Alt 12.06.2009, 19:31:50   #1 (permalink)
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Standard Geklautes Fahrrad wieder entdeckt. Nun ein Problem!

Hi zusammen,

hab da so'n Problemchen.

Ich habe heute so auf dem Weg nach Rewe zwecks Einkauf mein im Sommer 2007 geklautes Fahrrad wieder entdeckt. Ein guter Kumpel namens Jürgen hatte mir dieses gute Stück damals 2 Wochen vorher aus vielerlei Dankbarkeit geschenkt.

Nun hatte ich die Polizei dazu gerufen. Die kam auch recht fix. Weil ich derzeit keine Papiere, noch den Diebstahl angezeigt hatte (ist ja eh zwecklos), sagten die zu mir, dass die nix machen können.

Aufgrund der Papierchen habe ich nun Jürgen gefragt, ob er mir weiterhelfen könnte. Er teilte mir mit, dass es eines von 3 Fahrrädern gewesen wäre, die er von Mike bekommen hatte, und für viel Geld fertig machen ließ. Und eines davon hätte er mir gegeben.

Nun habe ich wegen der Papiere Mike angerufen. Dieser sagte mir, das ein paar Kumpels von ihm damals die Fahrräder bei ihm in der Garage unterstellen ließen, aber nie mehr abholen kamen. Nach vieler Erinnerungen, dass seine Kumpels doch bitte ihre Räder holen kommen, hatte er die an Jürgen vergeben oder verschenkt.

Hm, was nun dachte ich. Dann bin ich in das Spielcasino neben dem das Fahrrad stand rein gegangen und einfach mal nachgefragt, wem das Fahrrad nun gehört (unter dem Vorwand, es habe eine Fensterscheibe an den es anlehnte beschädigt). Da meldete sich ein Michael. Dieser sagte mir, es sei seines. Er hätte sogar ein Kaufbeleg. Er gab mir sogar seine Personalien und teilte mir mit, er hätte es bei Mike stehenlassen und später an dem Ort gefunden, wo es mir geklaut wurde und einfach mitgenommen.

Und nun zum Kern der Sache.

Wer haftet nun?

Ist es Mike, der die Fahrräder aus Platzgründen und Genervtheit einfach an Jürgen heraus gab?

Und was ist mit dem ehemaligen oder "Nochbesitzer" Michael, der zwar ein Kaufbeleg eines Fahrradhändlers hat, aber einfach das von mir abgeschlossene Fahrrad mitnahm?

Wie steht mein Kumpel Jürgen nun da, der für viel Geld in das Fahrrad investierte und von dem nun der Besitzer Michael durch damalige Ausbesserungen profitiert?

Habe ich selber noch ein Anspruch auf das Fahrrad?

Wenn nicht, was ist denn überhaupt mit meinem teuren Schloß, welches ja vom Besitzer Michael aufgebrochen worden sein muß?

Ich würde mich über jede Meinung über die Rechtslage sehr freuen!

Geändert von Stonebroke (12.06.2009 um 19:46:18 Uhr)
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Alt 12.06.2009, 19:47:35   #2 (permalink)
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Ach, lass doch gut sein
Wie gewonnen, so zeronnen. Wenn du es jetzt für teures Geld gekauft hättest, aber wieso so nen Stress machen wegen einem Fahrrad, das eh geschenkt war.

Zu der Rechtslage weiss ich bloss: Wenn du ein Produkt GUTGLÄUBIG kaufst, das gestohlen wurde, dann haftest du als Käufer leider dafür. Das Produkt wird dem rechtmäßigen Besitzer gegeben und du schaust insofern der Dieb nicht gefunden wird in die Röhre.
Ist zwar ne etwas blöde Rechtslage, aber das gibts es zu häufig

Also mach dir keinen Stress, es gibt gute Fahhräder für nen 20ger bei Polizeiauktionen zu ersteigern. Da kannst du dir auch sicher sein, dass es keiner mehr zurückfordert
LordOfTrance ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2009, 19:53:47   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von LordOfTrance Beitrag anzeigen
Wie gewonnen, so zeronnen.
Klar, das Fahrrad war ein Geschenk. Aber anbei denke ich an das Schloß, welches mir 20 EUR kostete?
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Alt 12.06.2009, 20:02:18   #4 (permalink)
Trivago-FunCheffin
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Zitat:
Zitat von Stonebroke Beitrag anzeigen
Aber anbei denke ich an das Schloß, welches mir 20 EUR kostete?
War dann wohl auch nicht das beste Fabrikat.
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Alt 12.06.2009, 20:21:36   #5 (permalink)
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wegen nem 20€ Fahrradschloss also so ein Aufwand?


"Die Wahrheit entgeht dem, der nicht mit beiden Augen sieht." -Orici
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Alt 12.06.2009, 20:31:35   #6 (permalink)
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Siehe deine Investition von 20€ als Leihgebühr an und sei froh, das Dich der rechtmäßige Besitzer nicht noch angezeigt hat.

Tatsächlich hättest Du Dich auch bei einem "Geschenk" absichern müssen, ob es Dir auch legal zusteht.. (was natürlich bei einem Geschenk absolut doof kommt "Ey, zeig mir doch einmal die Rechnung / Quittung)"

Und was die Investitionen deines Freundes angeht... Wenn er freiwillig ein Rad repariert / aufmöbelt, welches ihm nicht gehört, dann hat deswegen noch lange kein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen.

Ist ähnlich wie bei den Leuten, die einem die Windschutzscheibe an der Kreuzung ungefragt putzen. Wenn ich diese nicht beauftragt habe und sie nicht bezahlen will, dann haben diese keine Handhabe.

Gruß,

jiw
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Renommee-Kommentare interessieren mich nicht...
Aber über pgBKZNdadBQaBdM* freue ich mich!
Und ngBKZNdadBQaBdM* beachte ich nur, wenn sie begründet sind.
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"Die Datensammelwut von Facebook wird uns in den Urin treiben!"
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Alt 12.06.2009, 21:09:10   #7 (permalink)
Trivago-FunCheffin
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An deiner Stelle, würde ich die 20 € beim Verschenker wiederholen. Es war nicht sein Rad und somit hatte er auch nicht das Recht, das Rad zu verschenken.
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Alt 20.06.2009, 10:15:11   #8 (permalink)
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Vadlas befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Also ich würde sagen das er für das Schloss haften muss da er das Schloss auch nicht einfach aufbrechen darf, wenn dann hätte er auch die Polizei rufen müssen...
Aber da würde dann für dich wieder zählen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und du hättest jetzt dann vermutlich eine Anzeige
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Alt 20.06.2009, 10:52:32   #9 (permalink)
Heldenhase
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Zitat:
Zitat von spockonline Beitrag anzeigen
An deiner Stelle, würde ich die 20 € beim Verschenker wiederholen. Es war nicht sein Rad und somit hatte er auch nicht das Recht, das Rad zu verschenken.
Wessen Rad war es denn sonst? Der Eigentumsanspruch einer Sache geht doch nicht verloren wenn das Fahrrad den Besitzer wechselt.
Mike verschenkt ein Fahrrad, welches in seinem besitz ist, aber ihm nicht gehört. dadurch ändert sich der Besitzer, der Eigentümer bleibt aber gleich (Michael). Dann wird das Fahrrad wieder verschenkt.Der Besitzer wechselt wieder, der Eigentümer bleibt aber weiterhin Mike.

Die Wiederbeschaffung des besitzes über die Sache durch Mike ist fraglich. Letztendlich hat er als eigentümer aber auch den Anspruch auf den Besitz seiner Sache.
Da vorher kein Eigentumswechsel stattfand, da das Fahrrad nie von Mike verschenkt oder verkauft wurde sondern nur zur Aufbewahrung weitergegeben wurde gehört es rein rechtlich noch immer Mike.
"Große Ereignisse werfen ihre Schatten unter die Augen" Udo Lindenberg
"Du lebst wie ein Amboss und warum zittert dein Kinn? Ich bin das was ich sage. Ich bin das was ich bin." Tomte - Füll deine Lungen mit Feuer
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

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Alt 21.06.2009, 01:22:58   #10 (permalink)
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Es gibt auch den Schutz des guten Glaubens. So kann man doch rechtmäßg Eigentum an einer Sache erwerben, an der der Verkäufer kein Eigentum hatte. Ob das in dem Fall auch zutrifft, kann ich nicht mehr genau rekapitulieren, aber ich versuch es mal. Ich glaub nur bei geklauten Sachen gilt der Schutz des guten Glaubens nicht mehr. Hast du aber den Besitz an jemanden gewollt übertragen, z.B. ihm ein Fahrrad geliehen, es ihn unterstellen lassen, etc., und es kommt dann abhanden, weil es derjenigen z.B. weiterverkauft, hat der neue Besitzer rechtmäßig Eigentum daran erworben. Der ursprüngliche Eigentümer hat dann natürlich Schadenersatzansprüche gegen den, dem er das Rad überlassen hat.
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