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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hai Leute,
ich bin mir im klaren dass ich mir hier keine genaue Antwort erhoffen brauch, doch möchte ich die ein oder andere Meinung von euch hören. Evtl. ist ja auch eine Erfahrung dabei Ich habe zum 02.08.2010 einenh Arbeitsvertrag mit drei Monaten Probezeit unterschrieben. Lief auch ganz gut bis vergangenen Dienstag. Ich habe mich morgens nicht Fit genug für die Arbeit gefühlt, habe punkt 8.00 Uhr angerufen und mich Krank gemeldet um ein Arzt auf suchen zu können. Um 14.30 Uhr war ich beim Arzt, wurde wegen einer Nasennebenhöhlenentzündung bis Freitag krank geschrieben. DIe Krankmeldung gleich per Einschreiben an den Betrieb raus und angerufen und berichtet dass die Krankmeldung spätestens Mittwoch ankommen sollte. Dies war auch der Fall. Nun stehe ich Donnerstag mittag auf, bekomme ein Einschreiben des Betriebes und darin befindet sich eine "Fristgerechte Kündigung zum 15.12.2010", es ist leider auch kein Grund genannt. Nun ist meine Frage, da die Probezeit schon um ist, muss der Betrieb doch einen Grund angeben, bzw. ich muss mir was zu Schulden kommen lassen, um eine Kündigung zu erlauben? Ich hoffe dass die Kündigung nicht rechtens ist, da es mir so vorkommt als wäre der Betrieb der Meinung ich wäre noch in der Probezeit, was ja nicht der Fall ist. Eure Meinung interessiertt mich, also bitte Posten. Ich weis heut zu Tage ist es "Selbstmord" sich Krank zu melden aber sowas brauche ich nicht hören, jeder ist in anderer Meinung. Wegen nem Schnitt im Finger geh ich auch arbeiten, aber wenn man sich derart unwohl fühlt, muss man sich das nicht antun, finde ich... Danke schonmal. |
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#3 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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§2 Probezeit
Die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil mit einer Frist von einem Tag ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden. §7 Kündigung Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und kann an jedem Wochentag ausgesprochen werden. Das ist alles was in der Richtung im Vertrag steht. Wobei §7 etwas kurios klingt? |
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#4 (permalink) |
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Piraten-Battle.de
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Ja auch der eine Tag bei Probezeit ist komisch.
Hab da leider keine Ahnung wie das gehandhabt wird. Google zeigte mir folgende Seite: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html Vielleicht hilft es dir weiter. |
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#5 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Daraus lese ich, wenn ich das richtig verstehe, dass eine Frist von vier Wochen, zum 15 oder zum Monatsende gekündigt werden kann.
Von Heute, bzw. gestern (01.12.10 wurde die Kündigung verfasst) bis zum 15.12.10 sind aber keine vier Wochen. Danke für den Link. |
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#6 (permalink) |
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Piraten-Battle.de
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So steht es da, wie das in der Paxis aussieht wie Firmen arbeiten hab ich keine Ahnung.
Theoretisch müssen sie sich an das Gesetz halten, wie die Praxis aussieht hört man ja ständig. Bei Wiki hab ich auch noch was gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Kündigungsschutzgesetz |
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#7 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Auf der einen Seite sieht es so aus als wäre die Kündigung rechtens, auf der anderen Seite kann man an der Kündigung zweifeln.
Ich denke ich werde mir Hilfe der IGMetall holen, sollte noch eine Chance bestehen der Kündigung unwirksamkeit nach zu weisen, werde ich diese natürlich auch nutzen. |
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#9 (permalink) |
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zeitw. Abwesend
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Da die Kündigung nicht die gesetzliche Kündigungfrist enthält, ist sie vorerst unwirksam und muss neu ausgesprochen werden.
Allerdings musst Du deine Arbeit weiter ausüben, solange der Betrieb es zulässt. Desweiteren würde ich nicht ohne Anwalt (gern auch der von der IG Metall), gegen die Kündigung vorgehen. Vermeiden wird sich die Kündigung wohl nicht lassen, aber dein Recht wirst Du bekommen, wenn Du dir fachliche Hilfe holst. Könnte auch möglich sein, das die Kündigung zurückgezogen wird, wenn die Firma nette Post bekommt, ob Du das möchtest musst Du selber wissen. |
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#10 (permalink) |
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PAUSIERT
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Die Kündigungsfrist ist laut Gesetz 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats. Etwas anderes kann in einem Tarifvertrag oder einzelvertraglich mit Dir direkt vereinbart werden. Das steht in §622 BGB.
Ist das nicht so, ist hier die Kündigungsfrist zu kurz. Dadurch ist sie aber nicht ungültig, sie läuft nur länger. Bei Dir vermutlich bis zum 30.12. Einen Grund muss der Arbeitgeber nur angeben, wenn Du schon länger als 6 Monate bei ihm bist. Das steht irgendwo im KschG. Eine Beratung bei der Gewerkschaft ist nie schlecht. Wenn DU da Mitglied bist, hast Du auch einen Rechtsschutz in Arbeitsrecht. Gruss Marty |
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#11 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Bin mit der Gewerkschaft in Kontakt getreten, bin seit Tag eins meiner Ausbildung Mitglied.
Mir wurde leider "nur" genau das gesagt, was ihr zwei schon geschrieben habt, nochmals vielen Dank für eure Beiträge. Die Frist muss vier Wochen betragen, da sie nur zwei Wochen beträgt wird dies einfach zum 31.12 aufgeschoben, berührt die Kündigung aber nicht an der Wirksamkeit. Irgendwie hab ich das fest im Hinterkopf verankert, dass bei einer Kündigung außerhalb der Probezeit ein Grund genannt werden muss, aber es ist, wie Du schon sagtest, erst ab dem sechsten Monat der Zugehörigkeit der Fall. Hier spielt auch die Anzahl der Mitarbeiter und solch Kleinigkeiten eine Rolle, für mich leider uninteressant. Vielen Dank für eure Beiträge. Wird eben über die (sowieso wenigen) Feiertage die ein oder andere Bewerbung fertig gemacht, schick verpackt mit Schleife und Geschenkpapier
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#12 (permalink) | |
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PAUSIERT
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Zitat:
Marty |
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#13 (permalink) | |
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Sinnmaximierung
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Zitat:
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#14 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Ich muss nochmals sagen dass ich kein Mensch bin der gleich bei geringen Symptomen im Bett liegen bleibt. Doch ab einem bestimmten Level ist es für mich einfach nicht mehr Sinnvoll auf die Arbeit zu gehen. Man beachte nur einmal dass durch mangel an Konzentration einiges vorfallen kann. Nicht nur sich selbst gefährdet man, auch Kollegen im näheren Umfeld. An zweiter Stelle die eigene Gesundheit, wie schnell hat man bei einer Erkältung/Grippe oder ähnliches den Herzmuskel in Gefahr gebracht? Es soll jetzt auch nicht so dramatisch klingen, aber prinzipiell ist es nicht richtig sich so zu quälen. Ich würde es als "Pech, Schicksal, Bestimmung" oder sonst etwas in der Richtung abstempeln. Im vorigen Betrieb war ich gut und gerne 12 Monate und mehr ohne auch nur einem Fehltag (durch Krankheit) zu kassieren. Dumm dass es dafür im "neuen-alten" ( Ich bin jung, die Wirtschaft ist dabei sich vom Boden zu erheben, wird schon |
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#15 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Damit würde ich ja riskieren dass folgendes eintreten könnte: Neuer Chef will wissen wieso ich gekündigt wurde (lügen is nich so mein Ding), er sieht ja anhand der Bewerbung wer vorher Chef war und könnte ja auf die Idee kommen sich zu informieren. Dann hab ich nicht einmal eine Chance durch persönliche Leistung zu überzeugen.
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