Alt 07.01.2008, 21:25:46   #1 (permalink)
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Standard Gewährleistung ohne Garantiebeleg?

Ich habe vor knapp 1 1/2 Jahren einen Gerät gekauft, das jetzt den Geist aufgeben hat. Noralerweise ja kein Ding, da man sich ja an den Händler wenden kann. Allerdings ist die Quittung nicht auffindbar, sodaß ich ohne jeden Nachweis über das Kaufdatum dastehe. Ich hab zwar mit EC-Karte gezahlt, aber das hilft ja leider auch nix.
Was kann ich tun? Gibt es geheime "ich versteigere meine Quittung Seiten" oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Ach ja, das Gerät hat eine Seriennummer.

Anonyme rote Popel tun mir gar nix. Solln die mich ärgern oder was?

Geändert von trinity_x (09.01.2008 um 17:24:19 Uhr)
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Alt 07.01.2008, 21:35:59   #2 (permalink)
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theoretisch hast du auch ohne Beleg den Garantieanspruch, musst den nur glaubhaft machen

allerdings wird zum glaubhaftmachen wieder ein Beleg benötigt, um nahzuweisen, dass das Gerät auch da gekauft wurde

und Aufruf zum Betrug, das muss nicht sein, oder?
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Alt 07.01.2008, 21:38:38   #3 (permalink)
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Ein Zeuge, der den Kauf belegen kann, reicht auch aus.
Die Seriennummer könnte auch hilfreich sein, kommt allerdings auf das Gerät bzw. den Händler an.
Manche Händler/Hersteller registrieren, wer was wann kauft. Bei meinem iPod ist das zum Beispiel so. Apple weiß wann Gravis mir meinen iPod Ersatzgerät ausgehändigt hat, kann man sogar auf apple.de nachschauen, wenn mich nicht alles täuscht.
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Alt 07.01.2008, 21:38:43   #4 (permalink)
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Wenn jemand beim Kauf dabei war, kannst du denjenigen als Zeugen vorbringen. Auch wenn viele Geschäfte immer so stringent auf die Quittung bestehen und meinen ohne diesen müssen sie nicht umtauschen, ganz richtig ist das nicht. Ein glaubhafter Zeuge ist rechtlich gesehen ebenso gut.
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Alt 07.01.2008, 21:43:27   #5 (permalink)
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Nein nein, das war kein Aufruf zum Betrug sondern eher ein verzweifelter Witz.
Ich konnte leider nix über die Seriennummer finden, ich vermute, dass die nicht registriert wird
Also sollte ich einfach den Versuch wagen, zu dem Laden mit Zeugen und meinem Kontoausszug mit der EC Abbuchung gehen? Kann ich mich auch direkt an den Hersteller wenden oder ist immer der Händler zuständig?

Anonyme rote Popel tun mir gar nix. Solln die mich ärgern oder was?
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Alt 07.01.2008, 21:56:53   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von trinity_x Beitrag anzeigen
Also sollte ich einfach den Versuch wagen, zu dem Laden mit Zeugen und meinem Kontoausszug mit der EC Abbuchung gehen?
Das ist allemal was wert.
Besser als irgendein hin und her.
Versuch es mal.

Avachanger Lilly Herzblatt von Der_Tiger ist


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Alt 07.01.2008, 22:00:45   #7 (permalink)
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Ich werd mal noch ne Runde Garantiebeleg suchen gehen und wenn sich nix findet eurem Tipp nachgehen. Wenn nicht, muss ichs halt mal aufschrauben und neu zusammenlöten
Vielen Dank allen für die superfixen Antworten

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Alt 08.01.2008, 11:52:50   #8 (permalink)
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Soweit ich weiß, kannst du das Gerät in jedem Laden umtauschen, der das Gerät verkauft oder mal verkauft hat. Dafür ist auch kein Beleg notwendig.
Die meisten Läden wollen zwar einen solchen Beleg, aber rein rechtlich gibt es dafür keine Grundlage. Zumal dem Unternehmen keine Kosten (außer dem Verwaltungsaufwand) entstehen, da die das Gerät auch nur zum Hersteller schicken.

Du brauchst nur einen Nachweis, wann du das Gerät gekauft hast, um zu zeigen, dass die Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist.
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Alt 08.01.2008, 11:55:46   #9 (permalink)
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tomtom

das ist nicht ganz richtig. ich brauche die Gewähr / Garantie nur für Geräte zu übernehmen, die bei mir erworben wurden, nichts anderes

und ich darf verlangen, dass ein Nachweis über den Kauf erbracht wird, und zwar in der Form, dass ich die durch mich ausgehändigten Belege einsehen kann, ein Zeuge wird im Notfall vielleicht von einem Gericht akzeptiert, ich brauch es aber nicht
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Alt 08.01.2008, 12:04:45   #10 (permalink)
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Da hat der Radio-RA aber was ganz anderes erzählt.

Zumahl ja nicht du die Garantie/Gewähr übernimmst, sondern der Hersteller. Du als Händler brauchst eigentlich nur das Gerät zum Hersteller schicken, bzw. kann das der Käufer auch selber.

Dass sich die Händler da ein wenig schwer tun, kann ich auch verstehen, da es einen nicht vergüteten Aufwand darstellt.
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Alt 08.01.2008, 12:09:11   #11 (permalink)
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falsch

die Herstellergarantie ist von der im lokalen Handel gesetzlichen Gewährleistung (oder freiwilligen Garantie) losgelöst

ich handel zB mit gebrauchten Geräten, diese haben KEINE Herstellergarantie mehr, ich muss aber 1 Jahr Gewähr geben

nun könnte dann ja nach AUssage dieses netten Laber-RA jeder kommen, und mir Geräte hinlegen, ich müsste die also alle annehmen

FALSCH

und auch die Aussage, dass, wenn es ja nur zum Hersteller geht, ich das übernehmen muss, ist sachlich falsch, denn wenn jeder ankommen könnte, kann ich von demjenigen den Aufwand in Vergütung verlangen ...

man muss also zwischen der Gewährleistungspflicht des Handels und der Herstellergarantie unterscheiden ..
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Alt 08.01.2008, 12:25:01   #12 (permalink)
Mausi´s "Zicke"
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Zitat:
Zitat von tomtom Beitrag anzeigen
Zumahl ja nicht du die Garantie/Gewähr übernimmst, sondern der Hersteller. Du als Händler brauchst eigentlich nur das Gerät zum Hersteller schicken, bzw. kann das der Käufer auch selber.
Im ersten Jahr einer 2-jährigen Garantie ist immer der Hersteller für die Garantieleistung verantwortlich. Im zweiten Jahr ist dann der Händler in der Pflicht.

Und grundsätzlich braucht man keinen Beleg für den Garantieanspruch. Wie schon vorher erwähnt wurde, muss man lediglich nachweisen wann und wo man gekauft hat. Wie der Nachweis erbracht wird ist egal. Ich kann auch meine Oma als Nachweis nennen.
Janz wichtig - Fresse halten angesagt!
Will der spielen? Nein, der beißt nur.
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Alt 08.01.2008, 12:30:48   #13 (permalink)
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Hmm, dann will ich euch mal glauben, da ich den genauen Wortlaut des Radio-RAs nicht mehr zusammenbekomme. Kann schon sein, dass ich da was mit Gewährleistung und Garantie verwechsel.
Bin zur Zeit nur sehr sporadisch online...
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Alt 08.01.2008, 21:05:22   #14 (permalink)
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anddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz sein
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Zitat:
Zitat von prachtie Beitrag anzeigen
Im ersten Jahr einer 2-jährigen Garantie ist immer der Hersteller für die Garantieleistung verantwortlich. Im zweiten Jahr ist dann der Händler in der Pflicht.
Woher haste denn diesen Blödsinn?
Noch einmal: Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und reine Händlersache. Eine Garantie ist was freiwilliges (meist vom Hersteller).
Man sollte die beiden Dinge also nicht miteinander verwechseln, auch wenn es gerne gemacht wird.

anddie
Wäre hier eine Signatur könntest du diese nun lesen und dir die Zeit vertreiben
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Alt 08.01.2008, 21:20:21   #15 (permalink)
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anddie

im volksmund ist ja leider Garantie immer dasselbe ...
die wenigsten wissen um die rechtliche Relevanz der Worte, und heulen dann rum, wenn es zu spät ist
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