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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hi,
es geht um folgendes Problem: einen Kumpel wurden 470 Euro geliehen, als Pfand bekam ich seinen Fahrzeugbrief (3er Golf gut hergerichtet). Mittlerweile bin ich an der Zeit das ich etwas Unternehmen will da er nichs zurückbezahlt. Was kann ich dagegen Unternehmen ohne gleich eine Anzeige zu machen? Kann ich überhaupt eine Anzeige machen (das man 3er Golf gestohlen wurde, hab ja Fahrzeugbrief)??? Kann ich sein Auto aufbrechen und es zu mir holen und es ihn erst wieder geben wenn ich mein Geld habe (ist ja eigentlich mein Auto wenn ich den Brief habe oder?)? Was habe ich da für möglichkeiten? Ist echt wichtig. Danke by Mike |
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#2 (permalink) |
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Benutzer
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Nur weil du den Brief hast, ist es doch nicht automatisch dein Auto.
Eigentum wird übertragen durch Einigung und Übergabe des Fahrzeuges. Der Brief beweist nicht das Eigentum am Fahrzeug. Und außerdem ist ja sicher sowieso dein Kumpel eingetragen. Du solltest also dringend die Finger vom Auto deines Freundes lassen! Und das nächste Mal, wenn du Geld verleihst, mach einen richtigen Schuldschein, dann kannst du es notfalls wieder eintreiben (Mahnbescheid, Klage). Ohne schriftliche Vereinbarung und Nachweis, zB. nur mit Zeugen ist sowas immer schwierig... |
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#4 (permalink) |
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Benutzer
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Er nutzt nicht wirklich was.
Dein Kumpel kann ihn jederzeit herausverlangen, da "das Recht am Papier dem Recht im Papier" folgt, will sagen, der Eigentümer am Auto (dein Kumpel) hat auch das Recht auf den Brief. Das ist also blöd für dich gelaufen. Erzählen ist nur Zeugnis vom Hörensagen, bringt weniger, als wenn die tatsächlich bei mündlichem Vertrag und vorallem der Geldübergabe dabeigewesen wären. Du als Anspruchsteller musst beweisen, dass es einen Darlehensvertrag gibt (ihr euch also einig wart, dass du ihm das Geld leihst) und dass du ihm das Geld tatsächlich übergeben hast (für sowas empfiehlt sich eine Quittung). Vielleicht bekommst du deinen Freund im Austausch gegen den Brief (der dir ja eigentlich nix nützt, aber vielleicht weiß das dein Freund nicht) dazu, dass er dir noch schriftlich gibt, dass er das Geld von dir bekommen hat und dir schuldet... |
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#8 (permalink) |
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Benutzer
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Ein Versuch ist es wert.
Zwar könnte ein gerissener Advokat vielleicht in die Übergabe des Briefes an dich eine Sicherungsübereigung (wie wenn die Bank dir Geld für´s Auto leiht, den Brief bekommt, wo du aber selber drinstehst, und dir das Auto zum Fahren überlässt) hineindeuten, aber erstens ist das wohl ziemlich unsicher und wacklig in der Beweisführung und zweitens hätte dein Kumpel dann "dein" Auto auch nicht geklaut, sondern du hast es ihm sozusagen geliehen und könntest es gegebenenfalls herausverlangen. Aber inwieweit diese Variante möglich ist, kann dir nur ein Anwalt sicher sagen; Schuldschein ist wohl vorliegend die sicherere Alternative. Mit dem kannste zwar dann auch noch nicht viel anfangen, aber wenn auch im nächsten Jahr dann nix passiert (Verjährungsfrist beachten, ist glaub ich 3 Jahre), hast du eine bessere Rücklage für z.B. einen Mahnbescheid. |
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#9 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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und warum soll er diesen gang gehen?
nimm den einfachen weg, dazu brauchst du keinen anwalt. stelle einen mahnbescheid aus, lasse ihn zustellen, bei einem widerspruch gibt es eine muendliche verhandlung. ich weiss auch nicht, wie die leute hier zu der meinung kommen, dass leute, denen der schuldner seine verbindlichkeiten gegenueber dem glaeubiger,muendlich dargelegt hat, nicht als zeugen anerkannt werden. das sind die besten zeugen die du haben kannst. dem schuldner duerfte es schwerfallen, dem richter glaubaft zu versichern, dass du nur im bestitz des kfz briefes bist, weil er ihn bei dir als sicher aufgehoben betrachtet :-) das auto ist fuer dich tabu. aber sollten diese leute fuer dich aussagen, hast du die beste karten die du haben kannst und es kostet dich keine 50 euro, das zum laufen zu bringen. schade ist nur, dass dieses verflixte geld, immer freundschaften zerstoert. peter |
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#10 (permalink) |
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ohne Vertrauen
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Naja die Eintragung kann schnell geändert werden, da er ja den Fahrzeugbrief hat.
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#11 (permalink) | ||
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Benutzer
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Zitat:
Zitat:
Ein Mahnbescheid würde 23,00 EUR kosten, ein gerichtliches Verfahren dann aber mehr als 50 EUR. Deswegen verleihe ich grundsätzlich nichts... ich könnte keine Nacht mehr ruhig schlafen... recht haben und recht bekommen ist nämlich immer so eine Sache... |
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#12 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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kann ich denn da ich den brief habe das auto abmelden oder stilllegen? geht auch nicht oder weil ich es ja nicht derjenige war der es angemeldet hat.
mir geht es nur darum irgendweinen schritt zu machen das er merkt das ich mir nichts gefallen lassen werde! |
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#13 (permalink) | |
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Sinnmaximierung
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Zitat:
und an den Threadersteller:naja wenn es nen Kumpel ist oder war, dann wäre das vernünftigste mal intensiv mit ihm zu reden das es so nicht sein kann und das du im Notfall dann andere Wege gehen musst, aber das natürlich eigentlich gar nicht willst....wenn er keine Kohle verfügbar hat dann Ratenzahlung anbieten du kannst mit ihm reden, sag ihn wenn es nicht klappt dann musst du nen Mahnverfahren einleiten <----ist zwar relativ lustig sowas als Punk zu sagen , aber hehe den Spaß würd ich mir gönnen |
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#14 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Ja ich finde es auch komisch was du hier schilderst. Ich meine einem x-beliebigen Menschen leiht man ja nicht so ebend 470€ und ich hab von dir noch nichts darüber gelesen was er denn zu der Angelegenheit sagt. Was er als Grund angibt wieso er nicht zahlt usw. Und ich finde schon, dass solche Punkte wichtig sind damit man mit dir darüber sprechen kann. Weil ansonsten wäre wie Loshai es schon sagt der erste Schritt wohl mit ihm mal ein klärendes Gespräch zu führen und dann anhand seiner Aussagen weitere Schritte zu bedenken
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