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#1 (permalink) | |
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Webbie u. Progger
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Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen ![]() Ich bin vor ca. 3 Monaten aus einem Verein ausgetreten. Die Kündigung wurde anerkannt und ich zog die Lastschriftgenehmigung zurück. Soweit so gut. Nun hat sich der Verein laut Satzung von mir noch für das letzte Quartal den Beitrag holen wollen (insg. 36EUR) und das ging schief (Rücklastschrift). Es kam ein Schreiben von denen und ich habe dann von mir aus die ÜW getätigt und dachte alles ist in Ordnung. Heute kam jedoch ein Brief das ich die Gebühren ebenso überweisen müsste (9EUR). Auszug aus der Satzung: Zitat:
Ist des Geschäftsverhältnis nun bis zum 31.12. oder bis zum Tag der Kündigung. Muss ich die Gebühr nun entrichten? Wenn ja, ich würde denen gern ne Ratenzahlung von 9x 1EUR vorschlagen (so als Seitenhieb, weiß aber nicht ob die darauf eingehen müssen) PS: Es geht hier nicht um die 9EUR, das ist der Rede nicht wert. Es geht darum ob es rechtens ist nach einer Kündigung weiter Bankeinzug zu machen und die Gebühren umzulegen falls es nicht funktioniert. MfG Werde mein Ref und erhalte 500.000 Lose. PN an mich
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#3 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Reg: 14.10.2007
Beiträge: 666
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Hallo
Kommt darauf an, wann bei denen die Kümndigung zulässing, möglich ist mit kündigungsfrist (nur zum Jahreswechsel 31.12, oder zum Quartal, wenn du also im 3. Quartal gekündigt hast ,mit 3 Monaten Kündigunsgfrist, die du eingehalten hast, wäre ja das letzte Quartal nicht zu zahlen, ergo keine Einzugsermaächtigung und keine Gebühren. Wenn dagegen die Mitgliedschaft, egal wann du vorher kündigst (mindestens 3 Monate vorher), nur zum 31.12 kündbar ist, könnte ich mir vorstellen, das du sogar die Gebührebn, wegen der fehlgeschlagenen Lastschrift zahlen mußt, kann aber auch sein, das so eine Gebührenzahlung nicht zulässig, d.h. ob die gebühr als Mitgliedsbeitarg zu werten ist, ist wahrscheinlich wieder ne juristische Spitzfindigkeit für Juristen, die sonst nichts zu tun haben, oder in Bayreuth studiert haben. Aber das man Überweisungsgebühren berappen muß, steht aber nciht explizit in der Satzung, das würde m.M. für dich sprechen. |
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#5 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Google mal nach, ich kann mich dran erinnern das die Gebühren für die Rücklastschrift gesetzlich begrenzt sind, auf Höhe der Tatsächlichen kosten. Ich weiß aber nicht mehr ob das nur geplant war oder durchgesetzt ist.
An ansonsten sehe ich es so das es rechtens sich auch den letzten Betrag so zu holen, da du ja nicht gesagt hast das du es nicht mehr so willst. |
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#7 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Durch den fehlgeschlagenen Abbuchungsversuch sind dem Verein Bankkosten entstanden, die auch von dir zu ersetzen sind. Ob die jetzt 9€ betragen, kann ich nicht sagen, ist aber gut möglich.
Gab es einen Grund, warum du nicht für die ausreichende Deckung des Kontos gesorgt hast? Zitat:
Renos werden von mir nicht gelesen.
Wenn mir etwas mitzuteilen ist, dann bitte per PN. Dort bin ich auch sehr diskussionsfreudig. |
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#9 (permalink) | |
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Ref-Gejagter
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Zitat:
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#10 (permalink) |
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Painkiller
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Denke auch, dass du die 9€ zahlen musst.
Mal was anderes: Was ist mit Verträgen, die schon lange gekündigt wurden? z.B. Mobilfunkvertrag oder Stromvertrag, der vor x Jahren gekündigt wurde. Dabei wurde allerdings die Lastschrift nicht explizit gekündigt sondern nur der Vertrag an sich. Haben die Firmen noch eine Einzugsermächtigung und könnten theoretisch nach x Jahren einfach abbuchen? Kann man zur Bank gehen und sagen, dass man ne Liste von allen gültigen Einzugsermächtigungen haben will und sperrt dann alle unnötigen oder werden die Einzugsermächtigungen automatisch ungültig? |
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#12 (permalink) |
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Webbie u. Progger
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Schon erledigt
Ich denke auch das man selber eine Liste führen sollte da z.B. meine Bank nur eine Sperrliste hat wer nicht mehr abbuchen darf. Auf Nachfrage wurde bestätigt das Ermächtigungen außerhalb der Bank passieren und zum Großteil nicht weitergereicht werden so das die Bank leider keine Übersicht hat. Werde mein Ref und erhalte 500.000 Lose. PN an mich
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#13 (permalink) | ||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Zitat:
Selbst wenn noch eine bestehen würde: Es dürften trotzdem natürlich nur rechtmäßige Zahlungen eingezogen werden. Sofern zu Unrecht eingezogen wird, kann man die Lastschriften ja auch immer noch über seine Bank rückgängig machen.
Renos werden von mir nicht gelesen.
Wenn mir etwas mitzuteilen ist, dann bitte per PN. Dort bin ich auch sehr diskussionsfreudig. |
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#15 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 18.11.2011
Beiträge: 2
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Hallo,
ich hatte das auch mal. Ein Betrag in Höhe von EUR 9 ging zurück. Ich sehe ja ein das man das Gebühren berechnet. Aber in meinem Fall waren das EUR 25,00. Leider innerhalb des Urlaubs und nach 7 Tagen kam bereits die neue mit noch einmal EUR 15,00 habe zwar bezahlt das die mich nicht nerven. Aber habe damals sehr viel über die Verbaucherzentrale erfahren. Wende Dich doch mal da hin. Grüße UF |
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