Alt 07.09.2009, 19:16:58   #1 (permalink)
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Papenburger
Standard Fristlose Kündigung / Räumungsklage / Fristen

Hallo,

folgendes Problem bereitet mir zurzeit schlaflose Nächte. Auf Grund von unverschuldeten (also nicht durch mich!) Mietrückständen, wurde mir die Wohnung fristlos gekündigt. Darauf hin habe ich Widerspruch eingelegt, mit der bitte um telefonischen Rückruf. Nun kam ein Schreiben vom Rechtsanwalt in der ich Aufgefordert wurde, die Wohnung innerhalb von 7 Tagen zu räumen, andernfalls würde eine Räumungsklage eingeleitet werden.

Da es mir nicht möglich ist, innerhalb von 7 Tagen eine neue Wohnung zu finden, suche ich nun fieberhaft nach einen Paragraphen, der mich als Mieter in einem solchen Fall schützt...

Soll bedeuten, dass ich als Mieter nicht gezwungen werde, auf "die Straße" zu ziehen.

Kennt sich da jemand mit aus oder hat da jemand einen Rat für mich ?


Zeitlicher Ablauf:
18. August Fristlose Kündigung bekommen
22. August Widerspruch mit der bitte um telefonischen Rückruf versendet.
03. September Schreiben vom Rechtsanwalt / Drohung auf Räumungsklage wenn ich bis zum 8. Sep nicht die Wohnung räume....


Mir ist durchaus dass ich mich früher um eine Wohnung hätte kümmern können. Da ich aber den Widerspruch geschrieben habe, bin ich davon ausgegangen, dass der Vermieter sich noch einmal zwecks Absprache meldet. Zumal die Wohnung auch erhebliche Mängel auf weißt und auch nach mehrmaliger Aufforderung, nicht behoben worden sind. Weiterhin wurde von dem Rechtsanwalt behauptet, dass keine Mängel bekannt sind, obwohl dieser das Übergabeprotokoll mit den Mängeln erhalten hat. Weiterhin kommt hinzu, dass ich in Niedersachsen bin und der Rechtsanwalt der Gegenseite in Berlin (Also 500 km entfernt). Dieser kann von dort aus definitiv nicht sagen ob Mängel vorhanden sind oder nicht !

Weiterhin habe ich für den Monat September die Miete überwiesen und dem Rechtsanwalt ein Schreiben mit der Bitte um Ratenzahlung geschrieben...
Allerdings habe ich bei der Überweisung nicht angegeben, für welchen Montat diese Miete ist.

Meine Frage ist nun:
Kann ich diesen Monat noch hier Wohnen bleiben ? Gibt es ein Gesetzt, was mich hier schützt.
Kann man dem Mieter dazu "zwingen" mich hier wohnen zu lassen, solange bis ich was anderes gefunden habe, was ich auch bezahlen kann !?
Kurz gesagt, kann er mich einfach auf die Straße setzen oder nicht ???


Freue mich über jede hilfreiche Antwort !


MFG
Papenburger
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Alt 07.09.2009, 19:26:23   #2 (permalink)
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Was ist denn bei dir zu holen?

Naja egal lies dir das durch:

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kdgprozs.htm

und das noch:

http://www.frag-einen-anwalt.de/EILI...-__f34373.html

Ich denke das beantwortet zu mindest einen Teil deiner Frage.

Ah und das hier ist auch ganz interessant dazu

http://www.schnell-kredit.info/mietschulden.html
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Alt 07.09.2009, 19:31:52   #3 (permalink)
Freundlicher

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Zitat:
Zitat von Papenburger Beitrag anzeigen
Auf Grund von unverschuldeten (also nicht durch mich!) Mietrückständen, wurde mir die Wohnung fristlos gekündigt. Darauf hin habe ich Widerspruch eingelegt, mit der bitte um telefonischen Rückruf.
Hi,

wer hat die Mietrückstände zu verschulden? Und über wieviel Monate reden wir hier?

Widerspruch einlegen ist eine Sache. Die Bitte um telefonische Rücksprache ist, mit Verlaub, wirklich nur eine Bitte. Die Gegenseite muss dem nicht entsprechen.

Und wenn dem Vermieter sein Lieblingsanwalt nun in Berlin sitzt, dann kannst Du da nichts gegen machen. Der Anwalt vertritt die Interessen seines Mandanten, er prüft nicht, ob diese rechtmäßig sind. Das wird vor Gericht nachgeholt.

Eine Frist von 7 Tagen ist meines Erachtens nach aber doch recht kurz bemessen.

Andererseits schreibst Du, dass Du Dich durchaus früher um eine andere Wohngelegenheit hättest kümmern können. Also kann der Fall doch nicht ganz so plötzlich aufgetreten sein?
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Alt 07.09.2009, 19:34:41   #4 (permalink)
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Papenburger
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Zitat:
Zitat von ewin12000 Beitrag anzeigen
Was ist denn bei dir zu holen?

Naja egal lies dir das durch:

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kdgprozs.htm

und das noch:

http://www.frag-einen-anwalt.de/EILI...-__f34373.html

Ich denke das beantwortet zu mindest einen Teil deiner Frage.

Ah und das hier ist auch ganz interessant dazu

http://www.schnell-kredit.info/mietschulden.html

Mh...
Das beantwortet meine Fragen nicht wirklich. Das ich ein Recht auf Widerspruch habe, weiß ich ja, aber kann ich auch der Räumngsklage widersprechen ? Wenn ja, wieso und was muss ich beachten ?

Zitat:
Zitat von HoloDoc Beitrag anzeigen
Eine Frist von 7 Tagen ist meines Erachtens nach aber doch recht kurz bemessen.

Andererseits schreibst Du, dass Du Dich durchaus früher um eine andere Wohngelegenheit hättest kümmern können. Also kann der Fall doch nicht ganz so plötzlich aufgetreten sein?
Naja, die fristlose Kündigung kam ja schon am 18. August. Daraufhin habe ich ja den Widerspruch geschrieben und abgewartet, was passiert und dann kam halt das Schreiben vom Rechtsanwalt...


Zu verschulden habe ich das zum Teil sicherlich auch, kein Zweifel. Ich bin sogar bereit hier aus zu ziehen und die ausstehende Miete zu zahlen nur muss ich ja ersteinmal etwas finden, was ich selber bezahlen kann und auch sehen, wie das mit der Ratenzahlun hinkommt....

Geändert von Sweet_Pepper (08.09.2009 um 05:33:14 Uhr) Grund: 2 Postings zusammengeführt. - "Ändern"-Button nutzen!
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Alt 07.09.2009, 19:40:40   #5 (permalink)
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1) Wie viel Miete steht aus?
2) Warum steht die aus?

Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie "Alt" + "Entf." gleichzeitig drücken...
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Alt 07.09.2009, 19:41:07   #6 (permalink)
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Wenn Du bereit bist in einem angemessenen Zeitraum auszuziehen und dies dem Rechtsanwalt mitteilst, bleibt für eine Räumungsklage kein Raum mehr. Was angemessen ist und wie evtl. die Zahlung der ausstehenden Mieten erfolgen kann ist dann Verhandlungssache. Ruf den RA doch mal an?
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Alt 07.09.2009, 19:41:32   #7 (permalink)
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Hier würde ich Dir empfehlen, Dich mit dem Anwalt der Gegenseite kurz zu schließen.

Mit ihm kannst Du eine Ratenzahlung über die Mietschulden vereinbaren, ggf. sogar einen gewissen Zeitraum, in dem Du Dir eine neue Wohngelegenheit suchen kannst.
HoloDoc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2009, 20:59:40   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Papenburger Beitrag anzeigen
Mh...
Das beantwortet meine Fragen nicht wirklich. Das ich ein Recht auf Widerspruch habe, weiß ich ja, aber kann ich auch der Räumngsklage widersprechen ? Wenn ja, wieso und was muss ich beachten ?
Ich will ja nicht unhöflich sein, aber hast du das überhaupt gelesen?
Es beantwortet deine Fragen absolut und voll und ganz und zwar ohne Einschränkung. Aber ich lese es dir auch gern vor.

Nein du kannst der fristlosen Kündigung nicht Widersprechen.
Ab dem Moment wo du mit zwei Monatsmieten im Rückstand bist oder auch nur unregelmäsig zahlst ist diese berechtigt. Ja du kannst es auf eine Räumungsklage ankommen lassen und dieser kannst du dann Widersprechen, diese wird aber nur abgelehnt, wenn du weniger als 2 Monatsmieten im Rückstand bist ansonsten muß das Gericht der Räumungsklage stattgeben.

Dort werden dir dann Fristen gesetzt zum Auszug.

Also Fragen jetzt beantwortet?

Cleverer wäre es natürlich wenn man die Miete bezahlt und sich mit dem Vermieter einigt, aber diese Chanche hast du ja scheinbar vertan.
ewin12000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2009, 02:21:30   #9 (permalink)
Danke für Nichts!
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wenn du (warum auch immer) keine andere wohnmöglichkeit findest, hast du keine andere wahl, als es auf eine räumungsklage ankommen zu lassen!
das wird natürlich nicht billig für dich. erst recht nicht, wenn dann auch noch zwangsgeräumt werden muß!

allerdings bringt dir das erstmal luft. das ist zwar kacke für den vermieter ... aber darauf kannst du ja keine rücksicht nehmen!
ehe eine räumingsklage durch ist, vergehen locker mal 8-10 monate!

es sei denn, dein vermieter ist der meinung das gesetze für ihn nicht gültig sind. sowas hab ich hier in sachsen-anhalt schon des öfteren gesehen!
die räumen die bude radikal aus, wenn niemand zuhause ist und bauen neue schlösser ein.
das ist zwar ungesetzlich und sie bekommen auch eine vor den latz, wenn der mieter anzeige erstattet ... aber die wohnung ist frei!

mit dem vermieter selbst, würde ich garnicht reden! er hat dafür seinen anwalt und wird mit dir sicher nichts aushandeln.
versuch das ganze mit dem anwalt zu klären! wenn ihr euch auf ne ratenzahlung einigt und du ihm zusicherst, das du schnellstmöglich eine andere wohnung suchst ... dann sollte da eigentlich was machbar sein!
„Ich habe versucht, die Welt zu verändern … Aber es ist eine Illusion.“ (Fidel Castro)
ITSCHI ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2009, 08:37:39   #10 (permalink)
klamm-Lipper
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Zitat:
Zitat von ITSCHI Beitrag anzeigen
mit dem vermieter selbst, würde ich garnicht reden! er hat dafür seinen anwalt und wird mit dir sicher nichts aushandeln.
Das verstehe ich immer nicht.

Warum sucht man als Mieter nicht erstmal das persönliche Gespräch mit dem Vermieter? Wer sagt denn, dass er völlig unkooperativ ist und einen überhaupt nicht zu Wort kommen lässt? Er versucht sich durch einen Anwalt abzusichern und zu seinem Recht zu kommen, logisch. Aber man kann es trotzdem mal mit einem einfachen Anruf versuchen.

Zumindest wäre das mal mein erster Schritt, wenn mir eine Kündigung der Wohnung ins Haus flattert. Ich sitze ja nicht rum, warte eine Räumungsklage ab und habe nicht ein Wort mit dem Vermieter gewechselt.
Mit freundlichem Gruß
Blomberger
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Alt 11.09.2009, 11:52:14   #11 (permalink)
Danke für Nichts!
Benutzerbild von ITSCHI

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@Blomberger:

ich meinte eigentlich nur ... wenn die sache schon soweit ist, das sie an einen anwalt übergeben wurde, dann hat der vermieter eigentlich nix mehr zu sagen! jeder anwalt wird seinem klienten sagen, "du regelst hier nichts mehr, ohne mich vorher zu konsultieren"!
von daher kann er als "zu entfernender mieter" auch gleich mit dem anwalt verhandeln.
„Ich habe versucht, die Welt zu verändern … Aber es ist eine Illusion.“ (Fidel Castro)
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Alt 11.09.2009, 12:18:03   #12 (permalink)
klamm-Lipper
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Zitat:
Zitat von ITSCHI Beitrag anzeigen
jeder anwalt wird seinem klienten sagen, "du regelst hier nichts mehr, ohne mich vorher zu konsultieren"!
Das kannst du so pauschal nicht sagen. Der Vermieter bleibt ja trotz Anwalt noch ein mündiger Bürger und kann für sich selber sprechen. Von daher ist es auf jeden Fall einen Versuch wert. Was zu verlieren hat der Mieter sowieso nicht mehr.

Natürlich wird der Vermieter sauer sein wenn die Miete nicht bezahlt wird, das ist logisch. Aber es wird auch in seinem Interesse sein, die Sache nicht unnötig in die Länge zu ziehen, denn dadurch hat der Mieter auch nicht mehr Geld. Zumal möglicherweise noch Kosten für die Räumungsklage usw. dazu kommen. Am Ende wartet der Vermieter nur umso länger auf sein Geld, wenn man sich nicht außergerichtlich einigt.
Mit freundlichem Gruß
Blomberger
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Alt 11.09.2009, 18:42:37   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Blomberger Beitrag anzeigen
Zumal möglicherweise noch Kosten für die Räumungsklage usw. dazu kommen. Am Ende wartet der Vermieter nur umso länger auf sein Geld, wenn man sich nicht außergerichtlich einigt.
Und gerade deshalb ist der Hinweis mit dem Anwalt vollkommen richtig.

Kein Anwalt möchte in so einem Fall ein Klageverfahren durchführen. Er wird der erste sein, der auf eine Ratenzahlung vernünftig eingeht. Im übrigen hat der Vermieter seine Entscheidungsfreiheit natürlich nicht komplett abegegeben, aber zunächst einmal für diesen Fall an den Anwalt übertragen.
baffi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2009, 19:29:05   #14 (permalink)
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Zitat:
Zitat von baffi Beitrag anzeigen
Und gerade deshalb ist der Hinweis mit dem Anwalt vollkommen richtig.

Kein Anwalt möchte in so einem Fall ein Klageverfahren durchführen. Er wird der erste sein, der auf eine Ratenzahlung vernünftig eingeht. Im übrigen hat der Vermieter seine Entscheidungsfreiheit natürlich nicht komplett abegegeben, aber zunächst einmal für diesen Fall an den Anwalt übertragen.
Bitte?

Ein Anwalt verdient mit so etwas sein Geld. Und er hat auch garantiert in dem Schreiben genannt, das Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an ihn geleistet werden dürfen.

Die Korrespondenz läuft i.d.R. nur noch über den Anwalt, der aber selbstverständlich seinen Mandanten über den Schriftverkehr / das Telefonat informiert und das weitere Vorgehen, sofern es nicht seinem Auftrag entspricht, mit ihm abspricht. Hier gehört auch eine evtl. Ratenzahlung zu.

Natürlich kann der Mieter auch direkt mit dem Vermieter sprechen, nur wer garantiert, dass dieser die Information auch an den Anwalt weitergibt?

Geändert von HoloDoc (11.09.2009 um 19:36:34 Uhr)
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Alt 11.09.2009, 19:46:27   #15 (permalink)
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Zitat:
Zitat von HoloDoc Beitrag anzeigen
[...]
Und wo genau ist jetzt der Widerspruch zu meiner Aussage?

Ach so, Du meinst das Klageverfahren. Der Threadersteller hat doch geschrieben, dass er ausziehen möchte und Raten bezahlen will. Wo genau siehst Du jetzt eine Chance für den Anwalt, dieses Verfahren zu gewinnen?

Oder gehörst Du auch zu den Menschen, die glauben, dass Anwälte ohne Erfolgsaussichten klagen, Hauptsache man bezahlt sie?
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