Alt 07.01.2010, 23:21:21   #1 (permalink)
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Reg: 07.01.2010
Beiträge: 2
volvofreak1975
Standard Fristlose Kündigung durch den vermieter!

Folgender Sachverhalt :

Wir Familie mit 3 Kinder sind seit 01.11.2002 in eine Mietwohnung eingezogen die Miete wurde immer pünktlich überwiesen. Es bestehen keine Mietschulden bei dem Vermieter .

_______________________________________________________________

Da unser Parkett renovierungsbedürftig sei habe ich den vermieter angesprochen telefonisch das Gespräch hat meine Frau mitgehört die Reparatur wurde, wurde aber Strikt abgelehnt. Am nächtesten erhielten wir ,,fristlose Kündigung,, vom Vermieter in der Kündigungschreiben steht drin das ich den Vermieter Beledigt hätte mit dem Satz,, Ach leck mich doch am A----,, was aber gar nicht stimmt weil das Gespräch hat ja meine Frau mitgehört an dem Tag .

-------------------------------------------------------------------------------------------

Mit dem Kündigungsschreiben war ich beim Anwalt für Mietrecht,, mein Anwalt meint die fristlose Kündigung sei unwirsam ! Die gegenerische Seite meint die Kündigung ist wirksam ich hätte den Mitarbeiter Beledigt was aber gar nicht stimmt ... Es ist Aussage gegen Aussage

_______________________________________________________________

Mein Rechtsanwalt für Mietrecht meint die Kündigung ist UNWIRSAM !

Jetzt sind 2 Monate vergangen als ich heut schreibem vom Amtsgericht bekam wegen der Räumng der Termin wurde auf 3.2.2010 festgesetztda ist die Verhandlung

Meine Frage ist wie wird der ..liebe Richter ,, die Kündigungsschreiben entscheiden ?
Es war ganz normales Gespräch zwischen mir und dem vermieter das Gespräch hat ja meine Frau mitgehört und der Vermieter wurde nicht beledigt !

Mein Anwalt meint auch die Kündigung sei UNWIRKSAM was maein ihr dazu und wie wird der Richter darüber entscheiden .

Weil ich bin verheiratet und habe 3 kleine Kinder und in der heutigen Zeit ist es schwer eine passende Wohnung zu finden .

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Alt 07.01.2010, 23:27:10   #2 (permalink)
MØþ€®@¶øℜ
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Standard

Das sollte dein Anwalt machen. Nur mit ihm wirst du was erreichen.
Oder willst du zum Räumungstermin hingehen und sagen: Die User im Klamm-Forum haben aber gesagt....
Wenn Aussage gegen Aussage steht, liegt die Beweispflicht beim Vermieter. Aber das solltest du schon wissen. Leg Einspruch mit Hilfe deines Anwalts ein
ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar
The only easy day was yesterday
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Alt 07.01.2010, 23:29:22   #3 (permalink)
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beruhig dich. Wenn dein Vermieter nicht beweisen kann, dass er beleidigt wurde, bist du doch aus der Sache relativ fein raus.

Nur nach ner neuen Wohnung würd ich mich trotzdem schonmal umsehen.. Bei nem Vermieter hausen, der mich gar net drinhaben will? Dem würd ich mein Geld nich freiwillig geben


mighty666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2010, 23:33:39   #4 (permalink)
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volvofreak1975
Standard

Zitat:
Zitat von Totte Beitrag anzeigen
Das sollte dein Anwalt machen. Nur mit ihm wirst du was erreichen.
Oder willst du zum Räumungstermin hingehen und sagen: Die User im Klamm-Forum haben aber gesagt....
Wenn Aussage gegen Aussage steht, liegt die Beweispflicht beim Vermieter. Aber das solltest du schon wissen. Leg Einspruch mit Hilfe deines Anwalts ein
Es ist nicht der vermieter persönlich sondern ein Mitarbeiter einer Siedlungsgesellschaft
volvofreak1975 ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2010, 02:13:38   #5 (permalink)
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Hm, du solltest überlegen, was du mit diesem Thread erreichen willst. Wenn du eine zusätzliche Rechtsberatung möchtest, dann würde ich dir raten, dass der Fall oben einem guten Freund "passiert" ist und am besten nur "rein theoretisch". Denn persönliche Rechtsberatungen für lau im Netz sind in Deutschland meines Wissens nach in jeder Hinsicht verboten.

Wenn du nur Feedback willst, dann: Ich war nicht dabei, ich kenn dich nicht, das sind deine ersten beiden Beiträge.. Wenn's so war, wie du das sagst, ist es natürlich unter aller Sau. Wie oben schon erwähnt: Dann such dir bloß ne neue Wohnung. Im Streit mit dem Vermieter eine Wohnung zu bewohnen macht keinen Spaß
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Alt 08.01.2010, 07:03:07   #6 (permalink)
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eine Beleidigung ist aber nichtmal ein Grund für eine fristlose Kündigung, da könnte der Vermieter nur eine fristgerechte Kündigung einreichen.
Somit dürfte die fristlose hinfällig, weil unwirksam, sein.

Der Vermieter würde also mit der Räumungsklage nun ganz böse vor die Wand fahren.

Aber:
Solltest du nun seit der unwirksamen fristlosen Kündigung zB die Miete nicht weiter gezahlt haben, ist es nun aber dann doch ein Grund, dich nachträglich nun fristlos rauszusetzen, da mit zwei Monatsmieten Verzug eine fristlose gerechtfertigt ist.

Leider lässt sich aus deinem Text auch nicht wirklich viel erlesen, weil er zum einen sehr unsauber geschrieben ist, zum anderen halt etwas schwammig ist.

persönliche Meinung - keine Rechtsberatung - kein Anspruch auf Vollständigkeit
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Alt 08.01.2010, 08:51:35   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Freddixx Beitrag anzeigen
Wenn du eine zusätzliche Rechtsberatung möchtest, dann würde ich dir raten, dass der Fall oben einem guten Freund "passiert" ist und am besten nur "rein theoretisch".
Voll unauffällig

@Topic:
Beleidigungen sind in Deutschland strafbar, also eher ein Fall fürs Strafrecht, als fürs Mietrecht. Soll er dich doch anzeigen und gut is (Wobei ich nicht davon ausgehe, dass du danach für 1 Jahr in den Knast gehen musst )
theHacker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2010, 12:20:47   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von volvofreak1975 Beitrag anzeigen
Jetzt sind 2 Monate vergangen als ich heut schreibem vom Amtsgericht bekam wegen der Räumng der Termin wurde auf 3.2.2010 festgesetztda ist die Verhandlung

Meine Frage ist wie wird der ..liebe Richter ,, die Kündigungsschreiben entscheiden ?
Es war ganz normales Gespräch zwischen mir und dem vermieter das Gespräch hat ja meine Frau mitgehört und der Vermieter wurde nicht beledigt !

Mein Anwalt meint auch die Kündigung sei UNWIRKSAM was maein ihr dazu und wie wird der Richter darüber entscheiden .

Weil ich bin verheiratet und habe 3 kleine Kinder und in der heutigen Zeit ist es schwer eine passende Wohnung zu finden .
Du darfst andere offiziell nur zuhören lassen, wenn dein Gesprächspartner dem zustimmt.

Die Räumungsklage wird nur Erfolg haben, wenn du/deine Familie etwas verbockt habt, sprich Mietrückstände, Sachbeschädigung etc. Das scheint nicht vorzuliegen. Aber es ist nun mal die Aufgabe deines Anwalts das zu regeln.
Hier kann und wird dir niemand helfen können, denn wir sind nur einseitig im Bilde und zudem nicht befugt Rechtsberatung auszuüben.

Avachanger Lilly Herzblatt von Der_Tiger ist


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Alt 08.01.2010, 13:28:21   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von theHacker Beitrag anzeigen
Voll unauffällig
Ja, ne Aber so läuft's in sämtlichen deutschen Anwaltsforen.
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Freddixx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2010, 14:12:25   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Freddixx Beitrag anzeigen
Ja, ne Aber so läuft's in sämtlichen deutschen Anwaltsforen.
Ich stell mir grade so vor, was passiert, wenn du in eine Verkehrskontrolle gerätst und du sagst zu dem Polizisten "Was wäre, wenn mein Beifahrer sagen würde, Sie seien ein Ar*****ch?".

Andere Person, doppelt Konjunktiv und nur gefragt, nicht gesagt... ob das gut geht?
theHacker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2010, 15:48:30   #11 (permalink)
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birnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblick
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Zitat:
Zitat von DragonLilly Beitrag anzeigen
Du darfst andere offiziell nur zuhören lassen, wenn dein Gesprächspartner dem zustimmt.
Mit Verlaub, aber das ist Schwachsinn! Du darfst das Gespräch nicht aufzeichnen, aber wenn mein Freund neben mir sitzt, während ich mit meiner Mutter telefoniere, dann muß ich nicht um Erlaubnis fragen, ob er bei unserem Gespräch zuhören darf.

birnchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2010, 17:53:23   #12 (permalink)
Klammdrachen
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Zitat:
Zitat von birnchen Beitrag anzeigen
Mit Verlaub, aber das ist Schwachsinn! Du darfst das Gespräch nicht aufzeichnen, aber wenn mein Freund neben mir sitzt, während ich mit meiner Mutter telefoniere, dann muß ich nicht um Erlaubnis fragen, ob er bei unserem Gespräch zuhören darf.
Und du gehst mir auf die Nerven......denn da steht offiziell, weißt du was das heißt? Das ein anderer mithört und ich das für meine Zwecke (in diesem Fall Gericht oder Anwalt) verwenden möchte, und genau das darf ich nicht!

Avachanger Lilly Herzblatt von Der_Tiger ist


DragonLilly ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2010, 17:57:59   #13 (permalink)
back to the roots
Benutzerbild von birnchen

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birnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblick
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Na dann bring doch mal entsprechende Paragraphen. Ich laß mich ja gern belehren...

birnchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2010, 17:59:27   #14 (permalink)
Grüßt Euch
Benutzerbild von centinator

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Zitat:
Zitat von volvofreak1975 Beitrag anzeigen
Folgender Sachverhalt :

.......

Nach oben
Versuchs doch mal mit nem Anwalts-Wechsel...
centinator ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2010, 18:22:45   #15 (permalink)
nicht mehr nett
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Zitat:
Zitat von birnchen Beitrag anzeigen
Na dann bring doch mal entsprechende Paragraphen. Ich laß mich ja gern belehren...
so auf die Schnelle habe ich das z.B. gefunden:
http://www.123recht.net/article.asp?a=47035&ccheck=1

Meine Tonbandaufzeichnungen (vor 6 Jahren) durfte ich auch nicht vor Gericht verwenden, weil es einen Eingriff in die Privatsphäre des anderen war, da derjenige nicht wußte, dass er abgehört wird. Vor Gericht wird sowas nicht zugelassen. Sollte sich in den Jahren was geändert haben ok, aber ich kenne es auch so, dass Mithören und Mitschneiden von Gesprächen nicht erlaubt bzw. vor Gericht nicht zulässig ist.


In Gedenken an Maja und Jack. Wir werden euch nie vergessen.


Drachenjenny ist offline   Mit Zitat antworten
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