Alt 01.03.2011, 19:21:08   #1 (permalink)
Klamm Urgestein
Benutzerbild von Schramm

Reg: 26.04.2009
Beiträge: 100
Schramm sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreSchramm sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreSchramm sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
Standard Führungszeugnis

Hi Leute!

Hab ein riesen Problem!

[...] kurzum, ich hatte vor kurzem ein Vorstellungsgespräch in einem führenden Discounter in Deutschland...mir wurde am selben tag, die Einstellung zugesprochen...und ich würde ein Anruf zur Vertragsunterzeichnung bekommen. So den Anruf habe ich bekommen, auch das ich die Stelle bekomme und soll nun diese Woche zur Unterzeichnung...er will von mir Meldebescheinung der Krankenkasse, Sozialversicherungsausweis, Kündigungsbestätigung und Führungszeugnis ebenso ein Zeugnis von meinem Arbeitgeber...

Also als er mir sagte, er bräuchte die Kündigungsbestätigung...war ich schon ziemlich skeptisch...er meinte aber ich brauche mir da keine Sorgen machen...allerdings müsste ich bei meinem Arbeitgeber eben kündigen da ich ja 4 wwochen Kündigungsfrist habe. Sonst klappt das mit dem Wechsel zum 1.4 nicht.

Also habe ich gekündigt...habe nur noch auf das Führungszeugnis gewartet...heute kam es um...es stehen 2 Einträge drin!
2x je zu Betrug in einem Zeitraum der 2 Jahre zurückliegt. insgesamt 35 Tagessätze zu einer Geldstrafe.

Muss ich jz befürchten, das ich den Job nit bekomme?
Das wäre mal echt ein witz, ich habe extra gekündigt! Weil er sagte er bräuchte das.

Und ich habe im Inet nachgelesen, dass bis zu 90 Tagessätzen nichts drin steht.

Was kann ich da jetzt tun? Löschung beantragen? Das ganze war mitte 2009.

Könnte es jetzt sein das ich die Stelle nicht bekomme? Obwohl ich ja trotzdem seit mitte 2010 schon im Einzelhandel arbeite und nicht auffällig geworden bin? Ich weiß nicht wie das gewichtet wird.

Danke für eure Antworten.
lg.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
Schramm ist offline   Mit Zitat antworten
Gesponsorte Links
Alt 01.03.2011, 19:37:00   #2 (permalink)
Moderator
Benutzerbild von Arusiek

ID: 36574
Lose-Remote

Reg: 05.05.2006
Beiträge: 4.898
Arusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von Schramm Beitrag anzeigen
[...] kurzum, ich hatte vor kurzem ein Vorstellungsgespräch in einem führenden Discounter in Deutschland...
Sollst du da auch an der Kasse sitzen? Dann könnte das mit dem Führungszeugnis u.U. problematisch werden...

Wurdest du nicht nach evtl. Einträgen oder Vorstrafen gefragt?
Wenn du da gelogen hast, kannst du die Stelle definitiv knicken...

Gruß Aru
You're wondering now, what to do, now you know this is the end
You're wondering how, you will pay, for the way you misbehaved
Curtain has fallen, now you're on your own
I won't return, forever you will wait

miss you Amy†
Arusiek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2011, 19:39:50   #3 (permalink)
MØþ€®@¶øℜ
Benutzerbild von Totte

ID: 67388
Lose-Remote
Abwesend

Reg: 20.04.2006
Beiträge: 45.929
Totte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes Ansehen
Standard

Ja, das sind Ablehnungsgründe. Die Löschung solcher Einträge ist gesetzlich vorgeschrieben, aber das ist mehr als 2 Jahre nach Eintrag.

Ich denke mal, du solltest in Erwägung ziehen, dich woanders neu zu bewerben
ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar
The only easy day was yesterday
Totte ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2011, 19:44:14   #4 (permalink)
Klamm Urgestein
Benutzerbild von Schramm

Reg: 26.04.2009
Beiträge: 100
Schramm sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreSchramm sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreSchramm sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
Standard

Zitat:
Zitat von Arusiek Beitrag anzeigen
Wurdest du nicht nach evtl. Einträgen oder Vorstrafen gefragt?
Wenn du da gelogen hast, kannst du die Stelle definitiv knicken...
Ich wurde nicht gefragt, er verlangt es aber eben und ich habe nachgelesen, dass bis zu 90 tagen nichts drin steht.

Und ich dachte auch das es nicht drin steht.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
Schramm ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2011, 19:47:22   #5 (permalink)
MØþ€®@¶øℜ
Benutzerbild von Totte

ID: 67388
Lose-Remote
Abwesend

Reg: 20.04.2006
Beiträge: 45.929
Totte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes AnsehenTotte genießt hohes Ansehen
Standard

Du musst unterscheiden zwischen Gerichtsbeschluss (steht nicht drin bis zu deiner genannten Höhe) und Gerichtsurteil (die stehen drin, egal wie)
Also warst du schon 2x in einer Gerichtsverhandlung deswegen, oder?
ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar
The only easy day was yesterday
Totte ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2011, 19:52:03   #6 (permalink)
grafikdilettant
Benutzerbild von baffi

ID: 268589
Lose-Remote

Reg: 25.12.2006
Beiträge: 8.007
baffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehen
Standard

Schau mal hier.

Ob Deine Situation schon eine unbillige Härte ist, vermag ich nicht zu beurteilen, aber einen Versuch ist es sicher wert.
baffi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2011, 19:57:26   #7 (permalink)
Klamm Urgestein
Benutzerbild von Schramm

Reg: 26.04.2009
Beiträge: 100
Schramm sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreSchramm sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreSchramm sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
Standard

Zitat:
Zitat von Totte Beitrag anzeigen
Du musst unterscheiden zwischen Gerichtsbeschluss (steht nicht drin bis zu deiner genannten Höhe) und Gerichtsurteil (die stehen drin, egal wie)
Also warst du schon 2x in einer Gerichtsverhandlung deswegen, oder?
Ich war noch nie in einer Gerichtsverhandlung. Ich hab das per Post bekommen, also das Urteil. Eingeladen wurde ich nicht.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
Schramm ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2011, 20:06:01   #8 (permalink)
grafikdilettant
Benutzerbild von baffi

ID: 268589
Lose-Remote

Reg: 25.12.2006
Beiträge: 8.007
baffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehen
Standard

Aber halt zweimal. Was Du gelesen hast gilt nur für Erststraftaten. Und automatisch gelöscht werden sie nach drei Jahren. Steht alles im BZRG.
baffi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2011, 20:06:47   #9 (permalink)
Klamm Urgestein
Benutzerbild von Schramm

Reg: 26.04.2009
Beiträge: 100
Schramm sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreSchramm sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreSchramm sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
Standard

Zitat:
Zitat von baffi Beitrag anzeigen
Aber halt zweimal. Was Du gelesen hast gilt nur für Erststraftaten. Und automatisch gelöscht werden sie nach drei Jahren. Steht alles im BZRG.
Wäre ein versuch trotzdem wert?
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
Schramm ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2011, 20:08:22   #10 (permalink)
grafikdilettant
Benutzerbild von baffi

ID: 268589
Lose-Remote

Reg: 25.12.2006
Beiträge: 8.007
baffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehen
Standard

Das was ich oben verlinkt habe, ja. Das ist ja extra für Fälle da, für die die vorhandenen Regeln nicht ausreichen. Nur zu den Erfolgsaussichten kann ich nichts sagen, tut mir leid.
baffi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2011, 21:06:35   #11 (permalink)
Klamm Urgestein
Benutzerbild von Schramm

Reg: 26.04.2009
Beiträge: 100
Schramm sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreSchramm sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreSchramm sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
Standard

Danke dir für die Antworten...ich werde es aufjedenfall gleich morgen versuchen...
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
Schramm ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2011, 05:17:39   #12 (permalink)
Moderator
Benutzerbild von Arusiek

ID: 36574
Lose-Remote

Reg: 05.05.2006
Beiträge: 4.898
Arusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes AnsehenArusiek genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von Schramm Beitrag anzeigen
Ich wurde nicht gefragt,...
Das wundert mich ehrlich gesagt etwas. Ich kenne das eigentlich nur so, daß einem beim Vorstellungsgespräch schon mitgeteilt wird, ob ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss und was ggf. "K.O.-Einträge" sind.
In der Regel wird man dann auch gleich gefragt, ob da was in der Richtung drin stehen könnte, um sich evtl. sowas, wie jetzt bei dir eingetreten ist, zu sparen.
Für deinen potenziellen Arbeitgeber ist das schliesslich auch nicht die angenehmste Situation.

Gruß Aru
You're wondering now, what to do, now you know this is the end
You're wondering how, you will pay, for the way you misbehaved
Curtain has fallen, now you're on your own
I won't return, forever you will wait

miss you Amy†
Arusiek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2011, 06:44:31   #13 (permalink)
Zaaaaapppp
Benutzerbild von Slotmaster

ID: 348838
Lose-Remote

Slotmaster eine Nachricht über Yahoo! schicken
Reg: 06.05.2006
Beiträge: 1.230
Slotmaster Slotmaster Slotmaster Slotmaster
Standard

Zitat:
Zitat von Schramm Beitrag anzeigen
Wäre ein versuch trotzdem wert?

versuchen kannst du es,aber es wird warscheinlich eh abgelehnt,weiss ich aus eigener erfahrung........
Slotmaster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2011, 09:23:16   #14 (permalink)
Klamm Urgestein
Benutzerbild von Schramm

Reg: 26.04.2009
Beiträge: 100
Schramm sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreSchramm sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreSchramm sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
Standard

Zitat:
Zitat von Arusiek Beitrag anzeigen
Das wundert mich ehrlich gesagt etwas. Ich kenne das eigentlich nur so, daß einem beim Vorstellungsgespräch schon mitgeteilt wird, ob ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss und was ggf. "K.O.-Einträge" sind.
Nein, wurde nicht gefragt ob was drin steht und was ggf. K.O.-Einträge sind.
Wurde nur gesagt, ich muss das vorlegen.

Zitat:
Zitat von Slotmaster Beitrag anzeigen
versuchen kannst du es,aber es wird warscheinlich eh abgelehnt,weiss ich aus eigener erfahrung........
Ich werde es auch versuchen, es ist ja nicht nur so dass dadurch mein eventueller neuer Job flöten geht, sondern das dadurch auch meine Existenz auf dem Spiel steht. Wie gesagt, ich habe bereits bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt und meine wirtschaftliche Lage ist auch nicht gerade berauschend, so dass ich eben auf den Job angewiesen bin. Dies werde ich auch alles in dem Antrag mit reinschreiben...und ebenfalls Kopien von Kontoauszügen etc... beifügen.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
Schramm ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2011, 13:48:26   #15 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 129824
Lose-Remote

Reg: 20.04.2006
Beiträge: 3.530
Wannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes AnsehenWannabe genießt hohes Ansehen
Standard

Ja aber ich bin eher verwundert darüber, dass dein jetziger das nicht wollte. Eigentlich ist doch klar, dass immer ein Führungszeugnis gewollt ist?! Ich mein, ich als Arbeitgeber möchte doch wissen, wen ich einstelle und ich persönlich würde auch niemanden einstellen, der wegen Betrug schon eine Anzeige hat, geschweige denn 2.
http://www.klamm.de/?weblog=129824

Als ich ein Kind war schrieb ich oft das Wort "nackt" hundertemale auf ein Stück Papier und rieb dann mein Gesicht darin
http://www.krisis.org/diverse_manifest-gegen-die-arbeit_1999.html
Wannabe ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Gesponsorte Links

Anzeige


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks sind an
Pingbacks sind an
Refbacks sind an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Schufa, Gewerbezentralregister und Führungszeugnis? sgw703 Gott und die Welt 10 04.08.2007 12:52:52


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:17:33 Uhr.