Alt 21.03.2008, 12:11:05   #1 (permalink)
Hobby-Webdesigner

ID: 297403
Lose-Remote

Reg: 30.09.2007
Beiträge: 89
Fauchi95 wird schon bald berühmt werden
Standard Gewerbe bei Verkauf eines Premium Accounts

Hallo liebe Member,

ich bin derzeit am überlegen,ob ich in einem meiner Foren ein Premium Account für 1-2€ anbieten soll.(Überlege ich schon seit 1 Jahr )
Müsste ich dafür ein Gewerbe anmelden/Steuren zahlen?
Eigentlich will ich damit nur die Serverkosten etwas verkleinern.

Viele Dank,
Fauchi95
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Alt 21.03.2008, 12:17:00   #2 (permalink)
Administrator
Benutzerbild von klamm

ID: 20876
Lose-Remote

Reg: 20.04.2006
Beiträge: 9.211
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Standard

Gewerbe ja, weil Du das mit Gewinnabsicht machst.
(egal ob das dann wieder verrechnet wird)

Steuer - kommt drauf an ob Du halt über die Freibeträge kommst.
Das sind 2 versch. paar Schuhe.
kl-Amazon. Danke! :))
klamm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2008, 12:20:22   #3 (permalink)
Hobby-Webdesigner

ID: 297403
Lose-Remote

Reg: 30.09.2007
Beiträge: 89
Fauchi95 wird schon bald berühmt werden
Standard

Dankeschön,aber dann mache ich es nicht.
1.Weil ich noch nicht volljährig bin.
2.Weil es wieder ein haufen Aufstand/eine menge Kosten gibt das über meine Eltern zu machen.

Fauchi95
Fauchi95 ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2008, 12:26:48   #4 (permalink)
Administrator
Benutzerbild von klamm

ID: 20876
Lose-Remote

Reg: 20.04.2006
Beiträge: 9.211
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Standard

Zitat:
Zitat von Fauchi95 Beitrag anzeigen
Dankeschön,aber dann mache ich es nicht.
1.Weil ich noch nicht volljährig bin.
2.Weil es wieder ein haufen Aufstand/eine menge Kosten gibt das über meine Eltern zu machen.
Naja, Gewerbe anmelden kostet ~25€. Fertig.
kl-Amazon. Danke! :))
klamm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2008, 12:28:25   #5 (permalink)
Hobby-Webdesigner

ID: 297403
Lose-Remote

Reg: 30.09.2007
Beiträge: 89
Fauchi95 wird schon bald berühmt werden
Standard

Und wenn das über meine Eltern laufen soll,muss ich ins Impressum nur reinschreiben,dass die Geschäfte über XXX gehen?

Fauchi95
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Alt 21.03.2008, 20:43:59   #6 (permalink)
The oak of Love
Benutzerbild von Canyonfire

ID: 85388
Lose-Remote

Reg: 23.04.2006
Beiträge: 200
Canyonfire sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreCanyonfire sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreCanyonfire sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
Standard

Ja, diejenigen die das Gewerbe angemeldet haben und inhaber sind!
Lieben Gruß
Manuel
Canyonfire ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2008, 08:51:40   #7 (permalink)
Hobby-Webdesigner

ID: 297403
Lose-Remote

Reg: 30.09.2007
Beiträge: 89
Fauchi95 wird schon bald berühmt werden
Standard

Dankeschön
Fauchi95 ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2008, 09:29:16   #8 (permalink)
abgemeldet

Reg: 21.03.2008
Beiträge: 25
Zweifler wird schon bald berühmt werdenZweifler wird schon bald berühmt werden
Standard

Der rein rechtliche Weg (ich bin kein Anwalt). Du müsstest, um eine Gewerbeanmeldung zu machen, die Rechtsfähigkeit von einem Vormundschaftsgericht zugesprochen bekommen.

Dummerweise, weil so selten, wissen viele Amtsgericht das gar nicht.
So gesehen, ist eine Anmeldung über deine Eltern vielleicht gar nicht der verkehrteste Weg.
Zweifler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2008, 10:03:40   #9 (permalink)
R.I.P. Tobi
Benutzerbild von Gremlin

ID: 184974
Lose-Remote

Reg: 02.05.2006
Beiträge: 8.967
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Standard

Zitat:
Dummerweise, weil so selten, wissen viele Amtsgericht das gar nicht.
Das war bei mir so, der Kerl hatte keine Ahnung davon sogar als ich ihm den § genannt habe. Er hat dann gesagt ich sollte einfach anmelden beim Gewerbeamt. Der Kerl da hat mich dann nach der Erlaubnis vom Vormundschaftsgericht gefragt. Als ich dann gesagt habe das die dort meinten die bräuchte ich nicht dachte er erst ich wollte ihn veräppeln hat dann dahin angerufen und hat die Info bei denen bekommen das es auch ohne geht .

Da frag ich mich wofür es solche Gesetze überhaupt gibt wenn sie nicht eingehalten werden von den Ämtern - naja mir solls recht sein

Gruß
Gremlin
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