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#1 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 07.01.2010
Beiträge: 2
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Folgender Sachverhalt :
Wir Familie mit 3 Kinder sind seit 01.11.2002 in eine Mietwohnung eingezogen die Miete wurde immer pünktlich überwiesen. Es bestehen keine Mietschulden bei dem Vermieter . _______________________________________________________________ Da unser Parkett renovierungsbedürftig sei habe ich den vermieter angesprochen telefonisch das Gespräch hat meine Frau mitgehört die Reparatur wurde, wurde aber Strikt abgelehnt. Am nächtesten erhielten wir ,,fristlose Kündigung,, vom Vermieter in der Kündigungschreiben steht drin das ich den Vermieter Beledigt hätte mit dem Satz,, Ach leck mich doch am A----,, was aber gar nicht stimmt weil das Gespräch hat ja meine Frau mitgehört an dem Tag . ------------------------------------------------------------------------------------------- Mit dem Kündigungsschreiben war ich beim Anwalt für Mietrecht,, mein Anwalt meint die fristlose Kündigung sei unwirsam ! Die gegenerische Seite meint die Kündigung ist wirksam ich hätte den Mitarbeiter Beledigt was aber gar nicht stimmt ... Es ist Aussage gegen Aussage _______________________________________________________________ Mein Rechtsanwalt für Mietrecht meint die Kündigung ist UNWIRSAM ! Jetzt sind 2 Monate vergangen als ich heut schreibem vom Amtsgericht bekam wegen der Räumng der Termin wurde auf 3.2.2010 festgesetztda ist die Verhandlung Meine Frage ist wie wird der ..liebe Richter ,, die Kündigungsschreiben entscheiden ? Es war ganz normales Gespräch zwischen mir und dem vermieter das Gespräch hat ja meine Frau mitgehört und der Vermieter wurde nicht beledigt ! Mein Anwalt meint auch die Kündigung sei UNWIRKSAM was maein ihr dazu und wie wird der Richter darüber entscheiden . Weil ich bin verheiratet und habe 3 kleine Kinder und in der heutigen Zeit ist es schwer eine passende Wohnung zu finden . Nach oben |
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#2 (permalink) |
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MØþ€®@¶øℜ
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Das sollte dein Anwalt machen. Nur mit ihm wirst du was erreichen.
Oder willst du zum Räumungstermin hingehen und sagen: Die User im Klamm-Forum haben aber gesagt.... Wenn Aussage gegen Aussage steht, liegt die Beweispflicht beim Vermieter. Aber das solltest du schon wissen. Leg Einspruch mit Hilfe deines Anwalts ein ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar The only easy day was yesterday
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#3 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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beruhig dich. Wenn dein Vermieter nicht beweisen kann, dass er beleidigt wurde, bist du doch aus der Sache relativ fein raus.
Nur nach ner neuen Wohnung würd ich mich trotzdem schonmal umsehen.. Bei nem Vermieter hausen, der mich gar net drinhaben will? Dem würd ich mein Geld nich freiwillig geben |
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#4 (permalink) | |
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Neuer Benutzer
Reg: 07.01.2010
Beiträge: 2
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Zitat:
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#5 (permalink) |
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<3 my life
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Hm, du solltest überlegen, was du mit diesem Thread erreichen willst. Wenn du eine zusätzliche Rechtsberatung möchtest, dann würde ich dir raten, dass der Fall oben einem guten Freund "passiert" ist und am besten nur "rein theoretisch". Denn persönliche Rechtsberatungen für lau im Netz sind in Deutschland meines Wissens nach in jeder Hinsicht verboten.
Wenn du nur Feedback willst, dann: Ich war nicht dabei, ich kenn dich nicht, das sind deine ersten beiden Beiträge.. Wenn's so war, wie du das sagst, ist es natürlich unter aller Sau. Wie oben schon erwähnt: Dann such dir bloß ne neue Wohnung. Im Streit mit dem Vermieter eine Wohnung zu bewohnen macht keinen Spaß
Lg, Fred |
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#6 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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eine Beleidigung ist aber nichtmal ein Grund für eine fristlose Kündigung, da könnte der Vermieter nur eine fristgerechte Kündigung einreichen.
Somit dürfte die fristlose hinfällig, weil unwirksam, sein. Der Vermieter würde also mit der Räumungsklage nun ganz böse vor die Wand fahren. Aber: Solltest du nun seit der unwirksamen fristlosen Kündigung zB die Miete nicht weiter gezahlt haben, ist es nun aber dann doch ein Grund, dich nachträglich nun fristlos rauszusetzen, da mit zwei Monatsmieten Verzug eine fristlose gerechtfertigt ist. Leider lässt sich aus deinem Text auch nicht wirklich viel erlesen, weil er zum einen sehr unsauber geschrieben ist, zum anderen halt etwas schwammig ist. persönliche Meinung - keine Rechtsberatung - kein Anspruch auf Vollständigkeit |
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#7 (permalink) | |
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bekämpft die Mächte des Bösen
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Zitat:
![]() @Topic: Beleidigungen sind in Deutschland strafbar, also eher ein Fall fürs Strafrecht, als fürs Mietrecht. Soll er dich doch anzeigen und gut is |
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#8 (permalink) | |
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Klammdrachen
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Zitat:
Die Räumungsklage wird nur Erfolg haben, wenn du/deine Familie etwas verbockt habt, sprich Mietrückstände, Sachbeschädigung etc. Das scheint nicht vorzuliegen. Aber es ist nun mal die Aufgabe deines Anwalts das zu regeln. Hier kann und wird dir niemand helfen können, denn wir sind nur einseitig im Bilde und zudem nicht befugt Rechtsberatung auszuüben. |
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#9 (permalink) |
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<3 my life
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Ja, ne
Aber so läuft's in sämtlichen deutschen Anwaltsforen.
Lg, Fred |
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#10 (permalink) |
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bekämpft die Mächte des Bösen
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Ich stell mir grade so vor, was passiert, wenn du in eine Verkehrskontrolle gerätst und du sagst zu dem Polizisten "Was wäre, wenn mein Beifahrer sagen würde, Sie seien ein Ar*****ch?".
Andere Person, doppelt Konjunktiv und nur gefragt, nicht gesagt... ob das gut geht?
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#11 (permalink) | |
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back to the roots
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Zitat:
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#15 (permalink) | |
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nicht mehr nett
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Zitat:
http://www.123recht.net/article.asp?a=47035&ccheck=1 Meine Tonbandaufzeichnungen (vor 6 Jahren) durfte ich auch nicht vor Gericht verwenden, weil es einen Eingriff in die Privatsphäre des anderen war, da derjenige nicht wußte, dass er abgehört wird. Vor Gericht wird sowas nicht zugelassen. Sollte sich in den Jahren was geändert haben ok, aber ich kenne es auch so, dass Mithören und Mitschneiden von Gesprächen nicht erlaubt bzw. vor Gericht nicht zulässig ist. ![]() In Gedenken an Maja und Jack. Wir werden euch nie vergessen. |
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