Alt 08.12.2009, 16:32:46   #1 (permalink)
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Benutzerbild von anddie

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Standard Fristlose Kündigung durch AN in der Probezeit (Formulierung?)

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eine Formulierungshilfe, wie man als Student einen 400€-Aushilfsjob in der Probezeit am besten fristlos kündigen kann.

Gründe muss man ja nur auf Nachfrage liefern, daher sieht das ganze eher sehr knapp aus.
Vor allem eine Formulierung, dass eine abschließende Lohnabrechnung (bisher gabs zwar Geld, aber keinen Gehaltsnachweis, so dass man das nicht prüfen kann, was überwiesen wurde) und das restliche Geld will, wäre für mich hilfreich.

Finde irgendwie nur Dinge, die für eine Kündigung durch den Arbeitgeber passen, aber keine, die für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer passen.

Grüße
anddie
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Alt 08.12.2009, 16:40:54   #2 (permalink)
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Benutzerbild von dream6

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dream6 wird schon bald berühmt werdendream6 wird schon bald berühmt werden
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Sehr geehrte blablabla,

hiermit kündige ich mit sofortiger Wirkung mein Arbeitsverhältnis (alternativ Arbeitsvertrag).

Zudem bitte um die Übersendung meiner Lohnabrechnung und die Überweisung des noch ausstehenden Lohnes auf das Ihnen bekannte Konto.

Ich bitte Sie mir diese Schreiben innerhalb von 7 Tagen zu bestätigen.

Mit freundlichem Gruß

blablabla


Ich denke so sollte das reichen, und bitte jegliche Rechtschreibfehler übersehen

Vielleicht hat noch jemand ne bessere Idee, mir fällt sonst nix ein.

Viel Erfolg...
Spontanität ist geplanter als man denkt...
Jaaaa, macht mich auf Rechtschreibfehler aufmerksam!!!
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Alt 08.12.2009, 18:11:01   #3 (permalink)
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Bedenke, dass du zur fristlosen Kündigung auch einen besonderen Grund brauchst, sonst machst du dich schadensersatzpflichtig.
Ansonsten schreib doch einfach genau rein, was du alles haben willst.
Muebarekking ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2009, 18:14:52   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Muebarekking Beitrag anzeigen
Bedenke, dass du zur fristlosen Kündigung auch einen besonderen Grund brauchst, sonst machst du dich schadensersatzpflichtig.
So nicht richtig. Er ist in der Probezeit, da ist es für beide Parteien möglich fristlos und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
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Alt 08.12.2009, 18:17:04   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von mirabelle Beitrag anzeigen
So nicht richtig. Er ist in der Probezeit, da ist es für beide Parteien möglich fristlos und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
Genau, daher reicht auch ein "formloser" Brief.
Spontanität ist geplanter als man denkt...
Jaaaa, macht mich auf Rechtschreibfehler aufmerksam!!!
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Alt 08.12.2009, 18:51:43   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von mirabelle Beitrag anzeigen
So nicht richtig. Er ist in der Probezeit, da ist es für beide Parteien möglich fristlos und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
Bei der Dauer der Frist kommt es immer auf den Arbeitsvertrag an. Aber auch bei der Kündigung in der Probezeit gibt es immer eine Frist, soweit ich weiß.
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Alt 08.12.2009, 18:57:28   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Muebarekking Beitrag anzeigen
Bei der Dauer der Frist kommt es immer auf den Arbeitsvertrag an. Aber auch bei der Kündigung in der Probezeit gibt es immer eine Frist, soweit ich weiß.
Du hast recht. Sorry. Laut § 622 Abs. 3 BGB 2 Wochen .
Ist mir aber auch mehr als neu...
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Alt 08.12.2009, 18:59:42   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von mirabelle Beitrag anzeigen
Du hast recht. Sorry. Laut § 622 Abs. 3 BGB 2 Wochen .
Ist mir aber auch mehr als neu...
Je nach Tarifvertrag kann es aber auch kürzer sein, deswegen war ich mir auch unsicher, wie es nun beim TE ist.

Sowas kann sowieso schnell in Vergessenheit geraten, in der Probezeit ist man ja hoffentlich nicht allzu oft
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Alt 08.12.2009, 19:01:44   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von mirabelle Beitrag anzeigen
So nicht richtig. Er ist in der Probezeit, da ist es für beide Parteien möglich fristlos und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
Lt. Gesetz leider nicht. Ein entstandener Schaden muss aber erstmal nachgewiesen werden. Und da dort jede Menge Aushilfen arbeiten, kann ja problemlos ne andere Aushilfe eingeteilt werden.

Aber ich habe mit wem gesprochen, der in der Branche arbeitet, der meinte bei den ganzen Schüler/Studentenaushilfen, die nur 1-2x die Woche da sind, geht auch ne normale Kündigung und die kommen dann einfach nimmer. Und Aushilfen gibts ja reichlich.

anddie
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Alt 09.12.2009, 14:41:19   #10 (permalink)
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Benutzerbild von Lynx72

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Hallo Anddie,

vorab: Warum nicht ein Aufhebungsvertrag gemeinsam mit dem Arbeitgeber. Kann Dir und Ihm viel Ärger und Stress ersparen.

Ansonsten:

Sehr geehrter XYZ,

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung.
Vorsorglich spreche ich hiermit eine ordentliche Kündigung aus.

Ich bitte um die Übersendung meiner Lohnabrechnung an die Ihnen bekannte Adresse, sowie um die Überweisung des noch ausstehenden Lohnes auf das Ihnen bekannte Konto.

Ich bitte Sie mir diese Schreiben innerhalb von 7 Tagen zu bestätigen.

Hochachtungsvoll

XYZ
Cheater: "Lynx renommiert unanonym"pl
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Alt 09.12.2009, 18:37:09   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Lynx72 Beitrag anzeigen
vorab: Warum nicht ein Aufhebungsvertrag gemeinsam mit dem Arbeitgeber. Kann Dir und Ihm viel Ärger und Stress ersparen.
Weil das ein Chef ist, mit dem man nicht reden kann.

Aber Kündigung ist heute raus, direkter Chef ist informiert und der war net begeistert. Aber zumindest ist das Thema erledigt.

anddie
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Alt 09.12.2009, 19:55:20   #12 (permalink)
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ID: 221312
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BiFi74 eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 19.11.2009
Beiträge: 3
BiFi74 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Einschreiben ?? Zeugen bei Übergabe an AG??

HiHo!!

Will hoffen das Du das Kündigunsschreiben unter Zeugen überreicht hat, bzw. per Post via Einschreiben versendet hast. Das macht häufig auch noch was aus.

Greetz Stef
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Alt 10.12.2009, 12:35:54   #13 (permalink)
PAUSIERT
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ID: 48115
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Marty eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 28.04.2006
Beiträge: 10.798
Marty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes Ansehen
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Zitat:
Zitat von BiFi74 Beitrag anzeigen
Will hoffen das Du das Kündigunsschreiben unter Zeugen überreicht hat, bzw. per Post via Einschreiben versendet hast. Das macht häufig auch noch was aus.
Meinst Du, der Arbeitgeber verklagt ihn evtl. auf Weiterbeschäftigung oder warum sollte er das machen?

Marty
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