|
|
#1 (permalink) |
|
Neuer Benutzer
Reg: 02.12.2009
Beiträge: 2
![]() ![]() |
Hallo
Also ich habe ein Fahrrad von mein Freund auf die Bahngliesie gelegt aber nach 5 sekunden habe ich denn wider weg genommen.Ich habe des auf Spaß gemacht und er hat auch gelacht.Da waren keine Züge wenn ich das gemacht habe.Jemand hat das in meiner Schule geasagt und die Rektorin hat mit mir darüber gesprochen.Darf ich dafür eine Straffe bekommen ? P.S Ich bin 15 Jahre alt. |
|
|
|
| Gesponsorte Links |
|
|
#2 (permalink) |
|
kein Stammuser
|
Verdient hättest du sie durchaus, passieren wird außer einer Verwarnung, einem eindringlichen Gespräch mit deinen Eltern und evtl. einem kurzzeitigen Schulausschluss wahrscheinlich eher nichts.
Waren dir die Konsequenzen von der Aktion nicht bewusst oder wieso machst du sowas "aus Spaß"?
13. Mai - wähl Die PARTEI!
|
|
|
|
|
|
#4 (permalink) |
|
Neuer Benutzer
Reg: 02.12.2009
Beiträge: 2
![]() |
Ich glaube nicht, dass die Schule da gross was machen kann. Du bist eher negativ aufgefallen. Geschah dies auf dem Schulweg (bin mir nicht mehr ganz sicher, ob und inwiefern da noch die Lerhperson verantwortlich gemacht werden könnte, bzw. die Aufsicht führt - in deinem Alter aber wohl nicht mehr)? Eigentlich ist es egal, da erstens nichts passiert ist und was noch viel wichtiger ist, und ich dir einfach mal unterstelle, dass du keine bösen Absichten dahinter hattest, also nicht vorsätzlich sondern impulsiv gehandelt hast. Ich nehme mal an, du hast das als Witz gemacht? Dennoch solltest du beim nächsten mal besser zweimal über deine Taten und deren möglichen Konsequenzen nachdenken. So etwas kann ganz schnell schiefgehen und in der Konsequenz nicht nur ein schlechtes Licht auf dich werfen, sondern evtl. auch andere Menschen verletzen. Ich denke ebenfalls, dass deine Rektorin jetzt eher deine Eltern kontaktiert und sie mit dir reden, als dass es anderweitige Folgen hätte.
|
|
|
|
|
|
#5 (permalink) | |
|
Erfahrener Benutzer
|
Kommt immer darauf an wer Dich erwischt
Deine Rektorin wird aufgrund eines einzelnen Hinweises nichts machen können, außer Dich eingehend zu ermahnen und evtl. deine Eltern schriftlich zu informieren. Ich finde das ist aber auch die Aufgabe der Rektorin, wenn Sie von so etwas erfährt. Was Deine Eltern machen werden kannst Du besser einschätzen. Etwas auf die Gleise legen ist ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr: Zitat:
Du bist zwar noch jugendlich, aber die Strafen für einen Eingriff in den Bahnverkehr sind drakonisch; Das auch zurecht, weil nicht nur ein Fahrrad sondern auch Du, Dein Freund, alle Zugreisenden usw. in Gefahr gebracht werden können. Zuggleise sind kein Ort an denen man sich "aus Spaß" aufhalten sollte. Ich hoffe Du wirst aus dem schlechten Gewissen lernen und dies als "Schuss vor den Bug" verstehen. Beste Grüße
Cheater: "Lynx renommiert unanonym"pl
Geändert von Lynx72 (02.12.2009 um 13:04:51 Uhr) Grund: Rechtschreibung (Satzbau) |
|
|
|
|
|
|
#6 (permalink) |
|
Neuer Benutzer
Reg: 02.12.2009
Beiträge: 2
![]() ![]() |
Ja also ich mach so was nie mehr in mein Leben und nachste mal bei irgend einen Spaß zu machen uberlege ich zwei mal oder noch mehr
A ja und die Rektorin hat gesagt dass sie die Bundespolizei anruft. Geändert von DragonLilly (02.12.2009 um 20:53:17 Uhr) Grund: Doppelpost |
|
|
|
|
#7 (permalink) | |
|
Erfahrener Benutzer
|
@Lynx72: Du übersiehst da etwas:
Zitat:
Also mit sowas sollte man wirklich keine Späße machen, aber da keine Gefahr bestand, sollte man auch nicht übertreiben und den TE verteufeln. |
|
|
|
|
|
|
#8 (permalink) |
|
notorisch abwesend
|
Was ist denn witzig daran, ein Fahrrad für fünf Sekunden auf die Gleise zu legen? Der Spaßfaktor erschließt sich mir irgendwie nicht, auch nicht mit 15 Jahren.
Die Polizei wurde bei uns nur einmal informiert, da ging es um eine Onlineliste mit Leuten, die der Betreffende "vom Dach stoßen" wollte. Wurde als Morddrohung aufgefasst und auch so behandelt. |
|
|
|
|
|
#11 (permalink) | |
|
Erfahrener Benutzer
|
Zitat:
@ patryk119: Zu Strafen kann es nur kommen, wenn die (Bundes-)Polizei mit im Spiel ist. Ich glaube!!, dass die Bundespolizei auch nur etwas konkretes unternehmen kann, wenn diese Beweise oder glaubhafte Zeugen hat. Beste Grüße
Cheater: "Lynx renommiert unanonym"pl
|
|
|
|
|
|
|
#12 (permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
|
häh? Nein, das "und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet" bezieht sich auf alle Nummern. Also auch auf Nummer 2.
Er hat sich nicht strafbar gemacht. Auch nicht in einem minder schweren Fall. Das wäre ja noch schöner, dass man für nen dummen Scherz mind. 3 Monate in den Knast wandert. |
|
|
|
|
|
#13 (permalink) | |
|
bekämpft die Mächte des Bösen
|
Zitat:
Es zeigt nur, dass mit sowas nicht zu spaßen ist. |
|
|
|
|
|
|
#14 (permalink) | |
|
Erfahrener Benutzer
|
Zitat:
|
|
|
|
|
|
|
#15 (permalink) | |
|
Scripteshop24.de
|
Muebarek .. es reicht die Möglichkeit, dass etwas dadurch passieren kann, das gilt schon als Gefährdung
auch das Abstellen eines PKW an unüberschaubarer Stelle im Straßenbereich gilt als Gefährdung im Sinne dieses Gesetzes und kann schwere Strafen nach sich ziehen, auch ohne dass ein Unfall stattgefunden hat. Begründet wird das Ganze dann mit dem Abs. 2 dieses Gesetzes: Zitat:
|
|
|
|
|
![]() |
| Gesponsorte Links |
| Anzeige |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Wie nennt ihr diesen Gegenstand ? | Mr.Mok | Auto, Reisen & Mobilität | 30 | 19.04.2009 17:12:45 |