Alt 28.09.2008, 21:26:56   #1 (permalink)
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alexbert ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard Gewerbe neben Ausbildung / Definition der Einnahmen

Hallo,

ich bin momentan stark am Überlegen, ob ich neben meiner Ausbildung noch ein Gewerbe anmelde. (Gesetz dem Falle, dass mein Arbeitgeber keine Einwände hat).
Ich werde hierzu definitiv noch einen Steuerberater aufsuchen,möchte jedoch möglichst präzise alles im Vorfeld wissen.

Bisher habe ich so einiges an Informationen aus dem Internet zusammengesucht.
Da ich einen Umsatz von definitiv unter 17.000€ generieren würde, liefe das Gewerbe noch als Kleinunternehmer.
An sich sollten die Einnahmen im Jahr auch nicht mehr als 7.000€ übersteigen, so dass ich eigentlich auch keine Steuern zahlen müsste (hoffe, dass ich dies richtig verstanden habe, bin hier nach der Einkommensteuer-Grundsatz-Tabelle gegangen).
Daher die 1. Frage:
Habe ich dies soweit richtig verstanden?

Etwas unwissender bin ich bisher bei der 2. Frage:
Was wird als Einname definiert? Lediglich die über das Gewerbe erzielten Gewinne oder sowohl Gewerbeeinnahmen als auch meine momentane Ausbildungsvergütung?

Für zwei kurze Antworten wäre ich sehr dankbar.


Beste Grüße,

alexbert
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Alt 28.09.2008, 21:29:04   #2 (permalink)
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Zitat:
Zitat von alexbert Beitrag anzeigen
Was wird als Einname definiert?
Alles, was Du gegen Rechnung einnimmst.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
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Alt 28.09.2008, 21:48:24   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von alexbert Beitrag anzeigen
...2. Frage:
Was wird als Einname definiert? Lediglich die über das Gewerbe erzielten Gewinne...
Du solltest erstmal die Unterschiede zwischen Einnahmen und Gewinnen lernen.
Darüber hinaus evtl. noch den Unterschied zwischen Erträgen und Einnahmen. Dazu am besten gleich den Unterschied zwischen Kosten und Aufwand.
Das sind Basisbegriffe, die du unbedingt lernen solltest, bevor Du dich für einen Gewerbeschein anmeldest...

Geändert von Liquid0815 (28.09.2008 um 21:56:34 Uhr)
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Alt 28.09.2008, 21:50:54   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Liquid0815 Beitrag anzeigen
Zudem den Unterschied, zwischen Einnahmen und Gewinn.
Das ist doch das gleiche, oder?

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
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Alt 28.09.2008, 21:52:11   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Das ist doch das gleiche, oder?
*lol* Da hattest Du allerdings recht.
Liquid0815 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2008, 22:03:37   #6 (permalink)
Erfahrener Benutzer

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alexbert ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
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Zitat:
Zitat von Liquid0815 Beitrag anzeigen
Du solltest erstmal die Unterschiede zwischen Einnahmen und Gewinnen lernen.
Darüber hinaus evtl. noch den Unterschied zwischen Erträgen und Einnahmen. Dazu am besten gleich den Unterschied zwischen Kosten und Aufwand.
Das sind Basisbegriffe, die du unbedingt lernen solltest, bevor Du dich für einen Gewerbeschein anmeldest...
Du solltest erstmal lernen, auf Fragen zu antworten, die gestellt werden, und nicht die 3 Meter Wissen die du hast bei jeder Gelegenheit anzupreisen.
Gib mir doch bitte noch den: Das Forum hat auch ne Suche.


Immernoch über eine kurze (sachliche) Antwort zu #2 dankend,

alexbert
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Alt 28.09.2008, 23:11:18   #7 (permalink)
♥♥♥♥♥♥
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Vorab dies: was Liquid0815 geschrieben hat ist in der Tat von grundlegender Bedeutung! Erstmal sollte man sich mit den Begriffen vertraut machen, sonst weiß man womöglich nicht, was gemeint ist und kann nicht korrekt antworten.

Zu Frage 1:
Wenn der Gewinn aus deiner selbständigen Tätigkeit und die Einkünfte aus deiner nichtselbständigen Tätigkeit in der Summe, nach Abzug diverser abzugsfähiger Aufwendungen (siehe unten: Umfang der Besteuerung), unter 7.000 Euro liegt, dann brauchst keine Steuern zahlen.

Zu Frage 2:
Einnahmen sind alles was du eingenommen hast.
Bei einer selbständigen Tätigkeit ergeben die Einnahmen nach Abzug der Ausgaben den Gewinn = Einkünfte
Bei einer nichtselbständigen Tätigkeit ergibt der Lohn nach Abzug der Werbungskosten die Einkünfte

zu § 2 EStG -> R2 EStR Umfang der Besteuerung
Gruß, Jacky
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Alt 29.09.2008, 09:31:07   #8 (permalink)
Multitalent
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zu 1.:
Da in der USt alle weiteren Angaben fehlen, deute ich deine Interpretation zumindest als nicht erkennbar falsch und höchstwahrscheinlich korrekt.

Einkommensteuer + Soli zahlst du, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über 7664€ liegt.

Kindergeld bekommt man (bzw. die eigenen Eltern) als Volljähriger nicht mehr, wenn die Einkünfte und Bezüge über 7680€ liegen.

zu 2.:
Gewerbe:
Einnahmen (Umsatz; Basis für Grenze der Kleinunternehmer - §19 lesen!)
- Ausgaben
= Gewinn = Einkunft aus §15

Nichtselbständige Arbeit:
Einnahmen (brutto)
- Werbungskosten (mind. 980€)
= Einkunft aus §19

Einkünfte aus allen Einkunftsarten
= Summe der Einkünfte
..
= Gesamtbetrag der Einkünfte
- Sonderausgaben
- außergewöhnliche Belastungen
..
= zu versteuerndes Einkommen

Kurz zusammengefasst:
  • Für die Umsatzsteuer spielen die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit keine Rolle
  • Für die Einkommensteuer spielen alle Einnahmen eine Rolle
  • Allerdings sind die Einnahmen nie in voller Höhe zu versteuern. Oder um es unmissverständlicher Auszudrücken, falls diese Aussage mal jemand aus dem Zusammenhang reißen sollte: Auf dem Weg vom den Einnahmen zum zu versteuernden Einkommen gibt es immer Abzugsmöglichkeiten.
  • Selbst wenn du 10€ Steuern zahlen musst, weil du etwas über dem Grundfreibetrag versteuern musst, geht deswegen die Welt nicht unter
  • Für das Kindergeld kann es dagegen leichter problematisch werden, doch das kann es auch, wenn man selbst keine Steuern zahlen muss. (-> über Bezüge informieren!)


Heute schon gepixelt
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