bad_Boy Beitrag anzeigen
Man kann kein "Nebengewerbe" anmelden, sowas gibt es nicht.

Wenn dein Arbeitgeber nichts dagegen hat, ist schon mal eine Hürde genommen.

Mein Rat: Bei den IHKs gibt es Existensgründerseminare, kosten auch nicht die Welt. Die Leuts von den Finanzämtern sind auch viel freundlicher als man annimmt.


Öh, ich meinte eigentlich auch Kleinstgewerbe ;-)

Das kann ich direkt beim Rathhaus anmelden, aber Beratung gibts bei denen nicht so wirklich gute :-(
... kann Spuren von Nüssen enthalten
Nervnorbert ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2007, 20:37:56   #7 (permalink)
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ID: 138432
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Reg: 09.01.2007
Beiträge: 10
Du_nervst ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard

Zitat:
Zitat von Bad_Boy Beitrag anzeigen
Man kann kein "Nebengewerbe" anmelden, sowas gibt es nicht.
Also wenn man ein Gewerbe anmeldet wird man gefragt Haupt-, oder Nebenberuflich!
Nebenberufliches Gewerbe = Nebengewerbe! oder Irre ich mich da?

Vorsicht, dieses Posting könnte Spuren von Ironie, Zynismus oder Sarkasmus enthalten. Wenn Sie eine Humorallergie haben, ist dieses Posting eventuell schädlich für Ihre geistige Gesundheit. Zu weiteren Fragen bezüglich Humorallergie konsultieren Sie Ihren Suizidbeauftragten.


Du_nervst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2007, 20:41:55   #8 (permalink)
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ID: 138432
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Du_nervst eine Nachricht über Yahoo! schicken
Reg: 09.01.2007
Beiträge: 10
Du_nervst ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard

Zitat:
Zitat von Bad_Boy Beitrag anzeigen
Mein Rat: Bei den IHKs gibt es Existensgründerseminare, kosten auch nicht die Welt. Die Leuts von den Finanzämtern sind auch viel freundlicher als man annimmt.
Da kann ich Dir nur zustimmen, bei mir war selbst die IHK-Beratung kostenlos.

Vorsicht, dieses Posting könnte Spuren von Ironie, Zynismus oder Sarkasmus enthalten. Wenn Sie eine Humorallergie haben, ist dieses Posting eventuell schädlich für Ihre geistige Gesundheit. Zu weiteren Fragen bezüglich Humorallergie konsultieren Sie Ihren Suizidbeauftragten.


Du_nervst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2007, 20:59:02   #9 (permalink)
abgemeldet

Reg: 20.04.2006
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Zitat:
Zitat von Du_nervst Beitrag anzeigen
Also wenn man ein Gewerbe anmeldet wird man gefragt Haupt-, oder Nebenberuflich!
Nebenberufliches Gewerbe = Nebengewerbe! oder Irre ich mich da?
Das ist mir neu. Ich habe mein Gewerbe allerdings vor ca. 20 Jahren angemeldet.

Steuerlich macht es keinen Unterschied, gewerberechtlich auch nicht.
Bad_Boy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2007, 10:51:55   #10 (permalink)
ugly angel

ID: 306519
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Reg: 03.10.2006
Beiträge: 439
Nervnorbert wird schon bald berühmt werdenNervnorbert wird schon bald berühmt werden
Standard

Ein bekannter sagte mir, sein Kumpel habe ein Kleinstgewerbe angemeldet, so nannte sich das.

Er durfte auf Rechnungen aberdie MwSt nicht ausweisen.

Steuererklärung hat er dafür auch gemacht, ansonsten galt die Regelung für ihn wohl, das er bis 17.xxx€ keine Einkommensteuer für das Gewerbe zahlen muss.

Istdas so, oder in etwa so richtig?

Bei mir denke ich ist nur das Problem, das ich bereits einen 400€ nebenjob hab
... kann Spuren von Nüssen enthalten
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Alt 11.01.2007, 10:57:03   #11 (permalink)
abgemeldet

Reg: 20.04.2006
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Ein Bekannter sagte mir mal auch, er könnte im stehen.....

Nein, du meldest ein Gewerbe an.

Du bekommst ein Schreiben vom Finanzamt, auch von der IHK.

Das "Kleingewerbe" ist ne steuerliche Sache, die auch nur die Umsatzsteuer betrifft, bitte fragt euer Finanzamt. Ich habe fertisch.
Bad_Boy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2007, 15:16:45   #12 (permalink)
ugly angel

ID: 306519
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Nervnorbert eine Nachricht über AIM schicken
Reg: 03.10.2006
Beiträge: 439
Nervnorbert wird schon bald berühmt werdenNervnorbert wird schon bald berühmt werden
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Danke Euch erstmal für die vorabinfos, werde dann mal sehen wann ich einen Termin bekomme und dann sehe ich weiter, ob sich das lohnt etc.

Danke nochmal.

Kann jetzt eigentlich geclosed werden. :-)
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Alt 11.01.2007, 15:44:31   #13 (permalink)
Ein Teilzeitelf

ID: 90232
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Teilzeitelf eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 29.04.2006
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Teilzeitelf kann auf vieles stolz seinTeilzeitelf kann auf vieles stolz seinTeilzeitelf kann auf vieles stolz seinTeilzeitelf kann auf vieles stolz seinTeilzeitelf kann auf vieles stolz seinTeilzeitelf kann auf vieles stolz seinTeilzeitelf kann auf vieles stolz seinTeilzeitelf kann auf vieles stolz seinTeilzeitelf kann auf vieles stolz sein
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Nochmal kurz zum Kleingewerbe.

Du darfst im Vorjahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz gemacht haben. Du brauchst keine Mehwersteuer zu zahlen, kannst natürilch aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

Du machst einmal im jahr eine Umsatzsteuererklärung, anstatt den monatlichen Vorsteueranmeldungen bei einem "normalen" Gewerbe.

Die Wege sind so das du erst zum Gewerbeamt gehst, dort ein Formulat ausfülslt bzw. bei mir haben sie es direkt am PC eingegeben und mich durchgefragt.

Ein paar Wochen später bekommst du ein Formular vom Finanzamt wo du angeben kannst ob du von der Kleinunternehmer Regelung gebrauch machen möchtest oder nicht.

Zur eigentlichen Frage, ich selber bin ebenfalls Azubi im dritten Jahr und habe seit ende 2005 mein Gewerbe laufen. Ich muss zugeben das ich wenig Zeit für meine Gewerbliche Tätigkeit aufbringen konnte und vieles habe schleifen lasse. Ich habe 2-3 Stammkunden um die ich mich natürlich kümmere aber ansonsten unternehme ich nicht viel um das Geschäft auszubauen. Alles halt eine Zeitfrage, wenn du trotz deiner vielen Tätigkeiten noch Zeit übrig hast kannst du sie dafür einsetzen, wenn du jetzt schon das Gefühl hast das dein Tag lieber 30 Stunden haben sollte, lass es lieber
www.heldenbund.de Spielersuche und Gruppen-Tools für DSA Spieler.
Teilzeitelf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2007, 20:01:57   #14 (permalink)
ugly angel

ID: 306519
Lose-Remote

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Reg: 03.10.2006
Beiträge: 439
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Zitat:
Zitat von Teilzeitelf Beitrag anzeigen
Nochmal kurz zum Kleingewerbe.

Du darfst im Vorjahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz gemacht haben. Du brauchst keine Mehwersteuer zu zahlen, kannst natürilch aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

Du machst einmal im jahr eine Umsatzsteuererklärung, anstatt den monatlichen Vorsteueranmeldungen bei einem "normalen" Gewerbe.

Die Wege sind so das du erst zum Gewerbeamt gehst, dort ein Formulat ausfülslt bzw. bei mir haben sie es direkt am PC eingegeben und mich durchgefragt.

Ein paar Wochen später bekommst du ein Formular vom Finanzamt wo du angeben kannst ob du von der Kleinunternehmer Regelung gebrauch machen möchtest oder nicht.

Zur eigentlichen Frage, ich selber bin ebenfalls Azubi im dritten Jahr und habe seit ende 2005 mein Gewerbe laufen. Ich muss zugeben das ich wenig Zeit für meine Gewerbliche Tätigkeit aufbringen konnte und vieles habe schleifen lasse. Ich habe 2-3 Stammkunden um die ich mich natürlich kümmere aber ansonsten unternehme ich nicht viel um das Geschäft auszubauen. Alles halt eine Zeitfrage, wenn du trotz deiner vielen Tätigkeiten noch Zeit übrig hast kannst du sie dafür einsetzen, wenn du jetzt schon das Gefühl hast das dein Tag lieber 30 Stunden haben sollte, lass es lieber


Hey Danke für die Info, war hilfreich.

Klar nimmt das Zeit in Anspruch aber ich hab irgendwie noch zuviel Zeit bei zu wenig Geld über *g*

Nee ich steh auch nicht alleine da, habe unterstützung, denn ein Auktionshaus was hoffentlich gut laufen wird, braucht mehr als nur 2 Stunden Support am Tag.
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