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#1 (permalink) |
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*Beta Draconis*
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Hi, also macht euch keine Sorgen, das betrifft weder mich, noch jemanden, den ich kenne, deswegen kann ich auch niemanden fragen
Ich sitze gerade so da und überlege: Was passiert eigentlich mit der Wohnung, vielleicht sogar mit eventuellen Haustieren -das ist mir jetzt ganz spontan eingefallenWird das alles ausgeräumt und irgendwo gelagert? Oder zahlt dann Vater Staat die Miete weiter? Oder alles zwangsersteigert? Ich tippe ja auf 2. Wenn es aber das erste wäre, wer würde das machen? "Hey, du kommst morgen in den Knast, räum heute noch brav deine Wohnung aus!" Wisst ihr da was drüber? Vielen Dank für Informationen..... Liebe Grüße, Helldoor |
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#2 (permalink) |
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unlimited
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Du wirst es mir nicht glauben, aber das gleiche ist mir vorhin auch in den Kopf gegangen. Du guckst sicherlich auch "WE ARE FAMILY".
Ich denke mir, dass wenn du es selber nicht zahlen kannst, dass du die Wohnung dann aufgeben musst. Warst du Arbeitstätig und kannst die Miete somit noch abstottern, kannst du sie sicherlich behalten. Die Tiere kommen sicherlich ins Tierheim oder zu Bekannten. Oder wenn Du genug Geld hast ins Tier Hotel :-D Liebe Grüße |
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#3 (permalink) |
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Benutzer
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Habe dazu mal was im Netz gefunden: www.mdr.de
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#4 (permalink) |
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*Beta Draconis*
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Ja, hatte vorhin mal durchgezappt, darum kam mir der Gedanke. Ging mir aber öfter schon durch den Kopf...
Aber selbst wenn ich die Miete bezahlen könnte, würde ich das doch ab einer gewissen Dauer nicht wollen. Das ist ja rausgeschmissenes Geld. Ich kann mir nur nicht vorstellen, wie das organisiert werden soll. So ein Um- bzw. Auszug ist doch immer recht zeitaufwändig und arbeitsintensiv. Und wenn man jetzt was echt Schlimmes gemacht hat (Mord, bewaffneter Raubüberfall, kA), dann geben die einem doch nicht die Zeit, gemütlich auszuräumen, oder? Edit: Ah, dankeschön, das ist ja sehr informativ. Ich dachte echt, das würde der liebe Steuerzahler zahlen.... Geändert von Helldoor (12.10.2009 um 14:46:02 Uhr) |
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#5 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Gut, das prinzipielle klärt ja der verlinkte Artikel...
Wie es dann gehandhabt wird, ist wohl das zweite. Bei geringeren Strafen tritt man die ja nicht immer direkt nach dem Urteil an, vor allem wenn keine Fluchtgefahr besteht. Da hat man bis zum Haftantrittstermin Zeit, Sachen zu regeln, sofern etwas zu regeln ist. Wegen drei Monaten löst man ja keine Wohnung auf. Bei Kapitalverbrachen (Mord, Totschlag, Raub) dürfte das anders sein, da man da von der U-Haft meist direkt abwandert. Da würde ich aber wohl eher ne Firma mit der Entrümpelung etc. beauftragen, anstatt Freunden/Verwandten dass zumuten zu wollen. gruss kelle! Zitat:
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#6 (permalink) | |
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drauf und dran
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Bis zu 6 Monaten wird die Miete von der ARGE weitergezahlt.
http://www.uwe-ottens.de/blog/2006/0...m?rel=nofollow Zitat:
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#8 (permalink) | |
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VFB Fan oO
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Zitat:
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#9 (permalink) |
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BRN-Dresden.de
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so mal aus dem nähkasten raus..
Ich habe selber mehre Jahre in der Jva gesesen (15 jahre her) wissen ja hier schon ein paar leute! bei uns ist es so: Wohung wird Maximal 3 Monate bezahlt wenn dann nix passiert wird leer und alles weg! Spermüll oder verkauf! Wertsachen dürfen natürlich mitgenommen werden von leuten aus der Familie! Edit: Googel Rechtschreibprüfung macht nur noch müll ~ Textteile entfernt - by Cybo ~ Geändert von Benutzer-2472 (12.10.2009 um 23:28:53 Uhr) Grund: Renokrams entfernt |
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#10 (permalink) | |
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(ړײ)
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Zitat:
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#11 (permalink) |
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Kreditgeber
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Von Rechtswegen her schon möglich.
Wie schon geschrieben wird die Wohnung bis 6 Monate von der ARGE bezahlt. (ist aber immer ne Einzelfallentscheidung.) Ansonsten Haushaltsauflösung (entweder privat durch Angehörige oder von Amtswegen) Und falls es pflegebedürftige Angehörige oder Haustiere, etc... geben sollte wird mit Hilfe des Sozialdienstes alles notwendige in die Wege geleitet dies zu klären. Pflegebedürftige Angehörige werden soweit möglich zu anderen Verwandten "vermittelt" und wen das nicht möglich in Staatliche Einrichtungen. Gleiches gilt für Haustiere. Noch Fragen?
http://lose-action.de/?ref=401
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#14 (permalink) |
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Moderator
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Also ich will ja nicht persönlich werden oder zu weit ins OT abgleiten...
Aber ich kannte früher Leute die mit 17-19 wirklich dick Scheisse gebaut haben und da mit Arbeitsstunden bis maximal 4-8 Wochen Jugendarrest rausgekommen sind. Was muss man denn anstellen um mit 15 mehrere Jahre reinzugehen? Natürlich musst du da nicht drauf antworten, aber rein aus Neugier würde mich das schon interessieren. Gruß Aru You're wondering now, what to do, now you know this is the end
You're wondering how, you will pay, for the way you misbehaved Curtain has fallen, now you're on your own I won't return, forever you will wait miss you Amy† |
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#15 (permalink) | |
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Kreditgeber
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Zitat:
Entweder ist man vor seinem 14. Geb schon derart massiv durch Straftaten auffällig das man ins Visier der Polizei gerät und macht dann(nach seinem 14. Geb.) munter weiter. So das man innerhalb kürzester Zeit eine große Akte füllt. Oder man begeht 1 entsprechendes Delikt (Mord, Totschlag, KV mit Todesfolge, schwerer Raub,etc...) um gleich den "Fahrschein" zu lösen. Hinzu kommt dann in beiden Fällen eine sehr schlechte Sozialprognose, was den Richter dann in den allermeisten Fällen dazu veranlasst jemand trotz seines jungen alter´s in den Kahn zu schicken. Aber in den mseiten Fällen läuft die "Karriere" so ab: Man wird 14 Jahre begeht weiter Straftaten (meistens kleine Delikte (Diebstahl,etc..)) wird immer mal wieder erwischt und hat irgendwann mit 14 o. 15 seine erste Verhandlung. Hat man einen guten Anwalt und Eltern die zu einem stehen (das tun die meisten dann noch) und zeigt man Reue über seine Straftaten vor Gericht erhält man Arbeitstunden oder andereweitige Auflagen. Nun gibt es verschiedene Wege wie es weitergehen kann: Entweder man macht seine Arbeitsstunden brav und lieb, dann ist alles schön und man kann vorerst weiter seine neuen Straftaten begehen. Oder man macht seine Arbeitsstunden nicht und bekommt früher oder später dafür seinen ersten Jugendarrest verdonnert. Sollte dies nicht ausgereicht haben gehts dann also munter weiter mit dem scheiße bauen so, daß sich man sich zwischen 16-19 Jahren ein oder mehrmals vorm Richter wiederfindet. Dort wird jeder entsprechend seiner "Leistung" abgeurteilt. Somit kann es passieren das jemand relativ schnell einfährt oder es kann auch sein das man mehrmals Bewährung oder Arbeitsstunden oder Arrest verhängt bekommt und erst in späteren Jahren einfährt. Wen man dann Straftaten zwischen 18/19 -21 Jahren baut kommt man in der Regel (aufgrund der "Vorleistung" recht schnell ins Gefängniss. Natürlich gibt es zu jeden Zeitpunkt die Möglichkeit auszusteigen und wie heißt es doch so schön ein "straffreies Leben zu führen" Damit wollen wir den Ausflug zum Thema "wie versaue ich mir meine Jugend" erstmal beenden. Genug aus dem Nähkästchen geplaudert
http://lose-action.de/?ref=401
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