Alt 06.07.2007, 23:18:02   #1 (permalink)
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Standard Geld verliehen - Fahrzeugbrief als Pfand

Hi,

es geht um folgendes Problem:

einen Kumpel wurden 470 Euro geliehen, als Pfand bekam ich seinen Fahrzeugbrief (3er Golf gut hergerichtet). Mittlerweile bin ich an der Zeit das ich etwas Unternehmen will da er nichs zurückbezahlt.

Was kann ich dagegen Unternehmen ohne gleich eine Anzeige zu machen? Kann ich überhaupt eine Anzeige machen (das man 3er Golf gestohlen wurde, hab ja Fahrzeugbrief)???

Kann ich sein Auto aufbrechen und es zu mir holen und es ihn erst wieder geben wenn ich mein Geld habe (ist ja eigentlich mein Auto wenn ich den Brief habe oder?)?

Was habe ich da für möglichkeiten? Ist echt wichtig.

Danke

by Mike
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Alt 06.07.2007, 23:33:37   #2 (permalink)
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Nur weil du den Brief hast, ist es doch nicht automatisch dein Auto.

Eigentum wird übertragen durch Einigung und Übergabe des Fahrzeuges. Der Brief beweist nicht das Eigentum am Fahrzeug. Und außerdem ist ja sicher sowieso dein Kumpel eingetragen.

Du solltest also dringend die Finger vom Auto deines Freundes lassen!

Und das nächste Mal, wenn du Geld verleihst, mach einen richtigen Schuldschein, dann kannst du es notfalls wieder eintreiben (Mahnbescheid, Klage). Ohne schriftliche Vereinbarung und Nachweis, zB. nur mit Zeugen ist sowas immer schwierig...
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Alt 06.07.2007, 23:44:06   #3 (permalink)
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Es gibt eigentlich schon Zeugen, also Leute zu denen er die Geschichte erzählt hat.

Hatte das halt mal gehört das derjenige der den Brief hat den das Auto gehört.
Also nutzt nur der Brief jetzt absolut kein bisschen was?
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Alt 06.07.2007, 23:59:35   #4 (permalink)
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Er nutzt nicht wirklich was.

Dein Kumpel kann ihn jederzeit herausverlangen, da "das Recht am Papier dem Recht im Papier" folgt, will sagen, der Eigentümer am Auto (dein Kumpel) hat auch das Recht auf den Brief. Das ist also blöd für dich gelaufen.

Erzählen ist nur Zeugnis vom Hörensagen, bringt weniger, als wenn die tatsächlich bei mündlichem Vertrag und vorallem der Geldübergabe dabeigewesen wären.

Du als Anspruchsteller musst beweisen, dass es einen Darlehensvertrag gibt (ihr euch also einig wart, dass du ihm das Geld leihst) und dass du ihm das Geld tatsächlich übergeben hast (für sowas empfiehlt sich eine Quittung).

Vielleicht bekommst du deinen Freund im Austausch gegen den Brief (der dir ja eigentlich nix nützt, aber vielleicht weiß das dein Freund nicht) dazu, dass er dir noch schriftlich gibt, dass er das Geld von dir bekommen hat und dir schuldet...
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Alt 07.07.2007, 00:04:23   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von PunkRatte Beitrag anzeigen
Es gibt eigentlich schon Zeugen, also Leute zu denen er die Geschichte erzählt hat.

....
Davon gehört zu haben, bedeutet nicht davon gewußt zu haben
Wie "Mondschein6" schon so treffend bemerkte
michardt
__________________

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Alt 07.07.2007, 00:09:09   #6 (permalink)
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ok dann hat es sich erledigt. danke
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Alt 07.07.2007, 00:11:39   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Mondschein6 Beitrag anzeigen
Vielleicht bekommst du deinen Freund im Austausch gegen den Brief (der dir ja eigentlich nix nützt, aber vielleicht weiß das dein Freund nicht) dazu, dass er dir noch schriftlich gibt, dass er das Geld von dir bekommen hat und dir schuldet...
das werd ich auf jeden fall mal versuchen, gute idee.
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Alt 07.07.2007, 01:12:42   #8 (permalink)
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Ein Versuch ist es wert.

Zwar könnte ein gerissener Advokat vielleicht in die Übergabe des Briefes an dich eine Sicherungsübereigung (wie wenn die Bank dir Geld für´s Auto leiht, den Brief bekommt, wo du aber selber drinstehst, und dir das Auto zum Fahren überlässt) hineindeuten, aber erstens ist das wohl ziemlich unsicher und wacklig in der Beweisführung und zweitens hätte dein Kumpel dann "dein" Auto auch nicht geklaut, sondern du hast es ihm sozusagen geliehen und könntest es gegebenenfalls herausverlangen.

Aber inwieweit diese Variante möglich ist, kann dir nur ein Anwalt sicher sagen; Schuldschein ist wohl vorliegend die sicherere Alternative.

Mit dem kannste zwar dann auch noch nicht viel anfangen, aber wenn auch im nächsten Jahr dann nix passiert (Verjährungsfrist beachten, ist glaub ich 3 Jahre), hast du eine bessere Rücklage für z.B. einen Mahnbescheid.
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Alt 07.07.2007, 02:04:47   #9 (permalink)
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und warum soll er diesen gang gehen?


nimm den einfachen weg, dazu brauchst du keinen anwalt.

stelle einen mahnbescheid aus, lasse ihn zustellen, bei einem widerspruch gibt es eine muendliche verhandlung.

ich weiss auch nicht, wie die leute hier zu der meinung kommen, dass leute, denen der schuldner seine verbindlichkeiten gegenueber dem glaeubiger,muendlich dargelegt hat, nicht als zeugen anerkannt werden.

das sind die besten zeugen die du haben kannst.

dem schuldner duerfte es schwerfallen, dem richter glaubaft zu versichern, dass du nur im bestitz des kfz briefes bist, weil er ihn bei dir als sicher aufgehoben betrachtet :-)

das auto ist fuer dich tabu.

aber sollten diese leute fuer dich aussagen, hast du die beste karten die du haben kannst und es kostet dich keine 50 euro, das zum laufen zu bringen.

schade ist nur, dass dieses verflixte geld, immer freundschaften zerstoert.

peter
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Alt 07.07.2007, 03:44:42   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Mondschein6 Beitrag anzeigen
Nur weil du den Brief hast, ist es doch nicht automatisch dein Auto.

Eigentum wird übertragen durch Einigung und Übergabe des Fahrzeuges. Der Brief beweist nicht das Eigentum am Fahrzeug. Und außerdem ist ja sicher sowieso dein Kumpel eingetragen.
Naja die Eintragung kann schnell geändert werden, da er ja den Fahrzeugbrief hat.
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Alt 07.07.2007, 08:54:11   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von PeterLV Beitrag anzeigen
und warum soll er diesen gang gehen?


nimm den einfachen weg, dazu brauchst du keinen anwalt.

stelle einen mahnbescheid aus, lasse ihn zustellen, bei einem widerspruch gibt es eine muendliche verhandlung.

ich weiss auch nicht, wie die leute hier zu der meinung kommen, dass leute, denen der schuldner seine verbindlichkeiten gegenueber dem glaeubiger,muendlich dargelegt hat, nicht als zeugen anerkannt werden.

das sind die besten zeugen die du haben kannst.
das kommt halt auf den Richter an und die Glaubwürdigkeit der Zeugen... Das beste wäre in einem solchen Fall ein Mahnverfahren, bei dem kein Widerspruch eingelegt werden würde, aber das weiß man ja nie vorher... leider.

Zitat:
Zitat von PeterLV Beitrag anzeigen
dem schuldner duerfte es schwerfallen, dem richter glaubaft zu versichern, dass du nur im bestitz des kfz briefes bist, weil er ihn bei dir als sicher aufgehoben betrachtet :-) peter
Ja, das hab ich ja auch schon angesprochen (eventuelle Sicherungsübereignung), deswegen solltest du auf jeden Fall den Brief tatsächlich behalten und vielleicht trotzdem versuchen, zusätzlich den schriftlichen Nachweis über die Schuld und vorallem den vereinbarten Zeitpunkt der Rückzahlung (nur eine fällige Forderung, also Rückzahlungszeitpunkt vergangen, kannst du geltend machen) zu erlangen.

Ein Mahnbescheid würde 23,00 EUR kosten, ein gerichtliches Verfahren dann aber mehr als 50 EUR.

Zitat:
Zitat von PeterLV Beitrag anzeigen

schade ist nur, dass dieses verflixte geld, immer freundschaften zerstoert.
Deswegen verleihe ich grundsätzlich nichts... ich könnte keine Nacht mehr ruhig schlafen... recht haben und recht bekommen ist nämlich immer so eine Sache...
Mondschein6 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2007, 09:05:36   #12 (permalink)
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kann ich denn da ich den brief habe das auto abmelden oder stilllegen? geht auch nicht oder weil ich es ja nicht derjenige war der es angemeldet hat.

mir geht es nur darum irgendweinen schritt zu machen das er merkt das ich mir nichts gefallen lassen werde!
PunkRatte ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2007, 09:06:06   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Mondschein6 Beitrag anzeigen



Deswegen verleihe ich grundsätzlich nichts... ich könnte keine Nacht mehr ruhig schlafen... recht haben und recht bekommen ist nämlich immer so eine Sache...
naja das ist nun auch übertrieben, ich würde sagen leih niemanden mehr als du ihm im Notfall auch schenken würdest

und an den Threadersteller:naja wenn es nen Kumpel ist oder war, dann wäre das vernünftigste mal intensiv mit ihm zu reden das es so nicht sein kann und das du im Notfall dann andere Wege gehen musst, aber das natürlich eigentlich gar nicht willst....wenn er keine Kohle verfügbar hat dann Ratenzahlung anbieten

Zitat:
Zitat von PunkRatte Beitrag anzeigen

mir geht es nur darum irgendweinen schritt zu machen das er merkt das ich mir nichts gefallen lassen werde!
du kannst mit ihm reden, sag ihn wenn es nicht klappt dann musst du nen Mahnverfahren einleiten <----ist zwar relativ lustig sowas als Punk zu sagen , aber hehe den Spaß würd ich mir gönnen
Loshai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2007, 10:33:45   #14 (permalink)
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Ja ich finde es auch komisch was du hier schilderst. Ich meine einem x-beliebigen Menschen leiht man ja nicht so ebend 470€ und ich hab von dir noch nichts darüber gelesen was er denn zu der Angelegenheit sagt. Was er als Grund angibt wieso er nicht zahlt usw. Und ich finde schon, dass solche Punkte wichtig sind damit man mit dir darüber sprechen kann. Weil ansonsten wäre wie Loshai es schon sagt der erste Schritt wohl mit ihm mal ein klärendes Gespräch zu führen und dann anhand seiner Aussagen weitere Schritte zu bedenken
Wannabe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2007, 10:46:30   #15 (permalink)
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ein kollege von mir meint auch das es so viel wie mein auto ist.

er mein tich soll ihn fragen wann ich den schlüssel bei ihn holen kann weil ich mein auto holen will. und wenn er den schlüssel nicht rausrückt dann zum anwalt gehen.
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