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#1 (permalink) |
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R.I.P. Tobi
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Moin,
also das hier beschäftigt mich nun schon seid einem halben Jahr Also bin ich dann zum Gewerbeamt zum anmelden mit meiner Mutter, der Mitarbeiter dort teilte mir dann mit das ich die Erlaubnis benötige also hab ich ihm die Geschichte erzählt mit dem Kerl vom Amtsgericht der meinte es würde auch ohne gehen. Der hat mir das nicht geglaubt und dort angerufen wo ihm meine Aussage dann bestätigt wurde. Kurz um: Ich konnte als minderjähriger ein Gewerbe anmelden ohne die Erlaubnis vom Vormundschaftsgericht zu haben bei der Gewerbeanmeldung musste lediglich meine Mutter mit unterschreiben wobei ich trotzdem als Inhaber eingetragen bin. Naja meine Frage ist nun einfach ob das mittlerweile in Deutschland überall so gehandhabt wird Gruß Gremlin |
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#2 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Sowas kann nicht durchgehen, spätestends das FA wird da wohl sich nochmal melden.
Wie will ein 17 Jähriger ein Gewerbe betreiben ohne voll geschäftsfähig zu sein? Angenommen Geschäftsverträge etc. wäre alles nichtig.... kann mir sowas kaum vorstellen. ( § 106 Beschränke Geschäftsfähigkeit) und dann nochmal der Verweis auf den § 112 der eigentlich ja bestätigt ? das man als U18 Unternehmer die Genehmigung vom Vormundschaftsgericht benötigt. Hast du den schon eine Steuernummer bekommen, also ging es bei dir wirklich "durch"? |
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#3 (permalink) |
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Greyhat
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Deine Mutter hat unterschrieben - das reicht als Zustimmung, die du von deinen Eltern benötigst. Du wirst dann allerdings denke ich noch Post vom Vormundschaftsgericht bekommen, oder hast du dein Gewerbe schon eröffnet?
Ich werd' das mal verfolgen, spiele auch mit dem Gedanken, ein Gewerbe zu eröffnen CHERRY SMS - SMS ab 2,5 Cent!
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#4 (permalink) | |
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Berufsfanatiker
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Zitat:
Sollte deine Mutter für dich unterschrieben haben, wird sie auch für alles geradestehen müssen, was du fabrizierst, Verträge darfst du keine Unterschreiben....ergo: Du stehst vielleicht als Inhaber drin, aber das Geschäft führen darfst du noch lange nicht. |
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#5 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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es gibt mindestens 2 arten,
die einem minderjaehrigen erlauben ein geschaeft zu fuehren. die eine ist das vormundschaftsgericht, mit deren erlaubnis hast du ein eigenes geschaeft und haftest auch voll fuer dein tun. die andere ist die, mit erlaubnis der eltern, was allerdings eine mithaftung des mittunterzeichnenden elternteil einschliesst. d.h. du kannst auch genauso selbststaendig arbeiten, musst nicht immer wieder die erlaubnis des mitunterschriebenen elternteils einholen, wenn du etwas machst. aaaber, der mitunterzeichnende elternteil haftet voll mit, wenn was in die hose geht. gruss peter |
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#6 (permalink) | ||
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R.I.P. Tobi
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Zitat:
Zitat:
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#7 (permalink) |
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Greyhat
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Dann muss sowas ja auch auf dem Formular gestanden haben, oder?
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#10 (permalink) |
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Greyhat
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#14 (permalink) |
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Greyhat
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Gibt die Möglichkeit, dass ein Elternteil zustimmt, ohne das Vormundschaftsgericht, allerdings haftet der dann auch mit für dein Handeln, weswegen das deine Eltern denke ich eher nicht tun werden.
Dein Wille in Ehren, ich möchte deine Fähigkeiten auch nicht anzweifeln, aber mit 13 ein Gewerbe zu führen ist etwas früh... CHERRY SMS - SMS ab 2,5 Cent!
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