Alt 17.08.2006, 13:04:55   #1 (permalink)
Überfahrener User

Reg: 20.04.2006
Beiträge: 353
Haku ist jedem bekanntHaku ist jedem bekanntHaku ist jedem bekanntHaku ist jedem bekanntHaku ist jedem bekanntHaku ist jedem bekannt
Standard Gewährleistung

Hallo,

kann mir jemand den Begriff der Gewährleistung genau erläutern. Was bringt mir eine Gewährleistung, wann tritt sie in kraft und welche voraussetzungen müssen bestehn, damit ich dann auch nacherfüllung verlangen kann...
Am besten auch dazu schreiben wo das im BGB steht usw.

Möglichst keine Vermutungen, denn die haben ich selbst genug. Nur leider weiß ich auch nicht wen ich da konkret fragen könnte, weil mir bisher jeder was anderes erzählt hat.

Danke
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Alt 17.08.2006, 13:20:13   #2 (permalink)
Heldenhase
Benutzerbild von FischVolk

ID: 82395
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Standard

Schon mal bei wiki geschaut?
Steht auch die Gesetzesgrundlage.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

#FischVolk
"Große Ereignisse werfen ihre Schatten unter die Augen" Udo Lindenberg
"Du lebst wie ein Amboss und warum zittert dein Kinn? Ich bin das was ich sage. Ich bin das was ich bin." Tomte - Füll deine Lungen mit Feuer
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

FischVolk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2006, 16:19:37   #3 (permalink)
Erfahrener Benutzer
Benutzerbild von anddie

ID: 171
Lose-Remote

Reg: 03.05.2006
Beiträge: 1.597
anddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz sein
Standard

Der Wikilink ist zwar schön, aber teilweise seltsam formuliert

Zitat:
Zitat von Haku Beitrag anzeigen
Was bringt mir eine Gewährleistung,
§437 BGB. Du kannst bei mangelhaften Sachen halt verlange, dass nachgebessert wird, der Kaufpreis gemindert, eine mangelfreie Sache verkauft wird,...

Zitat:
Zitat von Haku Beitrag anzeigen
wann tritt sie in kraft
Mit Übergabe der gekauften Sache (§434 BGB i.V.m. §446 BGB). Zumindest bei einem normalen Kaufvertrag.

Zitat:
Zitat von Haku Beitrag anzeigen
und welche voraussetzungen müssen bestehn, damit ich dann auch nacherfüllung verlangen kann...
Eine mangelhafte Sache. (§§434+437 BGB)
Wobei öfter in den AGB geregelt ist, dass der Verkäufer erstmal das Recht auf eine Reparatur hat, bevor er eine neue Sache liefern muss.

Für alles weitere müsstest etwas konkreter werden.

anddie
Wäre hier eine Signatur könntest du diese nun lesen und dir die Zeit vertreiben
anddie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2006, 23:45:36   #4 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 2444
Lose-Remote

Reg: 20.04.2006
Beiträge: 534
SchweineHuhn sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreSchweineHuhn sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreSchweineHuhn sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
Standard

@anddie
Richtig, man sollte auch wissen um was es geht. Denn die Gewährleistung bei einem Elektrogerät sieht wieder (von der Dauer) anders aus als die beim Kauf einer Wohnung.
SchweineHuhn ist offline   Mit Zitat antworten
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