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Alt 19.11.2007, 11:25:41   #1 (permalink)
Nukular
Benutzerbild von phil

ID: 146931
Lose-Remote

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phil hat eine strahlende Zukunftphil hat eine strahlende Zukunftphil hat eine strahlende Zukunftphil hat eine strahlende Zukunftphil hat eine strahlende Zukunftphil hat eine strahlende Zukunftphil hat eine strahlende Zukunftphil hat eine strahlende Zukunftphil hat eine strahlende Zukunftphil hat eine strahlende Zukunftphil hat eine strahlende Zukunft
Standard Gewerbe ohne Gewerbeschein?

Hiho,
habe vor einiger Zeit per Post Gewerbe angemeldet, bis heute aber keine Anzeigebestätigung erhalten. Post vom Finanzamt gabs auch noch nicht.
Habe heute bei der Stadtverwaltung angerufen wo das Zeug bleibt, der gute Mann meinte aber nur, dass es aufgrund von "Soft- und Hardwareproblemen" (irgendwie hört man die Entschuldigung bei Beamten ständig), noch was dauern könnte.
Darf ich eigentlich jetzt schon Gewerbe haben? Angemeldet ist es ja eigentlich schon. Und auf der Anmeldung stand, dass ich nur nicht Berechtigt bin, jetzt Gewerbe zu betreiben, wenn das noch ins Handelsregister eingetragen werden muss - muss es aber nicht

Verwirrte Grüße,
phil
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Alt 19.11.2007, 11:52:21   #2 (permalink)
downtownmeals.com
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ID: 19886
Lose-Remote

Reg: 24.04.2006
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um welches Gewerbe geht es denn konkret?
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Alt 19.11.2007, 11:54:38   #3 (permalink)
Yes Baby i like it

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tweetyy sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäretweetyy sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
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Also ich arbeite auch im Rathaus, und ja Du darfst das Gewerbe betreiben. das Finanzamt meldet sich schon noch.

Da Du ja keinen Handelsregisterauszug braucht (weil es wohl keine GmbH ist) hat sich ja das Thema auch erledigt...

PS: Nicht jeder der in nem Amt arbeitet ist Beamter
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Alt 19.11.2007, 11:58:46   #4 (permalink)
downtownmeals.com
Benutzerbild von Liquid0815

ID: 19886
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Kann man das wirklich so pauschal sagen? Gibt es nicht Gewerbe,die noch speziell geprüft werden müssen? Lebensmittelbranche z.B.?
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Alt 19.11.2007, 12:00:14   #5 (permalink)
Yes Baby i like it

ID: 124654
Lose-Remote

Reg: 21.08.2006
Beiträge: 47
tweetyy sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäretweetyy sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
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Hmm also ich schreib Dir mal unsere "Checkliste":

Einzelpersonen brauchen zur Anmeldung nur einen BPA oder Paß um sich ausweisen zu können. Die Gebühr für An-, Ab- u. Ummeldung ist je 13,00 €.

Firmen (GmbH, AG etc.) brauchen zusätzl. einen Handelsregisterauszug (Kopie).

Eine Erlaubnis nach § 34 c GewO (stellt das LRA aus) brauchen sog. Makler- und Bauträger. Die meisten dieser Klientel wissen das aber.

"Reguläre" Handwerker haben einen Meisterbrief und besitzen eine Handwerkskarte. Zwischenzeitlich gibt es aber jede Menge sog. zulassungfreie handwerkliche Tätigkeiten, die auch ohne entsprechende Nachweise ausgeübt werden dürfen.

Im Zweifelsfall evtl. die Handwerkskammer München fragen.

Eine GZR-Ausk. ist letztlich nichts viel anderes wie ein Führungszeugnis; nur das sich die Ausk. entweder auf eine nat. Pers. oder aber auch auf eine Fa. beziehen kann.

GZR-Ausk. kosten ebenfalls 13,00 €. Auskünfte aus dem Gewerberegister kosten je 12,50 €.

PS: Die Gebühren können abweichen weil das jede Gemeinde/Stadt anders hand haben kann
tweetyy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.12.2007, 09:18:10   #6 (permalink)
Eye-Catcher

ID: 70675
Lose-Remote

IG-FUN eine Nachricht über ICQ schicken IG-FUN eine Nachricht über AIM schicken
Reg: 22.08.2006
Beiträge: 44
IG-FUN ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
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Am besten ist immer noch ein Existenzgründer Seminar zu besuchen.
IG-FUN ist offline   Mit Zitat antworten
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