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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Reg: 25.04.2006
Beiträge: 303
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Hallo,
ich bin momentan stark am Überlegen, ob ich neben meiner Ausbildung noch ein Gewerbe anmelde. (Gesetz dem Falle, dass mein Arbeitgeber keine Einwände hat). Ich werde hierzu definitiv noch einen Steuerberater aufsuchen,möchte jedoch möglichst präzise alles im Vorfeld wissen. Bisher habe ich so einiges an Informationen aus dem Internet zusammengesucht. Da ich einen Umsatz von definitiv unter 17.000€ generieren würde, liefe das Gewerbe noch als Kleinunternehmer. An sich sollten die Einnahmen im Jahr auch nicht mehr als 7.000€ übersteigen, so dass ich eigentlich auch keine Steuern zahlen müsste (hoffe, dass ich dies richtig verstanden habe, bin hier nach der Einkommensteuer-Grundsatz-Tabelle gegangen). Daher die 1. Frage: Habe ich dies soweit richtig verstanden? Etwas unwissender bin ich bisher bei der 2. Frage: Was wird als Einname definiert? Lediglich die über das Gewerbe erzielten Gewinne oder sowohl Gewerbeeinnahmen als auch meine momentane Ausbildungsvergütung? Für zwei kurze Antworten wäre ich sehr dankbar. Beste Grüße, alexbert |
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#2 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Alles, was Du gegen Rechnung einnimmst.
gruss kelle! Zitat:
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#3 (permalink) | |
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downtownmeals.com
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Zitat:
Darüber hinaus evtl. noch den Unterschied zwischen Erträgen und Einnahmen. Dazu am besten gleich den Unterschied zwischen Kosten und Aufwand. Das sind Basisbegriffe, die du unbedingt lernen solltest, bevor Du dich für einen Gewerbeschein anmeldest...
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GN8.com zu verkaufen | GN8.net zu verkaufen Facebookaktien sind doch nichts wert? Ich habe Euch doch gewarnt! Geändert von Liquid0815 (28.09.2008 um 21:56:34 Uhr) |
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#4 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Das ist doch das gleiche, oder?
![]() gruss kelle! Zitat:
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#6 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Reg: 25.04.2006
Beiträge: 303
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Zitat:
Gib mir doch bitte noch den: Das Forum hat auch ne Suche. Immernoch über eine kurze (sachliche) Antwort zu #2 dankend, alexbert |
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#7 (permalink) |
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♥♥♥♥♥♥
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Vorab dies: was Liquid0815 geschrieben hat ist in der Tat von grundlegender Bedeutung! Erstmal sollte man sich mit den Begriffen vertraut machen, sonst weiß man womöglich nicht, was gemeint ist und kann nicht korrekt antworten.
Zu Frage 1: Wenn der Gewinn aus deiner selbständigen Tätigkeit und die Einkünfte aus deiner nichtselbständigen Tätigkeit in der Summe, nach Abzug diverser abzugsfähiger Aufwendungen (siehe unten: Umfang der Besteuerung), unter 7.000 Euro liegt, dann brauchst keine Steuern zahlen. Zu Frage 2: Einnahmen sind alles was du eingenommen hast. Bei einer selbständigen Tätigkeit ergeben die Einnahmen nach Abzug der Ausgaben den Gewinn = Einkünfte Bei einer nichtselbständigen Tätigkeit ergibt der Lohn nach Abzug der Werbungskosten die Einkünfte zu § 2 EStG -> R2 EStR Umfang der Besteuerung |
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#8 (permalink) |
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Multitalent
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zu 1.:
Da in der USt alle weiteren Angaben fehlen, deute ich deine Interpretation zumindest als nicht erkennbar falsch und höchstwahrscheinlich korrekt. Einkommensteuer + Soli zahlst du, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über 7664€ liegt. Kindergeld bekommt man (bzw. die eigenen Eltern) als Volljähriger nicht mehr, wenn die Einkünfte und Bezüge über 7680€ liegen. zu 2.: Gewerbe: Einnahmen (Umsatz; Basis für Grenze der Kleinunternehmer - §19 lesen!) - Ausgaben = Gewinn = Einkunft aus §15 Nichtselbständige Arbeit: Einnahmen (brutto) - Werbungskosten (mind. 980€) = Einkunft aus §19 Einkünfte aus allen Einkunftsarten = Summe der Einkünfte .. = Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen .. = zu versteuerndes Einkommen Kurz zusammengefasst:
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